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158 Treffer1681 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/0941-W/041. begünstigter Tatbestand der Nutzungsüberlassung zu Wohnzwecken nach § 33 TP 5 Abs. 3 3. Satz 2. Darf bei Vorliegen von bestimmter und unbestimmter Vertragsdauer mehr als der 18fache Jahreswert für die wiederkehrenden Leistungen der Gebührenbemessung zu Grunde gelegt werden?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.07.2006

…2 BewG - wonach letzterer zufolge selbst immerwährende Nutzungen oder Leistungen mit dem Achtzehnfachen des Jahreswertes zu bewerten sind - klar zum Ausdruck gebracht, dass die Bewertung wiederkehrender Nutzungen oder Leistungen im 18fachen Jahreswert ihre Obergrenze finden soll. Im Hinblick auf die obigen Ausführungen ist zusammenfassend festzuhalten…

BFG RV/7102860/2014Sind bei Dienstbarkeitsverträgen auf unbestimmte Dauer mit beiderseitigem Kündigungsverzicht auf 10 Jahre in die Bemessungsgrundlage auch Betriebskosten, Versicherungsprämien und übernommene öffentliche Abgaben einzubeziehen?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.12.2015

…erste Kündigungsmöglichkeit erst am 31.12.2023 - daher bestimmte und unbestimmte Dauer - somit 18 facher Jahreswert GRUNDSTÜCK*2* Fruchtgenuss € 3500,-- + Afa € 1428,04 = 4928,40 x 18fach = BMG 88711,20" und betreffend Dienstbarkeitsvertrag vom 11.12.2013 mit FRAU*MAG zu…

UFSI RV/0037-I/03Zuwendung Wohnungsgebrauchsrecht an der Ehewohnung für die Gattin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2005

…Begründend wurde ausgeführt, der Bewertung des Wohnrechtes sei ein monatlicher Nutzwert von S 10.000 zugrunde gelegt und dieser gemäß § 16 Bewertungsgesetz mit dem 14fachen Jahreswert kapitalisiert worden. In der dagegen erhobenen Berufung wurde Bescheidaufhebung beantragt und eingewendet, es liege keine Schenkung vor, da das…

UFSI RV/0408-I/02Bewertung eines unentgeltlich eingeräumten Fruchtgenussrechtes, Beschränkung auf die Hälfte durch Wohnrecht des Ehegatten ? Wertmäßige Obergrenze einfacher oder dreifacher EW ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2004

…den Kapitalisierungsfaktoren entsprechend dem Lebensalter des Berechtigten, das ist im Berufungsfalle im Hinblick auf das Alter der Bw von 50 Jahren im Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung der 13fache Wert der einjährigen Nutzung. Der Jahreswert einer Nutzung oder Leistung, die nicht in Geld sondern in…

UFSI RV/0014-I/03Bewertung eines dem Lebensgefährten unentgeltlich eingeräumten, lebenslangen Wohnrechtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2004

…2003 verwirklicht wurden) nach den Kapitalisierungsfaktoren entsprechend dem Lebensalter des Berechtigten, das ist im Berufungsfalle im Hinblick auf das Alter des Bw von 39 Jahren der 15fache Wert der einjährigen Nutzung. Der Jahreswert einer Nutzung oder Leistung, die nicht in Geld sondern in Sachwerten besteht…

UFSI RV/0312-I/02Führt die Zuwendung eines Fruchtgenussrechtes an Lebensgefährtin bei nachträglicher Stornierung zum Erlöschen der Steuerschuld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2003

…des Berechtigten, das ist im Berufungsfalle im Hinblick auf das Alter der I. P. von 38 Jahren im Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung der 15fache Wert der einjährigen Nutzung. Der Jahreswert einer Nutzung oder Leistung, die nicht in Geld sondern in Sachwerten besteht, ist gem. …

BFG RV/3100726/2018Einräumung Baurecht: Mindestbemessungsgrundlage ist gemeiner Wert, der als abgezinster Einmalerlag (angemessener Zinssatz 3 %) ermittelt wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.08.2023

…gegen Entgelt (hier die Leistung eines jährlichen Bauzinses) auf 50 Jahre begründet, dann bemißt sich die Grunderwerbsteuer ausgehend von der Gegenleistung, di. vom Wert der Bauzinsverpflichtung gemäß § 15 BewG (= 18facher Jahreswert des Entgelts; vgl. VwGH 1.7.1982, 82/16/0047), mindestens aber nach …

BFG RV/3100728/2018Einräumung Baurecht: Gemeiner Wert als Mindestbemessungsgrundlage wird als abgezinster Einmalerlag ermittelt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.08.2023

…gegen Entgelt (hier die Leistung eines jährlichen Bauzinses) auf 50 Jahre begründet, dann bemißt sich die Grunderwerbsteuer ausgehend von der Gegenleistung, di. vom Wert der Bauzinsverpflichtung gemäß § 15 BewG (= 18facher Jahreswert des Entgelts; vgl. VwGH 1.7.1982, 82/16/0047), mindestens aber nach …

BFG RV/3100725/2018Einräumung Baurecht: Die Mindestbemessungsgrundlage "gemeiner Wert gem. § 10 BewG" wurde als abgezinster Einmalerlag ermittelt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.08.2023

…gegen Entgelt (hier die Leistung eines jährlichen Bauzinses) auf 50 Jahre begründet, dann bemißt sich die Grunderwerbsteuer ausgehend von der Gegenleistung, di. vom Wert der Bauzinsverpflichtung gemäß § 15 BewG (= 18facher Jahreswert des Entgelts; vgl. VwGH 1.7.1982, 82/16/0047), mindestens aber nach …

BFG RV/3100376/2016Der gemeine Wert eines Baurechtes entspricht dem gemeinen Wert des bebauten oder unbebauten Grundstückes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.11.2016

…dem am 17.9.2014 mit der Gemeinde abgeschlossenen Baurechtsvertrag vom Notariat X iSd § 13 GrEStG die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer erfolgt und diese ausgehend vom 18fachen Jahreswert des zu leistenden Bauzinses als angenommener Gegenleistung, sohin in Höhe von € 34.821,36 abgeführt worden. Gemäß …

BFG RV/7100320/2015Dienstbarkeitsvertrag oder Bestandsvertrag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.02.2017

…§ 15 Abs. 1 BewG). Bekanntgegebene Versicherungskosten für den Zeitraum 01.02.2014 bis 31.12.2014 (11 Monate) € 1.032,22. Für die Vertragsdauer (18facher Jahreswert gem. § 15 Abs. 1 BewG) wurde der errechnete Durchschnitt pro Monat aus den bekanntgegebenen Werten angesetzt (€ 93…

BFG RV/3101114/2016Gemeiner Wert des Baurechtes entspricht dem gemeinen Wert des bebauten oder unbebauten Grundstückes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.12.2016

…gegen Entgelt (hier die Leistung eines jährlichen Bauzinses) auf 50 Jahre begründet, dann bemißt sich die Grunderwerbsteuer ausgehend von der Gegenleistung, di. vom Wert der Bauzinsverpflichtung gemäß § 15 BewG (= 18facher Jahreswert des Entgelts; vgl. VwGH 1.7.1982, 82/16/0047), mindestens aber nach …

BFG RV/3101113/2016Gemeiner Wert des Baurechtes: entspricht dem gemeinen Wert der bebauten oder unbebauten Liegenschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.12.2016

…Bauzinses sowie die Zahlung eines einmaligen Abgeltungsbetrages) auf 50 Jahre begründet, dann bemißt sich die Grunderwerbsteuer ausgehend von der Gesamtgegenleistung, di. vom Wert der Bauzinsverpflichtung gemäß § 15 BewG (= 18facher Jahreswert des Entgelts; vgl. VwGH 1.7.1982, 82/16/0047) + Einmalzahlung, mindestens aber nach …

BFG RV/3101117/2016Gemeiner Wert des Baurechts entspricht dem gemeinen Wert des bebauten oder unbebauten Grundstückes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.12.2016

…gegen Entgelt (hier die Leistung eines jährlichen Bauzinses) auf 50 Jahre begründet, dann bemißt sich die Grunderwerbsteuer ausgehend von der Gegenleistung, di. vom Wert der Bauzinsverpflichtung gemäß § 15 BewG (= 18facher Jahreswert des Entgelts; vgl. VwGH 1.7.1982, 82/16/0047), mindestens aber nach …

BFG RV/3101116/2016Gemeiner Wert des Baurechtes entspricht dem gemeinen Wert des bebauten oder unbebauten Grundstückes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.12.2016

…gegen Entgelt (hier die Leistung eines jährlichen Bauzinses) auf 50 Jahre begründet, dann bemißt sich die Grunderwerbsteuer ausgehend von der Gegenleistung, di. vom Wert der Bauzinsverpflichtung gemäß § 15 BewG (= 18facher Jahreswert des Entgelts; vgl. VwGH 1.7.1982, 82/16/0047), mindestens aber nach …

BFG RV/3101115/2016Gemeiner Wert des Baurechtes entspricht dem gemeinen Wert des bebauten oder unbebauten Grundstückes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.12.2016

…gegen Entgelt (hier die Leistung eines jährlichen Bauzinses) auf 50 Jahre begründet, dann bemißt sich die Grunderwerbsteuer ausgehend von der Gegenleistung, di. vom Wert der Bauzinsverpflichtung gemäß § 15 BewG (= 18facher Jahreswert des Entgelts; vgl. VwGH 1.7.1982, 82/16/0047), mindestens aber nach …

UFSI RV/0496-I/08Keine Rechtswidrigkeit des Grunderwerbsteuerbescheides begründet die Nichteinbeziehung des übernommenen Baurechtzinses in die Gegenleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.10.2008

…Baurechtes der Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung, die aus dem gemäß § 15 Bewertungsgesetz kapitalisierten Bauzins (= maximal 18facher Jahreswert) sowie allenfalls sonstig vereinbarten Leistungen besteht. Die entgeltliche (Weiter)Übertragung eines bereits bestehenden Baurechtes erfüllt ebenso den grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand nach § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG…

UFSI RV/0492-I/08Keine Rechtswidrigkeit des Grunderwerbsteuerbescheides durch Nichteinbeziehung des übernommenen Baurechtszinses (Reallast) in die Gegenleistung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.10.2008

…Baurechtes der Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung, die aus dem gemäß § 15 Bewertungsgesetz kapitalisierten Bauzins (= maximal 18facher Jahreswert) sowie allenfalls sonstig vereinbarten Leistungen besteht. Die entgeltliche (Weiter)Übertragung eines bereits bestehenden Baurechtes erfüllt ebenso den grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand nach § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG…

UFSI RV/0491-I/08Bei der Weiterveräußerung des Baurechtes gehört der übernommene als Reallast verbücherte Bau(rechts)zins nicht zur Gegenleistung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.10.2008

…Baurechtes der Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung, die aus dem gemäß § 15 Bewertungsgesetz kapitalisierten Bauzins (= maximal 18facher Jahreswert) sowie allenfalls sonstig vereinbarten Leistungen besteht. Die entgeltliche (Weiter)Übertragung eines bereits bestehenden Baurechtes erfüllt ebenso den grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand nach § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG…

UFSI RV/0490-I/08Bei der Weiterveräußerung des Baurechtes gehört der übernommene als Reallast verbücherte Bau(rechts)zins nicht zur Gegenleistung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2008

…Baurechtes der Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung, die aus dem gemäß § 15 Bewertungsgesetz kapitalisierten Bauzins (= maximal 18facher Jahreswert) sowie allenfalls sonstig vereinbarten Leistungen besteht. Die entgeltliche (Weiter)Übertragung eines bereits bestehenden Baurechtes erfüllt ebenso den grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand nach § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG…