…etwa Wolf in SWK 7/2003, der in "Steuerliche Strategien gegen den Mantelkauftatbestand" in einem zeitlichen Rahmen von einem Jahr als "schädlich" erachtet). Eine entgeltliche Grundlage für die Änderung der Gesellschaftsstruktur lag daher zum Zeitpunkt der Anteilsübertragung vor. Es war die "Vermarktung" des Verlustabzuges durch…
…Eigentümerwechsel zum Bestandobjekt oder einer Änderung der Gesellschaftsstruktur beim Vermieter, aufrecht. (4) Der Vermieter kann das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Frist auflösen, wenn der Mieter vom Mietgegenstand einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder wenn er trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Bezahlung des Zinses derart…
…Eigentümerwechsel zum Bestandobjekt oder einer Änderung der Gesellschaftsstruktur beim Vermieter, aufrecht. (4) Der Vermieter kann das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Frist auflösen, wenn der Mieter vom Mietgegenstand einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder wenn er trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Bezahlung des Zinses derart…
…in der Gesellschaftsstruktur übernehme. Aus einem Firmenbuchauszug vom 26. Juni 2009 sowie einem Insolvenzdatei-Ausdruck vom 11. Juli 2000 geht hervor, dass das Konkursverfahren mit Beschluss vom 12. Juni 2000 nach rechtskräftiger Bestätigung des Zwangsausgleiches aufgehoben wurde. Laut Firmenbuchauszug war der Antrag auf Änderung am…
…wird. Ein allgemeines Anwenden der Treuhandfiktion dagegen verbietet sich aus einem anderen Grund: Da dies Fiktion zwanglos für jede Gesellschaftsstruktur mit Großmutter-Mutter-Tochter angenommen werden könnte, wäre damit eine per-se-Steuerpflicht von Großmutterzuschüssen postuliert, die, wie sich aus der Reihe von Entscheidungen des…
…zu Lebzeiten vorbehalten, den Stiftungsvorstand zu bestellen und abzuberufen sowie die Stiftungserklärung in allen Belangen zu ändern. Die Stifter können eine Stiftungszusatzurkunde errichten, die wiederum vom Stifter A***E*** abgeändert werden kann. Als Begünstigte bzw. Letztbegünstigte wurde mit der Stiftungszusatzurkunde vom 10. April 1998 die…
…Missbrauchsabsicht (subjektives Element) seien von der Behörde nachzuweisen (vgl. VwGH, 29.11.1998, 88/14/0184). Eine ungewöhnliche Gestaltung sei jedenfalls dann kein Missbrauch i.S.d. § 22 BAO, wenn diese durch beachtliche außersteuerliche Gründe gerechtfertigt werden könne; mit anderen Worten: Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten liege…
…überhöhter historischer Kaufpreis) geändert. Hätten die Gesellschafter über die Änderung des Kaufpreises keine Einigung erzielt, wären die Anteile dennoch übertragen worden und der Kaufpreis wäre allenfalls im Nachhinein angefochten worden. Auch wenn man zu dem Schluss komme, dass das Vermögen zum Einbringungsstichtag den Einbringenden nicht…
…der wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur angesehen. Für diese Vorgabe einer Veränderung von 75% gibt es bis jetzt keine Bestätigung in der Judikatur. Es müsste aber ein Veränderungsgrad von über 50% des stimmberechtigten Kapitals oder mittelbar durch andere Maßnahmen genügen, da eine Einflussnahme auf Entscheidungen der…
… 1.3. Wesentliche Änderungen der Gesellschafterstruktur Eine wesentliche Änderung der Gesellschafterstruktur liegt grundsätzlich bei jedem Gesellschafterwechsel vor. Die Bw. vertritt hiezu die Ansicht, dass eine solche bei einer Änderung von mehr als 75 % vorliegt und daher dieser Sachverhalt nachweislich nicht stattgefunden hätte. Aus dem Firmenbuch…
…Umkehrschluss, dass eine Änderung der Gesellschafterstruktur aufgrund von Erbschaft bzw. Schenkung - also unentgeltlich, und zwar auch bei gleichzeitigem Zutreffen der anderen Veränderungskriterien - keinen Mantelkauf auslöst. Durch eine unentgeltliche Anteilsübertragung kann daher die Rechtsfolge eines Verlustes des höchstpersönlichen Rechtes der Geltendmachung von Verlustabzügen verhindert werden. Bei…
…Zusammenhang mit der wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur nicht mehr gegeben. Dagegen erhob die Bw. Berufung und führte dazu zusammengefasst mit dem Vorbringen im Vorlageantrag folgendes aus: Entgegen der Darstellung des Finanzamtes stellten die Vorgänge aus den Jahren 1992 und 1993 keine wesentlichen Änderungen der organisatorischen…
…nach einem qualifizierten unentgeltlichen Anteilserwerb unter Lebenden und von Todes wegen unberührt. Demnach kann bei einer Änderung der Gesellschafterstruktur auf Grund einer Erbschaft oder einer Schenkung, und zwar auch bei gleichzeitiger Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur kein Mantelkauf vorliegen (vgl. Bauer/Quantschnigg/Schellmann/Werilly…
…8 Rz 1182). Die Änderung der Gesellschafterstruktur kann auch sukzessive erfolgen; Voraussetzung ist jedoch ein kausaler Zusammenhang zwischen den einzelnen Anteilsübertragungen (Kirchmayr in Achatz/Kirchmayr, KStG § 8 Tz 559). Bei Umgründungen kann der Gesellschafterwechsel sowohl vor als auch nach der Umgründung stattfinden, da das UmgrStG…
…Der Verlustabzug im Sinne des § 18 Abs. 6 und 7 des Einkommensteuergesetzes 1988. Der Verlustabzug steht ab jenem Zeitpunkt nicht mehr zu, ab dem die Identität des Steuerpflichtigen infolge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur…
…Der Verlustabzug steht ab jenem Zeitpunkt nicht mehr zu, ab d em die Identität des Steuerpflichtigen infolge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Grundlage nach dem Gesamtbild der Verhältnisse wirtschaftlich nicht mehr gegeben…
…Der Verlustabzug im Sinne des § 18 Abs. 6 und 7 des Einkommensteuergesetzes 1988. Der Verlustabzug steht ab jenem Zeitpunkt nicht mehr zu, ab dem die Identität des Steuerpflichtigen infolge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur…
…Z 2 KStG steht der Verlustabzug ab jenem Zeitpunkt nicht mehr zu, ab dem die Identität des Steuerpflichtigen infolge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Grundlage nach dem Gesamtbild der Verhältnisse wirtschaftlich nicht…
…mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Grundlage nach dem Gesamtbild der Verhältnisse wirtschaftlich nicht mehr gegeben ist (Mantelkauf). Da im berufungsgegenständlichen Fall eine Verschmelzung stattgefunden hat, sind weiters die diesbezüglichen Bestimmungen des Umgründungssteuergesetzes (UmgrStG) anzuwenden. Art. I § 4 UmgrStGin der für den Prüfungszeitraum…
…Der Verlustabzug im Sinne des § 18 Abs 6 und 7 des Einkommensteuergesetzes 1988. Der Verlustabzug steht ab jenem Zeitpunkt nicht mehr zu, ab dem die Identität des Steuerpflichtigen infolge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur…