…Unterlagen zu erbringen: - ) Wer entscheidet über die Höhe der Bezüge bzw. mit wem wird die Gehaltsvereinbarung abgeschlossen? - ) Wer entscheidet über die Teilnahmeberechtigung an einem allfälligen Erfolgsbonus- und Aktienerwerbsplan des Konzerns? - ) Wer trägt das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall? - ) Wem gegenüber erwachsen Abfertigungs- und Pensionsansprüche…
…Ermittlung des handelsrechtlichen Wertes zum 31. Oktober 2006 wie folgt dar: Gemäß der Änderung und Ergänzung der Fachgutachten KFS-RL 2 und 3 der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über die Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung von Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen nach den Vorschriften des Rechnungslegungsgesetzes vom 5. Mai 2004…
…Manager - Manufacturing"), dass aber die österreichische Gesellschaft als "legal employer" alle wesentlichen Belange dienstrechtlicher bzw. arbeitsrechtlicher Natur inne hat (u.a. Gehaltszahlung - "Austrian payroll") bzw. österreichisches Recht für alle aus dem Dienstverhältnis des Bw resultierenden Rechte und Pflichten (Urlaubsausmaß, Abfertigungs- und Pensionsansprüche, Sozialversicherung) und daraus…
…wer über die Höhe der Bezüge entscheide (bzw. mit wem die Gehaltsvereinbarung abgeschlossen worden sei), wer über die Teilnahmeberechtigung an einem allfälligen Erfolgsbonus - und Aktienerwerbsplan des Konzerns entscheide, wer das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall trage, wem gegenüber die Abfertigungs- und Pensionsansprüche der Bw…
…allfälligen Erfolgsbonus- und Aktienerwerbsplan des Konzerns? - ) Wer trägt das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall? - ) Wem gegenüber erwachsen Abfertigungs- und Pensionsansprüche? - ) Wer entscheidet über das Urlaubsausmaß? - ) Wer wird den Bw. nach Ablauf der Entsendezeit beschäftigen? - ) Wer hat das Recht der Entscheidung über Kündigung bzw. Entlassung? - )…
…Erfolgsbonus- und Aktienerwerbsplan des Konzerns? -) Wer trägt das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall? -) Wem gegenüber erwachsen Abfertigungs- und Pensionsansprüche? -) Wer entscheidet über das Urlaubsausmaß? -) Wer wird den Bw. nach Ablauf der Entsendezeit beschäftigen? -) Wer hat das Recht der Entscheidung über Kündigung bzw. Entlassung? -) Gelten…
…BStBl. II 1968,84). Entscheidend ist vor allem, wer über die Höhe der ausbezahlten Bezüge entscheidet, wem gegenüber Abfertigungs- und Pensionsansprüche erwachsen, wer den Arbeitnehmer kündigen bzw. entlassen kann, wem das ausschließliche Weisungsrecht zukommt, wer dem Arbeitnehmer gegenüber als Arbeitgeber auftritt, in welche betriebliche Organisation…
… 14 Abs. 5 EStG 1988 zu legen, wo wörtlich von einer "möglichst wirksamen Besicherung von Abfertigungs- und Pensionsansprüchen durch Wertpapiere...." (1237 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XVIII. GP) gesprochen wird. Aus dem Allgemeinen Teil der Erläuterungen zum Steuerreformgesetz 1993 geht in diesem…
…der Bezüge und einen ggf. auszubezahlenden Erfolgsbonus entscheide damit (ausschließlich) die Heimatlandgesellschaft. Der Leistungsanspruch ergebe sich aus dem Arbeitsverhältnis mit der Heimatlandgesellschaft, sodass die Heimatlandgesellschaft das Risiko der Lohnfortzahlung im Nichtleistungsfall trage. Betreffend die erwachsenen Abfertigungs- und Pensionsansprüche des Bw. sei anzuführen, dass der Bw…
…Wer trägt das Risiko für eine Lohnfortzahlung im Nichtleistungsfall? Wem gegenüber erwachsen Ihnen Abfertigungs- und Pensionsansprüche? Wer entscheidet über Dienstzeit, Urlaubsausmaß usw.? Mit wem sind Meinungsverschiedenheiten aus dem Dienstvertrag auszutragen? Wer hat das Recht der Entscheidung über Kündigung bzw. Entlassung. Wer ist für Ihre Sozialversicherungsbelange…
…Betriebspension zugesagt) ausgestattet zu werden. Damit war u.a. das Höchstausmaß von 80% des Pensionsanspruches schon mit Vertragsabschluss bzw. zum Zeitpunkt des Eintrittes in das neue Dienstverhältnis der GmbH erreicht. 4.) Der Pkt IX (6) des Anstellungsvertrages enthält die Bedingung, dass die Dienstnehmerin mindestens 4…
…1a PTSG). Dienstgeber dieser Bundesbeamten sei bis heute der Bund, der durch das Personalamt der Telekom Austria Aktiengesellschaft vertreten werde. § 17 Abs. 6 bzw. 6a PTSG in der geltenden Fassung (Bugetbegleitgesetz 2003, BGBl. I 71/2003) sehe rückwirkend mit 1. Mai 1996 hinsichtlich der Bestimmungen…
…entscheiden beide Gesellschaften. Die Personalkosten werden von der sln Gesellschaft getragen. "1.2 Die M GmbH trägt das Risiko für eine Lohnfortzahlung im Nichtleistungsfall. 1.3 Es erwachsen gegenüber M GmbH Abfertigungs- und Pensionsansprüche. 1.4 Die Mitarbeiterin unterliegt dem österreichischem Arbeitsrecht, sprich sie bekommt…
…allfälligen Erfolgsbonus- und Aktienerwerbsplan des Konzerns? - ) Wer trägt das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall? - ) Wem gegenüber erwachsen Abfertigungs- und Pensionsansprüche? - ) Wer entscheidet über das Urlaubsausmaß? - ) Wer wird den Bw. nach Ablauf der Entsendezeit beschäftigen? - ) Wer hat das Recht der Entscheidung über Kündigung bzw. Entlassung? - )…
…die Arbeitgebereigenschaft zukommt. - Die Familie S. entscheidet über die Höhe der Bezüge - Den Haushaltsgehilfen erwachsen Abfertigungs- und Pensionsansprüche gegenüber der Familie S.- Die Familie S. trägt das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall - Über eine etwaige Kündigung bzw. Entlassung würde die Familie S. entscheiden - Meinungsverschiedenheiten…
…ein Drittel steuerfrei zu belassen. Zu den weiteren Argumenten des Bw.: Eine Besteuerung der berufungsgegenständlichen Pensionsabfindung mit einem Steuersatz von lediglich 6% bzw. wie eine "13. und 14. Monatsrente" - wie in der Berufung angedacht - kommt deshalb nicht in Betracht, weil der Bw. keine Abfertigung bzw…
…tätig, wobei die Auszahlungsmodalitäten hinsichtlich des Bezuges offenbar von dem Gedanken getragen waren, dem Dienstnehmer eine allfällige Rückkehr in das Beamtendienstverhältnis zu ermöglichen bzw. seine Pensionsansprüche aus diesem Beamtendienstverhältnis zu sichern. Dem Dienstgeber gebührte für seine allein für die Bw. ausgeübte Tätigkeit der vereinbarte Gesamtbezug…
…von Urlaubsersatzleistungen, Abfertigungen und Kündigungsentschädigungen (Kanduth-Kristen/Treer, Insolvenz und Steuern (SWK-Spezial 2006) 87; vgl. auch UFS 18.5.2011, RV/0228-L/11 mwN). Daraus ergibt sich somit, dass der Anspruch des Berufungswerbers auf Insolvenz-Ausfallgeld-Zahlungen der IAF-Service GmbH bzw. IEF…
…0258, ausgeführt seien, grundlegend von der Abfindung eines Pensionsanspruches aus einer Pensionskasse. Der Zweck von Leistungen aus einer Pensionskasse sei in erster Linie die Sicherung des Ruhestandes, während die Abfertigung dem (der Dauerrente) fremden Zweck einer Überbrückungshilfe diene. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass…
…2005) um Bekanntgabe der Höhe jener Zahlungen gebeten, welche neben der gesetzlichen Abfertigung anlässlich der Auflösung des Dienstverhältnisses gewährt wurden, wie deren Besteuerung erfolgte und ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß Vordienstzeiten sowie damit im Zusammenhang stehende Abfertigungszahlungen bzw. -Ansprüche berücksichtigt wurden. Gleichzeitig wurde um…