Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Leitner & Leitner Steuerberatung GmbH, 4040 Linz, Ottensheimerstraße 30, 32 und 36,vom 7. März 3005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 4. Mai 2005 betreffend Gesellschaftsteuer (ErfNr.: 322.868/2004…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Franz Vockenhuber & Co Steuerberatung KEG, Wirtschaftstreuhänder, Steuerberater, 4820 Bad Ischl, Kaiser-Franz-Josef-Straße 14, vom 9. November 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch RR ADir Renate Pfändtner…
Bescheid Die Berufung des BwAdresse, Beteiligter der A KG, gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO 2003 bis 2006 für die A KG gilt gemäß § 85 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF…
…vom 29.1.2007 hat die Erstantragstellerin den Hälfteanteil übergeben bekommen, wobei sie sich darüber hinaus verpflichtet hat, die aushaftenden Darlehen auf der Liegenschaft zur Hälfte in die Zahlungspflicht zu übernehmen. Die grundbücherliche Durchführung dieser Eigentumseinverleibung erfolgte durch Beschluss des BG ... vom 23.4.2007…
Aufgrund des geänderten Sachverhaltes sei eine Betriebsprüfung bei der Bw. durchgeführt worden. Aus der Tatsache allein, dass im Betriebsprüfungsbericht keine Prüfungshandlungen ersichtlich seien, könne nicht geschlossen werden, dass keine Prüfungshandlungen gesetzt worden seien. Im gegenständlichen Fall seien die Erkenntnisse aus Prüfungshandlungen eines anderen Prüfungsfalles ableitbar…
Finanzierungsbeitrag (inklusive des Aufwertungsbetrages) verwohnt und der Umsatzsteuer unterworfen, sodass es klarerweise zu keiner Rückzahlung komme. Zum Recht auf Übertragung in das Wohnungseigentum sei festzuhalten, dass die einzelnen Wohnbauvereinigungen eine strenge Trennung der Objekte in einerseits Mietobjekte und andererseits Eigentumsobjekte vornehmen und bei allen Mietobjekten…
…12 Abs. 1 UmgrStG liegt eine Einbringung im Sinne dieses Bundesgesetzes vor, wenn Vermögen auf Grundlage eines Einbringungsvertrages nach Maßgabe des § 19 einer übernehmenden Körperschaft tatsächlich übertragen wird. Voraussetzung ist, dass das Vermögen am Einbringungsstichtag, jedenfalls aber am Tag des Abschlusses des Einbringungsvertrages, einen positiven…
…ab dem Zusammenschlussstichtag sind daher bereits bei der Gewinnermittlung der übernehmenden Mitunternehmerschaft zu berücksichtigen. Damit wurde die Teilwertabschreibung im Rahmen der Abgabenprüfung unrichtig ermittelt." Im Rahmen der mündlichen Verhandlung wurde vom Gesellschafter Dr.C. ergänzt, dass sich im Zusammenhang mit der Rückwirkungsfiktion die Frage stelle…
…Abs. 3 UmgrStG zu qualifizieren, die von der Rückwirkungsfiktion des § 14 Abs. 2 UmgrStG ausgenommen sind. Dem Vorbringen, die Bezüge seien unter Hinweis auf die Ausführungen von Schwarzinger/ Wiesner, Umgründungssteuerleitfaden, Auflage 1994, entweder als Verrechnungspostenfall der übernehmenden GmbH oder als Entnahme gemäss § 16 Abs. 5…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Franz Vockenhuber & Co Steuerberatung KEG, Wirtschaftstreuhänder, Steuerberater, 4820 Bad Ischl, Kaiser-Franz-Josef-Straße 14, vom 9. November 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch RR ADir Renate Pfändtner…
…zum 31.03.2000 erstellten Zusammenschlussbilanz und der ebenfalls zum 31.03.2000 erstellten Schlussbilanz sollte die berufungswerbende Gesellschaft ihr Vermögen mit allen Rechten und Verbindlichkeiten als Gesamtsache unter Fortführung der steuerlich maßgeblichen Buchwerte und ausschließlich gegen Gewährung von Geschäftsanteilen auf die übernehmende KG übertragen…
…Daraus ergebe sich, dass auch sämtliche nach den Abgabenvorschriften bestehenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger übergingen. Die übernehmende Gesellschaft trete daher in die Steuerschulden und sämtliche Verfahrenspositionen ein. Lediglich höchstpersönliche Rechtspositionen würden nicht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergehen. Eine derartige höchstpersönliche Rechtsposition…
…Gruppe unter; da die Nachversteuerung aber nicht an den Bestand der Unternehmensgruppe anknüpft, geht durch die Verschmelzung auch die Nachversteuerunghängigkeit auf die übernehmende Körperschaft über....." Dazu ist festzuhalten, dass diese EB nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der mit SteuerreformG 2005 eingeführten Gruppenbesteuerung bestehen, sondern zwei…
…dadurch entstehenden Schaden. Als Bauende wird Herbst 2005 in Aussicht genommen. Die kaufende Partei verpflichtet sich nach Aufforderung durch die verkaufende Partei unentgeltlich ein Außengerüst zwecks Verputzen und Malen der Außenfassade aufzustellen und die diesbezüglichen Kosten bis zum erfolgten Abbau zu übernehmen. Die Kosten für…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau U.R., X, vertreten durch Herrn M.R., W., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 24. April 2007, mit welchem der Antrag gemäß 295a BAO, die Vorschreibung der Schenkungssteuer für…
…dass aufgrund der Bestimmung des § 18 Abs. 3 UmgrStG Rechtsbeziehungen des Einbringenden zur übernehmenden Körperschaft im Zusammenhang mit der Nutzungsüberlassung erst ab Vertragsabschluss steuerwirksam seien. Da hinsichtlich des zurückbehaltenen Betriebsgebäudes nicht spätestens am Tag des Sacheinlagevertrages eine Entgeltvereinbarung getroffen wurde, sei die Rückwirkung auf den…
…881). Dies bedeutet auch, dass steuerliche Fristen und Bewertungsregeln von der übernehmenden Gesellschaft fortzuführen sind. Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen: -die Fortführung der steuerlichen Ansätze aller aktiven und passiven Wirtschaftsgüter -die Beibehaltung der Afa -Methoden, Abschreibungsgrundsätze und Gesamtnutzungsdauern -die Fortführung der steuerlichen Rücklagen -Eintritt in…
…KStG 1988 zur übernehmenden beteiligten Körperschaft hergestellt werden (Hohenwarter/Staringer in Lang/Schuch/Staringer/Stefaner, Grundfragen der Gruppenbesteuerung, Linde 2007, 393, m. w. N.). Die Rückwirkungsfiktion des UmgrStG gilt generell und außerhalb des Anwendungsbereiches des UmgrStG für Verschmelzungen, Umwandlungen und Handelsspaltungen. Die Rückwirkungsfiktion gilt generell…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw,Adr., gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch betreffend Zurücknahmeerklärung der Berufung (§§ 85, 275 BAO) betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 2004, Verspätungszuschläge zur Umsatz- und Einkommensteuer 2004 sowie Einkommensteuervorauszahlungen 2006 sowie betreffend den Antrag auf Wiedereinsetzung in…
…Bw). In dem am 28. Mai 2004 abgeschlossenen Sacheinlage- und Einbringungsvertrag wurde vereinbart, dass Frau K (einbringende Gesellschafterin) ihren Kommanditanteil in die Bw (übernehmende Gesellschaft) einbringt. Die Einbringung erfolgt unter Inanspruchnahme der Begünstigungen nach Art. III des UmgrStG auf Basis der Einbringungsbilanz zum Stichtag 1…