…BAO Folge gegeben und der angefochtene Bescheid abgeändert. Die Einkommensteuer für das Jahr 2010 wird mit € -1.675,50 festgesetzt. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses.…
…vom 05. März 2024 wird - in Abänderung des angefochtenen Bescheides - als unzulässig zurückgewiesen. II. Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang: Mit Bescheid des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 25. März 2024…
…aaO, § 289 Tz 42). Da im vorliegenden Fall das Finanzamt den verspätet eingebrachten Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens bescheidmäßig abgewiesen hat, war der Spruch des angefochtenen Bescheides auf Grund der dargestellten Rechtslage im Zuge der Erlassung der abweisenden Berufungsentscheidung entsprechend abzuändern (vgl. etwa VwGH vom…
…sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung ihre Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde erster Instanz zu setzen und demgemäss den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Berufung als unbegründet abzuweisen. Der Spruch des erstinstanzlichen Bescheides war daher dahingehend abzuändern…
…Abs. 4 EStG zwar ein diesbezüglicher Bescheid zu erlassen gewesen. Da der angefochtene Bescheid vom 11.3.2015 jedoch mit einem derartigen (schlicht abweisenden) Spruch, mit welchem er aber ergangen ist, nicht hätte ergehen dürfen und eine Abänderung des angefochtenen Bescheides in einen Abgabenbescheid gemäß …
…daher insoweit Folge zu geben, als der angefochtene Bescheid hinsichtlich der Zeiträume 07/00, 12/00 und 03/02 aufzuheben und der strafbestimmende Wertbetrag auf € 14.506,21 herabzusetzen war. Ergänzend ist festzuhalten, dass die Abänderung des strafbestimmenden Wertbetrages, die sich aus der Nichtberücksichtigung…
…einer Heranziehung der darin enthaltenen Feststellungen als Grundlage für den angefochtenen Bescheid nicht entgegen. § 192 BAO normiert ausdrücklich, dass auch in noch nicht rechtskräftigen Feststellungsbescheiden getroffene Feststellungen den von diesen abgeleiteten Bescheiden zugrunde zu legen sind. Zwar kann mit der Abänderung des abgeleiteten Bescheides gemäß …
…Begründung iSd § 250 Abs 1 lit d BAO. Bei Berufungen gegen Bescheide, die - wie hier - Anbringen zurückweisen, sind die inhaltlichen Anforderungen gemäß § 250 Abs 1 lit b und c BAO inhaltsleer, weil hier die Anfechtung nur die Aufhebung des angefochtenen Bescheides bezwecken kann (Ritz, BAO3, …
…Bescheides gemäß § 295 BAO ist auf das theoretische Thema der behaupteten Zulässigkeit der Abgabenfestsetzung mit einem allfälligen, auf § 295 BAO gestützt erlassenen Einkommensteuerbescheid 1989 nach Ablauf der Verjährungsfrist hier nicht mehr einzugehen. Daher erfolgt mit der vorliegenden, abweisenden Berufungsentscheidung die Abänderung des Spruches des angefochtenen…
…sodass dem Wiederaufnahmeantrag stattzugeben sei. Es müsse der Rechtszustand hergestellt werden, der ohne Abänderung gemäß § 295 BAO vorgelegen sei und somit sei ein Einkommensteuerbescheid in der Fassung des ursprünglichen Bescheides zu erlassen. Diese neue Erlassung sei auch dann zwingend, wenn zu diesem Zeitpunkt bereits ein…
…Bescheides gemäß § 295 BAO ist auf das theoretische Thema der behaupteten Zulässigkeit der Abgabenfestsetzung mit einem allfälligen, auf § 295 BAO gestützt erlassenen Einkommensteuerbescheid 1989 nach Ablauf der Verjährungsfrist hier nicht mehr einzugehen. Daher erfolgt mit der vorliegenden, abweisenden Berufungsentscheidung die Abänderung des Spruches des angefochtenen…
…des Einkommensteuerbescheides 1989 gemäß § 295 BAO sei auf Basis eines Nichtbescheides erfolgt und entspreche damit nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Zur rechtlichen Beurteilung brachte der Bw vor, dass aus nachfolgenden Gründen an einer Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO ein rechtliches Interesse bestehe: Die Abänderung eines abgeleiteten Bescheides…
…eine Abänderung des in Rechtskraft erwachsenen Einkommensteuerbescheides vom 4. März 2004 mangels Erlassung, Aufhebung oder Abänderung eines Grundlagenbescheides für 1989 nicht in Betracht kam. Ein neuer abgeleiteter Einkommensteuerbescheid durfte nicht erlassen werden. Durch die Bestätigung des bekämpften Abweisungsbescheides (anstelle von Aufhebung des angefochtenen Bescheides und…
…2 FinStrG lediglich hinsichtlich der zur Last gelegten vorsätzlichen Abgabenverkürzung und des Tatzeitraumes. Die Bekanntgabe der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages hat daher nicht zwingend im Einleitungsbescheid zu erfolgen, somit ist eine Abänderung des angefochtenen Bescheides durch den Unabhängigen Finanzsenat im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens auch in…
…Übereinstimmung mit der herrschenden Lehre und Rechtsprechung die Abänderung des Einkommensteuerbescheides gem. § 295a BAO hinsichtlich der Sonderausgaben zu Recht erfolgt. Die Berufung ist daher insgesamt abzuweisen. Ad Berufung hinsichtlich gem. § 293b BAO berichtigten Einkommensteuerbescheid 2001: Hinsichtlicht den Berufungspunkt Bescheidberichtigung gem. 293b zum Einkommensteuerbescheid 2001 vom…
…angefochtene Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. Jänner 2023 wird - soweit mit ihm über den Antrag auf Abänderung gemäß § 295a BAO abgesprochen wird - dahingehend abgeändert, dass dieser Antrag als unzulässig zurückzuweisen ist. II. Soweit sich die Beschwerde vom 27. Februar 2023 gegen die Abweisung des…
…durch einen Bescheid vom September 1997 geschehen ist. Ob der ursprüngliche Grundlagenbescheid (Einkünftefeststellungsbescheid gemäß § 188 BAO) nun vom 24. Mai 1991 oder vom 28. März 1991 datiert - beide Daten werden in dem Antrag angeführt - ist für das Berufungsthema unerheblich. Die vorgenommene Abänderung des Einkommensteuerbescheides 1989…
…erlässt, da die Rechtsmittelbehörde einen erstinstanzlichen Bescheid erlassen hätte (VwGH 22.5.1996, 96/16/0023), somit dem Beschuldigten ein Rechtsschutz abgeschnitten wird. Eine Abänderung des angefochtenen Bescheides insoweit, als statt der vorgeworfenen Tat des Entscheidungsträgers P.M. die Tat des Entscheidungsträgers K.F. im…
…am 27. Mai 2015 an die GM163 und die Bf (Gruppenträger) zugestellt worden ist. Angefochtene Punkte Die Beschwerde richtet sich gegen das Ausscheiden der GM163 aus der Unternehmensgruppe der Bf mit der Veranlagung 2012. Beantragte Änderungen Wir beantragen die Abänderung des bekämpften Bescheides dahingehend, dass…
…eine Bescheiderlassung gemäß § 295 Abs. 1 BAO gegeben sind, ist diese durchzuführen. Wenn damit bisherige Fehler der Einkommensteuerveranlagung behoben werden, so ist dies ein Nebeneffekt, der nicht als Ausnahme von der zwingenden, ohne Ermessensübung erfolgenden Erlassung des neuen Einkommensteuerbescheides normiert ist. Der angefochtene Bescheid vom…