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UFSG RV/0079-G/10Keine Änderung der Sach- oder Rechtslage (entschiedene Sache)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2011

…kann somit je nach dem Eintritt von Änderungen der Sach- und/oder Rechtslage von Monat zu Monat anders zu beurteilen sein (siehe das hg. Erkenntnis vom 28. November 2001, 96/13/0076). Über den Antrag des Beschwerdeführers auf "Wiederzuerkennung" der Familienbeihilfe für seine Tochter "ab…

UFSG RV/0200-G/08Keine Änderung der Sach- und Rechtslage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2009

…kann somit je nach dem Eintritt von Änderungen der Sach- und/oder Rechtslage von Monat zu Monat anders zu beurteilen sein (siehe das hg. Erkenntnis vom 28. November 2001, 96/13/0076). Über den Antrag des Beschwerdeführers auf "Wiederzuerkennung" der Familienbeihilfe für seine Tochter "ab…

UFSW RV/0919-W/03Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2005

…wurde der Studienerfolg im erforderlichen Ausmaß laut den nachgereichten Unterlagen im Juni 2003 erbracht) ist jedoch festzustellen, dass die zeitliche Wirksamkeit eines den Beihilfenantrag ab einem bestimmten Monat abweisenden Bescheides sich nur auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage erstreckt…

UFSW RV/1838-W/02Änderung der Rechtslage bei Studienwechsel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2005

…der Familienbeihilfe ab Oktober 1998 hat das Finanzamt den in § 13 FLAG 1967 vorgesehenen Bescheid am 28. Oktober 1998 erlassen. Die zeitliche Wirksamkeit dieses den Beihilfenantrag ab Oktober 1998 abweisenden Bescheides erstreckte sich auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage…

UFSW RV/0759-W/09Zugehörigkeit der Tochter zum Haushalt der Mutter oder eigenständige Haushaltsführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2009

…zwischen T. und ihrem Freund anzunehmen. An dieser Stelle ist anzumerken, dass sich die zeitliche Wirksamkeit des den Beihilfenantrag "ab Juni 2008" abweisenden angefochtenen Bescheides auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage erstreckt (sh. VwGH 29.9.2004, 2000/13…

UFSW RV/1445-W/08Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2008

…4). Ergeht in derselben Sache, die unanfechtbar und unwiderrufbar entschieden ist, eine neue Entscheidung, so ist diese inhaltlich rechtswidrig. Eine neuerliche Entscheidung ist allerdings dann zulässig, wenn eine wesentliche Änderung des Sachverhaltes oder eine Änderung der Rechtsvorschriften, die für die frühere Entscheidung tragend waren, eingetreten…

UFSW RV/3093-W/10Abwarten der Erreichung einer bestimmten Altersgrenze ist keine Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2011

…und/oder Rechtslage von Monat zu Monat anders zu beurteilen sein (vgl. VwGH v. 8.2.2007, 2006/15/0098). Die zeitliche Wirksamkeit des den Beihilfenantrag "ab April 2010" abweisenden Bescheides erstreckt sich auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage…

UFSW RV/1738-W/13Rückforderung nach § 26 Abs. 1 FLAG 1967 auch bei Direktüberweisung der Familienbeihilfe auf das Konto der Tochter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2013

…damit auf die Auszahlung der FB haben, dem Wohnsitzfinanzamt ohne zeitliche Verzögerung mitzuteilen (Hebenstreit in Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG, § 12 Rz 6). Besteht auf Grund der Änderung der Verhältnisse (Änderung der Sach- oder Rechtslage, § 10) kein Anspruch mehr auf Gewährung der FB und wird diese…

UFSL RV/0974-L/091. Vorstudienlehrgang - keine Berufsausbildung 2. Mittelpunkt der Lebensinteressen im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2012

…erstreckte somit seine Wirkung auch über diesen Monat hinaus bis zur Änderung der Sach- oder Rechtslage, jedenfalls aber bis zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides. Die Entscheidungsbefugnis des UFS beschränkt sich folglich auf einen Zeitraum von Februar 2006 bis einschließlich Juli 2009. Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz…

UFSW RV/2592-W/11Eintritt der erheblichen Behinderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2011

…der Bw. bekämpften Bescheid wurde somit über den Anspruch der Bw. auf den Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe bis zur Änderung der Sach- oder Rechtslage, jedenfalls aber bis zum 3.3.2011 abgesprochen. Da sich die tatsächlichen Verhältnisse erst mit Mai 2011 änderten, und die Tochter der…

UFSF RV/0240-F/11Wird im Antrag auf FB ein "fremdes" Konto angegeben, verfügt der Antragsteller trotzdem über das Geld und somit auch über den Familienbeihilfenbezug.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.09.2011

…auf die Auszahlung der FB haben, dem Wohnsitzfinanzamt ohne zeitliche Verzögerung mitzuteilen (Hebenstreit in Csaszar/Leneis/Wanke, FLAG, § 12 Rz 6). Besteht auf Grund der Änderung der Verhältnisse (Änderung der Sach- oder Rechtslage; s § 10 Rz 4) kein Anspruch mehr auf Gewährung der FB und…

UFSW RV/0785-W/05Eintritt der Erwerbsunfähigkeit nach dem 21. Lebensjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2011

…Bescheides bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage (VwGH 25.03.2010, 2009/16/0121). Im vorliegenden Fall ist eine Änderung der für den vorliegenden Sachverhalt relevanten Rechtslage nicht eingetreten, jedoch hat sich die Sachlage dadurch, dass das zu versteuernde Einkommen der Bw…

UFSW RV/1833-W/02Nachweis der überwiegenden Haushaltsführung durch Kindesvater
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2007

…Da sich die zeitliche Wirksamkeit eines den Beihilfenantrag ab einem bestimmten Monat abweisenden Bescheides nur auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage erstreckt (siehe bereits zitiertes VwGH -E. 2000/13/0103 v. 29.09.2004), ist im gegenständlichen Verfahren der…

UFSL RV/0924-L/10Familienbeihilfenanspruch bei Heimerziehung der Kinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2010

…Der Zeitraum, über den das Finanzamt mit Bescheid vom 7. Juli 2010 abgesprochen hat, endete somit frühestens mit Juli 2010 bzw. erstreckte seine Wirkung auch über diesen Monat hinaus bis zur Änderung der Sach- oder Rechtslage. Dies bedeutet, dass sich die Wirkung des angefochtenen Bescheides…

UFSL RV/0777-L/09Studienwechsel vom Lehramtsstudium an der Universität zur Pädagogischen Hochschule.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2010

…Mit dem Abweisungsbescheid wurde der Antrag auf Familienbeihilfe "ab Dezember 2008" ohne Angabe eines Endzeitpunktes abgewiesen, dadurch erstreckt sich der zeitliche Wirkungsbereich dieses den Beihilfenantrag abweisenden Bescheides auf einen Zeitraum, der mit Änderung der Sach- oder Rechtslage seinen Abschluss findet. Der Berufung konnte daher kein…

UFSL RV/0099-L/09Kein Aufenthaltstitel im Sinn der §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2010

…ab Erteilung der Niederlassungsbewilligung im Juli 2009 vor. Das Finanzamt hat mit dem angefochtenen Bescheid den Antrag des Berufungswerbers "ab 1. Februar 2007" abgewiesen. Die zeitliche Wirksamkeit dieses Bescheides erstreckt sich somit auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage (vgl…

UFSW RV/4230-W/02Zusatzabkommen über soziale Sicherheit zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2009

…sich die zeitliche Wirksamkeit eines den Beihilfenantrag ab einem bestimmten Monat abweisenden Bescheides auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage (VwGH 29.09.2004, 2000/13/0103). Durch die Aufnahme des Studiums in London ab Herbst 2004 hat sich der…

UFSW RV/2172-W/02Fiktive Haushaltszugehörigkeit nur bei Kostentragung in Höhe der (erhöhten) Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.07.2007

…der Monat. Das Bestehen des Familienbeihilfenanspruches für ein Kind kann je nach dem Eintritt von Änderungen der Sach- und/oder Rechtslage von Monat zu Monat anders zu beurteilen sein. Die zeitliche Wirksamkeit eines den Beihilfenantrag ab einem bestimmten Monat abweisenden Bescheides erstreckte sich somit auf…

UFSW RV/1350-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Gewährung von Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2009

…Zeitraumes, auf den sich die Abweisung bezieht. Die zeitliche Wirksamkeit dieses den Antrag auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe ab Juli 2002 wegen dauernder Erwerbsunfähigkeit der volljährigen Tochter abweisenden Bescheides erstreckt sich damit auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage (vgl…

UFSW RV/3770-W/02Studienwechsel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.10.2008

…der Familienbeihilfe wieder vor. Da die zeitliche Wirksamkeit eines den Beihilfenantrag ab einem bestimmten Monat abweisenden Bescheides sich jedoch nur auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage erstreckt (siehe VwGH 29.09.2004, 2000/13/0103), ist im Berufungsfall der…