…bei Überlassung an Zahlungs statt der Berechtigte nur über die im Gerichtsbeschluss genannten Vermögensgegenstände verfügen könne. Mangels Einantwortung komme es jedoch zu keiner Gesamtrechtsnachfolge. Allfällige abgabenrechtliche Verpflichtungen und Ansprüche des Erblassers könnten nicht im Weg des § 19 Bundesabgabenordung (BAO) übergehen. Mangels Legitimation zur Einreichung eines…
…Sozialhilfeverband für die Überlassung einer Liegenschaft an Zahlungs statt Grunderwerbsteuer zu entrichten hat. Gemäß § 154 (1) AußStrG hat das Gericht die Aktiven einer überschuldeten Verlassenschaft auf Antrag den Gläubigern zu überlassen, wenn nicht schon eine unbedingte Erbantrittserklärung oder ein Antrag auf Überlassung als erblos vorliegt…
…die sich mit der rechtlichen Abwicklung einer Verlassenschaft befassen. Dazu zählt nicht nur die klassische Verlassenschaftsabhandlung mit Einantwortung, sondern auch das Verfahren, in dem es aufgrund von Überschuldung zu keiner Einantwortung, sondern zu einer Überlassung an Zahlungs statt kommt (siehe Bittner/Hawel in Gruber/Kalss…
…schließlich an alle übrigen Gläubiger, jeweils im Verhältnis der Höhe ihrer unbestrittenen oder durch unbedenkliche Urkunden bescheinigten Forderungen. Überlässt das Gericht eine überschuldete Verlassenschaft an Zahlungs statt, so bildet der Überlassungsbeschluss gemäß § 798a ABGB einen Titel zum Erwerb. Die Überlassung einer Liegenschaft an Zahlungs statt…
…Verlassenschaft an Zahlungs statt überlässt. Daher erfüllt die Überlassung einer Liegenschaft an Zahlungs statt gemäß den §§ 153-154 AußStrG den Tatbestand des § 1 Abs. 1 Z 2 GrEStG als Erwerb des Eigentums, wenn kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist. Die gerichtliche Überlassung…
…zur Gänze zur Zahlung zu übernehmen und die Konkursgläubiger mit der verbleibenden Verteilungsmasse mit der angeführten Quote zu befriedigen. Gemäß § 154 Außerstreitgesetz BGBl. I Nr. 111/2003 idgF. hat das Gericht die Aktiven einer überschuldeten Verlassenschaft an Zahlungs statt auf Antrag den Gläubigern zu überlassen…
…der Antritt einer Erbschaft ein Verhalten dar, zu dem sich der Erbe grundsätzlich freiwillig entschließt (Doralt, aaO, § 34 Tz 78 Stichwort "Erbserklärung" unter Hinweis auf die Rechtsprechung). Dasselbe gilt für die Überlassung einer überschuldeten Verlassenschaft an Zahlungs statt, da auch in diesem Fall eine Willenserklärung…
…Abs. 1 AußStrG hat das Gericht die Aktiven einer überschuldeten Verlassenschaft auf Antrag den Gläubigern zu überlassen, wenn nicht schon eine unbedingte Erbantrittserklärung oder ein Antrag auf Überlassung als erblos vorliegt und kein Verlassenschaftskonkurs eröffnet wurde. Überlässt das Gericht eine überschuldete Verlassenschaft an Zahlungs statt…
…den Nachlass der Verstorbenen dem Berufungswerber an Zahlungs statt zu überlassen. Im Sinne des Antrages vom 31.7.2007 und 4.3.2008 werden dem Berufungswerber gemäß § 155 AußStrG die Aktiva der überschuldeten Verlassenschaft, bestehend aus 7/32-Anteile an der Liegenschaft EZ x im…
…weshalb ersucht wurde, den Nachlass der Verstorbenen dem Sozialhilfeverband an Zahlungsstatt zu überlassen. II. Im Sinne des Antrages lt. Protokoll vom 6.2.2006 werden dem Sozialhilfeverband (in der Folge kurz Bw. genannt), gemäß § 155 AußStrG die Aktiva der überschuldeten Verlassenschaft, bestehend aus Fahrnissen im…
…Verlassenschaft an Zahlungs statt überlässt. Von der Besteuerung ausgenommen ist gemäß § 3 Abs. 1 Z. 2 GrEStG der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955, BGBl. Nr. 141, in der jeweils geltenden Fassung. Das bedeutet, dass eine…
…ist die Überlassung einer Liegenschaft an Zahlungs statt kein todeswegiger Erwerb, sondern ein Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 1 Z 2 GrEStG (UFS RV/1249-L/07). Überlässt das Gericht eine überschuldete Verlassenschaft an Zahlungs statt, so bildet der Überlassungsbeschluss gemäß § 798a ABGB einen Titel zum…
…§ 154 f AußStrG an Zahlungs statt überlassen. Eine Einantwortung hat somit nicht stattgefunden. Eine für die Verlassenschaft vertretungsbefugte Person konnte nicht gefunden werden. Beweiswürdigung: Die getroffenen Sachverhaltsfeststellungen ergeben sich aus dem vorgelegten Verwaltungsakt, den aktenkundigen Unterlagen und dem Beschluss des Bezirksgerichts Graz-West vom 7…
…einem Betrag von 2.451,43 Euro überschuldet ist. Die Aktiven der überschuldeten Verlassenschaft in Summe vom 441,27 Euro wurden der erblichen Witwe gegen Bezahlung der Passiva (Bestattungskosten und Nebenkosten) in Höhe von 2.892,70 Euro gemäß § 154 AußStrG an Zahlungs statt überlassen…
…Beweismittel vorgelegten Beschluss des BG Kirchdorf an der Krems (GZ: ***Nr***) ergibt sich, dass die Aktiven der Verlassenschaft nach Bezahlung der Passiva dem erblichen Schwiegersohn, Herrn ***2***, ***Adr***, gemäß § 154 AußStrG an Zahlungs statt überlassen wurden. Der Beschluss enthält weder eine Ermächtigung für den erbl…
…Frau W. antragsgemäß die Aktiva der überschuldeten Verlassenschaft an Zahlungs statt überlassen wurden. Mangels Einantwortung liegt daher keine Gesamtrechtsnachfolge vor, sodass keine Rechte oder Pflichten, vor allem nicht verfahrensrechtliche Rechtspositionen, wie das Recht zur Erhebung einer Berufung übergegangen sind. Es liegt hinsichtlich der Bw. als…
…Beschwerdeführers die Verlassenschaft an Zahlungs statt überlassen. Da sohin keine Einantwortung erfolgte, ist eine Gesamtrechtsnachfolge nicht gegeben, die Beschwerde konnte damit auch durch die Mutter des Beschwerdeführers nicht zurückgezogen werden. Es verbleibt der ruhende Nachlass. Aufgrund der durch das Verlassenschaftsgericht festgestellten Überschuldung der Verlassenschaft im…
…per Saldo bleibt eine Überschuldung von € 8.332,33, übernommen wurden. Im Sinne des Antrages vom Datum3 wurden die Aktiven der überschuldeten Verlassenschaft dem erblichen Bruder gegen Bezahlung der angeführten Passiva gemäß § 155 AußStrG an Zahlungs Statt überlassen. In der Begründung des Beschlusses wird…
…des geringen Werts der Verlassenschaft (§ 153 Abs. 1 AußStrG) Überlassung an Zahlungs statt (wenn keine Insolvenzeröffnung erfolgt, aber Überschuldung vorliegt) (§ 154 AußStrG) Diesen Verfahren ist gemein, dass keine Erbantrittserklärungen abgegeben werden und auch kein Antrag der Finanzprokuratur auf Aneignung einer erblosen Verlassenschaft gestellt wird und…
…über eine Abtuung armutshalber (§ 153 AußStrG) oder Überlassung an Zahlungsstatt (§ 154 AußStrG) erfolge, einzelne (konkrete) Vermögensobjekte mit Gerichtsbeschluss überlassen werden würden können. Über die betreffenden, im Gerichtsbeschluss genannten, Vermögensgegenstände könne durch den laut Gerichtsbeschluss Berechtigten verfügt werden (beispielsweise durch Stellung eines Rückzahlungsantrages hinsichtlich eines bereits…