…Art. 11 Abs. 1 des Vertrages erfüllt. Ob die Abgabenschuldigkeit der Bw gegenüber den deutschen Finanzbehörden dem Grunde bzw. der Höhe nach zu Recht besteht, dürfen die Behörden des um die Rechtshilfe bei der Vollstreckung ersuchten Staates nach den Bestimmungen des Vertrages nicht überprüfen. Dieser…
…Art. 11 Abs. 1 des Vertrages erfüllt. Ob die Abgabenschuldigkeit des Bw gegenüber den deutschen Finanzbehörden dem Grunde bzw. der Höhe nach zu Recht besteht, dürfen die Behörden des um die Rechtshilfe bei der Vollstreckung ersuchten Staates nach den Bestimmungen des Vertrages nicht überprüfen. Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. P., vom 17. Dezember 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Landeck Reutte vom 19. November 2010 betreffend Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Rückstandsanzeige entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. A., vom 31. Dezember 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel Lienz vom 10. Dezember 2009 betreffend Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Rückstandsanzeige entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
…erscheint die Festsetzung der Zwangsstrafe auch aus spezialpräventiver Sicht entbehrlich. Für die Nichtfestsetzung spricht nicht zuletzt auch, dass nach der Verwaltungspraxis zum österreichisch- deutschen Amtshilfeabkommen (BGBl 1955/249) für Beträge dieser Größenordnung keine Vollstreckungsrechtshilfe geleistet wird. Der Berufung war daher Folge zu geben. Innsbruck…
…1986, 1988 sowie Stundungszinsen 2011. Die betreffenden Abgabenansprüche werden aufgrund eines Vollstreckungsersuchens des Finanzamtes Innsbruck vom 12.11.2010 vom zuständigen deutschen Wohnsitzfinanzamt der Bw. auf der Rechtsgrundlage des österreichisch-deutschen Amtshilfeabkommens betrieben (Vertrag 4.10.1954, BGBl 1955/249). Mit Schreiben vom 26.2…
…Österreich und Deutschland anwendbar sei. Der deutsche Bundesfinanzhof und auch der österreichische Verwaltungsgerichtshof habe bis 1994 die Auffassung vertreten, dass Geschäftsführerbezüge in jenem Staat zu versteuern seien, in dem sich der Sitz der Gesellschaft befinde. Der deutsche BFH sei mit Urteil vom 5.10.1994…
…bekannt habe. Da die zuständigen deutschen Behörden (= ersuchte Behörden i.S.d. oben zitierten Rechts -und Amtshilfeabkommens) diese beiden hauptsächlich zur Untermauerung des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes herangezogenen, der (österreichischen) Abgabenbehörde (= ersuchende Behörde i.S.d. Rechts- und Amtshilfeabkommens) zur Verfügung gestellten Beweismittel bis heute…
…Bw. liegen, allgemein (d.h. auch von der österreichischen Finanzverwaltung) akzeptierte Verrechnungspreise festzulegen. Ist dies aufgrund von Meinungsverschiedenheiten mit der Behörde nicht der Fall, bietet das oben beschriebenen Verfahren die Möglichkeit eine für beide Seiten befriedigende Lösung herbeizuführen. Auch der Hinweis im Rahmen der Gegenäußerung…
…und durch die Wahl einer deutschen Wertpapierhandelsgemeinschaft eine Internationalisierung seiner Steuervermeidungsabsicht im Auge hatte, wohl wissend, dass diesfalls für die Abgabenbehörden eine Aufklärung des Sachverhaltes mit größeren Schwierigkeiten verbunden ist. Dabei übersah der Bw. jedoch das mit den EU-Staaten bestehende Amtshilfeabkommen und die Rechtstatsache…
…auch unter dem Hintergrund, dass nach deutschem Recht die angefochtenen Rückstände mangels Aussetzung der Vollziehung weiter vollstreckt werden können. Über den zusammen mit den Einsprüchen gestellten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wurde von der Festsetzungsstelle bislang nicht entschieden. Dies soll nach Rücksprache mit der Festsetzungsstelle…
…legalen Schweizer Zolltransit über das Zollamt Martina nach Samnaun. Nach kurzer Zwischenlagerung bei OlP wurde die Ware in verschiedene Fahrzeuge mit gesondert eingebauten Geheimverstecken über das österreichische Zollamt Spiss nach Österreich geschmuggelt und in der Folge nach Italien verbracht. Mit Bescheid vom 30. Oktober 2006…
…Oktober 1954, BGBl. 1955/249. In der Berufung vom 29. Oktober 2003 wurde vorgebracht, dass die Differenzen mit der deutschen Finanzbehörde noch nicht ausgeräumt seien. Mit Bescheid vom 10. Oktober 2003 teilte die Finanzlandesdirektion für Oberösterreich dem Bw. mit, dass die Berufung Mängel hinsichtlich des…
…erklärte sie für vollstreckbar. Dagegen erhob der Bw. Berufung mit der Begründung, das Rechtshilfeersuchen enthalte keine Bescheinigung der deutschen Oberfinanzdirektion über die Zuständigkeit des Finanzamtes Beckum. Weiters könne dem Spruch des Bescheides nicht entnommen werden, welcher Rückstandsausweis nun anerkannt werde bzw. wie hoch die zu…
…ihm im Postwege in deutscher Sprache zugestellt worden. Eine italienische Übersetzung sei nicht beigeschlossen gewesen. Er sei italienischer Staatsbürger und spreche nicht Deutsch. Der OGH habe bereits mehrfach ausgesprochen, es sei mit einem fair geführten Verfahren unvereinbar, wenn der Empfänger Schriftstücke österreichischer Behörden unmittelbar durch…
…Frage der Bestreitung des Lebensunterhalts mit der ungeklärten grundsätzlichen Frage einer österreichischen Steuerpflicht zusammenhängen solle. Der Vollständigkeit halber sei angeführt, dass in den Jahren 2004 und 2005 ein entsprechendes Einkommen erzielt worden sei (siehe dazu die deutschen Steuerbescheide) und in den Jahren 2007 und 2008…
…ihm im Postwege in deutscher Sprache zugestellt worden. Eine italienische Übersetzung sei nicht beigeschlossen gewesen. Er sei italienischer Staatsbürger und spreche nicht Deutsch. Der OGH habe bereits mehrfach ausgesprochen, es sei mit einem fair geführten Verfahren unvereinbar, wenn der Empfänger Schriftstücke österreichischer Behörden unmittelbar durch…
…nur zulässig gewesen wären. Das Bestehen oder die Höhe des zu vollstreckenden Anspruches wäre in Österreich nicht zu prüfen. Einwendungen dagegen wären bei der ersuchenden Behörde in Deutschland einzubringen und würden nach deutschem Recht beurteilt werden. Dagegen brachte der Bw. am 13. März 2009 rechtzeitig…
…die Finanzämter oder Gerichte gemäß der Gesetzgebung des ersuchten Staates vollstreckt. Durch § 17a Abs. 2 AVOG, idF BGBl. I Nr. 105/2007, wurden die im österreichisch-deutschen Amtshilfevertrag den Finanzlandesdirektionen zufallende Zuständigkeiten dem Bundesministerium für Finanzen übertragen. Mit Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 105/2007, wurde …
…die Höhe der Abgabe betragen: | Einkommen (gerundet) | 11.496,84 € | Einkommensteuer 2001 | 815,68 € Entscheidungsgründe In den dem Streitjahr vorangegangen Jahren bezog der Bw neben einer österreichischen Pension eine Rente von der schweizerischen Alters- und Hinterlassenenversicherung (zur Gänze allein)…