RIS AI
33 033 Treffer432 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/0845-L/10Wechsel des Studienortes ohne Wechsel der Studienrichtung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2011

…einer anderen Studienrichtung vorliegt, ist vom Wechsel der Studieneinrichtung zu unterscheiden. So unterscheidet § 2 Abs. 1 lit.b vorletzter Satz FLAG ausdrücklich zwischen dem Wechsel der Einrichtung und dem Wechsel des Studiums. Im Übrigen regelt auch § 50 Abs. 2 Z 3 StudFG idF des BGBl…

UFSW RV/0515-W/07Mittelpunkt der Lebensinteressen bei langjährigem Studium in Österreich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2012

…Abs. FLAG ersichtlich gilt die Haushaltszugehörigkeit zu den Eltern als nicht aufgehoben, wenn für Berufsausbildung (Studium) notwendigerweise eine Zweitunterkunft in der Nähe des Studienortes bewohnt wird. Das bedeutet im Konkreten, dass die Haushaltszugehörigkeit in Mazedonien liegt und nicht in Österreich." 1.5. Der Bw. beantragte…

UFSW RV/1811-W/06Student mit türkischer Staatsbürgerschaft (alte Rechtslage)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.11.2011

…religiöser und kultureller Art, an ein bestimmtes Land binden (u.a. VwGH 28.10.2009, 2008/15/0325). Die Bw. bringt dazu vor, sie habe den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Österreich und habe außerhalb des Studienortes keine weiteren Lebensinteressen, auch nicht am Wohnsitz der Eltern…

UFSK RV/0692-K/07Pauschbetrag gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 für auswärtige Berufsausbildung bei Studienwechsel und langer Studiendauer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2010

…eines Wechsels des Studienortes begründet? | 11. | Bringen Sie bitte entsprechende Nachweise bei, dass Europarecht und Finanzrecht einen Schwerpunkt im Studium des Sohnes bildeten. Die bisher vorgelegten drei Bestätigungen vermögen diese Angaben nicht zu untermauern. | 12. | Aus dem Studienplan der Universität Linz…

UFSW RV/0256-W/11Studienwechsel nach dem 3. inskribierten Semester
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.08.2011

…anderen Studiums möglich sein. Somit kann nur ein das Vorstudium, nicht jedoch andere (spätere) Studien spezifisch behindernder Grund in diesem Sinne den Studienwechsel "zwingend" herbeiführen. Die im vorliegenden Berufungsfall erfolgte freiwillige Weiterführung des bisherigen Studiums, weil das beabsichtigte "neue" Studium infolge der unterschiedlichen Zugangstermine und…

UFSL RV/0016-L/05Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung wegen unrichtiger Rechtsansicht offensichtliche Unrichtigkeit einer Rechtsansicht Erreichbarkeit eines Studienortes Nahbereich des Wohnortes iSd § 34 Abs 8 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2005

…vom Studienort Linz unter anderem von der Gemeinde E. zeitlich noch zumutbar. Der Sohn des Bw. studierte im Jahr 2002 nach den Angaben in der Einkommensteuererklärung und den vorgelegten Studienbestätigungen in den Monaten Februar bis Dezember 2002 an der Johannes Kepler Universität Linz die Studienrichtung…

UFSW RV/1686-W/05Haushaltszugehörigkeit bei den Eltern trotz Aufenthalt am Studienort
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2008

…am Studienort nicht den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen haben, sondern weiterhin ein Naheverhältnis zu ihrem bisherigen Familienverband haben. Für die im Fall eines auswärts studierenden Kindes gegebene räumliche Distanz zwischen der elterlichen Wohnung und der Zweitwohnung am Studienort fingiert der Gesetzgeber daher mit der Bestimmung des…

UFSL RV/1844-L/02Auswärtige Berufsausbildung von Kindern in den Jahren 2000 bis 2003
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.07.2005

…Berufungsbehörde): "§ 5 StudFV lautet auszugsweise: "Von den angeführten Gemeinden ist die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort zeitlich noch zumutbar: ..., Kefermarkt, ..." Der VfGH teilt die vom Bf. hinsichtlich der Gesetzmäßigkeit des Wortes "Kefermarkt" In § 5 StudFV geltend gemachten Bedenken nicht: Gemäß § 13 Abs…

UFSG RV/0290-G/08Studienwechsel Humanmedizin auf PMU
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009

…die Absolvierung des Studiums der Humanmedizin mit dem akademischen Titel "Or. med. univ.", wobei damit einhergehend dieselben Rechte und Pflichten des Absolventen verbunden sind. Es erfolgte daher ganz klar keine Änderung der Studienrichtung. Da die Wortfolge "Wechsel des Studiums" im Gesetz selbst nicht näher ausgeführt…

UFSS RV/0341-S/06Berufung gegen Einkommensteuerbescheid 2005 (Arbeitnehmerveranlagung) wegen außergewöhnlicher Belastung für auswärtige Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.06.2010

…Rif und Salzburg fortgesetzt werden. Umgekehrt könne sie aber nicht am Hauptbahnhof Salzburg enden, sondern müsse, wenn nötig, nach Rif/Hallein fortgesetzt werden. Somit seien Wartezeiten bei Umsteigevorgängen zu berücksichtigen, ebenso Fahrzeiten von einem Studienort zum anderen. Grundsätzlich sei zu bemerken, dass der Punkt, der…

UFSL RV/0265-L/081. Werbungskosten: doppelte Haushaltsführung; 2. außergewöhnliche Belastung: auswärtige Berufungsausbildung von Kindern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2012Teil 1/2

…Studienort, erfolgt die Ausbildung dennoch außerhalb des Wohnortes, wenn sich der Familienwohnsitz nicht am Ausbildungsort befindet (Wanke in Wiesner/Atzmüller/Grabner/ Wanke, MSA EStG, § 34 Anm 68, und UFS 13.4.2011, RV/3319-W/10). Für das Entstehen derartiger Mehraufwendungen ist es sohin nicht…

UFSW RV/3633-W/10Rückforderung von Familienbeihilfe nach Studienwechsel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.05.2011

…sich also nicht um eine Veränderung der Studienrichtung, sondern um eine Änderung des Studiensystems. Ein Orts- oder Universitätswechsel sei ebenfalls ungleich einem Studienwechsel. Von insgesamt 86,5 an der Uni_Abk erreichten ECTS Punkten seien insgesamt 81 Punkte für die beiden Studienrichtungen BAKK und MASTER…

UFSW RV/2529-W/09Kein dem Studium "Journalism" an der University of Arts London entsprechendes Universitätsstudium in Wien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2012Teil 1/2

…nämlich der Universität Wien und dem Wohnort 2421 Kittsee, A-Straße, übersteigt auch 80 km. Daher ist davon auszugehen, dass die Universität in Wien, Studienrichtung Publizistik nicht im Einzugsbereich des Wohnortes 2421 Kittsee, A-Straße liegt. § 2 der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen betreffend eine…

UFSW RV/3320-W/02Keine Berufsausbildung in der Zeit zwischen Reifeprüfung und Aufnahme einer weiteren Ausbildung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2008

…Mit Ende des Schuljahres habe die Tochter somit ihre Schulzeit abgeschlossen. Die Tochter werde sicher weiterstudieren, allerdings stehe weder die Studienrichtung noch der Studienort noch der Studienbeginn fest. Die Tochter werde im Sommer zur sprachlichen Weiterbildung einige Monate in A. verbringen und dann die Studienentscheidung…

UFSW RV/1178-W/11Wechsel der Studieneinrichtung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2011

…einer anderen Studienrichtung als jener verstanden, die in den vorangegangenen Semestern betrieben wurde. Kein Studienwechsel ist der Wechsel der Studieneinrichtung bzw. des Studienortes bei gleichbleibender Studienrichtung (Wimmer in Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG, § 2 Rz 95). Unter Zugrundelegung dieser Ausführungen ist festzuhalten, dass nicht allein der…

UFSW RV/3237-W/11Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2011

…Definition der Wechsel der Studieneirichtung/des Studienortes bei gleichbleibender Studieneinrichtung keinen unter die Bestimmung des § 17 StudFG fallenden Studienwechsel dar (vgl. Wimmer in FLAG, Gamlitzer Kommentar, RZ 96 zu § 2). In Ansehung vorstehender Ausführungen und des Faktums, dass die Tochter der Bw. sowohl an der…

UFSW RV/1416-W/05Student mit türkischer Staatsbürgerschaft (alte Rechtslage)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.11.2011

…vorgehendes Studien¬jahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder von Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern des betriebenen Studiums im Gesamtum¬fang von acht Semesterwochenstunden nachge¬wiesen wird. Eine Berufsaus¬bildung ist nur dann anzu¬nehmen, wenn die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester überschritten…

UFSW RV/1103-W/05Türkischer Student (alte Rechtslage)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2011

…Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern des betriebenen Studiums im Gesamtumfang von acht Semesterwochenstunden nachgewiesen wird. Eine Berufsausbildung ist nur dann anzunehmen, wenn die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester überschritten wird. Gemäß § 2 Abs. 8 FLAG in der im Berufungsfall anzuwendenden…

UFSW RV/1864-W/05Studierende mit türkischer Staatsbürgerschaft (alte Rechtslage)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2011

…keiner anderen Person Familienbeihilfe zu gewähren ist. 2.3. Volljährige Kinder haben nach § 6 Abs. 2 lit. a leg.cit. Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn auf sie die Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a bis c zutreffen, sie das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und…

UFSL RV/0180-L/10Wechsel des Studienortes ohne Wechsel der Studienrichtung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2010

…Psychologie und Philosophie inskribiert. Diese Studienrichtungen seien jedoch tatsächlich nicht angetreten worden, eine während dieser Zeit bezogene Familienbeihilfe sei rückbezahlt worden. Angetreten wurde schließlich nur das Studium der Rechtswissenschaften in X . In diesem Fall liege jedoch kein schädlicher Studienwechsel, sondern lediglich ein Wechsel des Studienortes…