…verwunderlich, dass die Mitarbeit seiner Ehegattin als Erfüllung ehelicher Beistandspflicht betrachtet und der Personalaufwand nicht berücksichtigt werde. Seine Ehegattin erbringe in diesem Zusammenhang ua. folgende Tätigkeiten: Führung sämtlicher Adresslisten, Erledigung der Korrespondenz, Öffnen und Sortieren der Post, Terminplanung, Schreiben der Protokolle, Projektbegleitungen, Botengänge im Ort…
…als jenen einnehmen, der während der laufenden Berufsausübung als Freizeit regelmäßig zu anderen als beruflichen Betätigungen verwendet wird. Der nur zur Gestaltung der Freizeit dienende Aufwand führt jedoch keinesfalls zu einer steuerlichen Berücksichtigung. Der Verwaltungsgerichtshof hat dementsprechend die Kosten von Reisen, bei denen ein typisches…
…als es sich bei den Besuchen der von der Bw angeführten Institutionen (Besuch des Parlaments, Zuhören bei Plenarsitzungen oder Verhandlungen bei Gericht, ...) einerseits durchwegs um Aktivitäten handelte, die von allgemeiner Attraktivität für politisch und am öffentlichen Leben interessierte Bevölkerungsschichten sind und somit nicht nur auf…
…als jenen einnehmen, der während der laufenden Berufsausübung als Freizeit regelmäßig zu anderen als beruflichen Betätigungen verwendet wird; jedoch führt der nur zur Gestaltung der Freizeit dienende Aufwand keinesfalls zu einer steuerlichen Berücksichtigung. Der Verwaltungsgerichtshof hat dementsprechend die Kosten von Reisen, bei denen ein typisches…
…enthält die beispielhafte Aufzählung u. E. vorwiegend Berufe, denen vom Dienstgeber/Auftraggeber selbstverständlich die notwendigen Räume am Ort des Dienstgebers/Auftraggebers kostenlos zur Verfügung gestellt werden (Richter, Versicherungsdirektor, Universitätsprofessor, Volksschullehrerin). Allen vorgenannten Berufsinhabern wurde seitens des VwGH mangels Notwendigkeit des Unterhalts eines Arbeitszimmers im eigenen…
…Versicherungsprämien als Sonderausgaben anzuerkennen. Beigelegt waren vier Blätter Versicherungsbestätigungen. Eine Aufstellung über die Kosten eines Grundstückskaufes, die Kopie des Kaufvertrages, eine Bankbestätigung über die bei einem CHF-Kredit bezahlten Zinsen und Spesen, der Einzahlungsbeleg für den Kirchenbeitrag, eine handgeschrieben Aufstellung aller Werbungskosten, eine Bestätigung des…
…fünfte bzw. dritte Klasse der öffentlichen Grundschule an dem Ort T. in Polen. Zu seinem Beruf machte der Bw. die Angabe: "Selbständig." Den Anträgen waren beigelegt - drei Bescheinigungen der Schule in polnischer Sprache und beglaubigte Übersetzungen über den Schulbesuch der Kinder, - eine Bescheinigung des Gemeindezentrums…
…Kindes in Österreich gleichzuhalten. Wie bereits oben ausgeführt ist Polen Vertragspartner des Übereinkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Der Bw als polnischer Staatsbürger ist daher soweit es sich aus dem genannten Übereinkommen ergibt, im FLAG 1967 den österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt. Es ist daher zu prüfen…
…auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des ersten Staates, als ob diese Familienangehörigen im Gebiet dieses Staates wohnten. Da der Bw. als polnischer Staatsangehöriger infolge des Beitritts Polens zur Europäischen Union vom persönlichen Geltungsbereich der genannten Verordnung erfasst ist, besteht somit grundsätzlich Anspruch auf Familienleistungen auch…
…nicht abzugsfähigen üblichen Verpflegungsaufwendungen. Wie aus den Unterlagen der Berufungswerberin hervorgeht, ist diese grundsätzlich nur in Wien tätig. Wien ist in diesen Zusammenhang als einheitlicher politischer Bezirk anzusehen, innerhalb dessen es weder zu Reisekosten noch zu Verpflegungsmehraufwand kommen kann, unabhängig von Fahrzeiten, die innerhalb Wiens…
…mehr als eine Woche) an ein und demselben Ort aufgehalten hat. Die Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwand ist daher bei durchgehender Tätigkeit am selben Einsatzort nur für die ersten fünf Tage möglich (vgl UFS 10.09.2009, RV/0022-S/09). Mittelpunkt der Tätigkeit ist die politische…
…er - der Bf. - anwesend war und als Dolmetsch fungierte. B und M sprachen dabei über Mengen und Sorten der Zigaretten und tauschten auch ihre Telefonnummern aus. Cirka ein Monat später habe B neuerlich angerufen und den Bf. zu einem genau bezeichneten Ort gebeten, weil er…
…Vertragsinhalt ergibt sich, dass die die Gemeinde treffenden Duldungs- und Unterlassungspflichten, wie etwa die Duldung der Deponierung von Aushub- und Abraummaterial als typischer Inhalt von Dienstbarkeiten anzusehen sind. Die im Vertrag geregelte Deponierung Aushub- und Abraummaterial stellt ein Dulden der Gemeinde dar. Ein auch für…
…Steuerrecht geltenden typischen Betrachtungsweise manifestiert (Grabner, ÖStz 1983, 143 mit Hinweis auf VwGH vom 24.6.1960, 2464/59). Ist ein Wirtschaftsgut mit einem Gebäude derart verbunden, dass es nicht ohne Verletzung seiner Substanz an einen anderen Ort versetzt werden kann, ist es als Teil…
…deren Firmensitz der K Gesellschaft m.b.H. in N lebe, abgeholt und nach S transportiert habe. Die Teppiche seien in einem gesondert verschlossenen Raum am Firmensitz der K GesmbH, Straße, Ort, teils zusammengerollt, zum Anderen zusammengefaltet aufeinander gestapelt und mit Schutzfolien abgedeckt, gelagert gewesen…
…unabhängig von ihrem Ort ausübe, gleichgültig zu welchem Zweck und mit welchem Ergebnis (Art 4 Abs. 1 und 2 der 6. EG-RL). Nach Art 4 Abs. 5 der 6. EG-RL gälten Staaten, Länder, Gemeinden und sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts nicht als Steuerpflichtige…
…unabhängig von ihrem Ort ausübt, gleichgültig zu welchem Zweck und mit welchem Ergebnis (Art 4 Abs 1 und 2 der 6. EG-RL). Nach Art 4 Abs 5 der 6. EG-RL gelten Staaten, Länder, Gemeinden und sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts nicht als Steuerpflichtige…
…da sonst Familie und Beruf nicht vereinbar wären. Der Herr Landeshauptmann von Niederösterreich habe in einem Schreiben vom Dezember 2012 sowohl der Bw als auch dem Vater von F***** den NÖ Familienpass übersandt. Es werde somit öffentlich auch wahrgenommen, dass E***** der Familienwohnsitz ist. Vom…
…der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel erwachsen, so bestünde auch für die Zuerkennung eines kleinen Pendlerpauschales unter dem Titel Werbungskosten kein Raum. Aus den Norminhalten des § 16 Abs. 1 Z 6 lit. a und b EStG 1988 lässt sich klar ableiten, dass der Gesetzgeber als abzugsfähige Ausgabe…
…Sitzungsteilnehmer hinaufzuservieren oder Aschenbecher auszuleeren. Meist sind mir die Teilnehmer solcher Besprechungen als Persönlichkeiten des öffentlichen oder wirtschaftlichen Lebens bekannt." Anstatt den Dachgeschossbau als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit des Bw. nachzuweisen vermittelten die beiden Bestätigungen in Verbindung mit den am 18. September 2008 protokollierten Ausführungen…