…erwogen: Gemäß § 6 Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 haben Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten, Anspruch auf Familienbeihilfe. Der Bw. verkennt offenkundig den Inhalt dieser gesetzlichen Regelung. Für die Begründung eines Anspruchs auf Familienbeihilfe kommt es keineswegs darauf an, inwieweit die dem Bw…
…D. und B. C. nicht mehr in ihrem Haushalt leben, mit Ergänzungsschreiben vom 12. November 2010 um einen Nachweis der überwiegenden Kostentragung. Die Bw. gab daraufhin mit Schreiben vom 30. November 2010 bekannt, dass die Kinder C. und A. seit August 2009 miteinander in einem…
…kommt es auf die überwiegende Kostentragung an. 2. Feststehender Sachverhalt Die Tochter des Bw. wohnte bis 1. Mai 2008 im Haushalt des Bw., ab 2. Mai 2008 in einem eigenen Haushalt und ist somit ab diesem Zeitpunkt zu keinem Elternteil haushaltszugehörig. Aus der vom Bw…
…überwiegende Unterhaltstragung im Sinne des § 2 Abs. 2 FLAG 1967, insbesondere weder die Lebenserhaltungskosten noch die tatsächlich geleisteten Unterhaltsbelege zB. mittels Überweisungsbelegen, nicht nachgewiesen. Gegen diese Abweisungsbescheide beantragte der Berufungswerber mit seinem Schreiben vom 19. August 2010 Berufung. Dieser Berufung wurde einerseits eine Bestätigung durch…
…Vaters mit € 350,-- höher ist, als das von der Bw. selbst erzielte Einkommen von € 331,-- also ganz eindeutig ein Elternteil den überwiegenden Teil des Unterhalts leistet und die Bw. keinen Anspruch auf Familienbeihilfe hat. Daher besteht nach der eindeutigen Regelung des § 6 Abs…
…Februar 2008 bis April 2009: Wie oben festgestellt kam es im April 2007 zu einer getrennten Wohnsitznahme von Mutter und Tochter durch den endgültigen Wegzug der Tochter aus der gemeinsamen Familienwohnung. Da der Bw. ab April 2007 die überwiegende Unterhaltstragung für Tochter-Bw nachweisen kann…
…die in den Rechtsvorschriften, nach denen die Leistungen gewährt werden, als Familienangehöriger bezeichnet wird. Der Haushaltszugehörigkeit sei die überwiegende Unterhaltstragung "gleichbedeutend", wobei es unmaßgeblich sei, ob die zum gesetzlichen Unterhalt verpflichtete Person diesen tatsächlich leiste. Der Kindesvater sei gerichtlich zu Unterhaltszahlungen für die Stieftöchter des…
…glaubwürdig, vermag aber keine überwiegende Unterhaltstragung zu begründen. Die Versorgung der Tochter der Bw. mit Unterkunft und Verpflegung stellt einen höheren Geldwert dar als die gelegentlichen Käufe der von der Tochter benötigten Güter durch die Mutter. Laut Auszug aus dem Zentralen Melderegister ist J. seit…
…die in den Rechtsvorschriften, nach denen die Leistungen gewährt werden, als Familienangehöriger bezeichnet wird. Der Haushaltszugehörigkeit sei die überwiegende Unterhaltstragung "gleichbedeutend", wobei es unmaßgeblich sei, ob die zum gesetzlichen Unterhalt verpflichtete Person diesen tatsächlich leiste. Der Kindesvater sei gerichtlich zu Unterhaltszahlungen für die Stieftöchter des…
…Kind nicht durch deren Eltern überwiegend Unterhalt geleistet wird, und da aus den ursprünglich aufgrund von der Bw. selbst dem Finanzamt übermittelten Informationen und aufgrund der seitens des Finanzamtes durchgeführten Erhebungen der UFS zu der Ansicht gelangt ist, dass der Bw. ihre Eltern im verfahrensgegenständlichen…
…Kinder voraus, dass diese Kinder im Rahmen der dem Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel entsprechend bedacht und damit der elterlichen Obsorge teilhaftig werden (siehe VWGH 19.10.1960,1509/58). Dass die Berufungswerberin ihrer Obsorgepflicht nicht nachgekommen wäre, wird durch die vorhandenen Beweismittel widerlegt, weshalb…
…weil die Bw im Jahr 2011 überwiegend Unterhalt geleistet hat. Allein der Umstand, dass das Finanzamt die Familienbeihilfe inklusive des monatlichen Kinderabsetzbetrages (trotz überwiegender Unterhaltstragung durch die Eltern) an A ausbezahlt hat, vermag den Anspruch der Eltern (im Berufungsfall der Bw) auf Familienbeihilfe nicht zum…
…lediglich € 350,- geleistet habe. Was den Pauschbetrag für Ch anbelangt, so ging der erkennende Senat von der tatsächlich im Rahmen der mündlichen Berufungsverhandlung (nachgewiesenen) Kostentragung durch die beiden unterhaltspflichtigen Elternteile aus. Konkret wurde in den zitierten Berufungsentscheidungen ausgeführt, dass die durchschnittliche monatliche Unterhaltsleistung von…
…Unstrittig ist im konkreten Fall die nachgewiesene überwiegende Kostentragung durch den Berufungswerber. Zu klären ist die Frage, ob durch die Verehelichung ein beihilfenschädlicher Unterhaltsanspruch gegenüber der Ehegattin entstanden ist. Nach mehreren Auskunftsersuchen an das Finanzamt Berlin Mitte/Tiergarten wurden die Nettoeinkünfte der Gattin für die…
…der Antragsteller mit ihnen durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Band verbunden ist und er sie nicht zu Erwerbszwecken in seinen Haushalt aufgenommen hat. Die Pflegekinder müssen wie eigene Kinder zur Familie gehören; ein Obhuts- und Betreuungsverhältnis zu den leiblichen Eltern darf nicht mehr…
…Kind gehört. Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Wie aus Ihrem Schreiben vom 18.Oktober 2010, eingelangt am…
…welche eindeutig und zweifelsfrei nachgewiesen hätten, der Bw. hätte tatsächlich - so wie behauptet - zusätzlich zu seinen bereits nachgewiesenen Zahlungen weitere Geldmittel an seine Tochter überwiesen, welche in Summe zu einer überwiegenden Kostentragung durch den Bw. geführt hätten, wurden jedoch nicht vorgelegt. Das Vorbringen des Bw.…
…unbestrittenermaßen jeweils den Betrag von € 9.000,-- überstiegen hat. Eine Überprüfung der überwiegenden Kostentragung durch die Bw ist für diesen Zeitraum daher wegen Vorliegen dieses Ausschließungsgrundes nicht erforderlich. Zu klären bleibt, ob die Einkommensgrenze auch in den Monaten September 2007 bis Dezember 2007 und…
…geleisteten Unterhaltsbeträge maßgebend. Überwiegend bedeutet dies im Zusammenhang mehr als die Hälfte (vgl. VwGH GZ 98/15/0011). Es geht daher rein um die Bezahlung tatsächlich geleisteter Unterhaltsbeträge in Geld, wobei unbeachtlich ist, ob die Zuwendung durch die Eltern des Berufungswerbers erfolgt ist. Nichts anderes…
…der Bw. verfolgt entsprechend ihrer bisherigen international angelegten Erziehung und Ausbildung das Berufsziel sich durch ein Auslandsschuljahr in den USA für das Studium der Internationalen Beziehungen an einer amerikanischen Universität zu qualifizieren. Die Bw. verfügt über einen Hochschulabschluss und beide Eltern sind berufstätig. Das regelmäßige…