…sonstige persönliche Gegenstände nach Angabe des Witwers ohne Verkehrswert sind, was in der Folge zu Nachlassaktiven idHv € 3.211,34.- führt. Nach Abzug der unbestrittenen Nachlasspassiven im Betrage von € 6.402,00.- ergibt sich eine Überschuldung des Reinnachlasses im Betrage von € 3…
…deswegen überhaupt nicht gebunden, weil es sich hiebei nicht um eine der Rechtskraft fähigen Entscheidung handelt. Vielmehr hat die Abgabenbehörde den Wert des Reinnachlasses aus dem Gesichtswinkel des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung unter eigener Verantwortung zu beurteilen (vgl. VwGH 14.10.1999, 98/16/0288…
…der Einwand, der Gerichtskommissär hätte zu Unrecht Nachlassverbindlichkeiten im eidesstättigen Vermögensbekenntnis außer Ansatz gelassen, unerheblich wäre, da auf Grund der Überschuldung des nach steuerlichen Vorschriften bewerteten Nachlasses ohnehin keine Erbschaftssteuer gemäß § 8 Abs 1 ErbStG anfiele, und somit lediglich vom Wert der Liegenschaft gemäß § 8…
…sonstige persönliche Gegenstände nach Angabe des Witwers ohne Verkehrswert sind, was in der Folge zu Nachlassaktiven idHv € 3.211,34.- führt. Nach Abzug der unbestrittenen Nachlasspassiven im Betrage von € 6.402,00.- ergibt sich eine Überschuldung des Reinnachlasses im Betrage von € 3…
…eine Widerstreitsachwalterin, gaben aus dem Rechtsgrund des Gesetzes bedingte Erbantrittserklärungen ab. In der Verlassabhandlung vom 19. Dezember 2007 wurden die Aktiva mit 235.315,19 €, die Passiva mit 229.706,23 € und somit ein Reinnachlass von 5.608,96 € festgestellt, wovon 1…
…eine Widerstreitsachwalterin, gaben aus dem Rechtsgrund des Gesetzes bedingte Erbantrittserklärungen ab. In der Verlassabhandlung vom 19. Dezember 2007 wurden die Aktiva mit 235.315,19 €, die Passiva mit 229.706,23 € und somit ein Reinnachlass von 5.608,96 € festgestellt, wovon 1…
…eine Widerstreitsachwalterin, gaben aus dem Rechtsgrund des Gesetzes bedingte Erbantrittserklärungen ab. In der Verlassabhandlung vom 19. Dezember 2007 wurden die Aktiva mit 235.315,19 €, die Passiva mit 229.706,23 € und somit ein Reinnachlass von 5.608,96 € festgestellt, wovon 1…
…eine Widerstreitsachwalterin, gaben aus dem Rechtsgrund des Gesetzes bedingte Erbantrittserklärungen ab. In der Verlassabhandlung vom 19. Dezember 2007 wurden die Aktiva mit 235.315,19 €, die Passiva mit 229.706,23 € und somit ein Reinnachlass von 5.608,96 € festgestellt, wovon 1…
…vorbehalten. Folglich bleibt es der Bw. überlassen, gegebenenfalls durch Einwendungen gemäß § 12 AbgEO geltend zu machen, dass sie wegen des zu geringen Wertes der Nachlassaktiven (Überschuldung) keine Verpflichtung zur Entrichtung des Säumniszuschlages trifft (vgl. nochmals Liebeg, Stoll und Reeger/Stoll, jeweils a. a. O.). Da…
…der Vertragsstaaten eine Überschuldung ergibt. Zum strittigen Pflichtteil ist zunächst festzuhalten: Pflichtteil ist jener Erbteil, den bestimmte im Gesetz taxativ angeführte Personen infolge ihrer nahen Verwandtschaft zum Erblasser mindestens erhalten müssen. Der Pflichtteilsanspruch ist eine Forderung auf einen verhältnismäßigen Teil (Quote) des Nachlasswertes in Geld…
…48.000,00) | 116.790,80 | Summe Passiva | 1.530.040,04 | Gesamtnachlass (Überschuldung) | -662.928,19 Nach erfolgter Einantwortung wurden dem Finanzamt Klagenfurt (im Folgenden: FA) gemeinsam mit einer Abschrift des Verlassenschaftsprotokolls die schon dem Abhandlungsgericht vorgelegten Unterlagen übermittelt…
…in der Beschwerde enthaltenen, Ausführungen, tatsächlich ein zu niederer Wert an Nachlassverbindlichkeiten zum Abzug gebracht worden wäre, und daher von Vorne herein eine Überschuldung des Nachlasses vorgelegen wäre. Der Vollständigkeit halber wird zu den Ausführungen der Beschwerde, im Zusammenhalt mit den von der Bw. beigebrachten…
…hat der Reinnachlass in der Verlassenschaft nach M bei Berücksichtigung eines Erbteiles von € 14.205,38 aus der Verlassenschaft nach ihrer vorverstorbenen Schwester G. € 5.546,50 betragen, wobei bereits in diesem Protokoll festgehalten ist, dass letztendlich von einer Überschuldung des Nachlasses der…
…Begräbniskosten vorhanden sei, habe der Besteller des Begräbnisses die Begräbniskosten in Erfüllung einer sittlichen Pflicht zwangsläufig zu tragen. Hätte er die Begräbniskosten nicht bezahlt, so hätten diese wegen Überschuldung aus der Verlassenschaft nicht bezahlt werden können und hätte seine Mutter ein Armenbegräbnis bekommen; um dies…
…Nachlassaktiven zu bestreiten. Ist kein ausreichender Nachlass vorhanden, haften hierfür grundsätzlich die Unterhaltsverpflichteten des Verstorbenen. Begräbniskosten bilden sohin insoweit keine außergewöhnliche Belastung, als sie in den Nachlassaktiven (Verkehrswerten) Deckung finden. Es genügt nicht, dass der Reinnachlass überschuldet ist; die Begräbniskosten müssen die Nachlassaktiva, von denen…
…Die Bestimmung des § 20 Abs. 6 ErbStG, wonach Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten insoweit abgezogen werden, als der Anspruch auf den Pflichtteil geltend gemacht wird, kann aus dem Grund nicht Anwendung finden, weil der Pflichtteil vom Reinnachlass auszumessen ist und im gegenständlichen Fall - wie auch der Berufungswerber…
…wie bereits ausgeführt - gemäß § 549 ABGB die Begräbniskosten zu den bevorrechteten Verbindlichkeiten des Nachlasses gehören, die bevorzugt - aus dem vorhandenen (verwertbaren), zu Verkehrswerten angesetzten Nachlassvermögen - zu bestreiten sind. Dass, wie im gegenständlichen Fall, der Reinnachlass überschuldet ist, genügt nicht, die Begräbniskosten müssen die Summe der…
…34 EStG keine außergewöhnliche Belastung vor. Auch dann nicht, wenn insgesamt eine Überschuldung des Nachlasses vorliegt." Im Vorlageantrag vom 14. Februar 2012 führt die steuerliche Vertretung unter anderem aus: "Gegen die abweisende Berufungsvorentscheidung Einkommensteuer 2010 vom 18.1.2012, zugestellt am 23.1.2012 wird…
…ihr Nachlass wegen Überschuldung an Zahlungs statt überlassen. Weil die Abgabenforderung infolgedessen uneinbringlich war, erließ das Finanzamt einen Haftungsbescheid nach § 13 Abs. 2 ErbStG 1955 über 2.602,00 € an den Bw. Darin setzte es den Wert lt. den Berechnungen des Ziviltechnikers lediglich für…
…Der Reinnachlass ist anhand der Verkehrswerte zu ermitteln. Die (wesentlich unter dem Verkehrswert liegenden) Einheitswerte von Liegenschaften sind nicht maßgeblich (VwGH 25.9.1984, 84/14/0040; Wiesener/Grabner/Wanke, ESt Kommentar, § 34, Anm. 78, Stichwort "Begräbniskosten"). Im vorliegenden Fall sind laut Beschluss des Bezirksgerichtes…