…Lehrzeit laut Vertrag) in einer Berufsausbildung iS des FLAG befinden würde. Es hat insofern die Familienleistungen durchaus nicht "offenbar irrtümlich" angewiesen. Erst als es - folgerichtig - im Mai 2011 wieder ein Formular zur Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe an die Berufungswerberin übermittelte und um Vorlage eines…
…Bescheide betreffend die Rückforderung der Familienbeihilfe und des Kinderabesetzbetrages für Juli 2011, für August 2011 und für September 2011 werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 31. August 2011 forderte das FA die BW zur Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe auf die Anspruchsgrundlagen für deren Sohn…
…die "Weitergewährung" der Familienbeihilfe nicht beantragt. Er habe die Familienbeihilfe rückwirkend beantragt und ersuchte demnach die Arbeitnehmerveranlagung unter diesem Gesichtspunkt neu zu berechnen. Im Schreiben vom 17. April 2007 legte der Bw. eine Kopie eines Formulars betreffend die Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe vom 24…
…der Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe angeforderte Schulbesuchsbestätigung vom 14. Juni 2012 betreffend das Kind ER, geboren am 16. Juni 1991, vorgelegt. Danach besucht der Sohn des Bw das Institut der School in Jerusalem. Der Schulabschluss werde nach der Bestätigung voraussichtlich mit Ende des Schuljahres…
…Rückforderung der Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbeträge für den Zeitraum 1. Juni 2006 bis 30. November 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Sachverhalt Der Berufungswerber (im Folgenden kurz: Bw.) gab in Beantwortung eines Schreibens des Finanzamtes zur Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe am…
…Mai 19yy, welche in N studieren. Im September 2008 überprüfte das Finanzamt die Ansprüche auf Familienbeihilfe. Die Bw. teilte im Formular "Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe" - einlangend beim Finanzamt am 22.9.2008 - mit, dass ihre Tochter Humanmedizin (Kennzahl 202) an der Medizinischen Universität N…
…an der Wirtschaftsuniversität Wien. Von der Berufungswerberin wurde seit Beginn des Studiums für den Sohn Kinderbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag bezogen. Mit Schreiben vom 31. März 2007 ersuchte das Finanzamt im Zuge der Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe um Vorlage des Diplomprüfungszeugnisses für den 1. Studienabschnitt…
…Februar 2010 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab 1. März 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 29. Jänner 2010 versendete das Finanzamt an den Beihilfenbezieher ein Schreiben zur Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe…
…Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben, soweit er die Monate September und November 2008 betrifft. Im Übrigen bleibt der angefochtene Bescheid unverändert. Entscheidungsgründe Anlässlich einer Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe im Jänner 2009 legte NameMut , in der Folge mit Bw…
…steht sachverhaltsmäßig fest: Die Bw. war zumindest im Rückforderungszeitraum gemäß einer Bescheinigung des Bundessozialamtes voraussichtlich dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Dies wird auch vom Finanzamt nicht in Zweifel gezogen. Im Zuge der Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe wurde bekannt, dass die Bw…
…Sohn des Bw bereits im WS 98/99 mit dem Studium der H begonnen hat und der Bw die Familienbeihilfe ausdrücklich erst ab 14. Juli 2004 beantragt, gehe das Finanzamt davon aus, dass in der Vergangenheit Sachverhaltselemente gegeben waren, die den Anspruch auf Familienbeihilfe ausgeschlossen…
…Bescheid des Finanzamtes B. vom 25. Jänner 2010 betreffend die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für ihr Kind A. von Juni 2008 bis November 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Anlässlich einer Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe…
…sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Im Rahmen der Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe stellte das Finanzamt auf Grund der vorgelegten Nachweise fest, dass die Tochter der Bw mit Beginn des Schuljahres 2002/2003 die Privatschule "Medresa-Osman- ef…
…Jugendliche), leisten kann oder leisten will. Der Sohn der Berufungswerberin ist nach 23 Tagen als für die Ableistung des Präsenzdienstes untauglich eingestuft und daher von der weiteren Ableistung des Präsenzdienstes befreit worden. Keine Berücksichtigung kann bei der Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe über das 26…
…unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Im Zuge der Überprüfung des Anspruches auf Gewährung der Familienbeihilfe für die Tochter der Berufungswerberin wurde vom Finanzamt Graz-Stadt festgestellt, dass die Familienbeihilfe ab Juli 2011 nicht mehr zusteht. Das Finanzamt erließ am 28. Juni 2011 einen Abweisungsbescheid unter Hinweis auf …
…des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 9. Dezember 2011 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum Oktober 2010 bis September 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Anlässlich der Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe…
…weiterer Folge auch auf das Bankkonto der C K veranlasst. Seit 1.2.2008 sind die Kindesmutter und das Kind nicht mehr am Wohnsitz des Berufungswerbers gemeldet, sondern in G. Ungeachtet dessen gab der Berufungswerber im Zuge einer Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe am 13…
…Die Bw. erhielt vom FA folgende Mitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe: Nach Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe werde ab März 1994 Familienbeihilfe in folgendem Umfang gewährt: | Name de Kindes | | von - bis | Ju. idF J. | | März 1994 - Juni 2007…
…31. August 2007 ersuchte das Finanzamt im Zuge der Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag die Bw. um Vorlage diverser Studienbestätigungen ihrer Kinder. In diesem Schreiben wird die Tochter noch als A. L., Familienstand: ledig, geführt. Die Bw. korrigierte diese Daten ordnungsgemäß auf A…
…und die Höhe des Rückforderungsbetrages sind der Berufungsvorentscheidung vom 21. Jänner 2011 zu entnehmen, die insofern einen Teil dieses Bescheidspruches darstellt. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) bezog für seine Tochter S (geb. 1992) Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge. Im Zuge der Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe ermittelte das…