…Gleichbehandlung ansonsten zustehenden Quote erlangt hat, kann daher mangels Kausalität eine Haftungsinanspruchnahme für diese Abgaben nicht zu Recht bestehen. Hingegen gelten aber für Abfuhrabgaben wie die Lohnsteuer (nicht jedoch für die übrigen Lohnabgaben) Ausnahmen vom Gleichbehandlungsgrundsatz (VwGH vom 15.5.1997, 96/15/0003). Nach …
…gemäß § 9 Abs. 1 BAO angenommen werden darf (VwGH 28. November 2002, 2002/13/0151). Hinsichtlich der Abfuhrabgaben Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer besteht eine Ausnahme vom Gleichbehandlungsgrundsatz (Ritz, BAO3, § 9 Tz 11 und die dort zitierte Judikatur des VwGH), weshalb gegenständlich nicht zu untersuchen ist, ob…
…Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung gemäß § 9 Abs. 1 BAO angenommen werden darf (VwGH 28. November 2002, 2002/13/0151). Hinsichtlich der Abfuhrabgaben Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer besteht eine Ausnahme vom Gleichbehandlungsgrundsatz ( Ritz, BAO3, § 9 Tz 11 und die dort zitierte Judikatur), weshalb gegenständlich nicht zu untersuchen…
…Da der Bw. die erforderlichen Nachweise nicht erbracht hat, konnte der Unabhängige Finanzsenat im Sinne der zitierten Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes von einer schuldhaften Pflichtverletzung ausgehen. Darüber hinaus bestehen für Abfuhrabgaben Ausnahmen vom Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Nichtabfuhr der Kapitalertragsteuer (VwGH 16.2.2000, 95/15/0046) und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der X-KG, nunmehr Dr. M. als Masseverwalter der in Konkurs befindlichen x-KG, xxx, vom 27. April 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck vom 12. April 2005, Zl. 800/32168/2004, betreffend Altlastenbeitrag entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der X-KG, nunmehr Dr. M. als Masseverwalter der in Konkurs befindlichen x-KG, xxx, vom 27. April 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck vom 12. April 2005, Zl. 800/31374/1/2004, betreffend Altlastenbeitrag entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vertreten durch Dr. Martin Eisenberger LL.M, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Hilmgasse 10, vom 16. September 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 17. August 2010, Zahl: 420000/00000/2010, betreffend Altlastenbeitrag sowie Säumnis…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der X-KG, nunmehr Dr. M.. als Masseverwalter der in Konkurs befindlichen x-KG, xxx, vom 23. August 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck vom 7. August 2006, Zl. 800/33039/2005, betreffend Altlastenbeitrag entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des A.B., vertreten durch Dr. Patrick Ruth, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Kapuzinergasse 8/4, vom 2. März 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck vom 28. Jänner 2005, Zl. 800/10548/2004, betreffend Altlastenbeitrag entschieden: Die Beschwerde…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der X-KG, nunmehr Dr. M. als Masseverwalter der in Konkurs befindlichen x-KG, xxx, vom 13. Dezember 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck vom 16. November 2005, Zl. 800/30533/1/2005, betreffend Altlastenbeitrag entschieden…
…Nichtausreichen der Mittel von dem tatsächlich zur Auszahlung gelangenden niedrigeren Betrag zu berechnen und einzubehalten sind. Da der Berufungsführer aber die Löhne ausbezahlt und die verdeckten Gewinnausschüttungen vorgenommen hat ohne die Abfuhrabgaben zu entrichten, haftet der Berufungsführer in voller Höhe. Die Umsatzsteuer 2004 resultiert daraus…
…nicht ausreichen, es sei denn, er weise nach, dass er die Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet, die Abgabenschulden daher im Verhältnis nicht schlechter behandelt habe als andere Verbindlichkeiten. Ausnahmen vom Gleichbehandlungsgrundsatz würden für Abfuhrabgaben, insbesondere die Lohnsteuer gelten. Nach § 78 Abs. 3…
…Forderungen seien im Konkurs der GmbH anerkannt worden; somit bestehe eine Abgabenforderung gegen die Gesellschaft. Neben der Darlegung der Voraussetzungen für die Haftungsinanspruchnahme wurde ausgeführt, dass für Abfuhrabgaben, wie die Lohnsteuer oder Kapitalertragsteuer eine Ausnahme vom Gleichheitsgrundsatz bestehe (VwGH 29.6.1999, 99/14/0040…
…daher der Zeitpunkt ihrer Fälligkeit, unabhängig davon, ob und wann die Abgaben bescheidmäßig festgesetzt wurden. Eine Ausnahme vom Gleichheitsgrundsatz bestehe für Abfuhrabgaben wie die Lohnsteuer. Reichten die dem Arbeitgeber zur Verfügung stehenden Mittel zur Zahlung des vollen vereinbarten Arbeitslohnes nicht aus, habe er die Lohnsteuer…
…er weise nach, dass er diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet, die Abgabenschulden daher im Verhältnis nicht schlechter behandelt habe als andere Verbindlichkeiten. Ausnahmen vom Gleichbehandlungsgrundsatz würden für Abfuhrabgaben, wie z.B. die Lohnsteuer gelten. Bei den haftungsgegenständlichen Abgaben sei die entrichtete…
…es sei denn er weise nach, dass er diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet habe, die Abgabenschulden daher im Verhältnis nicht schlechter behandelt habe als andere Verbindlichkeiten. Ausnahmen vom Gleichbehandlungsgrundsatz gelten für Abfuhrabgaben, insbesondere Lohnsteuer, aber auch für die Kapitalertragsteuer. In der…
…nicht ausreichten, es sei denn, er weise nach, dass er diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet, die Abgabenschuldigkeiten daher im Verhältnis nicht schlechter behandelt habe als andere Verbindlichkeiten. Ausnahmen vom Gleichbehandlungsgrundsatz würden für Abfuhrabgaben, insbesondere für Lohnsteuer gelten. Nach § 76 Abs. 3…
…an Selbstbemessungsabgaben hinsichtlich der Frage "es sei verfassungswidrig, dem Abgabenpflichtigen einseitig alle Folgen einer potentiell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung aufzubürden" anders zu behandeln als Nachforderungen an bescheidmäßig festzusetzenden Abgaben. Hinsichtlich der Aussage "Ausnahmen vom Gleichbehandlungsgrundsatz gelten für Abfuhrabgaben, insbesondere Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer (VwGH 15.12.2004…
…und € 1.744 auf die Kapitalertragsteuer 2000 entfielen. Die Nichtverletzung des Gläubigergleichbehandlungsgrundsatzes sei in der Berufung glaubhaft dargestellt worden, Ausnahmen vom Gleichbehandlungsgrundsatz würden jedoch für die Abfuhrabgaben wie z.B. die Lohnsteuer und die Kapitalertragsteuer gelten. So seien die Löhne und Gehälter bis einschließlich…
…der Haftung der Bw. bloß auf einen Teil der von der Haftung betroffenen Abgabenschulden nicht in Betracht (VwGH 21.1.1991, 90/15/0055). Für aushaftende Abfuhrabgaben wie die Lohnsteuer gelten aber ohnedies Ausnahmen vom Gleichheitsgrundsatz (VwGH 15.5.1997, 96/15/0003; 29.1…