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UFSW RV/1877-W/09Legitimation des Einzelrechtsnachfolgers bei Überlassung der Aktiven an Zahlungs statt (§ 154 AußStrG) im eigenen Namen die den Erblasser betreffende Arbeitnehmerveranlagung zu beantragen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2009

…bei Überlassung an Zahlungs statt der Berechtigte nur über die im Gerichtsbeschluss genannten Vermögensgegenstände verfügen könne. Mangels Einantwortung komme es jedoch zu keiner Gesamtrechtsnachfolge. Allfällige abgabenrechtliche Verpflichtungen und Ansprüche des Erblassers könnten nicht im Weg des § 19 Bundesabgabenordung (BAO) übergehen. Mangels Legitimation zur Einreichung eines…

UFSG RV/0846-G/08überschuldete Verlassenschaft, Überlassung einer Liegenschaft an Zahlungs statt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2009

…Sozialhilfeverband für die Überlassung einer Liegenschaft an Zahlungs statt Grunderwerbsteuer zu entrichten hat. Gemäß § 154 (1) AußStrG hat das Gericht die Aktiven einer überschuldeten Verlassenschaft auf Antrag den Gläubigern zu überlassen, wenn nicht schon eine unbedingte Erbantrittserklärung oder ein Antrag auf Überlassung als erblos vorliegt…

BFG RV/2100626/2024Einstellung des Beschwerdeverfahrens bei überschuldeter Verlassenschaft (Überlassung an Zahlungs statt)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss21.11.2025

…die sich mit der rechtlichen Abwicklung einer Verlassenschaft befassen. Dazu zählt nicht nur die klassische Verlassenschaftsabhandlung mit Einantwortung, sondern auch das Verfahren, in dem es aufgrund von Überschuldung zu keiner Einantwortung, sondern zu einer Überlassung an Zahlungs statt kommt (siehe Bittner/Hawel in Gruber/Kalss…

BFG RV/7100452/2016Überlassung einer Liegenschaft an Zahlungs statt an Verlassenschaftsgläubiger
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.06.2016

…schließlich an alle übrigen Gläubiger, jeweils im Verhältnis der Höhe ihrer unbestrittenen oder durch unbedenkliche Urkunden bescheinigten Forderungen. Überlässt das Gericht eine überschuldete Verlassenschaft an Zahlungs statt, so bildet der Überlassungsbeschluss gemäß § 798a ABGB einen Titel zum Erwerb. Die Überlassung einer Liegenschaft an Zahlungs statt…

UFSW RV/1324-W/08Überlassung einer Liegenschaft an Zahlungs Statt unterliegt der GrESt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.04.2011

…Verlassenschaft an Zahlungs statt überlässt. Daher erfüllt die Überlassung einer Liegenschaft an Zahlungs statt gemäß den §§ 153-154 AußStrG den Tatbestand des § 1 Abs. 1 Z 2 GrEStG als Erwerb des Eigentums, wenn kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist. Die gerichtliche Überlassung…

UFSI RV/0727-I/09Überlassung einer Liegenschaft an Zahlungs Statt gemäß § 154 Außerstreitgesetz erfüllt den Tatbestand gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 GrEStG und ist kein Erwerb von Todes wegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.10.2010

…zur Gänze zur Zahlung zu übernehmen und die Konkursgläubiger mit der verbleibenden Verteilungsmasse mit der angeführten Quote zu befriedigen. Gemäß § 154 Außerstreitgesetz BGBl. I Nr. 111/2003 idgF. hat das Gericht die Aktiven einer überschuldeten Verlassenschaft an Zahlungs statt auf Antrag den Gläubigern zu überlassen…

UFSW RV/1024-W/07Anwalts- und Begräbniskosten im Zusammenhang mit Erbschaft als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.07.2007

…der Antritt einer Erbschaft ein Verhalten dar, zu dem sich der Erbe grundsätzlich freiwillig entschließt (Doralt, aaO, § 34 Tz 78 Stichwort "Erbserklärung" unter Hinweis auf die Rechtsprechung). Dasselbe gilt für die Überlassung einer überschuldeten Verlassenschaft an Zahlungs statt, da auch in diesem Fall eine Willenserklärung…

BFG RV/5101206/2014Die GrESt bemisst sich bei der Überlassung eines Grundstückes an Zahlungs statt von der Gegenleistung.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.01.2016

…Abs. 1 AußStrG hat das Gericht die Aktiven einer überschuldeten Verlassenschaft auf Antrag den Gläubigern zu überlassen, wenn nicht schon eine unbedingte Erbantrittserklärung oder ein Antrag auf Überlassung als erblos vorliegt und kein Verlassenschaftskonkurs eröffnet wurde. Überlässt das Gericht eine überschuldete Verlassenschaft an Zahlungs statt…

UFSG RV/0680-G/08Überlassung einer Liegenschaft an Zahlungs statt aus einem überschuldeten Nachlass
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.11.2010

…den Nachlass der Verstorbenen dem Berufungswerber an Zahlungs statt zu überlassen. Im Sinne des Antrages vom 31.7.2007 und 4.3.2008 werden dem Berufungswerber gemäß § 155 AußStrG die Aktiva der überschuldeten Verlassenschaft, bestehend aus 7/32-Anteile an der Liegenschaft EZ x im…

UFSG RV/0681-G/08Überlassung einer Nachlassliegenschaft an Zahlungs statt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009

…weshalb ersucht wurde, den Nachlass der Verstorbenen dem Sozialhilfeverband an Zahlungsstatt zu überlassen. II. Im Sinne des Antrages lt. Protokoll vom 6.2.2006 werden dem Sozialhilfeverband (in der Folge kurz Bw. genannt), gemäß § 155 AußStrG die Aktiva der überschuldeten Verlassenschaft, bestehend aus Fahrnissen im…

UFSL RV/1249-L/07Nachlassüberschuldung; Überlassung einer Liegenschaft an Zahlungs statt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.04.2008

…Verlassenschaft an Zahlungs statt überlässt. Von der Besteuerung ausgenommen ist gemäß § 3 Abs. 1 Z. 2 GrEStG der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955, BGBl. Nr. 141, in der jeweils geltenden Fassung. Das bedeutet, dass eine…

UFSG RV/0527-G/07Überlassung des Verkaufserlöses einer nachlasszugehörigen Liegenschaft an Zahlungs statt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2009

…ist die Überlassung einer Liegenschaft an Zahlungs statt kein todeswegiger Erwerb, sondern ein Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 1 Z 2 GrEStG (UFS RV/1249-L/07). Überlässt das Gericht eine überschuldete Verlassenschaft an Zahlungs statt, so bildet der Überlassungsbeschluss gemäß § 798a ABGB einen Titel zum…

BFG RV/2100797/2019Einstellung des Beschwerdeverfahrens bei Tod des Beschwerdeführers und Überlassung der Aktiven seiner überschuldeten Verlassenschaft an Zahlungs statt (§ 154 Abs. 1 AußStrG) als Singularsukzession mangels Zustellmöglichkeit; Fehlen der beschwerdeführenden Partei
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss10.05.2023

…§ 154 f AußStrG an Zahlungs statt überlassen. Eine Einantwortung hat somit nicht stattgefunden. Eine für die Verlassenschaft vertretungsbefugte Person konnte nicht gefunden werden. Beweiswürdigung: Die getroffenen Sachverhaltsfeststellungen ergeben sich aus dem vorgelegten Verwaltungsakt, den aktenkundigen Unterlagen und dem Beschluss des Bezirksgerichts Graz-West vom 7…

BFG RV/7100037/2017Verfahrenseinstellung bei überschuldeter Verlassenschaft (Überlassung an Zahlungs statt)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss19.08.2021

…einem Betrag von 2.451,43 Euro überschuldet ist. Die Aktiven der überschuldeten Verlassenschaft in Summe vom 441,27 Euro wurden der erblichen Witwe gegen Bezahlung der Passiva (Bestattungskosten und Nebenkosten) in Höhe von 2.892,70 Euro gemäß § 154 AußStrG an Zahlungs statt überlassen…

BFG RV/5100950/2021Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung durch Sozialhilfeträger
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.02.2026

…Beweismittel vorgelegten Beschluss des BG Kirchdorf an der Krems (GZ: ***Nr***) ergibt sich, dass die Aktiven der Verlassenschaft nach Bezahlung der Passiva dem erblichen Schwiegersohn, Herrn ***2***, ***Adr***, gemäß § 154 AußStrG an Zahlungs statt überlassen wurden. Der Beschluss enthält weder eine Ermächtigung für den erbl…

UFSW RV/2305-W/08Bei mangelnder Aktivlegitimation erfolgt eine Zurückweisung der Berufung gemäß § 273 Abs 1 lita BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2008

…Frau W. antragsgemäß die Aktiva der überschuldeten Verlassenschaft an Zahlungs statt überlassen wurden. Mangels Einantwortung liegt daher keine Gesamtrechtsnachfolge vor, sodass keine Rechte oder Pflichten, vor allem nicht verfahrensrechtliche Rechtspositionen, wie das Recht zur Erhebung einer Berufung übergegangen sind. Es liegt hinsichtlich der Bw. als…

BFG RV/7104570/2016Gebühr gemäß § 24a VwGG und Gebührenerhöhung - Nichtfestsetzung gemäß § 206 Abs. 1 lit.b BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.01.2021

…Beschwerdeführers die Verlassenschaft an Zahlungs statt überlassen. Da sohin keine Einantwortung erfolgte, ist eine Gesamtrechtsnachfolge nicht gegeben, die Beschwerde konnte damit auch durch die Mutter des Beschwerdeführers nicht zurückgezogen werden. Es verbleibt der ruhende Nachlass. Aufgrund der durch das Verlassenschaftsgericht festgestellten Überschuldung der Verlassenschaft im…

BFG RV/7105136/2014Einstellung des Beschwerdeverfahrens bei Überlassung an Zahlungs statt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss08.04.2019

…per Saldo bleibt eine Überschuldung von € 8.332,33, übernommen wurden. Im Sinne des Antrages vom Datum3 wurden die Aktiven der überschuldeten Verlassenschaft dem erblichen Bruder gegen Bezahlung der angeführten Passiva gemäß § 155 AußStrG an Zahlungs Statt überlassen. In der Begründung des Beschlusses wird…

2024-0.041.719Abgabenverfahrensrechtliche Fragen im Bereich Sozialhilfe sowie zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit Verlassenschaften
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.041.71917.01.2024

…des geringen Werts der Verlassenschaft (§ 153 Abs. 1 AußStrG) Überlassung an Zahlungs statt (wenn keine Insolvenzeröffnung erfolgt, aber Überschuldung vorliegt) (§ 154 AußStrG) Diesen Verfahren ist gemein, dass keine Erbantrittserklärungen abgegeben werden und auch kein Antrag der Finanzprokuratur auf Aneignung einer erblosen Verlassenschaft gestellt wird und…

BFG RV/5100235/2023Zurückweisung einer gegen einen Nichtbescheid gerichteten Beschwerde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss26.04.2023

…über eine Abtuung armutshalber (§ 153 AußStrG) oder Überlassung an Zahlungsstatt (§ 154 AußStrG) erfolge, einzelne (konkrete) Vermögensobjekte mit Gerichtsbeschluss überlassen werden würden können. Über die betreffenden, im Gerichtsbeschluss genannten, Vermögensgegenstände könne durch den laut Gerichtsbeschluss Berechtigten verfügt werden (beispielsweise durch Stellung eines Rückzahlungsantrages hinsichtlich eines bereits…