…kann somit je nach dem Eintritt von Änderungen der Sach- und/oder Rechtslage von Monat zu Monat anders zu beurteilen sein (siehe das hg. Erkenntnis vom 28. November 2001, 96/13/0076). Über den Antrag des Beschwerdeführers auf "Wiederzuerkennung" der Familienbeihilfe für seine Tochter "ab…
…kann somit je nach dem Eintritt von Änderungen der Sach- und/oder Rechtslage von Monat zu Monat anders zu beurteilen sein (siehe das hg. Erkenntnis vom 28. November 2001, 96/13/0076). Über den Antrag des Beschwerdeführers auf "Wiederzuerkennung" der Familienbeihilfe für seine Tochter "ab…
…wurde der Studienerfolg im erforderlichen Ausmaß laut den nachgereichten Unterlagen im Juni 2003 erbracht) ist jedoch festzustellen, dass die zeitliche Wirksamkeit eines den Beihilfenantrag ab einem bestimmten Monat abweisenden Bescheides sich nur auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage erstreckt…
…der Familienbeihilfe ab Oktober 1998 hat das Finanzamt den in § 13 FLAG 1967 vorgesehenen Bescheid am 28. Oktober 1998 erlassen. Die zeitliche Wirksamkeit dieses den Beihilfenantrag ab Oktober 1998 abweisenden Bescheides erstreckte sich auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage…
…Antrag auch nach Änderung der Sach- oder Rechtslage nicht vollinhaltlich entsprochen wird. Zeitraum Dezember 2021 bis März 2022 Mit dem Abweisungsbescheid vom 28.3.2022 wurde bereits über einen Antrag des Bf auf Gewährung von Familienbeihilfe (Grundbetrag) entschieden. Dieser Bescheid ist nach der Aktenlage in…
…zwischen T. und ihrem Freund anzunehmen. An dieser Stelle ist anzumerken, dass sich die zeitliche Wirksamkeit des den Beihilfenantrag "ab Juni 2008" abweisenden angefochtenen Bescheides auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage erstreckt (sh. VwGH 29.9.2004, 2000/13…
…4). Ergeht in derselben Sache, die unanfechtbar und unwiderrufbar entschieden ist, eine neue Entscheidung, so ist diese inhaltlich rechtswidrig. Eine neuerliche Entscheidung ist allerdings dann zulässig, wenn eine wesentliche Änderung des Sachverhaltes oder eine Änderung der Rechtsvorschriften, die für die frühere Entscheidung tragend waren, eingetreten…
…Streitgegenstand Vor dem Hintergrund des an oberer Stelle dargelegten Verwaltungsgeschehens steht, - in Abhängigkeit vom Ergebnis der Schlüssigkeitsprüfung des Gutachtens vom 18.1.2021 und einer daraus resultierenden etwaigen Änderung der Sach- und Rechtslage - die Rechtmäßigkeit, respektive die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Zurückweisungsbescheides auf dem Prüfstand des…
…neuerlichen Antrag auch nach Änderung der Sach- oder Rechtslage nicht vollinhaltlich entsprochen wird (vgl. VwGH 26.4.2018, Ra 2018/16/0003). Die Beschwerdeführerin bestreitet nicht, dass für den Zeitraum bis September 2023 "res iudicata" vorliegt, da die belangte Behörde mit der rechtskräftig gewordenen Beschwerdevorentscheidung…
…ist der neuerliche Antrag zurückzuweisen. Eine meritorische Entscheidung über den neuerlichen Antrag hat nur insoweit zu erfolgen, als sich die Sach- oder Rechtslage seit Erlassung des Bescheides über den seinerzeitigen Antrag geändert hat und dem neuerlichen Antrag auch nach Änderung der Sach- oder Rechtslage nicht…
…2017). Der angefochtene Erstbescheid vom 11.6.2018 wies den verfahrensgegenständlichen Beihilfeantrag für den Zeitraum "ab März 2018" ab. Er gilt daher für den Zeitraum ab März 2018 bis zu einer Änderung der Sach- oder Rechtslage. Maßgebend für diesen Bescheid war in sachverhaltsmäßiger Hinsicht der…
…neuerlichen Antrag auch nach Änderung der Sach- oder Rechtslage nicht vollinhaltlich entsprochen wird (VwGH 26.4.2018, Ra 2018/16/0003). Dies ist sinngemäß für den Fall zu beachten, dass - wie hier - ein Gericht wie das Bundesfinanzgericht die ursprünglich eine Verwaltungsangelegenheit darstellende "Sache" rechtskräftig entschieden…
…einen Beihilfenantrag "ab" ohne Angabe eines Enddatums abweisenden Bescheides erstreckt sich auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage (sh. VwGH 29.9.2004, 2000/13/0103), jedenfalls aber bis zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides. 2.2 Betriebsstätte Die…
…und/oder Rechtslage von Monat zu Monat anders zu beurteilen sein (vgl. VwGH v. 8.2.2007, 2006/15/0098). Die zeitliche Wirksamkeit des den Beihilfenantrag "ab April 2010" abweisenden Bescheides erstreckt sich auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage…
…ist der neuerliche Antrag zurückzuweisen. Eine Entscheidung in der Sache über den neuerlichen Antrag hat nur insoweit zu erfolgen, als sich die Sach- oder Rechtslage seit Erlassung über den seinerzeitigen Antrag geändert hat und dem neuerlichen Antrag auch nach Änderung der Sach- und Rechtslage nicht…
…damit auf die Auszahlung der FB haben, dem Wohnsitzfinanzamt ohne zeitliche Verzögerung mitzuteilen (Hebenstreit in Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG, § 12 Rz 6). Besteht auf Grund der Änderung der Verhältnisse (Änderung der Sach- oder Rechtslage, § 10) kein Anspruch mehr auf Gewährung der FB und wird diese…
…erstreckte somit seine Wirkung auch über diesen Monat hinaus bis zur Änderung der Sach- oder Rechtslage, jedenfalls aber bis zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides. Die Entscheidungsbefugnis des UFS beschränkt sich folglich auf einen Zeitraum von Februar 2006 bis einschließlich Juli 2009. Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz…
…der Bw. bekämpften Bescheid wurde somit über den Anspruch der Bw. auf den Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe bis zur Änderung der Sach- oder Rechtslage, jedenfalls aber bis zum 3.3.2011 abgesprochen. Da sich die tatsächlichen Verhältnisse erst mit Mai 2011 änderten, und die Tochter der…
…auf die Auszahlung der FB haben, dem Wohnsitzfinanzamt ohne zeitliche Verzögerung mitzuteilen (Hebenstreit in Csaszar/Leneis/Wanke, FLAG, § 12 Rz 6). Besteht auf Grund der Änderung der Verhältnisse (Änderung der Sach- oder Rechtslage; s § 10 Rz 4) kein Anspruch mehr auf Gewährung der FB und…
…Bescheides bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage (VwGH 25.03.2010, 2009/16/0121). Im vorliegenden Fall ist eine Änderung der für den vorliegenden Sachverhalt relevanten Rechtslage nicht eingetreten, jedoch hat sich die Sachlage dadurch, dass das zu versteuernde Einkommen der Bw…