…muss. Ebenfalls unbestritten kann somit der gesamte Erbanfall an die Bw steuerfrei bleiben. Im konkreten Fall besteht eine Auffassungsdifferenz ausschließlich dahingehend, ob sich die verbleibende Abgeltungswirkung auch auf den todeswegigen Erwerb der Bw gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG (bezugsberechtigte Versicherung) erstreckt. Jeder einzelne…
…eingebunden wurde, mit € 2.161.834,97 geschätzt werde und davon ausgegangen werde, dass für das restliche Kapitalvermögen von € 450.025,03 keine Abgeltungswirkung der Einkommensteuer zum Tragen kommen könne. Das Finanzamt betonte in seiner Stellungnahme vom 8. September 2009 abermals, dass die…
…Da der Bw. nach seinen Angaben direkt von seiner Wohnung die jeweiligen Treffpunkte angefahren habe, sei Streckenidentität mit der Wegstrecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung gegeben. Auf Grund der Abgeltungswirkung des Verkehrsabsetzbetrages und der Pendlerpauschale, welche der Bw. für diese Wegstrecke erhalte, stehe ihm kein Kilometergeld mehr…
…Es wurde vorgebracht, dass die Erbschaftssteuer auf vererbte Aktien vorgeschrieben worden sei, die nach der Gesetzeslage im Zeitpunkt des Todes des Erblassers nicht vorzuschreiben war. Mit der Steuerreform 1993 sei die Abgeltungswirkung der KESt für natürliche Personen auch auf die in § 93 Abs. 2 Z…
…einfachgesetzlichen Regelungen und ihrer verfassungsgesetzlichen Grundlage deuten darauf hin, dass damit ein Günstigkeitsvergleich zwischen einerseits Versteuerung der endbesteuerungsfähigen Kapitalerträge zum Tarif mit KESt-Anrechnung/Erstattung und andererseits Endbesteuerungswirkung (Abgeltungswirkung hinsichtlich der Einkommensteuer) ohne KESt-Anrechnung/Erstattung anzustellen ist. Die gesetzlichen Formulierungen deuten nicht darauf hin…
…Eine über den Umfang der in § 1 Abs.2 AZHG angeführten Bestimmungen hinausgehende Abgeltungswirkung des Sockelbetrages ist weder aus dem Gesetz noch aus den zugehörigen Gesetzesmaterialien abzuleiten. Ebenso wenig lässt sich daraus auf eine Einschränkung der Ansprüche aus den derogierten Bestimmungen schließen. Das Ausmaß der…
…Schlafmöglichkeit im Büro (z.B. Chouch) von den Voraussetzungen des Pendlerpauschales (insb. der Überwiegensklausel) und der Abgeltungswirkung des Verkehrsabsetzbetrages befreien und einen Anspruch auf Familienheimfahrten begründen. Der Berufung war somit kein Erfolg beschieden. Ob die weiteren Kriterien einer doppelten Haushaltsführung, insbesondere die Unzumutbarkeit der Verlegung…
…Erfüllung des Pflichtteils oder zur Entrichtung des Legats endbesteuertes Vermögen "realisiert" oder auf andere Nachlassgegenstände oder nicht aus dem Nachlass stammendes Vermögen greift. Kommen solcherart für die Abgeltungswirkung endbesteuerten Vermögens mehrere Personen in Betracht, so ist ihnen die unverbraucht gebliebene Begünstigung anteilig zu gewähren (vgl…
…1 Z 2 lit e EStG) abgegolten, weil dort auf § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988 verwiesen wird und das Pendlerpauschale ebenso Abgeltungswirkung entfaltet. Daher werden die Parkplatzgebühren in Höhe von 1.140 EUR nicht anerkannt. Sämtliche anderen Aufwendungen in Zusammenhang mit der Wohnung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des PG, V,N, vertreten durch die Klagenfurter WTH GmbH, Steuerberatung, 9020 Klagenfurt, Kempfstraße 23, vom 13. September 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Spittal Villach, dieses vertreten durch Dr. Arno Kohlweg, vom 10. September 2001 betreffend…
…2003). (b) Werden diese nicht von einer inländischen auszahlenden Stelle ausbezahlt, erfolgt deren Aufnahme in die Steuererklärung und es greift eine Sonderbesteuerung nach § 37 Abs. 8 EStG 1988 mit einem 25%igen Steuersatz (und Abgeltungswirkung) Platz (ab 1. April 2003, kein Abzug von Ausgaben, Quellensteueranrechnung)…
…Aufwandsersatz geleistet. Ob die Fahrtkosten des Bw. für die beruflichen Fahrten von seiner Wohnung zum auswärtigen Dienstverrichtungsort und wieder zurück zur Wohnung Werbungskosten darstellen oder zur Gänze oder zum Teil unter die Abgeltungswirkung des Pendlerpauschales fallen, wurde für Kalenderjahre 2006 und 2007 bereits vom UFS…
Nach § 95 Abs. 4 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 65/2008 hat der zum Abzug Verpflichtete die Kapitalertragsteuer im Zeitpunkt des Zufließens der Kapitalerträge abzuziehen. Die Kapitalerträge gelten für Zwecke der Einbehaltung der Kapitalertragsteuer als zugeflossen: 1. Bei Kapitalerträgen, deren Ausschüttung ... 2. Bei Einkünften…
…er aus endbesteuertem Vermögen besteht. Den so genannten "überschießenden Steuervorteil" kann dann der Pflichtteilsberechtigte in Anspruch nehmen. Kommen solcherart für die Abgeltungswirkung endbesteuerten Vermögens mehrere Personen in Betracht, so ist ihnen die unverbraucht gebliebene Begünstigung anteilig zu gewähren" (VfGH 23.6.1999, B 36/98)…
… 95 Abs. 1. Diese Bestimmung laute: "Die Kapitalertragsteuer beträgt 25%". Diese Quellensteuer habe Abgeltungswirkung (§ 97 Abs. 1 EStG 1988). Die materielle Rechtswidrigkeit der BVE und - weiterer Folge - des angefochtenen Erstbescheides sei evident. Für die Monate April und Mai 2008 wurden die Familienbeihilfenbeträge auf Grund eines…
…Betriebsprüfung bei der Wohnungseigentümerin - einer GmbH, deren Alleingesellschafter der Berufungswerber ist - hat das Finanzamt die Wohnungsüberlassung als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt. Die verdeckte Gewinnausschüttung unterliegt dem Kapitalertragsteuerabzug. Dieser hat Abgeltungswirkung (Endbesteuerung). Ist die verdeckte Ausschüttung daher bereits versteuert worden, muss eine Wiederaufrollung erfolgen: die KESt wird…
…97 des österreichischen Einkommensteuergesetzes idF vor dem In-Kraft-Treten des Budgetbegleitgesetz (BBG) 2003 vorgesehenen entgegen, die nur den Empfängern inländischer Kapitalerträge das Recht einräume zwischen der besonderen Steuer mit Abgeltungswirkung ("Endbesteuerung", Steuersatz: 25%) und der normalen Einkommensteuer mit einen um 50% ermäßigten Steuersatz zu…
…beziehungsweise unter den Voraussetzungen des § 97 Abs. 2 EStG kann ein freiwilliger Betrag von 25% der Erträge mit Abgeltungswirkung geleistet werden. Für gleichartige Einkünfte, welche im Ausland anfallen, sieht das EStG 1988 in der für die Berufungsjahre geltenden Fassung keine derartige Möglichkeit der Besteuerung mit…
…beziehungsweise unter den Voraussetzungen des § 97 Abs. 2 EStG kann ein freiwilliger Betrag von 25% der Erträge mit Abgeltungswirkung geleistet werden. Für gleichartige Einkünfte, welche im Ausland anfallen, sieht das EStG 1988 in der für die Berufungsjahre geltenden Fassung keine derartige Möglichkeit der Besteuerung mit…
…beziehungsweise unter den Voraussetzungen des § 97 Abs. 2 EStG kann ein freiwilliger Betrag von 25% der Erträge mit Abgeltungswirkung geleistet werden. Für gleichartige Einkünfte, welche im Ausland anfallen, sieht das EStG 1988 in der für die Berufungsjahre geltenden Fassung keine derartige Möglichkeit der Besteuerung mit…