…Eine Wesensänderung verlangt nicht, dass das Gebäude zur Gänze eine neue Funktion erhält, es reicht aus, wenn einzelne Teile anders genutzt werden können, sofern diese von nicht untergeordneter Bedeutung sind. Als Beispiele für Herstellungsaufwand im Bereich Vermietung und Verpachtung durch Änderung der Wesensart des Gebäudes…
…wie es auch die Prüferin ausgesprochen hat, ein ansprechenderes Gesamterscheinungsbild. Darin ist jedoch nicht eo ipso eine Änderung der Wesensart des Wirtschaftsgutes zu sehen. Eine Anpassung an einen geänderten Kundengeschmack sowie an die technische Weiterentwicklung durch Austausch vorhandener Teile, wobei bessere Materialien und eine modernere…
…die Substanz des Gebäudes Schaden erleide. Der Gesamtaufwand von 15.000 € sei Indiz dafür, dass nur geringfügig saniert worden sei. Mit diesem Aufwand sei beim gegebenen Preisniveau im Baubereich es nicht möglich, eine Änderung der Wesensart zu erreichen. Im gegenständlichen Fall liege ein Haus…
…in der es sich vor der Aufhebung (Abs. 1) befunden hat." Strittig ist nun, ob dieser Aufwand für die Solaranlage infolge Änderung der Wesensart des Gebäudes einen aktivierungspflichtigen und nur im Wege der AfA zu berücksichtigenden Herstellungsaufwand (so die Amtspartei) oder sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwand (so…
…Änderung der Wesensart vor, wenn ein WC in einen Baderaum umgestaltet wird oder Gebäudeteilen, die bisher Wohnzwecken dienten, zu Geschäftsräumlichkeiten umgebaut werden (vgl. Doralt/Mayr, EStG13, § 6 Tzen 124 ff, und die dort zitierten Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes). Der Verwaltungsgerichtshof knüpft bei der Änderung der Wesensart…
…keiner Änderung der Wesensart des Gebäudes führt. Solche Instandsetzungsaufwendungen sind insbesondere Aufwendungen im Zusammenhang mit folgenden Maßnahmen: • Austausch von Fenstern • Austausch von Türen • Austausch von Zwischenwänden und Zwischendecken • Austausch von Unterböden • Austausch von Heizungsanlagen sowie Elektroinstallationen, Gas- und Wasserinstallationen • Umfangreiche Erneuerung des Außenputzes • Trockenlegung der…
…Herstellungsaufwand anlangt, so verweise ich auf die von der Amtspartei zitierte Kommentarstelle Doralt/Mayr. Hierin wird ausgeführt, dass - wie allgemein bekannt - für das Vorliegen von Herstellungsaufwand eine Änderung der Wesensart des Gebäudes erforderlich ist. Eine solche liegt gemäß der Kommentarstelle etwa dann nicht vor, wenn…
…erklärt, dass sich aus dem Zusammenhang der Bestimmungen des § 30 Abs. 2 Z 2 EStG und des § 30 Abs. 4 zweiter Satz EStG ergebe, dass Baumaßnahmen, die zur Änderung der Wesensart des Gebäudes führen, zwar bei der Ermittlung der Höhe des Spekulationsergebnisses zu berücksichtigen seien…
…einer Änderung der Wesensart bzw. der Funktion und Zweckbestimmung eines Wirtschaftsgutes vor, beispielsweise bei einer Umgestaltung eines WC´s in einen Baderaum oder einem größeren Gebäudeumbau. Demgegenüber dient der Erhaltungsaufwand dazu, ein Wirtschaftsgut in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten oder in einen solchen zu bringen. Der…
…in der Prognoserechnung ermittelte Gesamtergebnis um diese Beträge, in Summe 16.939,80 €. Instandsetzungsaufwendungen: Instandsetzungsaufwand liege immer dann vor, wenn wesentliche Teile des Gebäudes ausgetauscht würden und deshalb kein Herstellungsaufwand zu unterstellen sei, weil bei Austausch von unselbständigen Bestandteilen infolge fehlender Änderung der Wesensart…
…die Erneuerung der sanitären Anlagen, Dacherneuerungen, Malerarbeiten im Gebäude und andere technische Verbesserungen. Der Veranstaltungsraum sei bereits im Zeitpunkt des Ankaufes durch die Bw. kein Kinosaal, sondern ein Veranstaltungssaal gewesen, weshalb die genannten Reparaturarbeiten zu keiner Änderung der Wesensart des Gebäudes geführt hätten. Ein An…
…haben die Reparaturarbeiten die Erhaltung und Instandsetzung der Gebäude betroffen. Die fakturierten Leistungen wurden in diesem Zusammenhang als Innenabdichtungs- und Sanierungsarbeiten, Dacherneuerungsleistungen, Maler- und Anstreicherarbeiten sowie Instandsetzung der Elektroinstallation bezeichnet. Im Ergebnis ist durch den Umbau dieses Gebäudes auch keine Änderung der Wesensart bewirkt worden…
…Gebäudes ausgetauscht werden und nur deshalb kein Herstellungsaufwand zu unterstellen ist, weil bei Austausch von unselbständigen Bestandteilen infolge fehlender Änderung der Wesensart des Gebäudes keine Aktivierung vorzunehmen ist. Eine wesentliche Erhöhung des Nutzwertes bedarf eines Austausches des jeweiligen Gebäudeteiles um mehr als 25% (vgl. Jakom …
…Aufwendungen auf ein bestehendes sind Herstellungsaufwendungen (und nicht Erhaltungsaufwendungen), wenn sie die Änderung der Wesensart des Wirtschaftsgutes bewirken (vgl. das hg Erkenntnis vom 2. August 1995, 93/13/0197, und vom 17. Februar 1993, 89/14/0248). Aus dem Zusammenhang der Bestimmungen des § 30 Abs…
…durch den Aufwand die Wesensart des Wirtschaftsgutes geändert wird. Da jeweils ein Bad in zwei Wohnungen des in Rede stehenden Hauses eingebaut worden war, lag eine Änderung der Wesensart der für Bestandzwecke bestimmten Objekte vor, weshalb die auf die Neuherstellung der beiden Bäder entfallenden Kosten…
…erklärt, dass sich aus dem Zusammenhang der Bestimmungen des § 30 Abs. 2 Z 2 EStG und des § 30 Abs. 4 zweiter Satz EStG ergebe, dass Baumaßnahmen, die zur Änderung der Wesensart des Gebäudes führen, zwar bei der Ermittlung der Höhe des Spekulationsergebnisses zu berücksichtigen seien…
…Zu eine Änderung der Wesensart des Wirtschaftsgutes bewirkenden Herstellungsaufwendungen gehören jedoch nicht bloß Umbauten, sondern auch - zu einer Vergrößerung des umbauten Raumes führende - Anbauten (vgl. das Erkenntnis des VwGH vom 2.8.1995, 93/13/0197, auf welches der VwGH im Erkenntnis vom 20.9…
…zu einer Änderung der Wesensart des Wirtschaftsgutes führen. Herstellen bedeutet das Hervorbringen eines bisher nicht existenten Wirtschaftsgutes. Derartige Aufwendungen sind zu aktivieren und auf die Restnutzungsdauer des Gebäudes zu verteilen. Die oben angeführten vom Bw. im Jahr 1993 in der bis zu diesem Zeitpunkt von…
…hier wird zusammenfassend festgestellt, dass eine Maßnahme der Generalsanierung (erst) dann eine Herstellungsmaßnahme darstelle, wenn die Wesensart des Wirtschaftsgutes beibehalten werden (Zorn, Erneuerung einer Wasserversorgungsleitung - Erhaltung oder Herstellung, in: RdW 2007, 690ff). Diese Änderung der Wesensart ist funktionell zu verstehen (siehe Renner, Abgrenzung zwischen Herstellung…
…Wesensart des Gebäudes als Mietwohnhaus nicht geändert haben. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates kommt dies auch darin zum Ausdruck, dass in den ursprünglich eingereichten Steuererklärungen des Bw. diese Aufwendungen gerade als "Instandsetzungsaufwendungen" beurteilt wurden. Der Verweis des Bw. darauf, dass diese Beurteilung von einem anderen…