…erst im Zeitpunkt der Darlehensrückzahlung zu (Doralt, aaO, § 18 Tz 208). Da jedoch - wie bereits gezeigt - kein Tatbestand der lit. a bis c erfüllt ist, scheidet auch eine Anwendung von lit. d aus. Begünstigt wäre nur die Übernahme noch offener begünstigter Darlehensbeträge im Zuge der…
…zu sichern, sodass ihm am Wertbestand der AG wesentlich gelegen war. Die Wechselunterfertigung verfolgte sohin wirtschaftlich in erster Linie die Interessen der Privatstiftung-A und des Berufungswerbers als Begünstigten und Darlehensgeber der Stiftung. Der Abgabepflichtige führte in der Niederschrift vom 18. November 2009 aus, eine…
…Mai 2001 zum einen auf Basis eines Werkvertrages als Vorstand bei der AG (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) tätig und zum anderen Begünstigter der Privatstiftung_A, einer Aktionärin der AG. 3b) Im vorliegenden Fall steht außer Streit, dass die AG Darlehensnehmerin bei der Bank_B war…
…in der Folge diese Mittel in eine Pensionsversicherung einbezahlt. Die Übernahme des Geldes habe er sich von beiden auf einem Zettel, handgeschrieben und formlos bestätigen lassen. Ergänzend habe er darauf angeführt: "Darlehensvertrag mit Stiftung kommt erst später". Diesen Zettel könne er aber nicht mehr finden…
…Monat bzw. € 6.600,00 - 7.200,00 pro Jahr) überein. Betreffend den zweiten Berufungspunkt Sonderausgaben (Darlehensrückzahlungen) ist folgendes auszuführen: Wird eine Eigentumswohnung zu mehr als einem Drittel für andere als eigene Wohnzwecke verwendet, dann liegt insgesamt kein begünstigter Wohnraum mehr vor. Schädlich ist…
…d EStG 1988 sind bei der Ermittlung des Einkommens unter anderem Rückzahlungen von Darlehen, die für die Schaffung von begünstigtem Wohnraum oder für die Sanierung von Wohnraum im Sinne der lit. a bis lit. c aufgenommen wurden, sowie Zinsen für derartige Darlehen als Sonderausgaben abzuziehen…
…Juni 2005 über 3.500,00 € bei. Als Begünstigter ist JG ersichtlich und als Verwendungszweck ist "Privatdarlehen" angegeben. In einem weiteren Schreiben ersuchte die Bw. auch Ausgaben in Höhe von 192,04 € für ärztliche Behandlungen ihrer chronischen Neurodermitis neben dem Pauschalbetrag für Diätverpflegung…
…in der Folge diese Mittel in eine Pensionsversicherung einbezahlt. Die Übernahme des Geldes habe er sich von beiden auf einem Zettel, handgeschrieben und formlos bestätigen lassen. Ergänzend habe er darauf angeführt: "Darlehensvertrag mit Stiftung kommt erst später". Diesen Zettel könne er aber nicht mehr finden…
…keine Wertsteigerung des Unternehmens erfolgt sei, sei als Kaufpreis ebenso S 1,-- vereinbart worden. Der vereinbarte Kaufpreis für die Übernahme der Geschäftsanteile der Bw stehe daher in keinerlei Zusammenhang zu dem fast zwei Jahre zuvor gewährten "Darlehen". Frau J.K. habe im Zuge ihres Ausscheidens…
…im Vertrag vereinbart: 1. die Rückzahlung der grundbücherlich besicherten Darlehensforderung des XY, zum 30. Juni 2007 aushaftend mit € 27.034,81 (Punkt III.); 2. die Übernahme der Verpflichtung zur Rückzahlung eines im Betrag von € 14.478,75 aushaftenden Wohnbauförderungsdarlehens betr. die EZ2 (Punkt…
…für die eine Investitionszuwachsprämie geltend gemacht worden war, unter dem Durchschnitt des Vergleichszeitraumes lägen. Es liege somit für das Jahr 2004 kein begünstigter Investitionszuwachs vor. Das FA folgte den Feststellungen des Betriebsprüfers und erließ mit Datum 16. November 2005 einen an die BW adressierten Bescheid…
…dass Geschäftsanteile der Gesellschaft gekauft würden. Erst mit dem Schreiben vom 15. November 1999 habe die Interessentin ihr ernstliches Interesse an der Übernahme der Mehrheit der Anteile an der der A_GmbH kundgetan. Darüber seien in der Folge Verhandlungen geführt worden. Mit Schreiben vom 10…
…umfassende Sanierung erforderlichen Schuldverhältnisse zu begründen, die betreffenden Schuldurkunden beglaubigt zu unterfertigen und die anteilige Rückzahlung, Verzinsung und Tilgung des auf den Vertragsgegenstand entfallenden Darlehensteilbetrages zu übernehmen und den Bauträger diesbezüglich schad- und klaglos zu halten (Pkt. 6.1). Mit Abschluss des Anwartschaftsvertrages sei eine…
…100.000,00, Übernahme Forderungen und Bankguthaben im Ausmaß von ATS 80.000,00) in das Privatvermögen überführt. Erklärt wurde ein Veräußerungsverlust resultierend aus dem höheren Buchwert (ATS 280.000,00) im Verhältnis zum angesetzten gemeinen Wert (ATS 100.030) des entnommenen PKWs. Den Rückstellungen…
…10 Abs. 1) Zuschüsse oder Darlehen gewährt werden, und zwar insbesondere a) zu den Kosten der durch die Behinderung bedingten technischen Arbeitshilfen; b) zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, die sich für begünstigte Behinderte besonders eignen; c) zu den Lohn- und Ausbildungskosten für begünstigte Behinderte (§…
… 1 Abs. 2 KStG 1988, die ihre Geschäftsleitung bzw. ihren Sitz im Inland haben und der Förderung begünstigter Zwecke dienten, mit ihren Kapitalerträgen, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehörten und von denen ein Steuerabzug vorzunehmen sei, sowie mit ihren vergleichbaren ausländischen Kapitalerträgen beschränkt steuerpflichtig. Da…
…ersten Fall einschließlich der Verlängerung) von der Bw. an Herrn Johann W. und zum anderen die Übernahme dieser Kredite durch W. GmbH & Co KG beurkundet. Dies ist in den Kreditübernahmserklärungen - grundsätzlich gleichlautend - auszugsweise wie folgt ausgeführt: "Kreditübernahmserklärung Die R. registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung Adr…
…10 Abs. 1) Zuschüsse oder Darlehen gewährt werden, und zwar insbesondere a) zu den Kosten der durch die Behinderung bedingten technischen Arbeitshilfen; b) zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, die sich für begünstigte Behinderte besonders eignen; c) zu den Lohn- und Ausbildungskosten für begünstigte Behinderte (§…
…bei den Gesellschaften selbst schon erwiesen. L bzw. E D hätten die empfangenen Gelder in Erfüllung ihrer Treuepflichten als Direktoren/Geschäftsführer sicherlich an die Gesellschaften rückgeführt oder wenn nicht - als Darlehen von diesen Gesellschaften genommen. Jedoch sei die Übergabe an die Gesellschaften durch die Übergabe…
…er beziehe keine Dividenden noch sonstige Entschädigungen, noch habe er sie je bezogen. Weiters habe er keine "verdeckte Gewinnausschüttungen" bezogen, noch ist oder war er weder mittelbar noch unmittelbar Begünstigter von sonstigen Vermögensvorteilen. Weiters erfolgten u. a. Erläuterungen hinsichtlich Rechtsform und Hauptsitz (Hauptsteuerdomizil) der H. …