…die Berufungsentscheidung in der Hauptsache vorwegzunehmen, weil es im Aussetzungsverfahren lediglich zu einer überschlägigen Prüfung der Rechtmäßigkeit der in der Hauptsache angefochtenen Entscheidung kommt. Das Zollamt Wien hat in der bekämpften Entscheidung die Übung von Ermessen dahingehend, dass eine Aussetzung der Vollziehung nicht gewährt wird…
…die Berufungsentscheidung in der Hauptsache vorwegzunehmen, weil es im Aussetzungsverfahren lediglich zu einer überschlägigen Prüfung der Rechtmäßigkeit der in der Hauptsache angefochtenen Entscheidung kommt. Das Zollamt Wien hat in der bekämpften Entscheidung die Übung von Ermessen dahingehend, dass eine Aussetzung der Vollziehung nicht gewährt wird…
…müssen. e) Ermessensübung Siehe unter 1 e) Ergänzend ist zu bemerken, dass der Generator nach Auffassung der belangten Behörde unzweifelhaft nicht durch die Bf. nach Slowenien verbracht und montiert wurde. Diesbezüglich hätte auch dieser Umstand durch das Hauptzollamt bei der Übung von Ermessen berücksichtigt werden…
…Belastungswirkung, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt. Die Überlegungen des Zollamtes Innsbruck in der Berufungsvorentscheidung sind nachvollziehbar und rechtskonforme Übung von Ermessen. Die Abgabenfestsetzung dient dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung folgend primär der Durchsetzung des Abgabenanspruches des Bundes und der Einhaltung von verbrauchsteuerrechtlichen Verfahrensvorschriften. Aus…
…von Treu und Glauben voraussetze, dass die Partei im Vertrauen auf die Richtigkeit der Auskunft Dispositionen getroffen hätte, die sie bei Kenntnis der Unrichtigkeit der Auskunft nicht oder anders getroffen hätte. Das Vertrauen auf in Erlässen vertretene Rechtsauffassungen wäre ein bei der Übung von Ermessen…
…Bf und des HaS bei weitem übersteigen würden. HaS waren die Zusatzzahlungen aus den Mineralölimporten bekannt. Zur Übung von Ermessen und zu der damit im Zusammenhang stehenden Begründung im Sicherstellungsbescheid und in der Berufungsvorentscheidung durch das Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt ist nichts hinzuzufügen…
…hat gemäß den oben auszugsweise wiedergegebenen Inhalten von SMS (weggelassen wurden nur Brimborien) auch Provisionen bezogen. Es wurden auch sogenannte "Auszahlungsanweisungen" im e-maill-account des AlP und im I-Phone des ThK festgestellt. Zur Übung von Ermessen und zu der damit im Zusammenhang stehenden…
…der Bf. - entschuldbare Gründe gibt, weshalb die Ware nicht am zugelassenen Warenort war, ist aus diesem Grund für die grundsätzliche Zollschuldentstehung nicht bedeutend, sondern nur bei der Übung von Ermessen zu berücksichtigen. Dem Bf. ist wohl zuzustimmen, dass der Sachverhalt den Schluss zulässt, dass auch…
…Rechtswidrigkeit kann etwa Folge einer unrichtige Rechtsauffassung oder der (teilweisen) Nichtoffenlegung abgabenrechtlich relevanter Umstände (z.B. von Bemessungsgrundlagen) sein. Die erstmalige Festsetzung liegt grundsätzlich im Ermessen der Behörde. Die Übung von Ermessen hat die Behörde zu begründen. Der Abgabenanspruch entsteht, sobald der Tatbestand verwirklicht ist…
…am 5. Dezember 2011 der dringende Verdacht, eine Abgabenhinterziehung als Beitragstäter begangen zu haben. Zur Übung von Ermessen und zu den damit im Zusammenhang stehenden Begründungen im Sicherstellungsbescheid und in der Berufungsvorentscheidung durch das Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt ist nichts hinzuzufügen, weshalb auf…
…objektiv rechtswidrig ist. Eine solche Rechtswidrigkeit kann etwa Folge einer unrichtige Rechtsauffassung oder der (teilweisen) Nichtoffenlegung abgabenrechtlich relevanter Umstände (z.B. von Bemessungsgrundlagen) sein. Die erstmalige Festsetzung liegt grundsätzlich im Ermessen der Behörde. Die Übung von Ermessen hat die Behörde zu begründen. Nach § 201 Abs…
…objektiv rechtswidrig ist. Eine solche Rechtswidrigkeit kann etwa Folge einer unrichtige Rechtsauffassung oder der (teilweisen) Nichtoffenlegung abgabenrechtlich relevanter Umstände (z.B. von Bemessungsgrundlagen) sein. Die erstmalige Festsetzung liegt grundsätzlich im Ermessen der Behörde. Die Übung von Ermessen hat die Behörde zu begründen. Nach § 201 Abs…
…objektiv rechtswidrig ist. Eine solche Rechtswidrigkeit kann etwa Folge einer unrichtige Rechtsauffassung oder der (teilweisen) Nichtoffenlegung abgabenrechtlich relevanter Umstände (z.B. von Bemessungsgrundlagen) sein. Die erstmalige Festsetzung liegt grundsätzlich im Ermessen der Behörde. Die Übung von Ermessen hat die Behörde zu begründen. Nach § 201 Abs…
…objektiv rechtswidrig ist. Eine solche Rechtswidrigkeit kann etwa Folge einer unrichtige Rechtsauffassung oder der (teilweisen) Nichtoffenlegung abgabenrechtlich relevanter Umstände (z.B. von Bemessungsgrundlagen) sein. Die erstmalige Festsetzung liegt grundsätzlich im Ermessen der Behörde. Die Übung von Ermessen hat die Behörde zu begründen. Nach § 201 Abs…
…objektiv rechtswidrig ist. Eine solche Rechtswidrigkeit kann etwa Folge einer unrichtige Rechtsauffassung oder der (teilweisen) Nichtoffenlegung abgabenrechtlich relevanter Umstände (z.B. von Bemessungsgrundlagen) sein. Die erstmalige Festsetzung liegt grundsätzlich im Ermessen der Behörde. Die Übung von Ermessen hat die Behörde zu begründen. Nach § 201 Abs…
…objektiv rechtswidrig ist. Eine solche Rechtswidrigkeit kann etwa Folge einer unrichtige Rechtsauffassung oder der (teilweisen) Nichtoffenlegung abgabenrechtlich relevanter Umstände (z.B. von Bemessungsgrundlagen) sein. Die erstmalige Festsetzung liegt grundsätzlich im Ermessen der Behörde. Die Übung von Ermessen hat die Behörde zu begründen. Nach § 201 Abs…
…hat gemäß den oben auszugsweise wiedergegebenen Inhalten von SMS (weggelassen wurden nur Brimborien) auch Provisionen bezogen. Es wurden auch sogenannte "Auszahlungsanweisungen" im e-maill-account des AlP und im I-Phone des ThK festgestellt. Zur Übung von Ermessen und zu der damit im Zusammenhang stehenden…
…des § 111 BAO handelt es sich um eine Ermessensbestimmung. Behörden haben in der Begründung ihres Bescheides die für die Ermessensübung maßgebenden Umstände und Erwägungen aufzuzeigen, die Übung von Ermessen zu begründen. Die Begründung für die Übung von Ermessen ist in der Vorladung vom 27. August…
…er möge aufpassen, es komme ein LKW mit Zollpapieren aus der Schweiz. Das Zollamt Salzburg hat im Rahmen der Übung von Ermessen bei der Auswahl des Zollschuldners die Bf herangezogen, weil der Hauptverpflichtete ja nur "gegebenenfalls" Abgabenschuldner wird und die Bf die größte Nähe zur…
…iVm § 79 Abs. 1 ZollR-DG als eine dritte Person neben den Zollschuldnern ganz oder teilweise der Zollschuld uneingeschränkt und wirksam beigetreten und dadurch im entsprechenden Ausmaß durch Schuldbeitritt zur Gesamtschuldnerin geworden. Das Zollamt hat sich bei der Übung von Ermessen, bei der Entscheidung, einen…