…wiederherzustellen" und stellt sich daher allein deshalb die Frage für ein "Herausrechnen" einer Bodenwertminderung im Schätzungswege gar nicht. Abgesehen davon unterscheidet sich der dem Erkenntnis zu Grunde liegende Sachverhalt von dem vorliegenden Berufungsfall auch insoferne nicht ganz unwesentlich, als es darin um die Überlassung von…
…Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, auf welche die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke Anwendung finden, und von staatlichen Hoheitsrechten, die sich auf die Nutzungen von Grund und Boden beziehen; die Überlassung der Nutzung an Geschäftsräumen und anderen Räumlichkeiten auf Grund von Nutzungsverträgen…
…und 2000 legten die Bw. Berufung ein. In ihrer Begründung führten die Bw. aus, dass die Landwirtschaftskammer der Ansicht sei, dass es sich bei den Einnahmen für den Handymasten in dieser Größenordnung (bis ATS 90.000,00) um eine Nutzungsüberlassung von landwirtschaftlichem Grund und Boden…
…vorstehenden Satzes geändert wird. Unter Gesamtgewinn ist nach § 3 Abs. 1 LHVO der Gesamtbetrag der Gewinne zuzüglich steuerfreier Einnahmen abzüglich des Gesamtbetrages der Verluste zu verstehen. Wertänderungen von Grund und Boden, der dem Anlagevermögen angehört, sind nur bei der Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 anzusetzen…
…sich auf die Nutzungen von Grund und Boden beziehen; die Überlassung der Nutzung an Geschäftsräumen und anderen Räumlichkeiten auf Grund von Nutzungsverträgen ist als Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken anzusehen. Befreit ist auch der Eigenverbrauch. Nicht befreit sind: - die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke…
…zuzüglich steuerfreier Einnahmen abzüglich des Gesamtbetrages der Verluste zu verstehen. Steuerfreie Einnahmen sind nur insoweit anzusetzen, als sie nicht zu einer Kürzung von Aufwendungen (Ausgaben) führen. Wertänderungen von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, sind nur bei der Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 anzusetzen…
…erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). § 3. (1) Unter Gesamtgewinn ist der Gesamtbetrag der Gewinne zuzüglich steuerfreier Einnahmen abzüglich des Gesamtbetrags der Verluste zu verstehen. Steuerfreie Einnahmen sind nur insoweit anzusetzen, als sie nicht zu einer Kürzung von Aufwendungen (Ausgaben) führen. Wertänderungen von Grund und Boden…
…der Gesamtbetrag der Gewinne zuzüglich steuerfreier Einnahmen abzüglich des Gesamtbetrags der Verluste zu verstehen. Steuerfreie Einnahmen sind nur insoweit anzusetzen, als sie nicht zu einer Kürzung von Aufwendungen (Ausgaben) führen. Wertänderungen von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, sind nur bei der Gewinnermittlung nach …
…nicht aber von der Weidennutzung nicht betroffen Waldgrundstücken Gp. 1344 und 1345. Fraglich ist aber, in welcher Höhe die Einkünfte der Berufungswerberin der Besteuerung zu unterziehen sind. Entschädigungen für Dienstbarkeiten enthalten meist mehrere Komponenten, z.B. für die Benützung von Grund und Boden oder die…
…verkaufen, falls die Verkäufe im Rahmen der Verwaltung des Privatvermögens dieser Person erfolgen. Unternimmt diese Person hingegen zur Vornahme der Verkäufe aktive Schritte zum Vertrieb von Grund und Boden, indem sie sich ähnlicher Mittel bedient wie ein Erzeuger, Händler oder Dienstleistender im Sinne von Art…
…Es habe auch niemals eine entgeltliche Überlassung der Grundstücke von den Mitgliedern an die AG gegen Erhalt von Anteilsrechten gegeben, weshalb eine Grundbedingung für einen Kapitalertrag im Sinne des § 27 EStG nicht erfüllt sei. Der Verkauf von Grund und Boden sei im Jahr 2008 grundsätzlich…
…auf Grund und Boden, stehenden Holzes und Jagdrechtes entfallenden Veräußerungserlöses angenommen werden, sofern dieser 220.000,00 € im Einzelfall nicht überschreitet. Der Bw. hat unbestritten am 16. März 2007 ein 266.585 m² (26ha 65a 85m²) großes Waldgrundstück mit Waldbestand für einen Kaufpreis von…
… 3 eine VwGH-Entscheidung vom 17.12.1973, 1702/72, wonach bei unentgeltlicher Überlassung von Grund und Boden zur Errichtung eines Ferienheimes unter Widerrufsvorbehalt das Rechtsgeschäft mit dem Risiko des verlorenen Aufwandes belastet gewesen sei, sodass durch die Vereinbarung keine Bereicherung erfolgt sei. Keine Schenkung…
…von den Leistungsempfängern nach dem Bauträgervertragsgesetz auf ein Treuhandkonto geflossen sind. Die "innere Verknüpfung zwischen Leistung und Gegenleistung" hat dadurch bestanden, indem die Käufer den Kaufpreis je nach Baufortschritt ausbezahlt haben. Es ist rechtlich zwar möglich, dass ein sogenanntes Superädifikat auf fremden Grund und Boden…
…die Hingabe der Wirtschaftsgüter (insbesondere Maschinen und Grund und Boden bzw. Betriebsgebäude) aber ebenfalls einen Gewinnanteil zugerechnet erhält. Im Übrigen vertritt die Finanzbehörde im Falle eines der Üblichkeit widersprechenden Nichttätigkeitwerdens des bisherigen Betriebsführers, dass dieser durch die Hingabe von essentiellen Betriebsvermögen als nicht arbeitender (Kapital…
…im Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes niedergeschlagen und seien daher mit dem auf den Einheitswert anzuwendenden Durchschnittssatz erfasst. Mit Wirkung ab 1. Mai 1996 würden Beteiligungen, Anteile an Agrargemeinschaften sowie Ansprüche auf Entgelte aus nichtlandwirtschaftlichen Nutzungsüberlassungen von Grund und Boden nicht als Teile des…
…weicht von ihrem Begehren aus folgenden Gründen ab: Das aufgrund des Dienstbarkeitsvertrages mit der Firma M erhaltene Entgelt ist der Umsatzsteuer zu unterwerfen (siehe Umsatzsteuerbescheid 2000). Im Entgelt für die Einräumung der Dienstbarkeit sind mehrere Komponenten enthalten: - Entgelt für die Benützung des Grund und Bodens…
…unstrittigen anderen nichtselbständigen Einkünften in diesen Jahren Einnahmen aus der Nutzungsüberlassung von Grund und Boden für Datenleitungen erhalten hat. Bei einer Nachschau gemäß § 144 BAO wurde vom Prüfer Folgendes festgehalten: "Vereinbarung vom 18.2.2000 Verlegung von Datenleitungen auf Grundstück1221 lfm x S 280,00 +…
…der Gesamtbetrag der Gewinne zuzüglich steuerfreier Einnahmen abzüglich des Gesamtbetrags der Verluste zu verstehen. Steuerfreie Einnahmen sind nur insoweit anzusetzen, als sie nicht zu einer Kürzung von Aufwendungen (Ausgaben) führen. Wertänderungen von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, sind nur bei der Gewinnermittlung nach …
…von den 2005 geleisteten und als Passive Rechnungsabgrenzungsposten erfassten Zahlungen in Abzug gebracht wurde. Das führt zu einem Ergebnis, das so zwischen Fremden niemals vereinbart worden wäre. Es lässt nämlich unberücksichtigt, dass die "Mietkalkulation" ganz offensichtlich auch die Abgeltung der Überlassung des Grund und Bodens…