…der Verwaltungspraxis. Entsprechend den Liebhaberei-Richtlinien ist eine Zeitspanne dann noch absehbar (überschaubar), wenn sie nach den wirtschaftlichen Gepflogenheiten des betroffenen Verkehrskreises als übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes kalkuliert wird. Ob die Erzielung eines Gesamtüberschusses innerhalb eines derartigen Zeitraumes tatsächlich zu erwarten ist, ist gemäß…
…Rechtsprechung als auch der Verwaltungspraxis. Entsprechend den Liebhabereirichtlinien ist eine Zeitspanne dann noch absehbar (überschaubar), wenn sie nach den wirtschaftlichen Gepflogenheiten des betroffenen Verkehrskreises als übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes kalkuliert wird. Ob die Erzielung eines Gesamtüberschusses innerhalb eines derartigen Zeitraumes tatsächlich zu erwarten ist…
…ihr Handeln nicht maßgebend sind. Handeln nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip schließt längerfristige Rentabilitätsberechnungen nicht aus. Eine Zeitspanne, die nach den wirtschaftlichen Gepflogenheiten des betroffenen Verkehrskreises als übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes kalkuliert wird, muss noch als absehbar gelten (vgl. VwGH 3.7.1996, 93/13/0171)…
…der Betätigung und den Besonderheiten der jeweiligen Verhältnisse ab. In verschiedenen Erkenntnissen hat dabei der Verwaltungsgerichtshof einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren als übliche Rentabilitätsdauer angesehen. Über die Berufung wurde erwogen: Aufgrund des Vorbringens der Bw. und des Akteninhalts kann folgender entscheidungswesentlicher Sachverhalt festgestellt…
…Eine Zeitspanne, die nach den wirtschaftlichen Gepflogenheiten des betroffenen Verkehrskreises als übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes kalkuliert wird, muss noch als absehbar gelten (vgl. VwGH 3.7.1996, 93/13/0171). Der in § 2 Abs. 3 LiebhabereiVO 1993 genannte "übliche Kalkulationszeitraum" entspricht diesen Anforderungen. Ein…
…als Einkunftsquelle qualifizieren zu können. Dies ist dann der Fall, wenn sie nach den wirtschaftlichen Gepflogenheiten als übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes kalkuliert wird. Aufgrund der nunmehr vorgelegten Einnahmen-Ausgabenrechnung sowie der Prognoserechnung für den Weinbaubetrieb, die mit den tatsächlichen, bis 2009 erwirtschafteten Einkünften übereinstimmen…
…wirtschaftlichen Gepflogenheiten des betroffenen Verkehrskreises als übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes kalkuliert wird, muss noch als absehbar gelten (vgl. nochmals VwGH 3.7.1996, 93/13/0171). Die in § 2 Abs. 4 bzw. 3 LVO 1993 genannten Zeiträume ("überschaubarer Zeitraum", "üblicher Kalkulationszeitraum") entsprechen diesen Anforderungen…
…wirtschaftlichen Gepflogenheiten des betroffenen Verkehrskreises als übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes kalkuliert wird, muss noch als absehbar gelten (vgl. nochmals VwGH 3.7.1996, 93/13/0171). Die in § 2 Abs. 4 bzw. 3 LVO 1993 genannten Zeiträume ("überschaubarer Zeitraum", "üblicher Kalkulationszeitraum") entsprechen diesen Anforderungen…
…kann, muss absehbar sein, um die Betätigung als Einkunftsquelle qualifizieren zu können. Eine Zeitspanne ist dann noch absehbar, wenn sie nach den wirtschaftlichen Gepflogenheiten des betroffenen Verkehrskreises als übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes kalkuliert wird (vgl. Wiesner/Grabner/Wanke, MSA EStG 11. EL Anh. I…
…sein, um die Betätigung als Einkunftsquelle qualifizieren zu können. Diese Zeitspanne sei dann noch absehbar, wenn sie nach den wirtschaftlichen Gepflogenheiten als übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes kalkuliert werde. Die Annahme von Liebhaberei bliebe so lange bestehen, als nicht eine Änderung der Bewirtschaftung vorliege. Dies…
…nach den wirtschaftlichen Gepflogenheiten des betroffenen Verkehrskreises übliche Rentabilitätsdauer gilt als absehbar (vgl. JAKOM, EStG Kommentar, 3. Auflage, § 2 Rz.260 mit Judikaturverweisen). Soweit nicht durch die LVO andere Zeitspannen vorgegeben sind, fordert der VwGH - mit Blick auf die übliche Laufzeit von Immobiliendarlehen - in ständiger…
…Gem. Punkt 16.2. LVO II gelte als absehbarer Zeitraum eine Zeitspanne, die nach den wirtschaftlichen Gepflogenheiten als übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes kalkuliert werde. Ein Zeitraum von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens jedoch 23 Jahre gelte als absehbar. Die Anpreisung im…
…darf aber keine nahezu unbegrenzte zeitliche Dimension aufweisen (E 3.7.1996, 93/13/0171, ÖStZB 1996, 397 ) und wird "nach den wirtschaftlichen Gepflogenheiten des betroffenen Verkehrskreises als übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes kalkuliert" (E 22.10.1996, 95/14/0146, ÖStZB 1997, 587- vgl…
…als übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes kalkuliert werde. Der VwGH hat mit diesem Erkenntnis zu einer Vermietungstätigkeit ausgesprochen, unter einem absehbaren Zeitraum sei eine Zeitspanne zu verstehen, die zum getätigten Mitteleinsatz bei Betrachtung der Umstände des konkreten Falles in einer nach der Verkehrsauffassung vernünftigen, üblichen…
…nach den wirtschaftlichen Gepflogenheiten des betroffenen Verkehrskreises als übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes kalkuliert wird, muss noch alsabsehbar gelten (vgl. VwGH 3. 7. 1996, 93/13/0171). Die in § 2 Abs. 4 bzw. 3 LVO 1993 genannten Zeiträume ("überschaubarer Zeitraum", "üblicher Kalkulationszeitraum") entsprechen diesen Anforderungen …
…oder Steuervermeidung für ihr Handeln nicht maßgebend sind. Handeln nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip schließt längerfristige Rentabilitätsberechnungen nicht aus. Eine Zeitspanne, die nach den wirtschaftlichen Gepflogenheiten des betroffenen Verkehrskreises als übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes kalkuliert wird, muss noch als angemessen gelten (vgl. UFS vom 28. 4…
…die gewerbliche Beherbergung. - Absehbarer Zeitraum: Eine Zeitspanne ist dann noch absehbar, wenn sie nach den wirtschaftlichen Gepflogenheiten des betroffenen Verkehrskreises als übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes kalkuliert wird. Die Länge dieses Zeitraumes hängt daher von der Art der Betätigung und den Besonderheiten der jeweiligen Verhältnisse…
…einer Vermietungstätigkeit erzielbar sein muss, um diese als Einkunftsquelle qualifizieren zu können. Der Gerichtshof bezeichnet eine Zeitspanne als absehbar, wenn sie nach den wirtschaftlichen Gepflogenheiten des betroffenen Personenkreises als übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes kalkuliert wird. Die Abs. 3 und 4 des § 2 LVO entsprechen…
…schließe längere Rentabilitätsrechnungen nicht aus. Eine Zeitspanne, die nach den wirtschaftlichen Gepflogenheiten des betroffenen Verkehrskreises als übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes kalkuliert werde, müsse noch als absehbar gelten. Der absehbare Zeitraum betrage 20 Jahre ab dem Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23 Jahre ab dem…
…In verschiedenen Erkenntnissen hat dabei der Verwaltungsgerichtshof einen Zeitraum von 17 oder 20 Jahren als nicht mehr übliche Rentabilitätsdauer angesehen. Als Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss ist für die Beurteilung der Ertragsfähigkeit der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten von Beginn an der Betätigung bis zu deren…