…auszugehen sei, unterbreche das Fehlverhalten des Lenkers den beruflichen Zusammenhang nur bei Vorliegen grober Fahrlässigkeit. Bei seiner beruflichen Fahrt seien keine grobe Fahrlässigkeit und keine Tatsachen vorgelegen, die sich zu einer groben Fahrlässigkeit summieren würden (z.B. überhöhte Geschwindigkeit, Unaufmerksamkeit, Sommerreifen auf einer Schneefahrbahn, leichte…
…dazu bereits oben) zu Grunde liegenden Fall war der Verkehrsunfall dadurch verursacht, dass der - (sehr) wahrscheinlich alkoholisierte - Lenker mit schon bei optimalen Fahrbahnverhältnissen eindeutig überhöhter Geschwindigkeit auf einer feuchten Landesstraße in einer scharfen S-Kurve ins Schleudern gekommen war; auch war der Unfall selbst verschuldet…
…nur "eine besonders auffällige über die alltäglichen Fahrlässigkeitshandlungen erheblich hinausgehende Außerachtlassung der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt". Dies liege nach der Rechtsprechung zB bei Fahren im alkoholbeeinträchtigten Zustand sowie mit überhöhter Geschwindigkeit vor. Beides sei im konkreten Fall nicht gegeben gewesen. Sollten weiterhin Zweifel am Vorliegen …
…das von auffallender Sorglosigkeit getragen wäre. Ein Hinweis auf eine überhöhte Geschwindigkeit ergibt sich aus dem Akteninhalt nicht. Da somit der Verkehrsunfall vom Bw nicht grob fahrlässig verursacht wurde, stellen die Unfallkosten dem Grunde nach Werbungskosten dar. Hinsichtlich der Ermittlung der Höhe der durch den…
…Selbstverwirklicher auf dem Ego-Trip", "Demonstranten finanzieller / beruflicher Macht", "Machos" oder "Herausforderer, die das Geschwindigkeitsgefühl genießen", und die zB. "Besitzer bereits einer Megayacht mit dem Interesse an einem Powerboat" oder "von aufregenden Sportwägen oder Privatflugzeugen bzw Jets" sein sollten. Abgrenzend dazu vertrat die belangte Behörde…
…Hoffnung auf künftige hohe Gewinne gehabt habe. Man könne die damalige Entwicklung in der Branche als durchaus überzogen bezeichnen, weil damals in Hinblick auf erhoffte große Gewinne überhöhte Preise für Know-how bezahlt worden seien. Auch der Umstand, dass die Vorgänge im Umfeld des Berufungswerbers…
…Ein Fremdvergleich zeigt aber, dass diese Beträge weit überhöht sind (Fremdvermietung ab April 93 um 12.000 pro Monat). | | | 1990 | R F. | 8*40.000 | 320.000 | lt. Bp | 8*13.000 | 104.000 | Aufwand…
…02), wie zB ein Fahren im alkoholbeeinträchtigten Zustand sowie mit überhöhter Geschwindigkeit, dass der Bw. sich im Zeitpunkt des Unfalles nicht grob fahrlässig verhalten hat. Ein allfälliger Fahrfehler wegen eines vermeintlichen Hindernisses auf der Fahrbahn bei normaler Geschwindigkeit stellt im gegebenen Zusammenhang kein Fahrverhalten dar…
…missachtet hat (EStR 2000 Rz 1634 und Rz 1667; LStR 2002 Rz 374). Nichtabzugsfähig sind daher Unfallkosten aufgrund stark überhöhter Geschwindigkeit (VwGH 21.10.19999, 94/15/0193) oder aufgrund einer nicht angebrachten Fahrweise (VwGH 25.1.2000, 97/14/0071). Überträgt man diese Ausführungen…
…Frühverkehr in der Dämmerung auf nasser Fahrbahn ist davon auszugehen, dass entweder der Mindestabstand nicht eingehalten oder mit nicht an die Verhältnisse angepasster überhöhter Geschwindigkeit gefahren wurde. Schon darin liegt nach Ansicht des Finanzamtes jene grobe Fahrlässigkeit, die zur Nichtanerkennung der Unfallkosten (auch im Falle…
…Betriebsausgaben: Nicht abzugsfähig sind nach der Rechtsprechung Strafen, die durch das eigene Verhalten des Betriebsinhabers z. B. wegen überhöhter Geschwindigkeit ausgelöst werden, diese sind grundsätzlich Kosten der Lebensführung (VwGH 25.2.1997, 96/14/0022). Ebenso nicht abzugsfähig sind Strafen betreffend die vom Betriebsinhaber angeordnete…
…Dieser stelle wiederum die "Schutzbehauptung" auf, er habe das Fahrzeug nicht gelenkt, damit er für den von ihm verursachten Unfall mit überhöhter Geschwindigkeit nicht zur Verantwortung gezogen werden könne. Nachdem sich HM an den Zeitpunkt des Unfalls nicht erinnern könne, sei es für OSt (Anmerkung:…
…hineinragte. Zu diesem Zeitpunkt sei der Kläger mit seinem Pkw mit einer deutlich überhöhten und nicht dem Fahren auf halbe Sicht entsprechenden Geschwindigkeit auf der einspurigen Gemeindestraße unterwegs gewesen.Bei Ansichtigwerden des (Ende des Gerichtsurteilsauszuges)... In der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2007 vom 27. August…
…dass der Standort R-Dorf weltweit bekannt sei, aber schon aus Haftungsgründen niemand dort einen gesamten Betrieb kaufen wolle. Der Vertreter des Finanzamtes hielt die Überlegung, dass hier ein überhöhter Preis wegen des Standortes gezahlt wurde, für nicht unzutreffend. Der Vertreter des Bw. führte aus…
…nicht. Die überhöhten Sicherheitszuschläge hätten daher aus dem Titel "fehlende Rechnungsnummerierungen" keinerlei Rechtfertigung. Welcher Umsatz sei bei einem Unternehmen dieser Größe in diesem Bereich unter Berücksichtigung des laufenden Sinkens der erzielbaren Preise wegen der stärker werdenden Konkurrenz und des generellen Preisverfalles überhaupt erzielbar? Aus der…
…über Unregelmäßigkeiten detaillierte Fahrtdaten Quittungskontrolle alle wichtigen Informationen auf einen Blick präzise Angaben über Beginn- und Endzeit, Fahrpreis, Geschwindigkeit diskrete Information über Leer-km, Besetzt-km Daten, die Sie brauchen keine Umsätze fallen unter den Tisch" Anmerkung: Auf dem auf der Homepage dieses Unternehmens angezeigten…
…Steuernummer-1, Einbringungsstelle Aus diesen Gründen sei die verhängte Geldstrafe auch überhöht und liege insoweit ein zu berücksichtigender Umstand vor. Der Beschuldigte sei auch zwischenzeitig allen Verpflichtungen zur Abgabe von Erklärungen nachgekommen. Es bedürfe auch aus diesen Gründen keiner weiteren Bestrafung. Zur Entscheidung wurde erwogen…
…gehe, ob der Sachverständige die Autobahn tatsächlich benützt habe oder die Bundesstraße. Es würden sich keine Hinweise finden, dass auf der Brennerstrecke für bergabwärts fahrende LKW eine Geschwindigkeitsbeschränkung mit 40 km gegeben sei, welche Transportzeiten verlängere und Material beanspruche. Der Sachverständige führte dazu aus, dass…
…gehe, ob der Sachverständige die Autobahn tatsächlich benützt habe oder die Bundesstraße. Es würden sich keine Hinweise finden, dass auf der Brennerstrecke für bergabwärts fahrende LKW eine Geschwindigkeitsbeschränkung mit 40 km gegeben sei, welche Transportzeiten verlängere und Material beanspruche. Der Sachverständige führte dazu aus, dass…
…technische Nutzungsdauer wird durch den Materialverschleiß bestimmt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer richtet sich nach der wirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeit, insbesondere also danach, inwieweit das Wirtschaftsgut unmodern ist oder durch bessere Anlagen überholt werden kann. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer kann niemals länger, wohl aber kürzer als die technische Nutzungsdauer sein…