…des auf den Umgründungsstichtag folgenden Tages nahtlos auf die übernehmende Körperschaft übergeht und nach dem Verschmelzungsstichtag noch von der übertragenden Körperschaft abgeschlossene Rechtsgeschäfte im Rahmen der Einkommensermittlung der übernehmenden Körperschaft zuzurechnen sind. Diese steuerrechtliche Rückwirkungsfiktion gilt auch für Rechtsgeschäfte zwischen der übertragenden und übernehmenden Körperschaft…
…SpaltG). Mit Ablauf des Spaltungsstichtages ist die Vermögensübertragung von der spaltenden auf die übernehmende(n) Gesellschaft(en) steuerlich wirksam (siehe Rz 1659). Spaltungsstichtag kann jeder beliebige Tag innerhalb der vom unternehmensrechtlichen SpaltG (bzw. dem EU-UmgrG) vorgegebenen neunmonatigen Rückwirkungsfrist sein. Die Rückwirkungsfrist ergibt sich daraus…
…Zusammenschlussvertrag vor dem Zusammenschlussstichtag abgeschlossen wird, siehe Rz 763. 4.1.8.1. Rückwirkungsfiktion Rz 1333: Sämtliche nach dem Zusammenschlussstichtag vom Übertragenden zivilrechtlich abgeschlossene Rechtsgeschäfte, die das übertragene Vermögen betreffen, sind ertragsteuerlich der übernehmenden Personengesellschaft zuzurechnen. Dies gilt nicht, soweit rückwirkende Korrekturen im Sinne des…
…liegt vor, wenn Vermögen (Abs 2) auf Grundlage eines schriftlichen Einbringungsvertrages (Sacheinlagevertrages) und einer Einbringungsbilanz (§ 15) nach Maßgabe des § 19 einer übernehmenden Körperschaft (Abs 3) tatsächlich übertragen wird. § 12 Abs (2): Zum Vermögen zählen nur - Betriebe und Teilbetriebe - Mitunternehmeranteile und - Kapitalanteile. Gemäß § 21 UmgrStG sind §…
…betreffend Wahrung und Verletzung der Rückwirkungsfrist im Umgründungssteuergesetz. Die UmgrStR 2002 sind als Zusammenfassung des geltenden Umgründungssteuerrechts und damit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. II Grundsätze des Umgründungssteuergesetzes Umgründungen sind Änderungen bestehender Unternehmensformen im Wege einer Vermögensübertragung auf gesellschaftsrechtlicher oder…
…vom Vertragstag auf einen Zeitpunkt vor der Unterfertigung des Einbringungsvertrages bezogen wird. Diese Rückwirkungsfiktion ist nur für die ertragsteuerliche Beurteilung der an der Einbringung unmittelbar beteiligten Personen relevant. Das sind (der) die Einbringende(n) und die übernehmende Körperschaft. Für das Zivilrecht und andere Abgaben bzw…
…Wahlrecht auf Rückwirkung durch eine Meldung beim FA ausgeübt. Die Meldung hat bei dem gemäß §§ 60 ff BAO für die übernehmende Körperschaft zuständigen FA zu erfolgen (siehe ZustRL Rz 124). Dies gilt auch dann, wenn auf Grund der Übertragung eines Betriebes oder Teilbetriebes (§ 3 Abs…
5.1.9. Teilungsstichtag 5.1.9.1. Rückwirkungsfiktion Rz 1536: Teilungsstichtag ist der Tag, zu dem das Vermögen der realzuteilenden Personengesellschaft mit ertragsteuerlicher Wirksamkeit auf den oder die Nachfolgeunternehmer übergehen soll. Teilungsstichtag kann jeder von den Teilungspartnern bestimmte Tag sein (§ 28 in Verbindung mit…
…vorzunehmen ist. Sofern eine Trennung bei der Einkommensermittlung der übernehmenden Körperschaft zwischen den Einkünften aus dem eigenen und übernommenen Vermögen aus dem Rechenwerk nicht ableitbar ist, sind deren Besteuerungsgrundlagen bei der spaltenden und übernehmenden Körperschaft im Schätzungswege zu ermitteln. Rz 1654c: Die gesellschaftsrechtliche Rückwirkungsfrist des §…
…werden. Ergänzend sei im Zusammenschlussvertrag vereinbart worden, dass ein neu eintretender atypisch stiller Beteiligter im Jahr seines Beitrittes einen über seine Beteiligungsquote hinaus gehenden Verlust bis zur Höhe von 190% seiner stillen Einlage zu übernehmen habe. Als wirtschaftlicher Grund für diese Vereinbarung werde von der…
…einen "großen" Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit übertragen. Die übertragende AG erlischt ohne Liquidation. Anders als bei Verschmelzungen werden die Aktionäre der übertragenden AG nicht mit Mitgliedschaftsrechten am übernehmenden Rechtsträger sondern durch andere Entschädigungen (Barzahlungen) abgefunden. Rz 35: Für die Rechtslage vor VAG 2016, BGBl. I Nr…
…existiert für Verschmelzungen nicht. Damit muss das tatsächlich übergehende Vermögen nicht unbedingt mit dem in der Schlussbilanz ausgewiesenen Vermögen übereinstimmen. Rz 85: Die steuerliche Rückwirkungsfiktion beschränkt sich auf den ertragsteuerlichen Bereich, sie erstreckt sich nicht auf den Bereich der Umsatzsteuer und der Gebühren und Verkehrsteuern…
…einer neuen Personengesellschaft ändert nichts am Bestand der Unternehmensgruppe. Soweit ein Betrieb oder Teilbetrieb übertragen wird, tritt an seine Stelle der Mitunternehmeranteil an der übernehmenden Personengesellschaft. Soweit eine beteiligte Körperschaft die Beteiligung an einem Gruppenmitglied überträgt, tritt an die Stelle einer unmittelbaren Beteiligung eine mittelbare…
…übertragen werde. Damit unterbleibe beim Übertragenden die Realisierung von im Vermögen enthaltenen stillen Reserven. Der Übernehmende habe die steuerlichen Buchwerte des Übertragenden zwingend weiterzuführen. Eine im Zuge einer Umgründung bewirkte Vermögensübertragung könne mit ertragsteuerlicher Wirkung auf einen in der Vergangenheit liegenden Stichtag rückbezogen werden, wobei…
…dem für die Erhebung der Körperschaftsteuer der übernehmenden Körperschaft zuständigen Finanzamt gemeldet wird und die in § 12 (1) genannten Voraussetzungen auf den Ersatzstichtag vorliegen." Den Materialien zum BBG 2003 zufolge soll eine Fristverletzung nur den Verlust der Rückwirkungsfiktion nach sich ziehen und mit einem auf…
…§ 23 Rz 48): die Parteien des Vertrages, die übernehmende Personengesellschaft, die Beschreibung des zu übertragenden Vermögens, den Zusammenschlussstichtag, die Methodik des Zusammenschlusses, die Vorsorgemethode gegen Verschiebungen stiller Reserven, die Form der Gegenleistung. Nicht erforderlich ist die ausdrückliche Bezeichnung als Zusammenschlussvertrag. Es muss aber klar erkennbar…
…216). Nach § 13 Abs. 1 S 3 und 5 UmgrStG könne der Einbringungsstichtag höchstens neun Monate vor der (An)Meldung der Einbringung bei der zuständigen Behörde liegen (Rückwirkungsfrist). Bei Einbringungen im Wege der Sachgründung oder einer Kapitalerhöhung sei das Firmenbuchgericht die zuständige Behörde. Eine Sachgründung…
…Muster-, Gebrauchsmuster-, Patent- oder sonstige Immaterialgüterrechte gehören, so sind diese vom gegenständlichen Sacheinlage- und Einbringungsvertrag umfasst und werden daher auf die übernehmende Gesellschaft übertragen. Sollten zur Durchführung der Übertragung in den jeweiligen Registern gesonderte Urkunden vorzulegen sein, verpflichten sich die Vertragsparteien, diese jederzeit in der…
…Muster-, Gebrauchsmuster-, Patent- oder sonstige Immaterialgüterrechte gehören, so sind diese vom gegenständlichen Sacheinlage- und Einbringungsvertrag umfasst und werden daher auf die übernehmende Gesellschaft übertragen. Sollten zur Durchführung der Übertragung in den jeweiligen Registern gesonderte Urkunden vorzulegen sein, verpflichten sich die Vertragsparteien, diese jederzeit in der…
…nur Vermögen im Sinne der Abs. 2 und/oder 3 auf die neuen oder übernehmenden Körperschaften tatsächlich übertragen wird und soweit das Besteuerungsrecht der Republik Österreich hinsichtlich der stillen Reserven einschließlich eines allfälligen Firmenwertes beim Rechtsnachfolger nicht eingeschränkt wird. (2) Zum Vermögen zählen Betriebe, Teilbetriebe…