…wurden, keine Anhaltspunkte. Einer grundsätzlich nur bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen des § 29 FinStrG idF vor der FinStrG-Novelle 2010 (vgl. § 4 FinStrG) gegebenenfalls schon einer (bescheidmäßigen) Verfahrenseinleitung entgegenstehenden strafbefreienden Wirkung der hier durch die nachträgliche Bekanntgabe der Jahreszahllasten bzw. der zutreffenden Restschuldanzeige erfolgten konkludenten Selbstanzeigen…
…geschlossen werden, dass dieser als jahrelange Gesellschafterin (und Geschäftsführerin) der genannten GmbH laut Aktenlage das System der Umsatzsteuer bzw. jenes der Voranmeldungen hinreichend bekannt gewesen sei. Die Einreichung der (zutreffenden) Jahresumsatzsteuerklärung 2008 sei zwar grundsätzlich als (konkludente) Selbstanzeige (iSd § 29 FinStrG) zu qualifizieren, der jedoch…
…die Bemessung der ja bereits fälligen Umsatzsteuervorauszahlung maßgeblichen Umstände erfolgt, eine konkludente, gültige Selbstanzeige iSd § 29 Abs. 1, 2 FinStrG dar. Abs. 2 leg.cit. zufolge tritt in den Fällen, in denen mit der Verfehlung eine Abgabenverkürzung verbunden war, die bei entsprechender Gewissheit (vgl. zB…
…Monate 04 - 07, 11, 12/2009 und 03 - 08/2010 zur StNr. 34 (für die GmbH) erstatteten konkludenten Selbstanzeigen noch die sonstige Aktenlage (ergänzende Anbringen wurden dazu nicht eingebracht) derartige Angaben im Hinblick auf die Person des Bf. enthalten, steht unbeschadet dessen, dass auch (für…
…sondern auch jene vom 25. November 2009 für 03 - 07, 10/2008 und 07, 08/2009, als rechtzeitig erstattete, konkludente Selbstanzeigen zu werten. War mit der Verfehlung eine Abgabenverkürzung verbunden, tritt jedoch gemäß § 29 Abs. 2 FinStrG idF vor dem BGBl. I 2010/104 (vgl. …
…Abs. 2 leg.cit.). Bei der sich aus einem Finanzvergehen, zB nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, ergebenden Verkürzung von Selbstbemessungsabgaben (Umsatzsteuervorauszahlungen), reicht - abgesehen von den übrigen Voraussetzungen der Abs. 3 und 5 - für eine den vorgenannten Kriterien entsprechende (konkludente) Selbstanzeige, dass die (verkürzten…
…der Selbstanzeige zu erfolgende Abgabenentrichtung (vgl. zB UFS vom 29. Februar 2008, FSRV/0009-W/07). Entsprechend der Judikatur und der gängigen Praxis stellen bei Umsatzsteuerhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG nachträglich, auch rechtzeitig iSd Abs. 3 eingereichte (vollständige) Umsatzsteuervoranmeldungen konkludente Selbstanzeigen dar…
…VwGH vom 14. April 1993, 92/13/0278), eine konkludente Darlegung einer allenfalls zuvor begangenen Verfehlung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und damit auch eine (von der Form her grundsätzlich taugliche) Selbstanzeige dar, sodass hier, in der Abgabe der Jahresumsatzsteuererklärung 2005, hinsichtlich der…
…denen lediglich der die Selbstanzeige Erstattende und allein für die steuerlichen Belange im Unternehmen faktisch Verantwortliche auch als einziger Täter eines Finanzvergehens in Frage kommt (vgl. § 29 Abs. 5 FinStrG bzw. VwGH vom 14. April 1993, 92/13/0278), eine konkludente Darlegung einer allenfalls zuvor…
…dabei eine nachträglich bzw. verspätet erstattete Umsatzsteuervoranmeldung iSd § 21 Abs. 1 UStG 1994 eine konkludente Darlegung einer Verfehlung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und damit auch eine (von der Form her grundsätzlich taugliche) Selbstanzeige dar, sodass hier (Einzelunternehmen mit einem abgabenrechtlich Verantwortlichen; vgl. …
…dabei eine zwar nachträglich bzw. verspätet, aber dennoch zeitgerecht iSd Abs. 3 erstattete Umsatzsteuervoranmeldung eine konkludente Darlegung einer allenfalls zuvor begangenen Verfehlung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und damit auch eine (von der Form her grundsätzlich taugliche) Selbstanzeige dar (so zB Fellner, FinStrG, §…
…Abgabenbehörde bescheidmäßig abgewiesen, geht (auch bei sofortiger Abgabenentrichtung) die Straffreiheit grundsätzlich verloren (vgl. Reger/Hacker/Kneidinger, FinStrG3, K 29/12). Abs. 3 leg. cit. zufolge tritt die Straffreiheit einer allfälligen Selbstanzeige auch dann nicht ein, wenn u. a. zum Zeitpunkt der Selbstanzeige Verfolgungshandlungen (§ 14 Abs…
…dass diesfalls die bereits fälligen Abgabenschulden gleichzeitig mit Erstattung der Selbstanzeige zu entrichten sind. Als äußerste Grenze wäre in Anlehnung an die gemäß §§ 212 Abs. 3 und 217 Abs. 4 BAO zu gewährende Nachfrist auch bei der Selbstanzeige eine Zahlungsfrist von zwei Wochen vertretbar (vgl.…
…straffrei, als er seine Verfehlung der zur Handhabung der verletzten Abgaben- oder Monopolvorschriften zuständigen Behörde oder einer sachlich zuständigen Finanzstrafbehörde darlegt (Selbstanzeige). Eine Selbstanzeige ist bei Betretung auf frischer Tat ausgeschlossen. Abs.2 War mit einer Verfehlung eine Abgabenverkürzung oder ein sonstiger Einnahmenausfall verbunden, so…
…Der Täter ist auch nicht zu bestrafen, wenn er den ganzen aus seiner Tat entstandenen Schaden im Zug einer Selbstanzeige, die der Behörde (§ 151 Abs.3) sein Verschulden offenbart, durch Erlag bei dieser Behörde gutmacht. (4) Der Täter, der sich um die Schadensgutmachung ernstlich bemüht…
…910,00). Im Juni 2006 sei durch eine Mitteilung des Finanzamtes Salzburg-Stadt bekannt geworden, das der Beschuldigte für eine Schulung bei der Firma E am 1. Mai 2004 eine Honorarnote in Höhe von brutto € 14.250,00 einschließlich € 7.910,00 USt…
…Wer sich eines Finanzvergehens schuldig gemacht hat, wird insofern straffrei, als er seine Verfehlung der zur Handhabung der verletzten Abgaben- oder Monopolvorschriften zuständigen Behörde oder einer sachlich zuständigen Finanzstrafbehörde darlegt (Selbstanzeige). Eine Selbstanzeige ist bei Betretung auf frischer Tat ausgeschlossen (§ 29 Abs. 1 FinStrG). War…
…die Zahllast mittels Saldozahlung der A-GmbH am 6. Oktober 2011 nachträglich entrichtet (Buchungsabfrage Abgabenkonto). Im Zuge der Außenprüfung, bei deren Beginn keine Selbstanzeige erstattet wurde, wurde die Richtigkeit der Umsatzsteuervorauszahlung bestätigt (genannter Arbeitsbogen). Irgendein Anbringen, mit welchem in diesem Zusammenhang mit Bezug auf den…
…Schriftsatz vom 11. April 2011 auch nicht mehr bestritten worden. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat den bisherigen ordentlichen Lebenswandel, die überwiegende Schadensgutmachung, das zumindest zur Höhe der Umsatzsteuervoranmeldungen abgelegte faktische Geständnis, die angespannte wirtschaftliche Situation und die nicht strafbefreiende Selbstanzeige als mildernd, als erschwerend…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum Juli 2007 wäre bis zum Ablauf des 17. September 2007 durch die A-GmbH per FinanzOnline eine Voranmeldung an das Finanzamt Salzburg-Stadt zu übersenden gewesen, was nicht geschehen ist. Erst am 14. Dezember 2007 (!) wurde von der B-GmbH für die…