UFSW RV/0171-W/06Unecht umsatzsteuerbefreit sind nur die vom Konzessionär für Ausspielungen gewährten Vergütungen und nicht Zahlungen Dritter für die Kündigung des Online Lottovertrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.04.2008 …umgekehrt, dass war somit ein
Risiko.
Fest steht auch, dass keine Aufteilung des Kundenstockes
erfolgt war."
Der Zeuge Herr R. sagte Folgendes aus:
"Er hat den Vertrag mit den Österreichischen
Lotterien erst nach der Vereinbarung vom 2. April 2003 erhalten. Es sei das
Risiko, dass…
UFSS RV/0638-S/11Umsatzsteuerliche Behandlung einer Lottovertriebsgesellschaft (durchlaufende Posten, Steuerbefreiung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2013 …Finanzamt hielt unwidersprochen fest, dass die Kunden der GmbH nicht exakt erkennen können, welcher Betrag aus ihren laufenden Zahlungen konkret an die Österreichische Lotterien GmbH als Entgelt für Lotto-Tipps gezahlt wird. Den Kunden gegenüber gab es darüber keine explizite Aufschlüsselung. Zudem war kein einzelner…
UFSW RV/1922-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernsehrechten, Rundfunkübertragungsrechten, Rechten für Tonträgeraufnahmen, Rechten zur Verwertung über Internet Online Dienste, Rechten im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zu Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag? (hier: keine Markennutzungsrechte)
2. Ist der Vertrag unwiksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde.
(Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 1/2 …alle TV_Sponsorships bis Ende Spielsaison 2003/04 inne hat....
- Vereinbarung mit dem ORF (Orf-Bundesliga/Rundfunkvertrag) bis 30.6.2004 als Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag mit der ISPR.
- Bestehender Sponsorvertrag zwischen Österreichische Lotterien GmbH und Bundesliga betreffend das Fußball-Toto....
....Falls der von der Österr…
UFSI RV/0134-I/07Keine Umsatzsteuerfreiheit für eine "Lottovertriebsgesellschaft" (Abgabe von Lotto-Tipps für Spielgemeinschaften)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2008Teil 1/2 …der Zahlenreihen ("Lotto-Tipps"), die Mitteilung der Zahlenreihen an die Mitspieler, die Eintragung der Zahlenkombinationen auf den Wettscheinen, die Übermittlung der Tipps an die Österreichische Lotterien GmbH, die Kontrolle der Lottoscheine auf allfällige Gewinne, die Geltendmachung allfälliger Gewinne, die Weiterleitung der Gewinne an die einzelnen…
UFSW RV/1687-W/04Einkünfte ohne inländischen Steuerabzug infolge Diebstahles
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2007 …Wege des
Computerterminals der S.S. an die Österreichische Lotterien Ges. mbH.
übermittelte, ohne den Preis der Tipps in die Kassa einzuzahlen, und
dadurch der S.S. einen € 2.000,00 nicht übersteigenden Schaden in
Höhe der ihr von der Österreichischen Lotterien Ges. mbH…
UFSW RV/1194-W/121. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar.
2. Elektronische Lotterie gemäß §12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz.
3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013Teil 1/4 … 57 GSpG bis § 59 GSpG und den Rechtsgeschäftsgebühren gemäß
§ 33 TP 17 GebG
12. Anknüpfungspunkt IP-Adresse
12.1 Die Elektronischen Lotterien gemäß
§ 12a GSpG sind eine Art der Durchführung und kein von § 862 ABGB abgehobener "
Online
-eigener" Vertragsabschluss
12.2. IP-Adresse: Die Glücksspielabgabe…
UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar.
2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein.
3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz.
4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 3/4 jene "Verträge, wodurch die Hoffnung eines noch ungewissen Vorteiles versprochen und angenommen wird" bezeichnet wurden. Dazu gehörten "Wetten, Lotterien und andere Ausspielungen, der Hoffnungskauf, der Bodmereivertrag, Versorgungs- und Versicherungsverträge und Leibrentenverträge". (Roschnik, Handbuch des österreichischen Gebührenrechtes, Wien, 1913, 267).
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass den…
UFSG RV/0038-G/07Glücksspielautomatenumsätze im zeitlichen Geltungsbereich des ABÄG, BGBl. I Nr. 105/2005
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2007 …Außenprüfung festgestellt, dass das Urteil des EuGH vom 17.2.2005, C-453/02, "Linneweber", keine unmittelbare Auswirkung auf die derzeitige österreichische Rechtsauslegung habe und daher Glücksspielumsätze von Unternehmern, die nicht im Besitze einer Spielbankenkonzession gemäß
§ 21 Glücksspielgesetz seien, weiterhin der Umsatzsteuerpflicht unterliegen (vgl. Niederschriften…
UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar.
2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein.
3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz.
4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 4/4 …das wiederum nach verschiedenen Tatbeständen in weitere Kästchen untergliedert ist. Darin ist auch das Kästchen, das die Bw. ausfüllte, nämlich "Lotterien über elektronische Medien ohne Konzession nach
§ 14 GSpG
gemäß
§ 57 Abs. 2 GSpG". Und abschließend: Gesamtsumme der Glücksspielabgabe (Abgabenart GS).
In den Erläuterungen zur…
UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar.
2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz.
3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 3/4 …und Einwahlknoten" jedenfalls nicht zu entnehmen, nicht einmal wenn man die Bezugnahme des § 57 Abs. 2 GSpG auf die Elektronischen Lotterien in diese Überlegungen miteinbezieht. Abgesehen davon soll darauf sicherheitshalber kurz eingegangen werden. Im Zusammenhang mit der vorliegenden Frage, welche technischen Möglichkeiten der Feststellung es…
UFSW RV/1194-W/121. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar.
2. Elektronische Lotterie gemäß §12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz.
3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013Teil 3/4 …Anknüpfungspunkt IP-Adresse
Nach dem Berufungsvorbringen der Bw. sei der Gesetzestext unklar und verfassungswidrig, da er nicht spezifiziere, ob auf eine österreichische IP-Adresse oder den Ort der Registrierung des Users abzustellen sei. Zu untersuchen ist, ob sich § 57 GSpG (Glücksspielabgabe) an technischen Kriterien (IP…
UFSW RV/1914-W/131. Für die Wettgebühr ist die "Teilnahme an dem Rechtsgeschäft Wette vom Inland aus" bei Online-Wetten z.B. über Selbstauskunft des Wettteilnehmers, ermittelbar.
2. In die Bemessungsgrundlage der Wettgebühr sind auch Free Bets (Gutscheine) des Wettanbieters einzubeziehen. Die Bemessungsgrundlage kann geschätzt werden.
3. Die Wettgebührenabrechnung ist eine Sonderform der Selbstberechnung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2013Teil 2/4 …
"In vergleichbarer Weise bestimmt der neue Glücksspielstaatsvertrag in § 25 VI Nr. 4 nur Ausnahmegenehmigungen für Lotterien im Internet: "Durch Lokalisierung nach dem Stand der Technik wird sichergestellt, dass nur Personen teilnehmen können, die sich im Geltungsbereich der Erlaubnis aufhalten." Eine derartige Verfügung hängt....unter anderem…
UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar.
2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz.
3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 2/4 …57 GebG 1850 als
jene "Verträge, wodurch die Hoffnung eines noch ungewissen Vorteiles versprochen und angenommen wird" bezeichnet wurden. Dazu gehörten "Wetten, Lotterien und andere Ausspielungen, der Hoffnungskauf, der Bodmereivertrag, Versorgungs- und Versicherungsverträge und Leibrentenverträge". (Roschnik, Handbuch des österreichischen Gebührenrechtes, Wien, 1913, 267).
Zusammenfassend kann…
UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar.
2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz.
3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 4/4 …welchen Glücksspielverträge abgeschlossen werden anzusehen, wie das die Bw. vermeint.
§ 57 GSpG spezifiziert in Bezug auf die Begriffe Inland/Ausland nicht, ob auf eine österreichische IP-Adresse abzustellen ist, und ist nicht nach den von der Bw. genannten technischen Kriterien textiert, wie z.B. POP…
UFSW RV/1194-W/121. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar.
2. Elektronische Lotterie gemäß §12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz.
3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013Teil 4/4 …dass damit ein Verstärkungseffekt in der Angleichung an die Gebühren und Verkehrsteuern verbunden ist.
§ 57 GSpG spezifiziert in Bezug auf die Begriffe Inland/Ausland nicht, ob auf eine österreichische IP-Adresse abzustellen ist, und ist nicht nach den von der Bw. genannten technischen Kriterien textiert…
UFSW RV/1071-W/121. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Wettgebühr) ist eruierbar.
2. In die Bemessungsgrundlage der Wettgebühr sind auch Free Bets des Wettanbieters einzubeziehen, und die Bemessungsgrundlage ist schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013Teil 2/3 …vorbehaltlich der folgenden Absätze - einer Glücksspielabgabe von 16 vH vom Einsatz. Gemäß
§ 57 Abs. 2 GSpG beträgt für Ausspielungen gemäß
§ 12a (elektronische Lotterien), an denen die Teilnahme vom Inland aus erfolgt, die Glücksspielabgabe 40 vH der Jahresbruttospieleinnahmen.
Die Bw. bestreitet unter Bezugnahme auf § 57 Abs…
UFSW RV/3510-W/111. Bei der Wettgebühr ist "die Teilnahme an dem Rechtsgeschäft Wette vom Inland aus" bei Online-Wetten ermittelbar.
2. In die Bemessungsgrundlage der Wettgebühr sind auch Free Bets des Wettanbieters einzubeziehen, und die Bemessungsgrundlage kann geschätzt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.12.2012Teil 2/5 …7.2011 sind hervorgehoben gekennzeichnet.
Allgemeine Bedingungen, Angebot: Die Bw.
"bietet Sportwetten, Multiplayer Poker, Casino- und lotterieähnliche Spiele mit "echtem" Geld an. Für US-User bietet....die Bw....weder Wetten noch Spiele um Echtgeld an. Mit Abgabe der Wette bzw. mit der Teilnahme an Spielen…