… 26 des Familienlastenausgleichsgesetzes anzuwenden. Es ist vom Bw. unbestritten und wurde auch im Erörterungsgespräch am 20. Jänner 2006 nichts gegenteiliges ausgeführt, dass sein Sohn N. das Studium mit Ende des Wintersemesters 2003/2004 abgebrochen hat und sich ab März 2004 beim AMS als arbeitslos gemeldet…
…um Bekanntgabe, ob seine Tochter nunmehr zu einem anderen Studium gewechselt habe bzw. welche Tätigkeit sie nach Abbruch des Studiums bzw. derzeit ausübe. Der Bw. teilte daraufhin mit, seine Tochter habe sich zwischen März und Juni 2011 für ein Studium an der FH Krems beworben;…
…Dezember 2003 bis 31. Jänner 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Sohn des Berufungswerbers (Bw.) hat sein am 9.10.2002 begonnenes Studium mit Abmeldung von der Uni am 17. November 2003 abgebrochen und ab der…
…das Studium weiter zu machen und im Juli und August auch nicht in der Lage gewesen wäre, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Seit Juli sei F. beim Arbeitsmarktservice als Arbeit suchend gemeldet und seit September 2010 in das Gründerprogramm des AMS aufgenommen worden. Das…
…kann daher nach meiner Ansicht ein zu Unrecht erfolgter Bezug der FB und des KG keinesfalls vorliegen, weshalb für diesen Zeitraum auch ein Rückforderungsanspruch nicht gegeben sein kann. Nach Abbruch ihres Soziologie-Studiums bewarb sich unsere Tochter umgehend um Aufnahme im Bundesinstitut für Sozialpädagogik in…
…Der Berufungswerber hätte den Abbruch des Studiums mit Schreiben vom 14.2.2005 bekanntgegeben. Er hätte jedoch einen Nachweis über die Ablegung von Prüfungen nicht erbringen können. Das Finanzamt hätte daraus jedoch ohne Feststellung aller Umstände geschlossen, dass der Sohn das Studium von Anfang an…
…Tochter unmittelbar nach Aufnahme ihres Studiums einen positiven Studienerfolg erbracht und damit das von der Rsp geforderte, nach außen erkennbare ernstliche und zielstrebige Bemühen um den Studienfortgang nicht nur unter Beweis gestellt, sondern sogar übererfüllt, da bei Abbruch des Studiums nach dem ersten Studienjahr überhaupt…
…vorgesehenen Abschlussprüfung beendet, sind im Allgemeinen Zweifel am Willen des Schülers, eine Reifeprüfung abzulegen, angebracht. Wenngleich es durchwegs Schüler gibt, die - mit oder ohne Besuch einer Maturaschule - außerhalb einer Regelschule erfolgreich eine Externistenreifeprüfung ablegen, muss sich nach Abbruch der regulären Schulausbildung die Bereitschaft, für die…
…Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) wird hinsichtlich eines Studienwechsels auf die Bestimmungen des 17 Studienförderungsgesetz (StudFG) verwiesen. Gemäß § 17 Abs. 1 Z 2 StudFG liegt ein günstiger Studienerfolg nicht vor, wenn der Studierende das Studium nach dem jeweils dritten fortgesetzt gemeldeten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr…
…für ein anderes Studium als ungeeignet ansieht, den Studienwechsel für unbedingt erforderlich hält und im Zeitpunkt seiner Entscheidung die Erkrankung seine Erkenntnisfähigkeit so hochgradig einschränkt, dass er nicht imstande ist, die Unrichtigkeit seiner Fehleinschätzung oder andere Handlungsalternativen (zB den vorläufigen Abbruch des Studiums oder eine…
…Familienbeihilfe für die restlichen Monate des laufenden Studienjahres gewährt werden. Im gegenständlichen Fall hat der Studierende, der Sohn des Bw. keinen Studienerfolgsnachweis für das erste Studienjahr erbracht, womit der Anspruch auf Weitergewährung der Familienbeihilfe erloschen ist. Nach Abbruch des Studiums hat er ab dem Studienjahr…
…aufschiebende Wirkung sei ihm seitens des Militärkommandos versagt worden. Es sei somit kein Abbruch des Studiums erfolgt, sondern eine Unterbrechung aufgrund der Einberufung. Mit Juli 2010 sei der Präsenzdienst abgeschlossen gewesen und sein Sohn hätte ab Oktober 2010 weiterstudieren wollen. Eine Wiederaufnahme des Studiums sei…
…für ein anderes Studium als ungeeignet ansieht, den Studienwechsel für unbedingt erforderlich hält und im Zeitpunkt seiner Entscheidung die Erkrankung seine Erkenntnisfähigkeit so hochgradig einschränkt, dass er nicht imstande ist, die Unrichtigkeit seiner Fehleinschätzung oder andere Handlungsalternativen (zB den vorläufigen Abbruch des Studiums oder eine…
…eines Abbruches des Studiums der r erbringen. Dieses Verhalten weist jedenfalls unwidersprüchlich darauf hin, dass der entsprechende Studienerfolg in der vorgesehenen Studienzeit nicht erbracht wurde. Unter Berücksichtigung vorstehender Ausführungen kommt daher auch der Unabhängige Finanzsenat zum Schluss, dass die bereits zurückgelegten Semester im Studium der…
…mit 25 m² incl. Nasszelle und Gemeinschaftsküche: Aus dem Benützungsvertrag ist ersichtlich, dass der Vertrag bei Abschluss des Studiums bzw. Abbruch des Studiums endet. Aus diesen Unterlagen ist ersichtlich, dass es sich bei der Unterkunft von y um eine typische Studentenunterkunft handelt. Es muss daher…
…davor liegenden Zeitpunkt festgestellt hätten. Der in der Berufung zur Untermauerung eines früheren Beginns der Behinderung dargestellte Lebenslauf A s (mehrere Klassenwiederholungen, Nachholung der Matura, Abbruch des Studiums wegen fortgeschrittener Symptomatik, psychotherapeutische Behandlung) lässt nicht zwangsläufig auf eine Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen…
…Vorlage seiner Berufung und führte hiezu aus, dass seine Tochter seit Beginn des neuen Lehrganges am Ausbildungszentrum West für Gesundheitsberufe in I. eine neue Berufsausbildung begonnen habe, für welche die Anspruchsvoraussetzungen für ein fortgesetztes Studium nicht gelten könnten. Es handle sich beim Wechsel der beruflichen…
…März bis 30. September 2002 (Sommersemester 2002) - dies entspricht dem Zeitraum seit Abbruch des Bstudiums und dem Anfang des Studiums der P im Wintersemester 2002/03 - Familienbeihilfe zu gewähren ist. Unbestritten ist, dass die Studentin in dieser Zeit nicht zur Fortsetzung gemeldet war und auch…
…studierte dort Theaterwissenschaften und Publizistik. Dieses Studium brach er im Dezember 2000 ab und begann im Jänner 2001 mit einer SAE-Ausbildung (Schulausbildung). Auch wenn aufgrund versäumter Inskriptionsfristen nach einem Abbruch erst mit dem darauf folgendem Semester inskribiert werden kann, gilt das Datum der Inskription…
…chronisch erwies. Dies hätte die Studien bereits im Wintersemester 2007 beeinträchtigt und zum Abbruch geführt. Da keine physische Ursache für die Erkrankung gefunden wurde, war der Schluss naheliegend, dass die Ursache im psychischen Bereich und der vermutlich falschen Wahl des Studiums begründet sei. Nach der…