…durch RA, Rechtsanwalt, Adr., wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Herbeiführung unrichtiger Präferenznachweise gemäß § 48a Abs.1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), über die Berufung der Beschuldigten vom 22. August 2011 gegen das Erkenntnis des Einzelbeamten des Zollamtes Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 14. Juli 2011, Zl…
…Österreich zu versteuernden Bezüge aus. Da mit N. kein Doppelbesteuerungsabkommen bestehe, sei die Vermeidung der Doppelbesteuerung im Zuge der Verordnung betreffend die Vermeidung zu Doppelbesteuerung in Verbindung mit § 48 BAO umzusetzen. Somit seien jene Einkünfte, die der Besteuerung in N. unterliegen, in Österreich zu befreien…
…Gesellschaft mit beschränkter Haftung und betreibt den Geschäftszweig des Kraftfahrzeughandels. Laut Firmenbuch ist der Geschäftsführer mit 52 % und der Prokurist mit 48 % an der Berufungswerberin als Gesellschafter beteiligt. Im Zuge einer Lohnabgabenprüfung stellte der Prüfer fest, dass die Geschäftsführerbezüge und die Sachbezugswerte für die private…
…Österreich der Schenkungssteuer unterliegen würde, wurde zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung der Antrag gestellt, die Schenkung von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Mit Bescheid vom 16.6.1998 ordnete der Bundesminister gemäß § 48 BAO an, dass die Schenkung der GG. an den Bw. in Österreich aus der…
…Österreich der Schenkungssteuer unterliegen würde, wurde zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung der Antrag gestellt, die Schenkung von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Mit Bescheid vom 16.6.1998 ordnete der Bundesminister gemäß § 48 BAO an, dass die Schenkung der GG. an den Bw. in Österreich aus der…
…§ 48 BAO mit dem Anliegen gestellt den obigen Vermögenswert aus der österreichischen Besteuerungshoheit herauszunehmen. Mit der Bitte meiner Situation positiv gegenüberzustehen verbleibe ich mit den besten Grüßen" Mit Schreiben vom 7. November 2005 wurde dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom Bundesministerium für Finanzen…
…96. Am 17. Oktober 2005 stellte die Bw an das Bundesministerium für Finanzen (BMF) den Antrag gem. § 48 BAO, das in Griechenland gelegene erbl. Vermögen zur Gänze aus der Abgabepflicht auszuscheiden, in eventu die in Griechenland bezahlte Erbschaftssteuer auf die inländische Steuer anzurechnen. Verwiesen wurde…
…96. Am 17. Oktober 2005 stellte die Bw an das Bundesministerium für Finanzen (BMF) den Antrag gem. § 48 BAO, das in Griechenland gelegene erbl. Vermögen zur Gänze aus der Abgabepflicht auszuscheiden, in eventu die in Griechenland bezahlte Erbschaftssteuer auf die inländische Steuer anzurechnen. Verwiesen wurde…
…96. Am 17. Oktober 2005 stellte die Bw an das Bundesministerium für Finanzen (BMF) den Antrag gem. § 48 BAO, das in Griechenland gelegene erbl. Vermögen zur Gänze aus der Abgabepflicht auszuscheiden, in eventu die in Griechenland bezahlte Erbschaftssteuer auf die inländische Steuer anzurechnen. Verwiesen wurde…
…96. Am 17. Oktober 2005 stellte die Bw an das Bundesministerium für Finanzen (BMF) den Antrag gem. § 48 BAO, das in Griechenland gelegene erbl. Vermögen zur Gänze aus der Abgabepflicht auszuscheiden, in eventu die in Griechenland bezahlte Erbschaftssteuer auf die inländische Steuer anzurechnen. Verwiesen wurde…
…96. Am 17. Oktober 2005 stellte die Bw an das Bundesministerium für Finanzen (BMF) den Antrag gem. § 48 BAO, das in Griechenland gelegene erbl. Vermögen zur Gänze aus der Abgabepflicht auszuscheiden, in eventu die in Griechenland bezahlte Erbschaftssteuer auf die inländische Steuer anzurechnen. Verwiesen wurde…
…96. Am 17. Oktober 2005 stellte der Bw an das Bundesministerium für Finanzen (BMF) den Antrag gem. § 48 BAO, das in Griechenland gelegene erbl. Vermögen zur Gänze aus der Abgabepflicht auszuscheiden, in eventu die in Griechenland bezahlte Erbschaftssteuer auf die inländische Steuer anzurechnen. Verwiesen wurde…
…96. Am 17. Oktober 2005 stellte die Bw an das Bundesministerium für Finanzen (BMF) den Antrag gem. § 48 BAO, das in Griechenland gelegene erbl. Vermögen zur Gänze aus der Abgabepflicht auszuscheiden, in eventu die in Griechenland bezahlte Erbschaftssteuer auf die inländische Steuer anzurechnen. Verwiesen wurde…
…96. Am 17. Oktober 2005 stellte die Bw an das Bundesministerium für Finanzen (BMF) den Antrag gem. § 48 BAO, das in Griechenland gelegene erbl. Vermögen zur Gänze aus der Abgabepflicht auszuscheiden, in eventu die in Griechenland bezahlte Erbschaftssteuer auf die inländische Steuer anzurechnen. Verwiesen wurde…
…€ 858,98 (für 2002), € 969,11 (für 2003), € 569,64 (für 2004) und € 372,48 (für 2005) festgesetzt. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung vom 26. August 2009, die sich neben den Bescheiden über die Festsetzung von Anspruchszinsen für die Einkommensteuer…
…Berücksichtigung der Kinder) und Teilerstattung nicht nachweislich getragenen (verbleibenden) Ausmaß auf die veranlagte inländische Einkommensteuer ungeachtet eines ablehnenden Bescheides des BMF gemäß § 48 BAO anzurechnen ist, obwohl mit Taiwan kein Doppelbesteuerungsabkommen in Geltung steht. Festgestellter maßgeblicher Sachverhalt Die aus Taiwan stammende Berufungswerberin (Bw.) ist seit…
…Jahr 2 % über dem Basiszinssatz. Anspruchszinsen, die den Betrag von 50,00 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Anspruchszinsen sind für einen Zeitraum von höchstens 48 Monaten festzusetzen. Gemäß § 205 Abs. 3 BAO kann der Abgabepflichtige, auch wiederholt, auf Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer Anzahlungen dem Finanzamt…
…Feststehen der der Höhe nach bekämpften österr. Erbschaftssteuer ein Antrag gemäß § 48 BAO an das Bundesministerium für Finanzen zu stellen sein. Der Erbschaftssteuerbemessung sei unzutreffend ein anteiliger Erwerb ausländischen Vermögens in Höhe von S 14,144.031 zugrunde gelegt worden. Der Reinnachlass habe jedoch als …
…Feststehen der der Höhe nach bekämpften österr. Erbschaftssteuer ein Antrag gemäß § 48 BAO an das Bundesministerium für Finanzen zu stellen sein. Der Erbschaftssteuerbemessung sei unzutreffend ein anteiliger Erwerb ausländischen Vermögens in Höhe von S 14,144.030 zugrunde gelegt worden. Der Reinnachlass habe jedoch als …
…Feststehen der der Höhe nach bekämpften österr. Erbschaftssteuer ein Antrag gemäß § 48 BAO an das Bundesministerium für Finanzen zu stellen sein. Der Erbschaftssteuerbemessung sei unzutreffend ein anteiliger Erwerb ausländischen Vermögens in Höhe von S 14,144.031 zugrunde gelegt worden. Der Reinnachlass habe jedoch als …