…in dem Zeitpunkt, in dem einer der in den Abs. 1 bis 3 des § 17 GrEStG angeführten Tatbestände verwirklicht bzw. die Freilassung von der Grunderwerbsteuer beantragt wurde, der Abgabenbescheid bereits erlassen (zugestellt), so ist über Antrag eine "Abänderung" im Sinne der Überschrift des § 17 GrEStG…
…gegen den der Berufungswerber das Rechtsmittel der Berufung erhoben hat, wurde die Steuer in Höhe von 3.906,52 € auch bereits vorläufig gemäß § 200 Abs 1 BAO festgesetzt. Da der Berufungswerber mit Schreiben vom 22. Februar 2005 einen Antrag auf Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer stellte…
…Abänderung der bereits festgesetzten Grunderwerbsteuer auf Null S (nunmehr €) zu verstehen. Unter Beachtung obiger Rechtslage wird somit nach § 17 Abs. 1 Z 2 in Verbindung mit Abs. 4 GrEStG auf Antrag die bereits festgesetzte Steuer entsprechend abgeändert, wenn der Erwerbsvorgang aus dem Grund der…
…3 bereits festgesetzt wurde, auf Antrag entsprechend abzuändern (herabzusetzen). In Abs. 5 wird bestimmt, dass Anträge nach Abs. 1 bis 4 bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres zu stellen sind, das auf das Jahr folgt, in dem das den Anspruch auf Nichtfestsetzung oder Abänderung der…
…3 bereits festgesetzt wurde, auf Antrag entsprechend abzuändern (herabzusetzen). In Abs. 5 wird bestimmt, dass Anträge nach Abs. 1 bis 4 bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres zu stellen sind, das auf das Jahr folgt, in dem das den Anspruch auf Nichtfestsetzung oder Abänderung der…
…A wurde der in Frage stehende Erwerbsvorgang (Kaufvertrag vom 2. Mai 2006) nicht "rückgängig gemacht" im Sinne des § 17 Abs. 1 Z 1 GrEStG, weshalb mangels Vorliegens dieses Tatbestandsmerkmales der Antrag auf Abänderung der festgesetzten Grunderwerbsteuer abzuweisen war. Bei der Beurteilung des streitgegenständlichen Tatbestandsmerkmales "rückgängig…
…1992, II R 120/89). Nur wenn die Grunderwerbsteuer noch nicht rechtskräftig festgesetzt ist, ist ein Antrag nach § 17 GrEStG 1987 im Grunderwerbsteuerverfahren des rückgängig gemachten Rechtsvorganges zu berücksichtigen. Bei einer dem Begehren der Bw. Rechnung tragenden Abänderung der bereits rechtskräftigen Festsetzung der Grunderwerbsteuer nach …
…Nichtfestsetzung oder Abänderung der Steuer begründende Ereignis eingetreten ist. Die Frist endet keinesfalls jedoch vor Ablauf eines Jahres vor Wirksamwerden der Festsetzung (§17 Abs.5 GrEStG). Ein Antrag auf Nichtfestsetzung der Grunderwerbssteuer iSd. § 17 GrEStG kann auch während des Rechtsmittelverfahrens hinsichtlich der bereits festgesetzten Steuer…
…1 Z 1 GrEStG vorlag, ist der Antrag auf Abänderung der festgesetzten Grunderwerbsteuer gemäß § 17 Abs. 4 GrEStG zu Recht abgewiesen worden." Die Berufungswerberin stellte daraufhin, ohne auf die Begründung der Berufungsvorentscheidung zu replizieren, den Antrag auf Vorlage ihres Rechtsmittels zur Entscheidung durch die Abgabebehörde…
…dass die Grunderwerbsteuer für den Schenkungsvertrag vom 30. Oktober 2012 nicht festgesetzt und die bereits entrichtete Grunderwerbsteuer auf sein angegebenes Bankkonto rückerstattet wird. Das Finanzamt hat mit Bescheid vom 17. Juli 2013 den Antrag auf Nichtfestsetzung und Rückerstattung der bereits entrichteten Grunderwerbsteuer abgewiesen und dies…
…dass die Grunderwerbsteuer für den Schenkungsvertrag vom 30. Oktober 2012 nicht festgesetzt und die bereits entrichtete Grunderwerbsteuer auf sein angegebenes Bankkonto rückerstattet wird. Das Finanzamt hat mit Bescheid vom 17. Juli 2013 den Antrag auf Nichtfestsetzung und Rückerstattung der bereits entrichteten Grunderwerbsteuer abgewiesen und dies…
…Bescheid der beantragten Abänderung (Herabsetzung) gemäß § 17 Abs. 4 GrEStG der festgesetzten Grunderwerbsteuer auf Null und der Rücküberweisung der bereits bezahlten Grunderwerbsteuer nicht entsprochen. Da der streitgegenständliche Grunderwerbsteuerbescheid voll und ganz den gesetzlichen Bestimmungen, der Lehre und der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes folgt, konnte der…
…Nichtfestsetzung oder Abänderung der Steuer begründende Ereignis eingetreten ist. Die Frist endet keinesfalls jedoch vor Ablauf eines Jahres nach Wirksamwerden der Festsetzung (§ 17 Abs. 5 GrEStG). Ein Antrag auf Nichtfestsetzung der Grunderwerbssteuer iSd. § 17 GrEStG kann auch während des Rechtsmittelverfahrens hinsichtlich der bereits festgesetzten Steuer…
…Rechtsnachfolgerin der seinerzeitigen Verkäuferin IGmbH sowie der Käuferin WAG, unter Hinweis auf die Verschmelzungen und die Bestimmungen des § 17 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 die Abänderung der für die oa. Kaufverträge zwischen der IGmbH und der WAG selbstberechneten bzw. festgesetzten Grunderwerbsteuer im Ausmaß von…
…echte Rückgängigmachung, dann hat mangels Verwirklichung dieses geltend gemachten Abänderungstatbestandes das Finanzamt zu Recht mit dem bekämpften Bescheid der beantragten Abänderung (Herabsetzung) gemäß § 17 Abs. 4 GrEStG der festgesetzten Grunderwerbsteuer auf Null und der Rücküberweisung der bereits bezahlten Grunderwerbsteuer nicht entsprochen. Mit dem Vorbringen, es…
…keine echte Rückgängigmachung, dann hat mangels Verwirklichung dieses geltend gemachten Abänderungstatbestandes das Finanzamt zu Recht mit dem bekämpften Bescheid der beantragten Abänderung (Herabsetzung) gemäß § 17 Abs. 4 GrEStG der festgesetzten Grunderwerbsteuer auf Null und der Rücküberweisung der bereits bezahlten Grunderwerbsteuer nicht entsprochen. Mit dem Vorbringen…
…zu erlassen, wonach die Steuer nicht festgesetzt wird. (5) Anträge nach Abs. 1 bis 4 sind bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres zu stellen, das auf das Jahr folgt, in dem das den Anspruch auf Nichtfestsetzung oder Abänderung der Steuer begründende Ereignis eingetreten ist. Die…
…festgesetzt ist, die Festsetzung auf Antrag entsprechend abzuändern. Ist daher in dem Zeitpunkt, in dem einer der in den Abs. 1 bis 3 angeführten Tatbestände verwirklicht bzw. die Freilassung von der Grunderwerbsteuer beantragt wurde, der Abgabenbescheid bereits erlassen (zugestellt), so ist über Antrag eine "Abänderung…
…soweit bereits eine Grunderwerbsteuer festgesetzt sei, nicht. Ein solcher Rechtssatz kann aber auch nicht durch die Praxis herausgebildet werden. Er würde den Rechtssatz in § 3 Abs 1 Z 2 GrEStG für die umgekehrt liegenden Fälle nicht sinngemäß ergänzen, sondern in das Gegenteil verkehren. Der im…
…mündlichen Berufungsverhandlung der Berufung stattgeben und den angefochtenen Bescheid dahingehend abändern, dass für den Liegenschaftskaufvertrag vom 18. Dezember 2001, angezeigt zu Erfassungsnummer zzz/2001, gemäß § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG keine Grunderwerbsteuer festgesetzt wird; 2. in eventu: nach Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung der Berufung…