…politischen Gremiums werden regelmäßig ebendort abgehalten. Für Begegnungen mit Bürgerinitiativen und Bürgerversammlungen sowie für die Durchführung von - laut Vorbringen des Bf: unter seiner Teilnahme 2009 in sehr großer Zahl abgehaltenen - Augenscheinverhandlungen in Bauangelegenheiten kommt als geeigneter und typischer Weise genutzter Ort nur der öffentliche Raum…
…verwunderlich, dass die Mitarbeit seiner Ehegattin als Erfüllung ehelicher Beistandspflicht betrachtet und der Personalaufwand nicht berücksichtigt werde. Seine Ehegattin erbringe in diesem Zusammenhang ua. folgende Tätigkeiten: Führung sämtlicher Adresslisten, Erledigung der Korrespondenz, Öffnen und Sortieren der Post, Terminplanung, Schreiben der Protokolle, Projektbegleitungen, Botengänge im Ort…
…als jenen einnehmen, der während der laufenden Berufsausübung als Freizeit regelmäßig zu anderen als beruflichen Betätigungen verwendet wird. Der nur zur Gestaltung der Freizeit dienende Aufwand führt jedoch keinesfalls zu einer steuerlichen Berücksichtigung. Der Verwaltungsgerichtshof hat dementsprechend die Kosten von Reisen, bei denen ein typisches…
…als es sich bei den Besuchen der von der Bw angeführten Institutionen (Besuch des Parlaments, Zuhören bei Plenarsitzungen oder Verhandlungen bei Gericht, ...) einerseits durchwegs um Aktivitäten handelte, die von allgemeiner Attraktivität für politisch und am öffentlichen Leben interessierte Bevölkerungsschichten sind und somit nicht nur auf…
…als jenen einnehmen, der während der laufenden Berufsausübung als Freizeit regelmäßig zu anderen als beruflichen Betätigungen verwendet wird; jedoch führt der nur zur Gestaltung der Freizeit dienende Aufwand keinesfalls zu einer steuerlichen Berücksichtigung. Der Verwaltungsgerichtshof hat dementsprechend die Kosten von Reisen, bei denen ein typisches…
…sich nicht um typische Fachliteratur, sondern sprechen die breite Öffentlichkeit an, die in der Regel von literarisch, kulturell, politisch und sozialpolitisch interessierten Personen, losgelöst von der beruflichen Sphäre gelesen werden, die nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung begründen. Die diesbezüglichen Aufwendungen sind folglich nicht als Werbungkosten anzuerkennen…
…als jenen einnehmen, der während der laufenden Berufsausübung als Freizeit regelmäßig zu anderen als beruflichen Betätigungen verwendet wird; jedoch führt der nur zur Gestaltung der Freizeit dienende Aufwand keinesfalls zu einer steuerlichen Berücksichtigung. Der Verwaltungsgerichtshof hat dementsprechend die Kosten von Reisen, bei denen ein typisches…
…enthält die beispielhafte Aufzählung u. E. vorwiegend Berufe, denen vom Dienstgeber/Auftraggeber selbstverständlich die notwendigen Räume am Ort des Dienstgebers/Auftraggebers kostenlos zur Verfügung gestellt werden (Richter, Versicherungsdirektor, Universitätsprofessor, Volksschullehrerin). Allen vorgenannten Berufsinhabern wurde seitens des VwGH mangels Notwendigkeit des Unterhalts eines Arbeitszimmers im eigenen…
…zu leisten; ebenso wenig kann gesagt werden, dass diese Spenden generell der Werbung dienen, selbst wenn sie in der Funktion als Bürgermeister gewährt werden." Neuber, Werbungskosten politischer Funktionäre, ÖStZ 1993, 339 zu Spenden iSv freiwilligen Zuwendungen: "Sie stellen selbst dann Kosten der Lebensführung dar, wenn…
…zivilrechtlichen Vertrages ausgeführt werden, als auf der Grundlage einer von ihr als solche bezeichneten öffentlich-rechtlichen Regelung erbrachte Leistungen zu behandeln. So werden insb Personalgestellungen nach den Regeln des Zivilrechts ausgetauscht (BFG 3.1.2022, RV/4100377/2019; Stadie in Rau/Dürrwächter, Kommentar dt UStG…
…Versicherungsprämien als Sonderausgaben anzuerkennen. Beigelegt waren vier Blätter Versicherungsbestätigungen. Eine Aufstellung über die Kosten eines Grundstückskaufes, die Kopie des Kaufvertrages, eine Bankbestätigung über die bei einem CHF-Kredit bezahlten Zinsen und Spesen, der Einzahlungsbeleg für den Kirchenbeitrag, eine handgeschrieben Aufstellung aller Werbungskosten, eine Bestätigung des…
…unter anderem Poker, als verboten bezeichnete. Die Glücksspielverordnung 1923 wurde durch Verordnung des BMI vom 14.3.1961 aufgehoben (BGBl. 1961/87). Hiedurch beinhaltet heute entgegen § 1272 3. Satz ABGB zumindest auf Bundesebene das öffentliche Recht („politische Gesetze“) selbst keine Anordnung mehr, dass bestimmte Spiele…
…LVO sprechen. Bei einem Umsatz von ca. S 2,1 Mio. pro Jahr und der Betätigung des A. als Angestellter seines Dienstgebers mit Reiseverpflichtungen und das politische Mandat als Stadtrat habe ihm keinesfalls ermöglicht, viel Zeit im Reitstall zu verbringen. Vielmehr habe er sich - wenn …
…a; 12. die Umsätze aus den von öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder Volksbildungsvereinen veranstalteten Vorträgen, Kursen und Filmvorführungen wissenschaftlicher oder unterrichtender oder belehrender Art, wenn die Einnahmen vorwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden; 13. die Umsätze aus der Tätigkeit als Bausparkassenvertreter und Versicherungsvertreter; 14. die…
…fünfte bzw. dritte Klasse der öffentlichen Grundschule an dem Ort T. in Polen. Zu seinem Beruf machte der Bw. die Angabe: "Selbständig." Den Anträgen waren beigelegt - drei Bescheinigungen der Schule in polnischer Sprache und beglaubigte Übersetzungen über den Schulbesuch der Kinder, - eine Bescheinigung des Gemeindezentrums…
…Kindes in Österreich gleichzuhalten. Wie bereits oben ausgeführt ist Polen Vertragspartner des Übereinkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Der Bw als polnischer Staatsbürger ist daher soweit es sich aus dem genannten Übereinkommen ergibt, im FLAG 1967 den österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt. Es ist daher zu prüfen…
…auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des ersten Staates, als ob diese Familienangehörigen im Gebiet dieses Staates wohnten. Da der Bw. als polnischer Staatsangehöriger infolge des Beitritts Polens zur Europäischen Union vom persönlichen Geltungsbereich der genannten Verordnung erfasst ist, besteht somit grundsätzlich Anspruch auf Familienleistungen auch…
…betrifft, in deren amtlichen Räumen statt. Für Begegnungen mit Bürgerinitiativen und Bürgerversammlungen (laut Vorbringen des Bf: in sehr großer Zahl abgehalten) kommt als geeigneter und typischer Weise genutzter Ort nur der öffentliche Raum im Betracht, nicht aber eine privat gehaltene und privat mitgenutzte Wohnung, mag…
…diesen Raum als Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 EStG 1988 angesehen werden können. Der Beschwerdeführer sieht dies mit dem Argument, dass er den Großteil der Zeit, welche er für seine politische Tätigkeit aufwendet (siehe oben der festgestellte Sachverhalt) in seinem Büro verbringt, als…
…nicht abzugsfähigen üblichen Verpflegungsaufwendungen. Wie aus den Unterlagen der Berufungswerberin hervorgeht, ist diese grundsätzlich nur in Wien tätig. Wien ist in diesen Zusammenhang als einheitlicher politischer Bezirk anzusehen, innerhalb dessen es weder zu Reisekosten noch zu Verpflegungsmehraufwand kommen kann, unabhängig von Fahrzeiten, die innerhalb Wiens…