Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 7 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Andreas Hartl, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Alois Winklbauer sowie die Laienbeisitzer Mag. Herbert Steiblmüllner und Leopold Pichlbauer als weitere Mitglieder des Senates in der…
…4650 Lambach, Marktplatz 2, über den Antrag vom 26. und 27. Jänner 2010 über die Abberaumung bzw. Vertagung der mündlichen Berufungsverhandlung am 28. Jänner 2008 entschieden: Der Antrag wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe: Die Bw. stellte mit dem Anbringen vom 26. Jänner 2010 den Antrag…
…für den 7. Dezember 2011. 1.8) Mit Schreiben und Telefax vom 1. Dezember 2011 ersuchte die Bw um Abberaumung der mündlichen Berufungsverhandlung und Vertagung auf einen späteren Zeitpunkt. Dieser Vertagungsbitte wurde vom Referenten des UFS entsprochen. 1.9) Mit Telefax vom 24. Jänner 2012…
…der Bf. nicht vorgebracht. Der beantragte Aufschub bis zum Abschluss des Schuldenregulierungsverfahrens, dessen tatsächliche Abhaltung oder dessen allfälliges Ende nach Abberaumung der Tagsatzung nicht ersichtlich ist, kann mit dem allgemein gehaltenen Argument des drohenden Arbeitsplatzverlustes nicht begründet werden, sondern dient offensichtlich nur dazu, den unvermeidbaren…
… 126 FinStrG darstellt und darüber hinaus seitens des Beschuldigten trotz in Kenntnis Setzung von diesem Umstand keine (anderen) geeigneten Nachweise für eine Abberaumung (Verschiebung) der für 19.2.2009 anberaumten mündlichen Verhandlung vorgelegt worden sind. 4) Vorwurf der unzureichenden Begründung des Straferkenntnisses: Entgegen der Ansicht…
…außer Kraft setzen. Es wäre daher bei aufrechter Vorladung an der Bf. gelegen, durch geeignetes Vorbringen eine Abberaumung bzw. Verlegung des Vorladungstermins oder zumindest einen Verzicht der Finanzstrafbehörde auf persönliches Erscheinen bis zum Vorladungstermin zu erwirken. Es kann daher das Beschwerdevorbringen dahingehend, dass die Behörde…
…der Bw. bei der Referentin erfolgten Anruf wegen der Erkrankung des steuerlichen Vertreters abgesetzt wurde. Am 27. April wurde der Vertreter der Bw. telefonisch über die Anberaumung der mündlichen Verhandlung am 21. Mai 2007 informiert. Am selben Tag ergingen die Ladungen für den 21. Mai…
…welcher hervorgeht, dass der Berufungswerber in der Katastergemeinde BL eine Liegenschaft besitzt, sowie ein Bescheid des Bezirksgerichtes BL vom 20.10.2006 über Abberaumung und neuerliche Anberaumung einer vorbereitenden Tagsatzung wegen Ehescheidung zwischen BM und BA. Über die Berufung wurde erwogen: § 16 Abs. 1 EStG…
…ist somit evident. Schon aus diesen Gründen ist der Beweisantrag abzuweisen. 3) Zum Antrag vom 20. Jänner 2009 auf Abberaumung der Berufungsverhandlung: Soweit die Bw. die Zuständigkeit des Referenten betreffend die Entscheidung über Vertagungsanträge betreffend die mündliche Berufungsverhandlung durch verfahrensleitende Verfügungen (Vorladung, Entscheidung über Vertagungsansuchen…
…nachgeholt. Im Falle der Befassung der Abgabenbehörde 2. Instanz mit dieser Berufung wird bereits jetzt Senatszuständigkeit sowie die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung im Rahmen der Entscheidung durch einen Berufungssenat beantragt..." Der Unabhängige Finanzsenat übermittelte am 31. März 2009 dem Finanzamt Waldviertel eine Kopie dieses Schreibens…
…außer Kraft setzen. Es wäre daher bei aufrechter Vorladung an der Bf. gelegen, durch geeignetes Vorbringen eine Abberaumung bzw. Verlegung des Vorladungstermines oder zumindest einen Verzicht der Finanzstrafbehörde auf persönliches Erscheinen bis zum Vorladungstermin zu erwirken. Es kann daher das Beschwerdevorbringen dahingehend, dass die Behörde…
…Graz telefonisch Steuerberater Mag. Thomas Schöberl und gab bekannt, dass er nunmehr den Berufungswerber steuerlich vertrete. Er ersuchte um Abberaumung der mündlichen Verhandlung, da er kurz vor dem Abschluss von Vergleichsverhandlungen mit dem Finanzamt stehen würde, woraufhin er die Berufungen zurückziehen würde. Es wurde ihm…
…Graz telefonisch Steuerberater Mag. Thomas Schöberl und gab bekannt, dass er nunmehr den Berufungswerber steuerlich vertrete. Er ersuchte um Abberaumung der mündlichen Verhandlung, da er kurz vor dem Abschluss von Vergleichsverhandlungen mit dem Finanzamt stehen würde, woraufhin er die Berufungen zurückziehen würde. Es wurde ihm…
…im Falle ihres Fernbleibens durchzuführen, aber eine Vertreterentsendung möglich wäre. Andererseits stellten aber nach Ansicht des Senates vor allem Zeitpunkt und Grund der Vertagungsbitte keinen ausreichenden Grund für die kurzfristige Abberaumung der mündlichen Verhandlung dar. Wie die Berufungswerberin selbst angab, währte die Krankheit schon länger…
…dann, wenn der Zeuge erst kurzfristig vor der mündlichen Verhandlung genannt wird und eine Befragung in Anwesenheit der Parteienvertreter eine Absagung und Abberaumung der mündlichen Verhandlung auf einen anderen Termin bedingen würde. Darüber hinaus sind in der Bundesabgabenordnung auch keine Normierungen enthalten wann den Bw…
…ferner seien fachärztlich verifizierbare psychische Probleme hinzugetreten, welche derzeit und auf unbestimmte Zeit eine Verhandlungsfähigkeit ebenfalls verhindern würden. Dem Antrag auf Abberaumung der mündlichen Verhandlung bzw. in eventu den Bw. für diesen Termin zu entschuldigen und zu einem späteren Zeitpunkt nach Wiedererlangung der Verhandlungsfähigkeit anzuhören…
…verstehen war. Da weder rechtliche noch tatsächliche Gründe der mündlichen Berufungsverhandlung entgegenstehen oder für eine Aussetzung des Berufungsverfahrens vorliegen, bestand kein Grund für eine Abberaumung der mündlichen Berufungsverhandlung vor dem gesamten Senat. Im Übrigen wird auf die Begründung der verfahrensleitenden Verfügung vom 6. November 2003…
…dass der Bw. auf Grund eines unvorhergesehenen familiären Ereignisses an der mündlichen Verhandlung vor den Spruchsenat nicht teilnehmen hätte können und er zwei Tage vor dem Verhandlungstermin mittels Telefax um Abberaumung der vorgesehenen Verhandlung angesucht hätte. Durch die Abhaltung der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vertreten durch Dr. Martin Eisenberger LL.M, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Hilmgasse 10, vom 16. September 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 17. August 2010, Zahl: 420000/00000/2010, betreffend Altlastenbeitrag sowie Säumnis…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A-GmbH, Anschrift, vom 15. Mai 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck vom 10. April 2009, Zl. 800000/00000/2009, betreffend Altlastenbeitrag und Säumniszuschlag entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Spruch der angefochtenen Berufungsvorentscheidung…