…Einzug einer Galerieebene) einen Herstellungsvorgang begründe, da durch die Änderung der Wesensart des Gebäudes ein Wirtschaftsgut anderer Marktgängigkeit geschaffen worden sei. Denn nunmehr werde das Objekt laut Vertrag vom 30.01.2009 als "in Abstimmung und gemäß den Vorgaben des (Anm. BFG: neuen) Mieters aus…
…um zu verhindern, dass die Substanz des Gebäudes Schaden erleide. Der Gesamtaufwand von 15.000 € sei Indiz dafür, dass nur geringfügig saniert worden sei. Mit diesem Aufwand sei beim gegebenen Preisniveau im Baubereich es nicht möglich, eine Änderung der Wesensart zu erreichen. Im gegenständlichen…
…mwN). Der Vollständigkeit halber ist festzuhalten, dass eine für die Annahme von Herstellungsaufwand erforderliche Änderung der Wesensart eines Gebäudes nur aus vorgenommenen baulichen Maßnahmen abgeleitet werden kann (vgl VwGH 10.6.1987, 86/13/0167). Die im Beschwerdefall in Folge der Sanierung erfolgte Änderung des…
…erforderliche Änderung der Wesensart eines Gebäudes kann in diesem Sinne nur aus den vorgenommenen baulichen Maßnahmen abgeleitet werden (vgl VwGH 10.6.1987, 86/13/0167). Wie aus den obigen Sachverhaltsfeststellungen unter Punkt 1 hervorgeht, liegen im Beschwerdefall insbesondere in Gestalt des Neubaus an der…
…von der Abgabenbehörde I. Instanz angenommen, nicht zu einer Änderung der Wesensart des Wirtschaftsgutes gekommen ist. Eine solche müßte nämlich durch tiefgreifende Umbaumaßnahmen wie etwa Anbau oder Aufstockung letztlich eine Änderung der Funktion oder der Zweckbestimmung des Gebäudes herbeigeführt haben. Bei dem streitgegenständlichen Gebäude hat…
…wie die Behebung von Feuchtigkeitsschäden änderten nicht die Wesensart der Räumlichkeiten. Zuvor privat zu Wohnzwecken genutzte Räume wurden saniert und mit im Wesentlichen unveränderten Grundriss als Ordination eines Facharztes für Fachrichtung zu Befundbesprechungen mit Patienten benutzt. Die Wesensart des Gebäudes (Räumlichkeiten in Souterrain) wurde nicht…
…1 nicht von der Besteuerung ausgenommen sind. Baumaßnahmen, die zur Änderung der Wesensart des Gebäudes führen, sind zwar nach § 30 Abs. 4 EStG bei Ermittlung der Höhe des Spekulationsergebnisses zu berücksichtigen, doch erfüllen sie im Allgemeinen noch nicht das Tatbestandsmerkmal des "selbst hergestellten Gebäudes" (VwGH…
…dass das Gebäude zur Gänze eine neue Funktion erhält, es reicht aus, wenn einzelne Teile anders genutzt werden können, sofern diese von nicht untergeordneter Bedeutung sind. Als Beispiele für Herstellungsaufwand im Bereich Vermietung und Verpachtung durch Änderung der Wesensart des Gebäudes sind ua der Einbau…
…Restbuchwert des Gebäudes in Höhe von € 7.983,42 per 01.01.2017 wurde bisher nicht als Werbungskosten berücksichtigt. Durch die umfangreichen Baumaßnahmen in Verbindung mit einer Nutzungs- und Funktionsänderung ist insgesamt eine Änderung der Verkehrs- bzw. Marktgängigkeit sowie der Wesensart des Gebäudes eingetreten…
…Änderung der Wesensart hinsichtlich des bisherigen Wohntraktes verwies er auf die Ausführungen im Berufungsschriftsatz. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Instandsetzungskosten Gemäß § 28 Abs. 2 EStG 1988 sind Aufwendungen für nicht regelmäßig jährlich anfallende Instandhaltungsarbeiten über Antrag gleichmäßig auf zehn Jahre zu verteilen. Bei Gebäuden…
…Gebäude die Änderung der Wesensart des Gebäudes. Auf das bestehende Gebäude Untergeschoss-Tiefgarage sei im Jahre 2002 und 2003 das Hotel "B " errichtet worden. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung vom 10. Februar 2006 wurde zusammengefasst Folgendes ausgeführt: Mit Eingabe vom 4. November 1999 sei bei der…
…angeschafftes Gebäude gemeint sein. Aufwendungen auf ein bestehendes sind Herstellungsaufwendungen (und nicht Erhaltungsaufwendungen), wenn sie die Änderung der Wesensart des Wirtschaftsgutes bewirken (vgl. das hg Erkenntnis vom 2. August 1995, 93/13/0197, und vom 17. Februar 1993, 89/14/0248). Aus dem Zusammenhang der…
…auf die jeweilige Einkunftsquelle (Eigentumswohnung) zu beziehen. Dies gilt sinngemäß, wenn mehrere Eigentumswohnungen gemeinsam als eine Einkunftsquelle anzusehen sind (zB drei Eigentumswohnungen in einem Gebäude werden gemeinsam vermietet). Rz 6466: Herstellungsaufwand liegt bei jeder Änderung der Wesensart des Gebäudes vor (siehe dazu Rz 6476 ff).
…eine Generalsanierung des Gebäudes, ohne dass durch die durchgeführten Maßnahmen (Austausch Dämmung, Austausch Fenster und Türen, Austausch Wand- und Bodenbeläge, etc.) eine Änderung der Wesensart bewirkt wurde, sodass keine Herstellungsmaßnahme vorliegt. Vielmehr führen die durchgeführten Maßnahmen nach der Maßgabe der obig angeführten Rechtsprechung des VwGH…
…vgl. EStR Rz 6469 und Rz 6467), da sie zu keiner Änderung der Wesensart des Gebäudes führten. Arbeiten im Ausmaß von 438.915 € stellen hingegen Herstellungskosten dar, die zu aktivieren und über die voraussichtliche Mietdauer von 10 Jahren abzuschreiben sind (EStR Rz 3124). Im…
…auch der erstmalige Einbau einer Aufzugsanlage die ganz neuartige Gestaltung des Gebäudes, nämlich in eine Wohnanlage im gehobenen Bereich, kann nicht gefolgt werden. Baumaßnahmen, die zur Änderung der Wesensart des Gebäudes führen, sind zwar nach § 30 Abs. 4 EStG bei Ermittlung der Höhe des Spekulationsergebnisses…
…die im Zuge der Umwandlung des ursprünglichen Gebäudes in ein Wirtschaftsgut anderer Markt- bzw. Verkehrsgängigkeit (völlige Funktions- und Wesensänderung) angefallen sind. Bei einer Änderung der Verkehrsgängigkeit bzw. der Wesensart des Wirtschaftsgutes sieht aber auch der Verwaltungsgerichtshof die Herstellung eines neuen Wirtschaftsgutes gegeben (VwGH 16.12…
…erklärt, dass sich aus dem Zusammenhang der Bestimmungen des § 30 Abs. 2 Z 2 EStG und des § 30 Abs. 4 zweiter Satz EStG ergebe, dass Baumaßnahmen, die zur Änderung der Wesensart des Gebäudes führen, zwar bei der Ermittlung der Höhe des Spekulationsergebnisses zu berücksichtigen seien…
…des Anschlusses sowie für die künftig bereitzustellende Wärmeleistung seien unter dem Titel "Anschlusskosten" (exkl. USt) in Rechnung gestellt worden: - Hausanschluss/Anschlusspauschale: 4.250,00 € - Anschlusswert/20 kW: 2.900,00 € Da mit der Umstellung der Gebäudeheizung und der Warmwasseraufbereitung keine Änderung der Wesensart…
…Ausstattung zwischen der Kategorie B und C liege. Die Mieter hätten zudem die im Zusatz zum Mietvertrag angeführten Eigenleistungen erbracht. Durch den Umbau habe sich das Einfamilienhaus zu einem Mietobjekt gewandelt. Die Wesensart des Gebäudes habe sich maßgeblich geändert, es sei ein einheitliches Gebäude entstanden…