…Antragsverfahrens wurde B. am 15. November 2012 untersucht und folgendes Gutachten erstellt: Fach/Ärztliches Sachverständigengutachten Gutachtennummer 01 Betr.: H.B. Vers.Nr.: 1234 Untersuchung am: 2012-11-15 08:30 Ordination Identität nachgewiesen durch: FS 317-2003-3317 Anamnese: B. besucht die 2. Klasse der…
…auf das genannte Gutachten auseinander zu setzen. Es fehle auch jegliche Begründung für die Annahme, dass der Sohn der Bw. an der im Jahr 2008 vorgelegenen Anämie, an der er seit dem Säuglingsalter gelitten habe, nunmehr nicht mehr leide. Die Begründung der belangten Behörde lasse…
…und stelle insbesondere eine Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit dar. Der Ordnung halber ist anzumerken, dass für das Jahr 2003 (im Gegensatz zu den vorangegangen und nachfolgenden Jahren) die Vornahme eines Anrechnungsvortrages nicht beantragt wurde. Rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes: Gemäß § 1 Abs. 2 Z 1 KStG 1988…
…Juni 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Der Berufung wird teilweise (im Umfang der Berufungsvorentscheidung) Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem am Ende der folgenden Entscheidungsgründe als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen…
…GmbH mit Sitz in XY , eruiert werden können. Zu dieser Gesellschaft wären seitens der Betriebsprüfung folgende Feststellungen getroffen worden: Am 18. September 2008 hätte Frau G.F. im Finanzamt vorgesprochen und für sechs Unternehmen Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Bw. begehrt. Befragt zu ihrer Funktion in der…
…der Benzinrechnungen ersucht. - Desweiteren sollte eine Einkommensbestätigung der Gattin von der Finanzbehörde im Heimatland vorgelegt werden. Der Bw. brachte in Beantwortung obigen Vorhaltes mit Schreiben vom 9. Juli 2008 einen Zulassungsschein sowie ein Gutachten gemäß § 57a Abs. 4 KFG 1967 bei. Inhaltlich verwies er darauf…
…vertreten durch KPMG Austria GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk in Wien betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…
…vorgenommen. Da für das Jahr 1990 keine derartigen Hinzurechnungen vorgenommen wurden, geht die Berufung diesbezüglich ins Leere. Die Berufung betreffend den Gewerbesteuerbescheid für das Jahr 1990 ist daher schon aus diesem Grunde als unbegründet abzuweisen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, 12. Mai 2003
…selbst (neu) entscheiden, in eventu | 2. | Die Sache zur Entscheidung als Berufung an die Oberinstanz vorlegen. Mit Datum 07.08.2006 erging folgender Vorhalt an den Bw: Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit des Aufwandes für die Teilnahme an Seminaren ist, dass das Programm und…
…3 Abs 1 Z 4 lit c EStG 1988 idF. BGBL I Nr. 59/2001 die Worte "einmaligen" sowie "soweit nicht Ansprüche auf laufende Zahlungen abgefunden werden" als verfassungswidrig aufheben. Der Verfassungsgerichtshof hat daraufhin mit Erkenntnis vom 7. 12. 2002, G 85/02 ausgesprochen, dass …
…Abs 1 Z 3 EStG 1988 verwiesen, wonach bei Bezug von Bezügen gemäß § 69 Abs 2 EStG 1988 eine Pflichtveranlagung zu erfolgen hat. Die Berufung des Bw. war aus den oben angeführten Gründen abzuweisen. Ergeht auch an das Finanzamt Wien, am 20. September 2005
…begünstigender Ausspruch deshalb nicht nötig, weil sich alle betroffenen Personen aufgrund der mittlerweile verstrichenen Zeit auf die neue Rechtslage einstellen konnten, sodass für diesen Zeitraum von einer "überfallsartigen" Besteuerung nicht mehr gesprochen werden kann. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, am 19. Mai 2005
…ist in der Folge von einer Nichtsteuerbarkeit des Schadenersatzes ausgegangen. Der Bw. stellte abschließend den Antrag die Einkommenssteuerveranlagung für 2003 neu durchzuführen und dabei die Rente aus der gesetzlichen Unfallversorgung aus der Besteuerungsgrundlage auszuscheiden. Über die Berufung wurde erwogen: Die gegenständliche Berufung richtet sich…
…des Art. I Z 1a des Euro-Umstellungsgesetzes, BGBl. I 59/2001 sind von der Einkommensteuer befreit ............ einmalige Geldleistungen, soweit nicht Ansprüche auf laufende Zahlungen abgefunden werden, aus einer gesetzlichen Unfallversorgung sowie dem Grunde und der Höhe nach gleichartige Beträge aus einer ausländischen gesetzlichen Unfallversorgung…
…des Art. I Z 1a des Euro-Umstellungsgesetzes, BGBl. I 59/2001 sind von der Einkommensteuer befreit ................ einmalige Geldleistungen, soweit nicht Ansprüche auf laufende Zahlungen abgefunden werden, aus einer gesetzlichen Unfallversorgung sowie dem Grunde und der Höhe nach gleichartige Beträge aus einer ausländischen gesetzlichen Unfallversorgung…
…noch ein positiver Asylbescheid vorliege, sei der gegenständliche Antrag abzuweisen gewesen. Gegen diesen Bescheid erhob die rechtsfreundliche Vertretung der Bw. Berufung und verwies in den Begründungsausführungen unter anderem auf eine UFS Entscheidung vom 4.12.2009, RV/0612-L/08, und in einem weiteren Schreiben…
…zitierten Erkenntnis erwogen: "Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits dargelegt hat (vgl. nur das Erkenntnis vom 10. Mai 2010, Zl. 2009/17/0277, auf das hier gemäß § 43 Abs. 2 VwGG verwiesen werden kann), ist der Anspruch auf Rückzahlung von Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld eine Abgabe im Sinne…
…Sonderprämien des betreffenden Jahres anzuschließen. Die Verzeichnisse gelten als Abgabenerklärung." Die eben erwähnte Sonderprämie für die katastrophenbedingte Ersatzbeschaffung (§ 108d) ist bereits in der Regierungsvorlage zu BG BGBl. I 2002/155 (1277 BlgNR XXI. GP) enthalten gewesen. Die beiden anderen Prämientypen (Lehrlingsausbildungsprämie nach § 108f und Investitionszuwachsprämie…
…Nach § 4 Abs. 1 GrEStG 1987, in der am 29. Dezember 2002 geltenden Fassung, sei die Bemessung der Grunderwerbsteuer von der Gegenleistung zum Besteuerungsgrundsatz erhoben; die Steuer sei nur dann vom dreifachen Einheitswert zu bemessen, wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln sei…
…Anwendungsbereich nur auf Fälle beschränkt sein, in denen - ohne vorherige Verlängerungshandlung im Sinne des § 209 Abs. 1 BAO innerhalb der Fünfjahresfrist - es zu einer Abgabenfestsetzung unmittelbar im Jahre 2008 gekommen wäre. Eine danach erfolgende Abgabenfestsetzung, die sich auf diese Bestimmung stützen wollte, wäre daher ausgeschlossen…