…um zu verhindern, dass die Substanz des Gebäudes Schaden erleide. Der Gesamtaufwand von 15.000 € sei Indiz dafür, dass nur geringfügig saniert worden sei. Mit diesem Aufwand sei beim gegebenen Preisniveau im Baubereich es nicht möglich, eine Änderung der Wesensart zu erreichen. Im gegenständlichen…
…von der Abgabenbehörde I. Instanz angenommen, nicht zu einer Änderung der Wesensart des Wirtschaftsgutes gekommen ist. Eine solche müßte nämlich durch tiefgreifende Umbaumaßnahmen wie etwa Anbau oder Aufstockung letztlich eine Änderung der Funktion oder der Zweckbestimmung des Gebäudes herbeigeführt haben. Bei dem streitgegenständlichen Gebäude hat…
…1 nicht von der Besteuerung ausgenommen sind. Baumaßnahmen, die zur Änderung der Wesensart des Gebäudes führen, sind zwar nach § 30 Abs. 4 EStG bei Ermittlung der Höhe des Spekulationsergebnisses zu berücksichtigen, doch erfüllen sie im Allgemeinen noch nicht das Tatbestandsmerkmal des "selbst hergestellten Gebäudes" (VwGH…
…dass das Gebäude zur Gänze eine neue Funktion erhält, es reicht aus, wenn einzelne Teile anders genutzt werden können, sofern diese von nicht untergeordneter Bedeutung sind. Als Beispiele für Herstellungsaufwand im Bereich Vermietung und Verpachtung durch Änderung der Wesensart des Gebäudes sind ua der Einbau…
…Änderung der Wesensart hinsichtlich des bisherigen Wohntraktes verwies er auf die Ausführungen im Berufungsschriftsatz. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Instandsetzungskosten Gemäß § 28 Abs. 2 EStG 1988 sind Aufwendungen für nicht regelmäßig jährlich anfallende Instandhaltungsarbeiten über Antrag gleichmäßig auf zehn Jahre zu verteilen. Bei Gebäuden…
…Gebäude die Änderung der Wesensart des Gebäudes. Auf das bestehende Gebäude Untergeschoss-Tiefgarage sei im Jahre 2002 und 2003 das Hotel "B " errichtet worden. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung vom 10. Februar 2006 wurde zusammengefasst Folgendes ausgeführt: Mit Eingabe vom 4. November 1999 sei bei der…
…angeschafftes Gebäude gemeint sein. Aufwendungen auf ein bestehendes sind Herstellungsaufwendungen (und nicht Erhaltungsaufwendungen), wenn sie die Änderung der Wesensart des Wirtschaftsgutes bewirken (vgl. das hg Erkenntnis vom 2. August 1995, 93/13/0197, und vom 17. Februar 1993, 89/14/0248). Aus dem Zusammenhang der…
…vgl. EStR Rz 6469 und Rz 6467), da sie zu keiner Änderung der Wesensart des Gebäudes führten. Arbeiten im Ausmaß von 438.915 € stellen hingegen Herstellungskosten dar, die zu aktivieren und über die voraussichtliche Mietdauer von 10 Jahren abzuschreiben sind (EStR Rz 3124). Im…
…auch der erstmalige Einbau einer Aufzugsanlage die ganz neuartige Gestaltung des Gebäudes, nämlich in eine Wohnanlage im gehobenen Bereich, kann nicht gefolgt werden. Baumaßnahmen, die zur Änderung der Wesensart des Gebäudes führen, sind zwar nach § 30 Abs. 4 EStG bei Ermittlung der Höhe des Spekulationsergebnisses…
…erklärt, dass sich aus dem Zusammenhang der Bestimmungen des § 30 Abs. 2 Z 2 EStG und des § 30 Abs. 4 zweiter Satz EStG ergebe, dass Baumaßnahmen, die zur Änderung der Wesensart des Gebäudes führen, zwar bei der Ermittlung der Höhe des Spekulationsergebnisses zu berücksichtigen seien…
…hat sich aber die Wesensart des (Betriebs-) Gebäudes nicht geändert. Der zusätzliche Einbau der Solaranlage kann zu keiner anderen Beurteilung führen, zumal die eingebaute Solaranlage als Kombination zu einer Heizungsanlage zu sehen ist und daher ihrer Funktion nach im Wesentlichen der bereits vorhandenen Wärmeversorgung entspricht…
…bei Austausch von unselbständigen Bestandteilen infolge fehlender Änderung der Wesensart des Gebäudes keine Aktivierung vorzunehmen ist. Instandsetzungsaufwand ist jener Aufwand, der - zwar nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehört, aber - alleine oder zusammen mit einem Herstellungsaufwand - den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöht oder - die Nutzungsdauer…
…Folge der Verwendung zeitgemäßen Materials ist. Dagegen liegt eine Änderung der Wesensart vor, wenn ein WC in einen Baderaum umgestaltet wird oder Gebäudeteilen, die bisher Wohnzwecken dienten, zu Geschäftsräumlichkeiten umgebaut werden (vgl. Doralt/Mayr, EStG13, § 6 Tzen 124 ff, und die dort zitierten Entscheidungen des…
…Bestandteilen infolge fehlender Änderung der Wesensart des Gebäudes keine Aktivierung vorzunehmen sei (ESt-Richtlinien, Randziffer 6461). Instandsetzungsaufwand seien insbesondere auch Aufwendungen im Zusammenhang mit Austausch vom Dach oder Dachstuhl (ESt-Richtlinien, Randziffer 6469). Instandsetzungsaufwendungen (§ 28 Abs. 2 EStG) seien wie bei der steuerlichen Überschussermittlung anzusetzen…
…wenn wesentliche Teile des Gebäudes ausgetauscht werden und nur deshalb kein Herstellungsaufwand zu unterstellen ist, weil bei Austausch von unselbständigen Bestandteilen infolge fehlender Änderung der Wesensart des Gebäudes keine Aktivierung vorzunehmen ist. Eine wesentliche Erhöhung des Nutzwertes bedarf eines Austausches des jeweiligen Gebäudeteiles um mehr…
…Änderung der Wesensart des Gebäudes Herstellungsaufwand gegeben ist. Eine Anhebung des Nutzungswertes liegt nur dann nicht vor, wenn tatsächlich höhere Mieteinnahmen verlangt werden, sondern auch dann, wenn a) bei einer angenommenen Neuvermietung mehr verlangt werden könnte, b) infolge der Instandsetzung kürzere Leerstehungen vorliegen, c) der…
…keine Änderung der Wesensart des Gebäudes festzustellen war. An dieser Rechtsauffassung ändert sich nichts, wenn im Zuge der Renovierung besseres Material oder eine modernere Ausführung gewählt wird (Renner, Abgrenzung zwischen Herstellung und Erhaltung bei Umbaumaßnahmen, ÖStZ 2008, 96). Im Ergebnis ist festzuhalten, dass der streitgegenständliche…
…Herstellungsaufwand anlangt, so verweise ich auf die von der Amtspartei zitierte Kommentarstelle Doralt/Mayr. Hierin wird ausgeführt, dass - wie allgemein bekannt - für das Vorliegen von Herstellungsaufwand eine Änderung der Wesensart des Gebäudes erforderlich ist. Eine solche liegt gemäß der Kommentarstelle etwa dann nicht vor, wenn…
…keiner Änderung der Wesensart des Gebäudes führt. Solche Instandsetzungsaufwendungen sind insbesondere Aufwendungen im Zusammenhang mit folgenden Maßnahmen: • Austausch von Fenstern • Austausch von Türen • Austausch von Zwischenwänden und Zwischendecken • Austausch von Unterböden • Austausch von Heizungsanlagen sowie Elektroinstallationen, Gas- und Wasserinstallationen • Umfangreiche Erneuerung des Außenputzes • Trockenlegung der…
…hier wird zusammenfassend festgestellt, dass eine Maßnahme der Generalsanierung (erst) dann eine Herstellungsmaßnahme darstelle, wenn die Wesensart des Wirtschaftsgutes beibehalten werden (Zorn, Erneuerung einer Wasserversorgungsleitung - Erhaltung oder Herstellung, in: RdW 2007, 690ff). Diese Änderung der Wesensart ist funktionell zu verstehen (siehe Renner, Abgrenzung zwischen Herstellung…