…aaO, § 289 Tz 42). Da im vorliegenden Fall das Finanzamt den verspätet eingebrachten Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens bescheidmäßig abgewiesen hat, war der Spruch des angefochtenen Bescheides auf Grund der dargestellten Rechtslage im Zuge der Erlassung der abweisenden Berufungsentscheidung entsprechend abzuändern (vgl. etwa VwGH vom…
…sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung ihre Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde erster Instanz zu setzen und demgemäss den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Berufung als unbegründet abzuweisen. Der Spruch des erstinstanzlichen Bescheides war daher dahingehend abzuändern…
…daher insoweit Folge zu geben, als der angefochtene Bescheid hinsichtlich der Zeiträume 07/00, 12/00 und 03/02 aufzuheben und der strafbestimmende Wertbetrag auf € 14.506,21 herabzusetzen war. Ergänzend ist festzuhalten, dass die Abänderung des strafbestimmenden Wertbetrages, die sich aus der Nichtberücksichtigung…
…Begründung iSd § 250 Abs 1 lit d BAO. Bei Berufungen gegen Bescheide, die - wie hier - Anbringen zurückweisen, sind die inhaltlichen Anforderungen gemäß § 250 Abs 1 lit b und c BAO inhaltsleer, weil hier die Anfechtung nur die Aufhebung des angefochtenen Bescheides bezwecken kann (Ritz, BAO3, …
…Bescheides gemäß § 295 BAO ist auf das theoretische Thema der behaupteten Zulässigkeit der Abgabenfestsetzung mit einem allfälligen, auf § 295 BAO gestützt erlassenen Einkommensteuerbescheid 1989 nach Ablauf der Verjährungsfrist hier nicht mehr einzugehen. Daher erfolgt mit der vorliegenden, abweisenden Berufungsentscheidung die Abänderung des Spruches des angefochtenen…
…sodass dem Wiederaufnahmeantrag stattzugeben sei. Es müsse der Rechtszustand hergestellt werden, der ohne Abänderung gemäß § 295 BAO vorgelegen sei und somit sei ein Einkommensteuerbescheid in der Fassung des ursprünglichen Bescheides zu erlassen. Diese neue Erlassung sei auch dann zwingend, wenn zu diesem Zeitpunkt bereits ein…
…Bescheides gemäß § 295 BAO ist auf das theoretische Thema der behaupteten Zulässigkeit der Abgabenfestsetzung mit einem allfälligen, auf § 295 BAO gestützt erlassenen Einkommensteuerbescheid 1989 nach Ablauf der Verjährungsfrist hier nicht mehr einzugehen. Daher erfolgt mit der vorliegenden, abweisenden Berufungsentscheidung die Abänderung des Spruches des angefochtenen…
…des Einkommensteuerbescheides 1989 gemäß § 295 BAO sei auf Basis eines Nichtbescheides erfolgt und entspreche damit nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Zur rechtlichen Beurteilung brachte der Bw vor, dass aus nachfolgenden Gründen an einer Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO ein rechtliches Interesse bestehe: Die Abänderung eines abgeleiteten Bescheides…
…eine Abänderung des in Rechtskraft erwachsenen Einkommensteuerbescheides vom 4. März 2004 mangels Erlassung, Aufhebung oder Abänderung eines Grundlagenbescheides für 1989 nicht in Betracht kam. Ein neuer abgeleiteter Einkommensteuerbescheid durfte nicht erlassen werden. Durch die Bestätigung des bekämpften Abweisungsbescheides (anstelle von Aufhebung des angefochtenen Bescheides und…
…2 FinStrG lediglich hinsichtlich der zur Last gelegten vorsätzlichen Abgabenverkürzung und des Tatzeitraumes. Die Bekanntgabe der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages hat daher nicht zwingend im Einleitungsbescheid zu erfolgen, somit ist eine Abänderung des angefochtenen Bescheides durch den Unabhängigen Finanzsenat im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens auch in…
…Übereinstimmung mit der herrschenden Lehre und Rechtsprechung die Abänderung des Einkommensteuerbescheides gem. § 295a BAO hinsichtlich der Sonderausgaben zu Recht erfolgt. Die Berufung ist daher insgesamt abzuweisen. Ad Berufung hinsichtlich gem. § 293b BAO berichtigten Einkommensteuerbescheid 2001: Hinsichtlicht den Berufungspunkt Bescheidberichtigung gem. 293b zum Einkommensteuerbescheid 2001 vom…
…durch einen Bescheid vom September 1997 geschehen ist. Ob der ursprüngliche Grundlagenbescheid (Einkünftefeststellungsbescheid gemäß § 188 BAO) nun vom 24. Mai 1991 oder vom 28. März 1991 datiert - beide Daten werden in dem Antrag angeführt - ist für das Berufungsthema unerheblich. Die vorgenommene Abänderung des Einkommensteuerbescheides 1989…
…erlässt, da die Rechtsmittelbehörde einen erstinstanzlichen Bescheid erlassen hätte (VwGH 22.5.1996, 96/16/0023), somit dem Beschuldigten ein Rechtsschutz abgeschnitten wird. Eine Abänderung des angefochtenen Bescheides insoweit, als statt der vorgeworfenen Tat des Entscheidungsträgers P.M. die Tat des Entscheidungsträgers K.F. im…
…eine Bescheiderlassung gemäß § 295 Abs. 1 BAO gegeben sind, ist diese durchzuführen. Wenn damit bisherige Fehler der Einkommensteuerveranlagung behoben werden, so ist dies ein Nebeneffekt, der nicht als Ausnahme von der zwingenden, ohne Ermessensübung erfolgenden Erlassung des neuen Einkommensteuerbescheides normiert ist. Der angefochtene Bescheid vom…
…einwendet, dass die dem ableitenden Bescheid zu Grunde liegende Bilanz auf Grund vorsätzlich durchgeführter Fehlbuchungen nicht den wahren Gegebenheiten entsprechen würde, so ist dieses Vorbringen auf Grund der diesbezüglich eindeutigen Rechtslage nicht geeignet im gegenständlichen Verfahren durchzudringen und eine Abänderung des angefochtenen Bescheides herbeizuführen. Eine…
…sodass dem Wiederaufnahmeantrag stattzugeben sei. Es müsse der Rechtszustand hergestellt werden, der ohne Abänderung gemäß § 295 BAO vorgelegen sei und somit sei ein Einkommensteuerbescheid in der Fassung des ursprünglichen Bescheides zu erlassen. Diese neue Erlassung sei auch dann zwingend, wenn zu diesem Zeitpunkt bereits ein…
…Sache" des angefochtenen Bescheides (hier: Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer für 1989) hinausgeht, nicht in der gegenständlichen Berufungsentscheidung abgesprochen werden kann, denn die Änderungsbefugnis der Berufungsbehörde gemäß § 289 Abs. 2 BAO ist durch die "Sache" - das ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches…
…33-35). Aus diesem Grunde kommt eine Abänderung oder Aufhebung des gegenständlichen Anspruchszinsenbescheid selbst dann nicht in Betracht, wenn das Berufungsverfahren betreffend den Einkommensteuerbescheid für 2003 vom 9. Jänner 2006 erfolgreich ist und mit einer Herabsetzung der Abgabe oder einer Aufhebung des angefochtenen Bescheides endet…
…ein mit Berufung angefochtener Bescheid (hier: Einkommensteuerbescheide 2002 bis 2004 vom 14. Dezember 2006) ersatzlos aufgehoben, so wird die diesbezügliche Berufung unzulässig. Sie ist folglich als unzulässig geworden zurückzuweisen (vgl. Ritz3, a.a.O., Tz 12 zu § 273 BAO). 2) Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2005 gemäß…
…die Aufhebungsbescheide betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 2002 ohne Wahrung des Parteiengehörs erlassen habe und diese daher rechtswidrig seien. Die Rechtswidrigkeit des Einkommensteuerbescheides und des Anspruchszinsenbescheides ergebe sich aus der Rechtswidrigkeit der Aufhebungsbescheide. Es werde die Aufhebung des angefochtenen Bescheides beantragt. Über die Berufung wurde erwogen:…