…fest, dass die von R. absolvierte Ausbildung zum landwirtschaftlichen Facharbeiter schon allein nach Art und Dauer nicht die volle oder überwiegende Zeit in Anspruch genommen hat und somit alleine aus diesem Grund die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe nicht erfüllt wurden. Wien, am 22…
…hervorgeht. Laut den vorliegenden Unterlagen und den Ausführungen des Berufungswerbers kann aber nicht darauf geschlossen werden, dass der Schulbesuch der Tochter des Berufungswerbers die überwiegende Zeit in Anspruch nahm. Somit lag aber eine Berufsausbildung im Sinne des FLAG 1967 im Berufungszeitraum nicht vor. Aus den…
…einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden , wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Die Voraussetzungen für eine Berufsausbildung (genau umrissenes Berufsbild, überwiegende Zeit für die Ausbildung) im Sinne des § 2 Abs.1 lit. b FLAG liegen nicht vor…
…den längeren Zeitraum in diesem Monat den Haushalt geführt hat. Zufolge des von der Berufungswerberin selbst geschilderten Sachverhalts und der aktenkundigen Meldenachweise konnte das Finanzamt nach Auffassung des unabhängigen Finanzsenats unbedenklich davon ausgehen, dass das Kind in allen hier maßgeblichen Monaten die überwiegende Zeit zum…
…eine einjährige Vorbereitung verpflichtend? Wird ein Abschlusszeugnis ausgestellt? Wieviele Wochenstunden sind Unterrichtszeit? Wieviele Arbeitszeit? Was nimmt die überwiegende Zeit von a in Anspruch? Meldung als "ordentl. Studierender" Mit Berufungsvorentscheidung vom 5. Feber 2010 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und hiezu ausgeführt: "Gemäß § 2 Abs…
…Prüfungen ist wesentlicher Bestandteil einer Berufsausbildung. Weiters verlangt der VwGH für das Bejahen einer Berufsausbildung, dass die überwiegende Zeit des Kindes dafür in Anspruch genommen wird und sie einem geregelten Ausbildungsverfahren folgt. Der VwGH hat in seinem Erkenntnis 27.03.2003, Zl. 99/15/0080…
…vorgesehenen Studienzeit absolviert wird. Weiters muss die überwiegende Zeit für die Ausbildung verwendet werden. Ihre Tochter hat im Oktober 2010 das Studium J033 561 abgeschlossen und das Studium J033 500 ab WS 2010/11 für 2 Semester an der WU Wien betrieben. Ab 09.11…
…entscheidende Behörde sieht es beispielsweise als erwiesen an, dass die durch die Wohnbedürfnisse der Kinder entstandenen Aufwendungen überwiegend durch die Ex-Gattin getragen wurden. Hielten sich die Kinder doch während der Schulzeit (die die überwiegende Zeit eines Jahres ausmacht) bei ihrer Mutter auf. Der Bw…
…ist wesentlicher Bestandteil einer Berufsausbildung. Weiters verlangt der VwGH für das Bejahen einer Berufsausbildung, dass die überwiegende Zeit des Kindes dafür in Anspruch genommen wird und sie einem geregelten Ausbildungsverfahren folgt. Der VwGH hat in seinem Erkenntnis vom 27.3.2003, ZI. 99/15/0080…
…ist wesentlicher Bestandteil einer Berufsausbildung. Weiters verlangt der VwGH für das Bejahen einer Berufsausbildung, dass die überwiegende Zeit des Kindes dafür in Anspruch genommen wird und sie einem geregelten Ausbildungsverfahren folgt. Der VwGH hat in seinem Erkenntnis vom 27.3.2003, ZI. 99/15/0080…
…dass wegen der Größe des Kundenstockes es gar nicht anders möglich sei, als die enorm wichtigen und notwendigen Kundenbesuche in zeitlicher Hinsicht so zu limitieren, dass auch alle anderen überwiegenden Aufgaben erfüllt werden könnten, damit der beachtlich gewachsene Kundenstock bewältigbar bleibe. - Überdies werde die Errichtung…
…dass wegen der Größe des Kundenstockes es gar nicht anders möglich sei, als die enorm wichtigen und notwendigen Kundenbesuche in zeitlicher Hinsicht so zu limitieren, dass auch alle anderen überwiegenden Aufgaben erfüllt werden könnten, damit der beachtlich gewachsene Kundenstock bewältigbar bleibe. - Überdies werde die Errichtung…
…sei. Diese Feststellung durch die Bw selbst untermauert damit die (schriftliche) Sachverhaltsdarstellung durch ihren Sohn, nämlich dass sie im strittigen Zeitraum die überwiegende Zeit in Salzburg und nicht in XY gelebt hat. Hinzu kommt der Umstand, dass auf Grund von Recherchen im Abgabeninformationssystem aktenkundig ist…
… - Einkommensteuerbescheid 2009 vom 5. März 2010; - Erklärung des Sohnes des Bw vom 9. November 2009, dass der Schulbesuch inklusive Vor- und Nachbereitung die überwiegende Zeit in Anspruch nehme. - Versicherungsdatenauszug vom 27. Oktober 2009; - Schreiben der uj vom 23. Juli 2009, woraus die Besprechungsinhalte betreffend Dienstverhältnis…
…Dabei gelten Wirtschaftsgüter, die auf Grund einer entgeltlichen Überlassung überwiegend im Ausland eingesetzt werden, nicht als in einer inländischen Betriebsstätte verwendet. In der letzten Zeit werden die Investitionsbegünstigungen in verstärktem Maß für die Finanzierung von ausländischen Investitionsvorhaben in Anspruch genommen. Die Investitionsbegünstigungen können dadurch in…
…2000/14/0093). Voraussetzung ist weiters, dass die Ausbildung die überwiegende Zeit des Kindes in Anspruch nimmt, ein geregeltes Ausbildungsverfahren vorgesehen (etwa mit Anwesenheitspflicht) und die Ablegung von Prüfungen erforderlich ist. Unabhängig davon, ob es in Österreich einen "gesetzlich festgelegten Ausbildungsweg" hinsichtlich des von der…
…des von S. besuchten Spanischkurses gegen eine ernsthafte Berufsausbildung spreche, weil eine ernsthafte Berufsausbildung die überwiegende Zeit des Auszubildenden in Anspruch nehmen müsste. Auch die Tätigkeit als Au-Pair sei nicht als Berufsausbildung im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 zu qualifizieren. Der Bw. erhob gegen obigen…
…sei, eine solche Aufzeichnung einzufordern. Der BW selbst behauptet nicht, dass seine Tätigkeit in zeitlicher Hinsicht überwiegend im Rahmen seiner Tätigkeit als Versicherungsagent benutzt wurde. Im Gegenteil verweigert er exakte Auskünfte über das Ausmaß der Nutzung und beschränkt sich auf die Beschreibung von Tätigkeiten. Die…
…Oktober 2003 in der Wohnung gemeldet gewesen. Weiters sei es schon alleine wegen der Arbeitszeit des Kindesvaters nicht möglich, dass die Kinder die überwiegende Zeit in der Wohnung verbracht hätten. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 2 FLAG 1967 hat Anspruch auf Familienbeihilfe…
…im Sinne des § 2 FLAG zählt aber nicht nur die Ausbildung an einer Schule. Eine Ausbildung, die nach Art und Dauer die volle oder überwiegende Zeit der Teilnehmer beansprucht, vermittelt den Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie die übrigen von der Rechtsprechung geforderten, oben angeführten Voraussetzungen…