…insbesondere folgendermaßen beschrieben: Da die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr sich nur auf Waren bezieht, die wenigstens im Kern richtig bezeichnet sind, gelten Waren, auf die diese Definition nicht zutrifft, als nicht angemeldet und folglich auch nicht als überlassen und sind somit entzogen iSd Art…
…begründet. Dem ist zu entgegnen, dass nicht jede fehlerhafte Angabe in der Zollanmeldung zwangsläufig zum Entstehen der Zollschuld nach Art. 203 ZK führt. Es trifft zwar zu, dass sich die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr nur auf Waren bezieht, die wenigstens im Kern richtig bezeichnet…
…begründet. Dem ist zu entgegnen, dass nicht jede fehlerhafte Angabe in der Zollanmeldung zwangsläufig zum Entstehen der Zollschuld nach Art. 203 ZK führt. Es trifft zwar zu, dass sich die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr nur auf Waren bezieht, die wenigstens im Kern richtig bezeichnet…
…die Absicht bekundet, eine Ware in ein bestimmtes Zollverfahren überführen zu lassen (Art. 4 Nr. 17 ZK). Die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder ein anderes Zollverfahren bezieht sich nur auf Waren, die wenigstens im Kern richtig bezeichnet sind. Ob dies geschehen ist, ist eine…
…die Absicht bekundet, eine Ware in ein bestimmtes Zollverfahren überführen zu lassen (Art. 4 Nr. 17 ZK). Die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder ein anderes Zollverfahren bezieht sich nur auf Waren, die wenigstens im Kern richtig bezeichnet sind. Ob dies geschehen ist, ist eine…
…die Absicht bekundet, eine Ware in ein bestimmtes Zollverfahren überführen zu lassen (Art. 4 Nr. 17 ZK). Die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder ein anderes Zollverfahren bezieht sich nur auf Waren, die wenigstens im Kern richtig bezeichnet sind. Ob dies geschehen ist, ist eine…
…zur Bezeichnung der Waren verwendeten Angaben, soweit sie den Zollbehörden die zolltarifliche Einreihung der Waren ermöglichen, sowie die Warenmenge. Die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder ein anderes Zollverfahren bezieht sich nur auf Waren, die wenigstens im Kern richtig bezeichnet sind. Ob dies geschehen ist…
…die Absicht bekundet, eine Ware in ein bestimmtes Zollverfahren überführen zu lassen (Art. 4 Nr. 17 ZK). Die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder ein anderes Zollverfahren bezieht sich nur auf Waren, die wenigstens im Kern richtig bezeichnet sind. Ob dies geschehen ist, ist eine…
…die Absicht bekundet, eine Ware in ein bestimmtes Zollverfahren überführen zu lassen (Art. 4 Nr. 17 ZK). Die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder ein anderes Zollverfahren bezieht sich nur auf Waren, die wenigstens im Kern richtig bezeichnet sind. Ob dies geschehen ist, ist eine…
…die Absicht bekundet, eine Ware in ein bestimmtes Zollverfahren überführen zu lassen (Art. 4 Nr. 17 ZK). Die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder ein anderes Zollverfahren bezieht sich nur auf Waren, die wenigstens im Kern richtig bezeichnet sind. Ob dies geschehen ist, ist eine…
…die Absicht bekundet, eine Ware in ein bestimmtes Zollverfahren überführen zu lassen (Art. 4 Nr. 17 ZK). Die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder ein anderes Zollverfahren bezieht sich nur auf Waren, die wenigstens im Kern richtig bezeichnet sind. Ob dies geschehen ist, ist eine…
…November 1995 - daher auch jene Fälle, in denen der Anmelder nicht der tatsächliche Warenempfänger ist und bei denen die Ware irrtümlich zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet wurde, weil die Willenserklärung des Vertreters im Zeitpunkt der Annahme der Anmeldung nicht mit jener des Vertretenen übereingestimmt hat…
…Einfuhrumsatzsteuer zu unterbleiben, da die Bf. nach den umsatzsteuerlichen Vorschriften zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt sei. Begründend wurde im Wesentlichen angeführt, dass bei Überführung von Veredelungserzeugnissen in den zollrechtlich freien Verkehr für die Berechnung der Eingangsabgaben die Mehrwertmethode herangezogen worden sei. Gemäß Art. 591 ZK-DVO…
…im Anhang 37 auszufüllen. Zufolge Titel I, B. Nummer 2 Buchstabe d) des Anhangs 37 zur ZK-DVO müssen als Minimalerfordernisse bei der Anmeldung zum zollrechtlich freien Verkehr unter anderem zwingend die Felder 31 und 33 ausgefüllt sein. Nach Titel II, C. des Anhangs 37…
…Einfuhrfällen lag somit eine Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung nicht vor. Für die gegenständlichen Waren wurden Zollanmeldungen abgegeben und diese wurden gemäß Art. 73 Abs. 2 ZK zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen. Die Eingangsabgabenschuld ist daher gemäß Art. 201 Abs. 1 Buchstabe a) ZK entstanden…
…im Anhang 37 auszufüllen. Zufolge Titel I, B. Nummer 2 Buchstabe d) des Anhangs 37 zur ZK-DVO müssen als Minimalerfordernisse bei der Anmeldung zum zollrechtlich freien Verkehr unter anderem zwingend die Felder 31 und 33 ausgefüllt sein. Nach Titel II, C. des Anhangs 37…
…im Anhang 37 auszufüllen. Zufolge Titel I, B. Nummer 2 Buchstabe d) des Anhangs 37 zur ZK-DVO müssen als Minimalerfordernisse bei der Anmeldung zum zollrechtlich freien Verkehr unter anderem zwingend die Felder 31 und 33 ausgefüllt sein. Nach Titel II, C. des Anhangs 37…
…im Anhang 37 auszufüllen. Zufolge Titel I, B. Nummer 2 Buchstabe d) des Anhangs 37 zur ZK-DVO müssen als Minimalerfordernisse bei der Anmeldung zum zollrechtlich freien Verkehr unter anderem zwingend die Felder 31 und 33 ausgefüllt sein. Nach Titel II, C. des Anhangs 37…
…im Anhang 37 auszufüllen. Zufolge Titel I, B. Nummer 2 Buchstabe d) des Anhangs 37 zur ZK-DVO müssen als Minimalerfordernisse bei der Anmeldung zum zollrechtlich freien Verkehr unter anderem zwingend die Felder 31 und 33 ausgefüllt sein. Nach Titel II, C. des Anhangs 37…
…März 2007 wurden tragbare Multimediaplayer des Typs "Apple iPod 8 GB nano" zum zollrechtlich freien Verkehr abgefertigt. Im Zuge der Einfuhrabfertigung wurde die Ware in die Nummer 8519 8195 90 des Österreichischen Gebrauchszolltarifs eingereiht und Abgaben in der Höhe von € 7.509,29 festgesetzt…