…kann somit je nach dem Eintritt von Änderungen der Sach- und/oder Rechtslage von Monat zu Monat anders zu beurteilen sein (siehe das hg. Erkenntnis vom 28. November 2001, 96/13/0076). Über den Antrag des Beschwerdeführers auf "Wiederzuerkennung" der Familienbeihilfe für seine Tochter "ab…
…kann somit je nach dem Eintritt von Änderungen der Sach- und/oder Rechtslage von Monat zu Monat anders zu beurteilen sein (siehe das hg. Erkenntnis vom 28. November 2001, 96/13/0076). Über den Antrag des Beschwerdeführers auf "Wiederzuerkennung" der Familienbeihilfe für seine Tochter "ab…
…wurde der Studienerfolg im erforderlichen Ausmaß laut den nachgereichten Unterlagen im Juni 2003 erbracht) ist jedoch festzustellen, dass die zeitliche Wirksamkeit eines den Beihilfenantrag ab einem bestimmten Monat abweisenden Bescheides sich nur auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage erstreckt…
…der Familienbeihilfe ab Oktober 1998 hat das Finanzamt den in § 13 FLAG 1967 vorgesehenen Bescheid am 28. Oktober 1998 erlassen. Die zeitliche Wirksamkeit dieses den Beihilfenantrag ab Oktober 1998 abweisenden Bescheides erstreckte sich auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage…
…zwischen T. und ihrem Freund anzunehmen. An dieser Stelle ist anzumerken, dass sich die zeitliche Wirksamkeit des den Beihilfenantrag "ab Juni 2008" abweisenden angefochtenen Bescheides auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage erstreckt (sh. VwGH 29.9.2004, 2000/13…
…4). Ergeht in derselben Sache, die unanfechtbar und unwiderrufbar entschieden ist, eine neue Entscheidung, so ist diese inhaltlich rechtswidrig. Eine neuerliche Entscheidung ist allerdings dann zulässig, wenn eine wesentliche Änderung des Sachverhaltes oder eine Änderung der Rechtsvorschriften, die für die frühere Entscheidung tragend waren, eingetreten…
…und/oder Rechtslage von Monat zu Monat anders zu beurteilen sein (vgl. VwGH v. 8.2.2007, 2006/15/0098). Die zeitliche Wirksamkeit des den Beihilfenantrag "ab April 2010" abweisenden Bescheides erstreckt sich auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage…
…damit auf die Auszahlung der FB haben, dem Wohnsitzfinanzamt ohne zeitliche Verzögerung mitzuteilen (Hebenstreit in Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG, § 12 Rz 6). Besteht auf Grund der Änderung der Verhältnisse (Änderung der Sach- oder Rechtslage, § 10) kein Anspruch mehr auf Gewährung der FB und wird diese…
…erstreckte somit seine Wirkung auch über diesen Monat hinaus bis zur Änderung der Sach- oder Rechtslage, jedenfalls aber bis zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides. Die Entscheidungsbefugnis des UFS beschränkt sich folglich auf einen Zeitraum von Februar 2006 bis einschließlich Juli 2009. Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz…
…der Bw. bekämpften Bescheid wurde somit über den Anspruch der Bw. auf den Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe bis zur Änderung der Sach- oder Rechtslage, jedenfalls aber bis zum 3.3.2011 abgesprochen. Da sich die tatsächlichen Verhältnisse erst mit Mai 2011 änderten, und die Tochter der…
…auf die Auszahlung der FB haben, dem Wohnsitzfinanzamt ohne zeitliche Verzögerung mitzuteilen (Hebenstreit in Csaszar/Leneis/Wanke, FLAG, § 12 Rz 6). Besteht auf Grund der Änderung der Verhältnisse (Änderung der Sach- oder Rechtslage; s § 10 Rz 4) kein Anspruch mehr auf Gewährung der FB und…
…Bescheides bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage (VwGH 25.03.2010, 2009/16/0121). Im vorliegenden Fall ist eine Änderung der für den vorliegenden Sachverhalt relevanten Rechtslage nicht eingetreten, jedoch hat sich die Sachlage dadurch, dass das zu versteuernde Einkommen der Bw…
…Da sich die zeitliche Wirksamkeit eines den Beihilfenantrag ab einem bestimmten Monat abweisenden Bescheides nur auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage erstreckt (siehe bereits zitiertes VwGH -E. 2000/13/0103 v. 29.09.2004), ist im gegenständlichen Verfahren der…
…Der Zeitraum, über den das Finanzamt mit Bescheid vom 7. Juli 2010 abgesprochen hat, endete somit frühestens mit Juli 2010 bzw. erstreckte seine Wirkung auch über diesen Monat hinaus bis zur Änderung der Sach- oder Rechtslage. Dies bedeutet, dass sich die Wirkung des angefochtenen Bescheides…
…Mit dem Abweisungsbescheid wurde der Antrag auf Familienbeihilfe "ab Dezember 2008" ohne Angabe eines Endzeitpunktes abgewiesen, dadurch erstreckt sich der zeitliche Wirkungsbereich dieses den Beihilfenantrag abweisenden Bescheides auf einen Zeitraum, der mit Änderung der Sach- oder Rechtslage seinen Abschluss findet. Der Berufung konnte daher kein…
…ab Erteilung der Niederlassungsbewilligung im Juli 2009 vor. Das Finanzamt hat mit dem angefochtenen Bescheid den Antrag des Berufungswerbers "ab 1. Februar 2007" abgewiesen. Die zeitliche Wirksamkeit dieses Bescheides erstreckt sich somit auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage (vgl…
…sich die zeitliche Wirksamkeit eines den Beihilfenantrag ab einem bestimmten Monat abweisenden Bescheides auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage (VwGH 29.09.2004, 2000/13/0103). Durch die Aufnahme des Studiums in London ab Herbst 2004 hat sich der…
…der Monat. Das Bestehen des Familienbeihilfenanspruches für ein Kind kann je nach dem Eintritt von Änderungen der Sach- und/oder Rechtslage von Monat zu Monat anders zu beurteilen sein. Die zeitliche Wirksamkeit eines den Beihilfenantrag ab einem bestimmten Monat abweisenden Bescheides erstreckte sich somit auf…
…Zeitraumes, auf den sich die Abweisung bezieht. Die zeitliche Wirksamkeit dieses den Antrag auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe ab Juli 2002 wegen dauernder Erwerbsunfähigkeit der volljährigen Tochter abweisenden Bescheides erstreckt sich damit auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage (vgl…
…der Familienbeihilfe wieder vor. Da die zeitliche Wirksamkeit eines den Beihilfenantrag ab einem bestimmten Monat abweisenden Bescheides sich jedoch nur auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage erstreckt (siehe VwGH 29.09.2004, 2000/13/0103), ist im Berufungsfall der…