BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 26. September 1997, GZ. 100/42831/97-1, betreffend Zollschuld, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8…
…Unterposition 8531 2051 102 (bzw. 8531 2050 002), dh mehrfarbige Flüssigkeitskristallanzeigen, in den freien Verkehr zu überführen und die damit verbundene Abgabenbegünstigung in Anspruch zu nehmen. Im Bewilligungsbescheid sei ausgeführt worden, dass bei einer Übertragung innerhalb der Gemeinschaft der übernehmende Verwender nach Art. 297 Abs…
…bestimmungsgemäßen Verwendung zu, sondern fungierte nach der Beimengung eines Additivs gewissermaßen als Zwischenhändlerin. Die Erfüllung der Verwendungsverpflichtung nach Überführung der Ware in den zollrechtlich freien Verkehr ist das wesentliche Kriterium für die Zulassung einer Ware zu einer Abgabenbegünstigung aufgrund der besonderen Verwendung. Wenn der Bewilligungsinhaber…
…zu lassen, um so noch zu einer ordnungsgemäßen Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr zu gelangen mit der alsdann möglichen Abgabenbegünstigung nach passiver Veredelung. Die vorausgegangene passive Veredelung muss bei der Zollschuld im Rahmen des Artikel 201 ZK zu einer reduzierten Zollschuld führen. Alsdann leben…
Die buchmäßig Erfassung der in Rede stehenden Nacherhebung erfolgte mit Fertigstellung des Abgabenbescheides am 12. April 2001. Nach Aktenlage war die Zollbehörde seit dem 10. April 2001, nach Kenntniserlangung des Prüfungsberichtes der Außen und Betriebstelle Zoll vom 9. April 2001, in der Lage die Abgaben…
…mit Hilfe von Steuerbegünstigungen gebildet hat, später für nicht begünstigte Zwecke verwendet wird (näher Stoll, BAO-Kommentar, Seite 470 f). Eine Körperschaft kann danach eine Abgabenbegünstigung wegen Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke nur dann beanspruchen, wenn sie sicherstellt, dass nach Beendigung ihrer Tätigkeit das…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 6. Dezember 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 30. November 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe  …
…normiert, dass die Empfängerkörperschaft ausschließlich Zwecken nach Maßgabe der §§ 34 ff BAO dienen und sie die grundlegenden Voraussetzungen für die Erlangung der Abgabenbegünstigungen erfüllen muss. Durch das Anlegen der Maßstäbe der §§ 34 ff BAO auf die Spendenorganisationen soll die Förderung eigennütziger Zwecke ausgeschlossen werden. Den…
…um die Inanspruchnahme von Abgabenbegünstigungen, bei denen das Zutreffen der jeweiligen Voraussetzungen vorrangig vom Abgabepflichtigen nachzuweisen oder glaubhaft zu machen ist. Der Beweis, dass nachgewiesene Betriebsausgaben unter kein steuerliches Abzugsverbot fallen, kann mit dem Beweis des Vorliegens der Voraussetzungen für eine Abgabenbegünstigung nicht gleichgesetzt werden…
…Z. 4 lit. a sieht vor, dass die Empfängerkörperschaft alle in den §§ 34 ff BAO festgelegten grundlegenden Voraussetzungen für die Erlangung von Abgabenbegünstigungen erfüllen muss, um als begünstigter Spendenempfänger in Betracht zu kommen. Zusätzlich ist in Z. 4 lit. a eine Einschränkung auf Empfängerkörperschaften vorgesehen…
…Z. 4 lit. a sieht vor, dass die Empfängerkörperschaft alle in den §§ 34 ff BAO festgelegten grundlegenden Voraussetzungen für die Erlangung von Abgabenbegünstigungen erfüllen muss, um als begünstigter Spendenempfänger in Betracht zu kommen. Zusätzlich ist in Z. 4 lit. a eine Einschränkung auf Empfängerkörperschaften vorgesehen…
…Z. 4 lit. a sieht vor, dass die Empfängerkörperschaft alle in den §§ 34 ff BAO festgelegten grundlegenden Voraussetzungen für die Erlangung von Abgabenbegünstigungen erfüllen muss, um als begünstigter Spendenempfänger in Betracht zu kommen. Zusätzlich ist in Z. 4 lit. a eine Einschränkung auf Empfängerkörperschaften vorgesehen…
…1 BAO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit müssen die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so genau bezeichnet sein, dass auf Grund der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die in Betracht kommenden Abgabenbegünstigungen geprüft werden können (siehe dazu VwGH vom 28. Mai 1997…
…Abs. 1 BAO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit müssen die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so genau bezeichnet sein, dass auf Grund der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die in Betracht kommenden Abgabenbegünstigungen geprüft werden können (vgl. die in Fellner, aaO, unter…
…dann kann daraus noch keine vertrauensbegründende Maßnahme des Finanzamtes abgeleitet werden. Bei Säumigkeit des Finanzamtes in der Erledigung von Abgabenerklärungen - selbst wenn diese auf einer unrichtigen Einschätzung der Rechtslage beruht - kann noch keine Zustimmung zu einer Abgabenbegünstigung angenommen werden. Vielmehr wäre es für die Bw…
…NeuFöG geforderten Erklärungen enthält, stellt somit ein Ereignis mit Wirkung für die Vergangenheit dar, zumal sich diese als materiellrechtliche Voraussetzung für den Eintritt einer Abgabenbegünstigung auf den Bestand oder Umfang des Abgabenanspruches hinsichtlich der Grunderwerbsteuer auswirkt. Ähnlich sieht etwa die deutsche Rechtsprechung zum § 175 Abs…
…§ 4a Z 3 EStG begünstigten Spendenempfänger ist normiert, dass die Empfängerkörperschaft (Organisation) ausschließlich Zwecken nach Maßgabe der §§ 34 ff BAO dienen und die grundlegenden Voraussetzungen für die Erlangung von Abgabenbegünstigungen erfüllen muss. Um die Spendenbegünstigung zu erlangen, ist eine den allgemeinen Anforderungen der §§ 34 ff…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Tulln betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) erzielt mit seinen beiden Tätigkeiten Einkünfte aus nichtselbständiger…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 17. Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 28. Jänner 2010 betreffend Abweisung eines Antrages auf Erteilung eines Spendenbegünstigungsbescheides gemäß § 4a Z 3 und 4 EStG 1988 idF StRefG 2009…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des W F, PLZ L, Adr, vom 29. September 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, vertreten durch Amtsdirektorin Eva Hoffmann, vom 18. September 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Der angefochtene Bescheid vom 18…