…von seinem Arbeitgeber im Rahmen eines desk-sharing die nötige Infrastruktur zu Verfügung gestellt werde, daher die notwendige berufliche Veranlassung für die Anmietung einer Wohnung als "Mietbüro" nicht ersichtlich sei. In dem gegen die Berufungsvorentscheidung eingebrachten Vorlageantrag erklärte der Bw., dass das Desk-Sharing bedeute…
…wäre es an der Bw. gelegen gewesen, die ausschließlich berufliche Veranlassung dieser Kosten in Form eines substantiierten Vorbringens darzulegen. Mangels Möglichkeit der einwandfreien Trennung der strittigen Kosten von der Lebensführung war die Annahme des Werbungskostencharakters im Sinn des § 16 Abs. 1 EStG 1988 betreffend der…
…der beruflichen Tätigkeiten unumgänglich macht. Die bloße Behauptung, diese Literatur oder diese Zeitschriften wären in Graz nicht verfügbar, reicht nicht aus, um die überwiegende berufliche Veranlassung nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Es kann im vorliegenden Fall somit nicht davon ausgegangen werden, dass die berufliche Veranlassung…
…die als schulbezogene Veranstaltungen geführt wurden): Planung und Durchführung der Reise erfolgen entweder im Rahmen einer lehrgangsmäßigen Organisation oder sonst in einer Weise, die die zumindest weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lässt; die Reise muss nach Planung und Durchführung dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit bieten…
…die Bw. in Begleitung ihres Gatten unternommen hat, habe sie gemeinsam mit ihrem Mann anschließend an diese Reise 8 Tage in C verbracht. Die berufliche Veranlassung der Z-Reise würde von der Bw. damit begründet, dass die Reise auf Grund der Schulpartnerschaft X erfolgte, und…
…berücksichtigen seien, wenn dazu eine überwiegende berufliche Veranlassung bestehe. Diese sei dann anzunehmen, wenn die Bewirtung im Rahmen einer politischen Veranstaltung oder zur Informationsbeschaffung erfolge oder wenn es sich um eine sonstige beruflich veranlasste Einladung und Bewirtung außerhalb des Haushaltes des Politikers handle, aus welcher…
…Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Werbungskosten eines Arbeitnehmers sind Aufwendungen oder Ausgaben, die beruflich veranlasst sind. Eine berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen oder Ausgaben objektiv im Zusammenhang mit einer nichtselbstständigen Tätigkeit stehen und subjektiv zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen geleistet werden…
…dazu die konkrete überwiegende berufliche Veranlassung (zB. durch Bekanntgabe des berufsspezifischen Erwerbs- bzw. Verausgabungszweckes) darzulegen Im Falle der Schätzung von berufsbedingten Kosten (zB. Handy- bzw. Telefonkosten) sind des Weiteren die Grundlagen (Rechnungen, Tarifvertrag, etc.) dazu jeweils vorzulegen und der von Ihnen ermittelte berufliche Anteil an…
…beruflichen Notwendigkeit des Arbeitszimmers Stellung zu nehmen und auszuführen welche Tätigkeiten nur dort und nicht auch am Arbeitsplatz verrichtet werden können. Es wird um Vorlage jener Belege ersucht, die in Summe den Geschäftsanbahnungs- und Bewirtungsaufwand von € 673,12 ergeben und die überwiegende berufliche Veranlassung…
…Gemischt beruflich und privat veranlasste Reise - kein Aufteilungsverbot mehr, AFS 2010, 141; siehe auch UFS 2.2.2010, RV/2158-W/09): Bei der Einkunftsermittlung seien Aufwendungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzuziehen, wenn sie durch die Einkünfteerzielung veranlasst sind. Eine solche Veranlassung sei dann gegeben…
…derartige objektiv nachvollziehbare und einwandfreie Aufteilung nicht möglich, kommt die Berücksichtigung von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten nur in Betracht, wenn der Steuerpflichtige den Nachweis für eine (zumindest beinahe) gänzliche betrieblich bzw. berufliche Veranlassung erbringt (vgl. die bei Doralt, EStG, § 20 EStG Tz 21/2 und Tz…
…etc.); somit sei auch die berufliche Veranlassung der Anschaffung gegeben. Beigelegt waren der Berufung (1) ein Foto einer Digitalkamera Canon Power Shot S30 und eine Rechnung iHv 834,99 € über den Erwerb dieser Kamera samt Zubehör am 07.12.2002 (nach Angaben des Bw…
…die eine Tätigkeit ausüben, welche eine solche Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen nicht ermöglicht, und die derartige Aufwendungen aus ihrem bereits versteuerten Einkommen tragen müssen. Sofern daher Aufwendungen ihrer Art nach eine private Veranlassung nahe legen, darf der Zusammenhang mit der Einkunftserzielung nur dann…
…der Vorhaltsbeantwortung vom 3. November 2005 lässt darauf schließen, dass keine ausschließliche berufliche Veranlassung vorliegt: "Nach neuerlicher Rücksprache mit Bw sind wir zu folgender Einigung gekommen: Unsere Klientin wäre bereit, einen Privatanteil in Höhe von 50% der gesamten Reiseaufwendungen zu übernehmen. Wir sind davon überzeugt…
…von Ananasfeldern und der Paramovegetation. Auch die Ausführungen der Bw. über geistige und körperliche Belastung der Reise, und dass die Reise keine Erholung darstellte ist kein Grund von einer überwiegenden beruflichen Veranlassung auszugehen. Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 29.1.2002, 98/14/0124…
…eine überwiegende berufliche Veranlassung (VwGH 17.9.1997, 95/13/0245 ). In sinngemäßer Anwendung der zu Vertretern entwickelten Grundsätze ist eine überwiegende berufliche Veranlassung in folgenden Fällen anzunehmen: die Bewirtung erfolgt im Rahmen politischer Veranstaltungen oder zur Informationsbeschaffung, oder es handelt sich um sonstige beruflich…
…um private Konsumationen gehandelt habe sondern um Aufwendungen im Zuge seiner Tätigkeit als Bürgermeister, reicht nicht aus, die weitaus überwiegende berufliche Veranlassung der stritten Aufwendungen zu erweisen. Auch kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Übernahme von Bewirtungskosten durch einen Bürgermeister generell der Werbung (um…
…diese Reise sei als Ganzes nicht abzugsfähig (§20 Abs. 1 Z. 2 lit. a), weil die "berufliche Veranlassung".. nicht zu "erkennen" sei. Ich habe Ihnen sowohl bei der Besprechung mit Ihnen am 10.06. d. J., 10-11 Uhr im Beisein von Herrn PB die…
…anteilig) absetzbar sind, wenn eine überwiegende berufliche Nutzung gegeben ist, wobei die berufliche Notwendigkeit durch den Arbeitgeber zu bestätigen ist. Nachdem dem Bw für seine Prüfertätigkeit ein Laptop zur Verfügung steht, sei eine berufliche Veranlassung für den weiteren PC mit Zubehör nicht erkennbar. Seitens des…
…Belange eine Rolle, so sind die Reisekosten insgesamt nicht absetzbar (Aufteilungsverbot). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bedarf es zur Klärung der Frage, ob und inwieweit eine berufliche Veranlassung gegeben ist, zwingend der Mitwirkung des Steuerpflichtigen. Da die Bw. im erstinstanzlichen Verfahren, dem Finanzamt nur…