…wegen Ablaufs der Verjährungsfrist als unzulässig zurück. Über die Berufung wurde erwogen: Zunächst einmal ist dem Bw grundsätzlich beizupflichten, dass eine Nichtanerkennung von Lohnaufwendungen als Betriebsausgaben in der Regel auch zur Verneinung einer Abfuhrverpflichtung hinsichtlich der entsprechenden Lohnsteuer führen wird. Konkret ist jedenfalls nicht erkennbar…
…da diese unter den Begriff "sonstige Bezüge" iSd § 93 Abs. 2 Z 1 lit a EStG 1988 fallen, die Einkommensteuer durch Abzug vom Kapitalertrag erhoben (Kapitalertragsteuer). Bezüglich der gegenständlichen verdeckten Gewinnausschüttung wurde der gesetzlichen Abzugs- und Abfuhrverpflichtung (§ 95 und § 96 EStG 1988) nicht entsprochen. Gemäß …
…2007), bestehe die Verpflichtung zum Steuerabzug. Da die Bw als Schuldnerin der entsprechenden Einkünfte ihrer gesetzlichen Abfuhrverpflichtung nicht nachgekommen sei, werde sie für die für die fragliche Zeit nicht entrichtete Abzugssteuer in Höhe von 9.706,40 € zur Haftung herangezogen. Die Bw erhob Berufung…
…Umsatzsteuer stelle für einen Unternehmer in der Regel einen Durchlaufposten dar. Es handle sich dabei um treuhändig eingenommenes Fremdgeld, hinsichtlich dessen eine Abfuhrverpflichtung bestehe. Es sei daher von jedem Unternehmer dafür Sorge zu tragen, dass am jeweiligen Fälligkeitstag entsprechende Geldmittel zur Abfuhr der Umsatzsteuer zur…
…stattgefunden. Es sei daher nicht nachvollziehbar, weshalb Umsatzsteuerschuldigkeiten in dem im Haftungsbescheid ausgewiesenen Ausmaß offen aushaften könnten. Tatsächlich könne eine Aushaftung in diesem Umfang nicht bestanden haben, sodass auch keine Abfuhrverpflichtung des Gs. bestanden habe. In der Zeit von 19. Juli 2001 bis 18. Oktober…
…Umsatzsteuerschuldigkeiten in dem im Haftungsbescheid ausgewiesenen Ausmaß offen aushaften könnten. Tatsächlich könne eine Aushaftung in diesem Umfang nicht bestanden haben, sodass auch keine Abfuhrverpflichtung des Gs. bestanden habe. Es seien im Haftungszeitraum keine Einnahmen vorhanden gewesen. Mangels Vermögens habe die S-GmbH weder gegenüber der…
…sei daher nicht nachvollziehbar, weshalb Umsatzsteuerschuldigkeiten in dem im Haftungsbescheid ausgewiesenen Ausmaß offen aushaften könnten. Tatsächlich könne eine Aushaftung in diesem Umfang nicht bestanden haben, sodass auch keine Abfuhrverpflichtung des Bw. bestanden habe. Unrichtig seien insbesondere die angeführten Begründungsausführungen, denen zufolge dem Bw. vorgeworfen werde…
…gegen die Festsetzung des Säumniszuschlages. Die Festsetzung des 2%-igen Säumniszuschlages wird damit bekämpft, da die vom Finanzamt angenommene Abfuhrverpflichtung für die Kapitalertragsteuer dem Grunde nach nicht bestehe und daher durch die Nichtabfuhr der Kapitalertragsteuer keine Säumnis eingetreten sei. Die Bw. beantragte die Neuberechnung des…
…dass die Bw ihrer Verpflichtung zur Einreichung von Zusammenfassenden Meldungen ebenso wie allen anderen Melde- und Abfuhrverpflichtungen in steuerrechtlicher Hinsicht in der Verfangenheit stets ohne Verzögerung oder Verspätung nachgekommen sei, sodass es sich um einen einmaligen Verstoß gehandelt habe. Das eklatante Missverhältnis zwischen der Höhe…
…gegenüber der Primärschuldnerin tatsächlich bestünden, wenn über die davon betroffenen Abgaben noch kein in Rechtskraft erwachsener Bescheid erlassen worden sei. Mit Selbstberechnung und Abfuhrverpflichtung habe dies überhaupt nichts zu tun. Daher seien zunächst Bescheide über die relevanten Abgaben der Primärschuldnerin zu erlassen, da dem Bw…
…KESt-Pflicht ausgelöst haben. Wenn man (ebenso wie UFS 7.4.2008, RV/0380-S/06 ; UFS 9.9.2009, RV/0132-S/08 ) die aus jeder einzelnen Ausschüttung resultierende KESt jeweils als eigene (sinngemäße) Abgabe (Einbehaltungsverpflichtung durch Abzug und Abfuhrverpflichtung gemäß § 95 EStG 1988 )…
…2 Satz 3 EStG 1988 aF ist die Durchsetzung der von § 95 Abs. 2 Satz 2 EStG 1988 aF normierten Einbehaltung durch Abzug sowie der Abfuhrverpflichtung gemäß § 96 Abs. 1 und 2 EStG 1988 aF. Unter Billigkeit ist die Angemessenheit in bezug auf berechtigte Interessen…
…wurde uns nochmals bestätigt, dass Sitz- bzw. Holdinggesellschaften zwar grundsätzlich von der liechtensteinischen Mehrwertsteuer befreit sind, eine Befreiung von der Abfuhrverpflichtung der Mehrwertsteuer aus bezogenen Dienstleistungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland, im vorliegenden Fall von Telekommunikationsdienstleistungen aus Österreich, jedoch nicht besteht. Somit bestätigt sich…
…ihren Antrag auf Abhaltung einer mündlichen Berufungsverhandlung zurück. Über die Berufung wurde erwogen: 1.) Einleitend wird bemerkt, dass das Finanzamt in den strittigen Bescheiden nicht über den Antrag der Berufungswerberin auf Bescheinigung über das Vorliegen einer Betriebsstätte im Zusammenhang mit der Abfuhrverpflichtung gemäß § 27 Abs…
…zweifelsfrei seine Verpflichtung zur Abgabe von rechtzeitigen und richtigen, dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden Voranmeldungen und auch seine Abfuhrverpflichtung zu den jeweiligen Fälligkeitstagen kannte, bringt er doch in der gegenständlichen Berufung selbst vor, dass er das verdiente Geld für Gerichtskosten und Haftungsreparaturen aufwenden habe müssen…
…Zwangsverwaltung getätigten Vermietungsumsätze ohne Relevanz. Überdies ist zu bemerken, dass die Umsatzsteuer ohnedies auf den Leistungsempfänger überwälzt wird und daher für den Unternehmer, der seiner Abfuhrverpflichtung an das Finanzamt nachkommt, keinen Kostenfaktor darstellt. Es war daher wie im Spruch ersichtlich zu entscheiden. Graz, am 31…
…bestünden nicht zu Recht, werde - insbesondere im Hinblick auf die den Bw. als Geschäftsführer treffende Selbstberechnungs- und Abfuhrverpflichtung - nicht näher konkretisiert und könne daher nicht als ein gegen die Abgabenansprüche eingebrachtes Rechtsmittel gewertet werden. Hinsichtlich des Vorbringens, die Abgabenbehörde habe effiziente Vollstreckungsmaßnahmen unterlassen, sei anzumerken…
…der Rechnungsbeträge ist unbedenklich weil der Vorgangsweise die Annahme zugrundegelegt werden kann, dass nicht angemeldete Arbeiter mangels Abfuhrverpflichtung von Sozialabgaben und Lohnsteuer zu weit geringeren Stundensätzen tätig werden als solche in aufrechten Arbeitsverhältnissen. Was schließlich die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung betrifft so ist davon auszugehen…
…Im Rahmen des Ermessens ist nicht nur zu berücksichtigen, dass es sich bei der Umsatzsteuer um treuhändig eingenommenes Fremdgeld handelt, für das eine Abfuhrverpflichtung besteht, weshalb nach Lehre und Verwaltungspraxis Zahlungserleichterungen nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen (siehe dazu Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO³…
…erst dann und insoweit, als die gebildete Kapitalrücklage in weitere Folge gewinnwirksam aufgelöst wird. Eine Abfuhrverpflichtung unter dem EAV besteht für die Untergesellschaft somit nur dann und insoweit, als die aus dem Zuschuss gebildete Kapitalrücklage von der Untergesellschaft wieder aufgelöst wird. Nur in diesem Fall…