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UFSW RV/2375-W/09Berechnung der Anspruchssemester nach Studienabschnitten;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.09.2009

…Dass mit der finanziellen Unterstützung auch Erwartungen im Hinblick auf den tatsächlichen Abschluss derartiger Ausbildungen verbunden seien und die Beihilfe daher nur für die vorgesehene Ausbildungszeit einschließlich einer bestimmten Toleranzfrist gewährt werde, sei nur natürlich. Es sei aber normiert, dass bei Überschreitung der vorgesehene Studienzeit…

UFSG RV/0033-G/05Zählung der Anspruchssemester für den folgenden Studienabschnitt nach Semesterüberschreitung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2007

…nach Überschreitung der Anspruchsdauer so lange nicht vor, bis die abschließende Prüfung abgelegt wird. Die Anspruchsdauer eines weiteren Studienabschnittes beginnt gemäß dessen Abs. 3 nicht vor jenem Semester, in dem die den vorangehenden Studienabschnitt abschließende Prüfung abgelegt wurde. Damit ist klar gestellt, dass die Anspruchsdauer…

UFSW RV/2609-W/10Keine Gewährung von (erhöhter) FB bei Überschreiten der Mindeststudienzeit um mehr als ein Semester bzw. Bescheinigung einer Behinderung in Höhe von "lediglich" 30% durch das Bundessozialamt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2011

…Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester überschreiten. Bei Einrichtungen, in denen die Studienzeit in Jahren gerechnet wird, verlängert sich die vorgesehene Studienzeit um ein Ausbildungsjahr. Bei Studienrichtungen mit mehreren Studienabschnitten ist in Bezug auf die Gewährung der Familienbeihilfe somit jeder Studienabschnitt für sich zu…

UFSW RV/0568-W/03Familienbeihilfe für ein volljähriges Kind bei Verlängerung der Studiendauer wegen Änderung des Studienplanes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2003

…die Anspruchsdauer verlängerten. Richtig sei weiters, dass die Gewährung der Familienbeihilfe im Sommersemester 2002 nicht auf Grund von Ausschließungsgründen, sondern wegen Überschreitung der (zum damaligen Zeitpunkt) vorgesehenen Studiendauer abgewiesen worden sei. Die erste Instanz verkenne aber die Rechtslage, wenn sie daraus schließe, dass der Zeitraum…

UFSW RV/0618-W/03Berücksichtigung eines Toleranzsemesters im nächsten Studienabschnitt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2006

…Semester (Toleranzsemester) überschreiten. Neben den Verlängerungstatbeständen, wie eine vollständige Studienbehinderung infolge eines unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses (z.B. Krankheit) oder ein nachgewiesenes Auslandsstudium, wurde vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Verordnung über die Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug der Studienbeihilfe fest gelegt…

UFSG RV/0342-G/05Studienwechsel unter Anrechnung von 3 Vorsemestern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.11.2005

…Anspruchsdauer die vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines halben Studien- oder Ausbildungsjahres. Sie richtet sich nach den Auszahlungsterminen des Semesters oder des Studien- Ausbildungsjahres (§ 47 Abs. 1). Wenn wichtige Gründe für die Überschreitung dieser Zeitspanne vorliegen, kann die Anspruchsdauer entsprechend verlängert werden (§ 19). (2) Nach Überschreitung der…

UFSW RV/2809-W/12Berufsausbildung durch in Semester eingeteiltes Masterstudium - steht ein Toleranzsemester oder ein Toleranzjahr zu?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2012

…um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Daraus kann nicht geschlossen werden, dass in denjenigen Fällen, in denen ein Studium nicht in Studienabschnitte gegliedert ist, zwei Toleranzsemester zustehen. Vielmehr ist entscheidend, ob das jeweilige Studium in Semester eingeteilt ist oder nicht. Ist dies der Fall…

UFSI RV/0266-I/111. Kursbesuch an der Deutschen POP Akademie als Berufsausbildung 2. Anspruchsdauer der Familienbeihilfe ab 1. Juli 2011
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2013

…wegen Überschreitung der Altersgrenze erlischt, wenn nicht ein Grund für eine Hinausschiebung dieser Altersgrenze vorliegt. Das Finanzamt hat im bekämpften Bescheid auf die für einen Beihilfenbezug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres relevanten Gesetzesstellen hingewiesen. Die Berufungswerberin hat durch ihren Antrag und in der Berufung…

UFSW RV/2329-W/10Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag bei Überschreitung der vorgesehenen Mindeststudienzeit um mehr als ein Semester
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.09.2010

…Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester überschreiten. Bei Einrichtungen, in denen die Studienzeit in Jahren gerechnet wird, verlängert sich die vorgesehene Studienzeit um ein Ausbildungsjahr. Bei Studienrichtungen mit mehreren Studienabschnitten ist in Bezug auf die Gewährung der Familienbeihilfe somit jeder Studienabschnitt für sich zu…

UFSW RV/2724-W/09Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag bei Überschreitung der vorgesehenen Studienzeit um mehr als ein Semester
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2009

…Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester überschreiten. Bei Einrichtungen, in denen die Studienzeit in Jahren gerechnet wird, verlängert sich die vorgesehene Studienzeit um ein Ausbildungsjahr. Bei Studienrichtungen mit mehreren Studienabschnitten ist in Bezug auf die Gewährung der Familienbeihilfe somit jeder Studienabschnitt für sich zu…

UFSW RV/2175-W/11Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2012

…Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester überschreiten. Bei Einrichtungen, in denen die Studienzeit in Jahren gerechnet wird, verlängert sich die vorgesehene Studienzeit um ein Ausbildungsjahr. Bei Studienrichtungen mit mehreren Studienabschnitten ist in Bezug auf die Gewährung der Familienbeihilfe somit jeder Studienabschnitt für sich zu…

UFSS RV/0042-S/06Überschreitung der höchstzulässigen Studienzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2006

…erst bei Überschreitung der vorgesehenen Studienzeit pro Studienabschnitt um mehr als ein Semester das Vorliegen der Berufsausbildung nicht mehr anzunehmen ist, ergibt sich durch das in § 2 Abs. 1 lit. b FLAG normierte "Toleranzsemester", somit für den zweiten Studienabschnitt im vorliegenden Fall eine Anspruchsdauer von…

UFSG RV/0411-G/08Keine Familienbeihilfe bei Überschreitung der Mindeststudiendauer zuzüglich des Toleranzsemesters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2010

…Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wie das Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung bereits zutreffend festgestellt hat, besteht keine Wahlmöglichkeit des Beihilfenwerbers, die Anspruchsdauer entweder nach Studienabschnitten oder nach der gesamten Ausbildungszeit zu ermitteln…

UFSL RV/0837-L/04Wiedergewährung der Familienbeihilfe, wenn vorgesehene Studienzeit für 1. Abschnitt überschritten wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.10.2006

…Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (z.B. Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der…

UFSW RV/1234-W/11Ab wann besteht neuerlicher FB-Anspruch nach Wechsel des Studiums?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.09.2011

…ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet…

UFSG RV/0480-G/12Herabsetzung der Altersgrenze
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2013

…1997). Der Gesetzgeber ist daher nicht verpflichtet, auf alle Fallkonstellationen Bedacht zu nehmen, die einen späteren Studienbeginn zur Folge haben können, zumal bei späterem Studienbeginn der Anspruch auf Familienbeihilfe ja nicht zur Gänze wegfällt, sondern sich die Anspruchsdauer lediglich um ein Jahr verkürzt. Auch hier…

UFSW RV/2027-W/08Gewährung von Familienbeihilfe für Studenten im Falle mehrerer Studien, wobei der erste Studienabschnitt nicht innerhalb der Frist des § 2 Abs. 1 lit. b) absolviert wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.04.2009

…im Rahmen der in § 2 Abs. 1 lit. b vorgesehenen Studiendauer. Gemäß § 17 Abs. 2 Z. 1 Studienförderungsgesetz 1992 idF BGBl. I Nr. 76/2000 gelten nicht als Studienwechsel im Sinne des Abs. 1 Studienwechsel, bei welchen die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr…

UFSW RV/4553-W/02Zählung der für einen Studienabschnitt zur Verfügung stehenden Semester
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2008

…bei Überschreitung der vorgesehenen Studienzeit pro Studienabschnitt um mehr als ein Semester das Vorliegen der Berufsausbildung nicht mehr anzunehmen ist, ergibt sich zusätzlich diesem in § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 normierten "Toleranzsemester" somit für den ersten Studienabschnitt im vorliegenden Fall eine Anspruchsdauer von…

UFSG RV/0427-G/08Studienwechsel nach dem 3. Semester infolge kurzer Krankheit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.03.2009

…einem kombinationspflichtigen Studium verlängert die vorgesehene Studienzeit für das gesamte Studium (Durchführungsrichtlinien zum FLAG 21.12). So hat auch der Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 27. Februar 2006, Zl.: 2005/10/0069 auszugsweise entschieden: § 18. (1) Die Anspruchsdauer umfasst grundsätzlich die zur Absolvierung von Diplomprüfungen…

UFSG RV/0290-G/08Studienwechsel Humanmedizin auf PMU
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009

…berücksichtigen sei, weil wegen Überschreitung der maximalen Studienzeit keine Familienbeihilfe gewährt wurde, kann die Familienbeihilfe erst nach einer Wartezeit von 3 Semestern ab 3/06 wieder gewährt werden. Nach gewährter Fristverlängerung brachte die Berufungswerberin am 5. Mai 2008 das Rechtsmittel der Berufung ein. Als Begründung…