…bei Überlassung an Zahlungs statt der Berechtigte nur über die im Gerichtsbeschluss genannten Vermögensgegenstände verfügen könne. Mangels Einantwortung komme es jedoch zu keiner Gesamtrechtsnachfolge. Allfällige abgabenrechtliche Verpflichtungen und Ansprüche des Erblassers könnten nicht im Weg des § 19 Bundesabgabenordung (BAO) übergehen. Mangels Legitimation zur Einreichung eines…
…Sozialhilfeverband für die Überlassung einer Liegenschaft an Zahlungs statt Grunderwerbsteuer zu entrichten hat. Gemäß § 154 (1) AußStrG hat das Gericht die Aktiven einer überschuldeten Verlassenschaft auf Antrag den Gläubigern zu überlassen, wenn nicht schon eine unbedingte Erbantrittserklärung oder ein Antrag auf Überlassung als erblos vorliegt…
…Verlassenschaft an Zahlungs statt überlässt. Daher erfüllt die Überlassung einer Liegenschaft an Zahlungs statt gemäß den §§ 153-154 AußStrG den Tatbestand des § 1 Abs. 1 Z 2 GrEStG als Erwerb des Eigentums, wenn kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist. Die gerichtliche Überlassung…
…zur Gänze zur Zahlung zu übernehmen und die Konkursgläubiger mit der verbleibenden Verteilungsmasse mit der angeführten Quote zu befriedigen. Gemäß § 154 Außerstreitgesetz BGBl. I Nr. 111/2003 idgF. hat das Gericht die Aktiven einer überschuldeten Verlassenschaft an Zahlungs statt auf Antrag den Gläubigern zu überlassen…
…der Antritt einer Erbschaft ein Verhalten dar, zu dem sich der Erbe grundsätzlich freiwillig entschließt (Doralt, aaO, § 34 Tz 78 Stichwort "Erbserklärung" unter Hinweis auf die Rechtsprechung). Dasselbe gilt für die Überlassung einer überschuldeten Verlassenschaft an Zahlungs statt, da auch in diesem Fall eine Willenserklärung…
…den Nachlass der Verstorbenen dem Berufungswerber an Zahlungs statt zu überlassen. Im Sinne des Antrages vom 31.7.2007 und 4.3.2008 werden dem Berufungswerber gemäß § 155 AußStrG die Aktiva der überschuldeten Verlassenschaft, bestehend aus 7/32-Anteile an der Liegenschaft EZ x im…
…weshalb ersucht wurde, den Nachlass der Verstorbenen dem Sozialhilfeverband an Zahlungsstatt zu überlassen. II. Im Sinne des Antrages lt. Protokoll vom 6.2.2006 werden dem Sozialhilfeverband (in der Folge kurz Bw. genannt), gemäß § 155 AußStrG die Aktiva der überschuldeten Verlassenschaft, bestehend aus Fahrnissen im…
…Verlassenschaft an Zahlungs statt überlässt. Von der Besteuerung ausgenommen ist gemäß § 3 Abs. 1 Z. 2 GrEStG der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955, BGBl. Nr. 141, in der jeweils geltenden Fassung. Das bedeutet, dass eine…
…ist die Überlassung einer Liegenschaft an Zahlungs statt kein todeswegiger Erwerb, sondern ein Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 1 Z 2 GrEStG (UFS RV/1249-L/07). Überlässt das Gericht eine überschuldete Verlassenschaft an Zahlungs statt, so bildet der Überlassungsbeschluss gemäß § 798a ABGB einen Titel zum…
…Frau W. antragsgemäß die Aktiva der überschuldeten Verlassenschaft an Zahlungs statt überlassen wurden. Mangels Einantwortung liegt daher keine Gesamtrechtsnachfolge vor, sodass keine Rechte oder Pflichten, vor allem nicht verfahrensrechtliche Rechtspositionen, wie das Recht zur Erhebung einer Berufung übergegangen sind. Es liegt hinsichtlich der Bw. als…
…zu bringen. Unter Hinweis auf die im Verlassenschaftsverfahren gemäß § 154 AußStrG angeordnete Überlassung an Zahlungs statt und die daraus folgende Anwendbarkeit der Regelungen der Konkursordnung wurde zudem dargelegt, eine Verrechnung des gegenständlichen Guthabensbetrages mit anderen Steuerrückständen der Bw. sei unzulässig. Mit Bescheid vom 18. Dezember…
…sich bereit erklärt habe, einen Teil der Forderung der Bezirkshauptmannschaft in Höhe von € 4.939,36 zu bezahlen und diese auch tatsächlich bezahlt habe. Der Bw. habe im Verlassenschaftsverfahren den Antrag gestellt ihm die Aktiva an Zahlungs statt zu überlassen, sodass das unbewegliche Vermögen…
…mit rd. 20.000 Einwohner. Ein Vermögen des Verstorbenen ist aus den Gerichtsbeschluss betreffend Überlassung des Nachlasses an Zahlungs statt nicht zu entnehmen. Die Kosten der Beerdigung des Großvaters laut Rechnung über € 3.732,86 beinhalten ua. die Ausgaben für einen Eichensarg, Konduktpersonal, Tonanlage…
…denen dies noch nicht bekannt ist, zu verständigen. Da der Dw. antragsgemäß die Aktiva der überschuldeten Verlassenschaft nach Herrn X an Zahlungs statt überlassen wurden, sie keine Erbantrittserklärung abgegeben hat und keine Einantwortung erfolgt ist, ist sie auch nicht Gesamtrechtsnachfolgerin ihres verstorbenen Gatten und sind…
…der an sich überschuldete Nachlass laut Beschluss des Bezirksgerichtes Y ausdrücklich und konkret zur Abstattung der - hier strittigen - Bestattungskosten an Zahlungs Statt überlassen wurde. Eine andere Zweckwidmung der Nachlassaktiva wäre schon allein aus diesem Grunde nicht möglich gewesen. Da vom Berufungswerber im gegenständlichen Verfahren eine…
…der Überlassung an Zahlungs Statt (§ 154 AußStrG) eine Einantwortung unterbleibt (und daher keine Gesamtrechtsnachfolge eintritt), der Zustand der ruhenden Erbschaft dauere fort. Im Lichte dieser einhelligen Meinung war die gegenständliche Erledigung daher an den (ruhenden) Verlass nach Maria.Musterfrau zu richten. Die Zustellung erfolgte an…
…dabei ausgehend von einem steuerpflichtigen Erwerb in der Steuerklasse V in Höhe von 45.181.58 €. Am xx.xx.2009 verstarb die weitere Miterbin KJ. Die Verlassenschaft war jedoch überschuldet, sodass gemäß §§ 154, 155 AußStrG eine Überlassung an Zahlungs statt erfolgte. In der Folge…
… 154 f AußStrG für eine Überlassung an Zahlungsstatt geforderten Voraussetzungen gegeben, da die Verlassenschaft überschuldet ist, ein Antrag auf Überlassung an Zahlungsstatt gestellt wurde, keine unbedingte Erbantrittserklärung vorliegt, kein Antrag auf Überlassung der Verlassenschaft als erblos vorliegt und kein Verlassenschaftskonkurs eröffnet wurde. - 1 Rechnung der…
…§ 154 und 155 AußStrG für eine Überlassung an Zahlungs statt geforderten Voraussetzungen gegeben, da - die Verlassenschaft überschuldet ist, - ein Antrag auf Überlassung an Zahlungs statt gestellt wurde, - keine unbedingte Erbantrittserklärung und kein Antrag auf Überlassung der Verlassenschaft als erblos vorliegt, und - kein Verlassenschaftskonkurs eröffnet wurde…
…Verlassenschaft an Zahlungs statt überlässt. Von der Besteuerung ausgenommen ist gemäß § 3 Abs. 1 Z. 2 GrEStG der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955, BGBl. Nr. 141, in der jeweils geltenden Fassung. Das bedeutet, dass eine…