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UFSW RV/0941-W/041. begünstigter Tatbestand der Nutzungsüberlassung zu Wohnzwecken nach § 33 TP 5 Abs. 3 3. Satz 2. Darf bei Vorliegen von bestimmter und unbestimmter Vertragsdauer mehr als der 18fache Jahreswert für die wiederkehrenden Leistungen der Gebührenbemessung zu Grunde gelegt werden?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.07.2006

…2 BewG - wonach letzterer zufolge selbst immerwährende Nutzungen oder Leistungen mit dem Achtzehnfachen des Jahreswertes zu bewerten sind - klar zum Ausdruck gebracht, dass die Bewertung wiederkehrender Nutzungen oder Leistungen im 18fachen Jahreswert ihre Obergrenze finden soll. Im Hinblick auf die obigen Ausführungen ist zusammenfassend festzuhalten…

UFSI RV/0037-I/03Zuwendung Wohnungsgebrauchsrecht an der Ehewohnung für die Gattin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2005

…Begründend wurde ausgeführt, der Bewertung des Wohnrechtes sei ein monatlicher Nutzwert von S 10.000 zugrunde gelegt und dieser gemäß § 16 Bewertungsgesetz mit dem 14fachen Jahreswert kapitalisiert worden. In der dagegen erhobenen Berufung wurde Bescheidaufhebung beantragt und eingewendet, es liege keine Schenkung vor, da das…

UFSI RV/0408-I/02Bewertung eines unentgeltlich eingeräumten Fruchtgenussrechtes, Beschränkung auf die Hälfte durch Wohnrecht des Ehegatten ? Wertmäßige Obergrenze einfacher oder dreifacher EW ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2004

…den Kapitalisierungsfaktoren entsprechend dem Lebensalter des Berechtigten, das ist im Berufungsfalle im Hinblick auf das Alter der Bw von 50 Jahren im Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung der 13fache Wert der einjährigen Nutzung. Der Jahreswert einer Nutzung oder Leistung, die nicht in Geld sondern in…

UFSI RV/0014-I/03Bewertung eines dem Lebensgefährten unentgeltlich eingeräumten, lebenslangen Wohnrechtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2004

…2003 verwirklicht wurden) nach den Kapitalisierungsfaktoren entsprechend dem Lebensalter des Berechtigten, das ist im Berufungsfalle im Hinblick auf das Alter des Bw von 39 Jahren der 15fache Wert der einjährigen Nutzung. Der Jahreswert einer Nutzung oder Leistung, die nicht in Geld sondern in Sachwerten besteht…

UFSI RV/0312-I/02Führt die Zuwendung eines Fruchtgenussrechtes an Lebensgefährtin bei nachträglicher Stornierung zum Erlöschen der Steuerschuld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2003

…des Berechtigten, das ist im Berufungsfalle im Hinblick auf das Alter der I. P. von 38 Jahren im Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung der 15fache Wert der einjährigen Nutzung. Der Jahreswert einer Nutzung oder Leistung, die nicht in Geld sondern in Sachwerten besteht, ist gem. …

UFSI RV/0496-I/08Keine Rechtswidrigkeit des Grunderwerbsteuerbescheides begründet die Nichteinbeziehung des übernommenen Baurechtzinses in die Gegenleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.10.2008

…Baurechtes der Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung, die aus dem gemäß § 15 Bewertungsgesetz kapitalisierten Bauzins (= maximal 18facher Jahreswert) sowie allenfalls sonstig vereinbarten Leistungen besteht. Die entgeltliche (Weiter)Übertragung eines bereits bestehenden Baurechtes erfüllt ebenso den grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand nach § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG…

UFSI RV/0492-I/08Keine Rechtswidrigkeit des Grunderwerbsteuerbescheides durch Nichteinbeziehung des übernommenen Baurechtszinses (Reallast) in die Gegenleistung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.10.2008

…Baurechtes der Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung, die aus dem gemäß § 15 Bewertungsgesetz kapitalisierten Bauzins (= maximal 18facher Jahreswert) sowie allenfalls sonstig vereinbarten Leistungen besteht. Die entgeltliche (Weiter)Übertragung eines bereits bestehenden Baurechtes erfüllt ebenso den grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand nach § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG…

UFSI RV/0491-I/08Bei der Weiterveräußerung des Baurechtes gehört der übernommene als Reallast verbücherte Bau(rechts)zins nicht zur Gegenleistung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.10.2008

…Baurechtes der Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung, die aus dem gemäß § 15 Bewertungsgesetz kapitalisierten Bauzins (= maximal 18facher Jahreswert) sowie allenfalls sonstig vereinbarten Leistungen besteht. Die entgeltliche (Weiter)Übertragung eines bereits bestehenden Baurechtes erfüllt ebenso den grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand nach § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG…

UFSI RV/0490-I/08Bei der Weiterveräußerung des Baurechtes gehört der übernommene als Reallast verbücherte Bau(rechts)zins nicht zur Gegenleistung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2008

…Baurechtes der Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung, die aus dem gemäß § 15 Bewertungsgesetz kapitalisierten Bauzins (= maximal 18facher Jahreswert) sowie allenfalls sonstig vereinbarten Leistungen besteht. Die entgeltliche (Weiter)Übertragung eines bereits bestehenden Baurechtes erfüllt ebenso den grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand nach § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG…

UFSI RV/0486-I/08Bei einer Weiterveräußerung des Baurechtes gehört der übernommene als Reallast verbücherte Bau(rechts)zins nicht zur Gegenleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2008

…Baurechtes der Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung, die aus dem gemäß § 15 Bewertungsgesetz kapitalisierten Bauzins (= maximal 18facher Jahreswert) sowie allenfalls sonstig vereinbarten Leistungen besteht. Die entgeltliche (Weiter)Übertragung eines bereits bestehenden Baurechtes erfüllt ebenso den grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand nach § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG…

UFSI RV/0495-I/08Keine Berichtigung zulässig, wenn berichtigter Bescheid ohnehin rechtmäßig war (Bauzins als dauernde Last ist nicht Gegenleistung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2008

…der entgeltliche Erwerb des Baurechtes der Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung, die aus dem gemäß § 15 Bewertungsgesetz kapitalisierten Bauzins (= maximal 18facher Jahreswert) sowie allenfalls sonstig vereinbarten Leistungen besteht. Die entgeltliche (Weiter)Übertragung eines bereits bestehenden Baurechtes erfüllt ebenso den grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand nach § 1 Abs…

UFSI RV/0494-I/08Keine Berichtigung zulässig, wenn berichtigter Bescheid ohnehin rechtmäßig war (Bauzins als dauernde Last ist nicht Gegenleistung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2008

…der entgeltliche Erwerb des Baurechtes der Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung, die aus dem gemäß § 15 Bewertungsgesetz kapitalisierten Bauzins (= maximal 18facher Jahreswert) sowie allenfalls sonstig vereinbarten Leistungen besteht. Die entgeltliche (Weiter)Übertragung eines bereits bestehenden Baurechtes erfüllt ebenso den grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand nach § 1 Abs…

UFSI RV/0493-I/08Keine Berichtigung zulässig, wenn berichtigter Bescheid ohnehin rechtmäßig war (Bauzins als dauernde Last ist nicht Gegenleistung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2008

…der entgeltliche Erwerb des Baurechtes der Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung, die aus dem gemäß § 15 Bewertungsgesetz kapitalisierten Bauzins (= maximal 18facher Jahreswert) sowie allenfalls sonstig vereinbarten Leistungen besteht. Die entgeltliche (Weiter)Übertragung eines bereits bestehenden Baurechtes erfüllt ebenso den grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand nach § 1 Abs…

UFSI RV/0489-I/08Keine Berichtigung zulässig, wenn berichtigter Bescheid ohnehin rechtmäßig war (Bauzins als dauernde Last ist nicht Gegenleistung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.10.2008

…der entgeltliche Erwerb des Baurechtes der Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung, die aus dem gemäß § 15 Bewertungsgesetz kapitalisierten Bauzins (= maximal 18facher Jahreswert) sowie allenfalls sonstig vereinbarten Leistungen besteht. Die entgeltliche (Weiter)Übertragung eines bereits bestehenden Baurechtes erfüllt ebenso den grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand nach § 1 Abs…

UFSI RV/0488-I/08Keine Berichtigung zulässig, wenn berichtigter Bescheid ohnehin rechtmäßig war (Bauzins als dauernde Last ist nicht Gegenleistung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.10.2008

…der entgeltliche Erwerb des Baurechtes der Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung, die aus dem gemäß § 15 Bewertungsgesetz kapitalisierten Bauzins (= maximal 18facher Jahreswert) sowie allenfalls sonstig vereinbarten Leistungen besteht. Die entgeltliche (Weiter)Übertragung eines bereits bestehenden Baurechtes erfüllt ebenso den grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand nach § 1 Abs…

UFSI RV/0570-I/08Keine Berichtigung, wenn berichtigter Bescheid ohnehin rechtmäßig war (Bauzins als dauernde Last ist keine Gegenleistung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2008

…der entgeltliche Erwerb des Baurechtes der Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung, die aus dem gemäß § 15 Bewertungsgesetz kapitalisierten Bauzins (= maximal 18facher Jahreswert) sowie allenfalls sonstig vereinbarten Leistungen besteht. Die entgeltliche (Weiter)Übertragung eines bereits bestehenden Baurechtes erfüllt ebenso den grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand nach § 1 Abs…

UFSI RV/0569-I/08Keine Berichtigung, wenn berichtigter Bescheid ohnehin rechtmäßig war (Bauzins als dauernde Last ist keine Gegenleistung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2008

…der entgeltliche Erwerb des Baurechtes der Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung, die aus dem gemäß § 15 Bewertungsgesetz kapitalisierten Bauzins (= maximal 18facher Jahreswert) sowie allenfalls sonstig vereinbarten Leistungen besteht. Die entgeltliche (Weiter)Übertragung eines bereits bestehenden Baurechtes erfüllt ebenso den grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand nach § 1 Abs…

UFSI RV/0487-I/08Keine Berichtigung, wenn berichtigter Bescheid nicht rechtswidrig war (Bauzins als dauernde Last ist keine Gegenleistung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2008

…der entgeltliche Erwerb des Baurechtes der Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung, die aus dem gemäß § 15 Bewertungsgesetz kapitalisierten Bauzins (= maximal 18facher Jahreswert) sowie allenfalls sonstig vereinbarten Leistungen besteht. Die entgeltliche (Weiter)Übertragung eines bereits bestehenden Baurechtes erfüllt ebenso den grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand nach § 1 Abs…

UFSI RV/0433-I/08Berichtigung nach § 293b BAO, wenn berichtigter Bescheid rechtmäßig ergangen ist, weil übernommener Bauzins als dauernde Last keine grunderwerbsteuerpflichtige Gegenleistung darstellt ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2008

…Baurechtes der Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung, die aus dem gemäß § 15 Bewertungsgesetz kapitalisierten Bauzins (= maximal 18facher Jahreswert) sowie allenfalls sonstig vereinbarten Leistungen besteht. Die entgeltliche (Weiter)Übertragung eines bereits bestehenden Baurechtes erfüllt ebenso den grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand nach § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG…

UFSI RV/0546-I/03Einräumung Baurecht zwischen Gesellschaftern und OHG um jährlichen Bauzins € 1: Ist Bemessungsgrundlage der niedrige Bauzins oder der Wert (dreifache Einheitswert) der Liegenschaft?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.10.2005

… 4 Abs. 1 GrEStG komme sohin nur der vereinbarte, in Abänderung des bisherigen Berufungsvorbringens nach § 15 Bewertungsgesetz mit dem maximal 18fachen Jahreswert zu kapitalisierende Bauzins, das sind gesamt € 216, in Betracht. Die Grunderwerbsteuer sei daher im Betrag von € 7,60 festzusetzen. Die abweisende…