…bestimmtes, unter ärztlicher Aufsicht und Betreuung durchgeführtes Heilverfahren Anwendung findet (Doralt, EStG, Tz 78 zu § 34, Stichwort "Kurkosten"; VwGH 25.4.2002, 2000/15/0139). Nicht jeder auf ärztliches Anraten und aus medizinischen Gründen durchgeführte Kur- oder Therapieaufenthalt führt also zu einer außergewöhnlichen Belastung. Der…
…So sind von vornherein die täglichen Wirbelsäulengymnastik -und Schwimmherapien im Hotelpreis inkludiert. Eine ärztliche Aufsicht und Begleitung dieser Maßnahmen für jedermann kann daher nach Ansicht der Behörde in diesem Rahmen nicht wirklich erfolgen. Der Umstand, dass sich die Bw zu den Aufenthalten in solchen "Entspannungshotels"…
…gezogen werden kann. Der vorgelegte Antrag auf Kuraufenthalt samt ärztlicher Stellungnahme vom 3. Februar 2005 wiederum datiert aus dem Jahr 2005 und hat sohin auf das streitgegenständliche Jahr 2003 keinen Einfluss. Die vorgelegten Schreiben und Rechnungen genügen daher nach Ansicht des Referenten nicht, den strengen…
…Entscheidend ist, dass immer eine ärztliche Aufsicht im Rahmen der Therapie gegeben ist und dies vom Abgabepflichtigen auch nachgewiesen bzw. zumindest glaubhaft gemacht werden kann. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) definiert - in Anlehnung an die Begriffsdefinition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) - als Behinderung eine Einschränkung insbesondere aufgrund von…
…Abs. 3 EStG 1988 und führte begründend aus, der Begriff "Kur" erfordere gewisse Voraussetzungen, wie etwa ärztliche Aufsicht und Betreuung oder einen kurmäßig geregelten Tagesablauf. Wegen der Schwierigkeit der Abgrenzung reiner Erholungsreisen von Kuraufenthalten, seien strenge Maßstäbe an die den Steuerpflichtigen treffenden Nachweiserfordernisse zu legen…
…der Abgabepflichtige der Belastung aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Der Begriff "Therapie"" erfordert nach der Rechtsprechung der Höchstgerichte ein bestimmtes, unter ärztlicher Aufsicht und Betreuung durchgeführtes Heilverfahren. Die Aufwendungen für den Therapieaufenthalt müssen zwangsläufig erwachsen, wobei an den Nachweis des Vorliegens…
…nicht möglich, da der Fango direkt von den Euganeischen Hügeln in I. stammte. Zum Nachweis der ärztlichen Aufsicht verwies sie auf die Bestätigungen auf den Kurrechnungen. Weiters legte sie zwei Überweisungen für physikalische Therapie ihrer behandelnden praktischen Ärztin vor, in welchen jeweils sechsmal Fangopackungen, sowie…
…Hotelgästen aufgesucht werden. Wenn der Bw daher in diesem Zusammenhang davon ausgeht, dass die sog. Kurmaßnahmen unter ärztlicher Aufsicht und Kontrolle erfolgt sei und daher den gesetzlichen Anforderungen Genüge getan wurde, so ist dem entgegenzuhalten, dass dies im vorliegenden Fall nicht zutraf. Eine vom Hotel…
…Zum Glück sei die Durchführung dieser Therapie - aber nur bei einem Meeraufenthalt - so einfach, dass es keiner der sonst üblichen Kureinrichtungen sowie einer ärztlichen Aufsicht bedürfe. Diese Licht-Sole Therapie am Meer bewirke eine deutliche Verbesserung der zumeist in den Winter- und Frühjahrsmonaten auftretenden Verschlechterung…
…und VwGH 22.12.2004, 2001/15/0116). Der Beschwerdeführer macht geltend, er stehe unter ständiger ärztlicher Aufsicht seines Vertrauensarztes. Dieser habe auch bestätigt, dass die Behandlung mit dem Heilwasser für die Heilung und Linderung seiner Krankheit zweckdienlich sei und dass ihm sonst nichts in…
…Kurkosten lediglich dann als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen vorlägen: Der Begriff "Kur" erfordere ein bestimmtes, unter ärztlicher Aufsicht und Betreuung durchgeführtes Heilverfahren. Die Aufwendungen für den Kuraufenthalt müssten zwangsläufig erwachsen, womit es erforderlich sei, dass die der Behandlung einer Krankheit (unmittelbar…
…darauf hinzuweisen, dass die Konsumation derartiger Therapiemaßnahmen (Unterwassertraining) ohne ärztliche Verordnung selbst in öffentlichen Schwimmbädern nicht als ag. B. anerkannt wird. Nach allgemeinem Verständnis werden nämlich öffentliche Schwimmanlagen nicht ausschließlich von Kranken aufgesucht, sondern in der Mehrzahl auch von Gesunden in der Absicht, ihre Gesundheit…
…Hotelgästen aufgesucht werden. Wenn der Bw daher in diesem Zusammenhang davon ausgeht, dass die sog. Kurmaßnahmen unter ärztlicher Aufsicht und Kontrolle erfolgt sind und daher den gesetzlichen Anforderungen Genüge getan wurde, so ist dem entgegenzuhalten, dass dies im vorliegenden Fall nicht zutraf. Eine vom Hotel…
…dass der Begriff "Kur" ein bestimmtes, unter ärztlicher Aufsicht und Betreuung durchgeführtes Heilverfahren erfordert. Im Hinblick auf die Einheitlichkeit der Rechtsordnung ging der erkennende Senat von diesem Begriffsinhalt auch in der gegenständlichen Entscheidung aus. Weitere "außersteuerliche" Begriffsbestimmungen: Eine Kur dient der Stärkung einer (schwachen) Gesundheit…
…04.2002, 2000/15/0139) von folgenden Voraussetzungen für die Anerkennung von Kurkosten als außergewöhnliche Belastung aus: 1. Der Begriff "Kur" erfordere ein bestimmtes, unter ärztlicher Aufsicht und Betreuung durchgeführtes Heilverfahren. 2. Die Aufwendungen für den Kuraufenthalt müssten zwangsläufig erwachsen, womit es erforderlich sei, dass…
…Mutter mit Ausnahme einer geringen monatlichen Pension keinerlei finanzielle Mittel gehabt habe. Folglich habe für sie sehr wohl eine rechtliche Verpflichtung bestanden ihrer Mutter die vorgeschriebene ärztliche Pflege und Aufsicht zukommen zu lassen. Die erbrachten Leistungen seien daher lebensrettend notwendig und nicht wie es das…
…Diese kann natürlich nur vor dem Antritt der Kur ausgestellt worden sein. Wesentlich ist auch, dass unter ärztlicher Aufsicht und Betreuung ein bestimmtes Heilverfahren durchgeführt wurde (Heilung oder Linderung einer bestimmten Krankheit; direkter Zusammenhang mit einer Krankheit). Gab es seitens der Krankenkasse diesbezügliche Ersätze. Sollten…
…Pflegekosten, die grundsätzlich als außergewöhnlich einzustufen sind. Im gegenständlichen Fall waren die Unterbringungskosten außerhalb des elterlichen Haushalts - wie sich aus der Aktenlage ergibt - aber weder originär durch eine durchzuführende Heilbehandlung bedingt (selbst bei "Kurkosten" wird zumindest eine ärztliche Begleitung und Aufsicht gefordert - siehe Doralt, Kommentar…
…und relevanten Richtlinien des BMF seien Kurkosten als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, wenn der Kuraufenthalt in direktem Zusammenhang mit einer Krankheit stehe, aus medizinischen Gründen notwendig sei und die Heilbehandlungen unter ärztlicher Aufsicht erfolgten; die Kurkosten umfassten Aufenthaltskosten, Kosten für Kurmittel und medizinische Betreuung sowie Fahrtkosten. …
…bestimmtes, unter ärztlicher Aufsicht und Betreuung durchgeführtes Heilverfahren Anwendung findet (Doralt, Kommentar zur Einkommensteuer, Tz 78 zu § 34, Stichwort "Kurkosten"; VwGH 25.4.2002, 2000/15/0139). Nicht jeder auf ärztliches Anraten und aus medizinischen Gründen durchgeführte Kuraufenthalt führt also zu einer außergewöhnlichen Belastung. Der…