…Für den vorliegenden Fall vermag daher allein die Tatsache der Beendigung der Wohnungsvermietung im Jahre 2011 mit einem Gesamtverlust die Einschätzung der Betätigung als Liebhaberei nicht zu stützen. Das FA stellte auch nicht fest, dass der Bw. von vornherein eine zeitlich begrenzte Vermietungstätigkeit plante (vgl…
…zur Beendigung geführt haben, ist zu prüfen, ob sich die Betätigung (Vermietung) unter Ausklammerung der Auswirkungen der Unwägbarkeiten und unter Annahme der Fortführung (in der ursprünglich gewählten Bewirtschaftungsart) im absehbaren Zeitraum als objektiv ertragsfähig erwiesen hätte. Ob es sich dabei um eine von vornherein geplante…
…Ergebnisses) fortzusetzen, oder ob er die Vermietung für einen zeitlich begrenzten Zeitraum geplant hat. Dabei wird es an ihm gelegen sein, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant war, sondern sich die Beendigung erst nachträglich, insbesondere…
…Einstellung der Betätigung sei ein Nachweis erforderlich, dass die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen sei, sondern sich die Beendigung erst nachträglich, insbesondere nach Eintritt konkreter Unwägbarkeiten, ergeben habe (unter Hinweis auf VwGH 1.11.2002, 99/15/0012). Von der…
…aufgrund der erzielten Werbungskostenüberschüsse liege Liebhaberei im steuerlichen Sinne vor. Die Bw habe auch keinen Nachweis dafür erbracht, dass die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen sei. Die Beendigung stelle ein Indiz für eine von vornherein geplante zeitlich begrenzte Vermietung dar…
…Höhe und Zeitpunkt der Tilgung von vornherein konkretisiert und nachweisbar seien, kein Widerspruch zum Tilgungsplan laut Kreditvertrag bestehe und allfällige außerordentliche Tilgungen in einem überschaubaren Zeitraum von max. 10 Jahren geplant seien. Diese Voraussetzungen seien hier aber nicht erfüllt. 5.) Im Schreiben des Unabhängigen Finanzsenates…
…die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist, sondern die Beendigung erst nachträglich, insbesondere durch den Eintritt unvorhergesehener Umstände, ergeben hat (VwGH vom 14.12.2005, 2002/13/0001). Der Bw. hat die Eigentumswohnung mit d 2003 noch vor der Erzielung…
…daher nicht mit Reparaturarbeiten zu rechnen sei, nichts ändern, da es bei der Vermietung eines Einfamilienhauses abgesehen von den auf den jeweiligen Mieter überwälzten Reparaturarbeiten auch andere Instandhaltungs- und Sanierungsaufwendungen gibt, die zu Lasten des Vermieters gehen (z.B. Ausmalen des Hauses nach Beendigung des…
…Anlaufzeitraum von vornherein eine zeitliche Begrenzung erkennbar sein müsse. Die alleinige Tatsache der Beendigung spreche noch nicht für eine von vornherein geplante zeitliche Begrenzung. Sie ersuche daher die obigen Bescheide zu korrigieren und ihre Einkünfte laut Erklärung zu veranlagen bzw ihr das Ergebnis der Kriterienprüfung…
…auch die Weiterführung der Betätigung nicht zu einer solchen geführt hätte. Im Fall privater Motive liegt ab dem Entschluss grundsätzlich Liebhaberei vor, sofern diese sich nicht den Unwägbarkeiten annähern. Die vorzeitige Beendigung spricht dabei für sich allein nicht für eine von vornherein geplante zeitliche Begrenzung…
…die Vermietung nicht (latent) von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant war, sondern sich die Beendigung erst nachträglich, insbesondere durch den Eintritt konkreter Unwägbarkeiten ergeben hat (vgl. VwGH 23.11.2000, 95/15/0177; VwGH 14.12.2005, 2002/13/0001). Die zufolge der Mitteilung…
…zwanzigjährigen Beobachtungszeitraumes die Vermietung nicht zur Liebhaberei mache, wenn im Falle des Nichtverkaufes eine stichhältige Prognoserechnung die Liebhabereivermutung widerlege. Eine Ausnahme läge nur dann vor, wenn der Verkauf von vornherein geplant gewesen wäre. Der Verkauf der Eigentumswohnung sei zunächst überhaupt nicht geplant gewesen und sei…
…die Tätigkeit davor eingestellt wird. In einem derartigen Fall ist jedoch für die Annahme einer steuerlich beachtlichen Einkunftsquelle der Nachweis erforderlich, dass die Tätigkeit nicht von Vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist, sondern sich die Beendigung erst nachträglich, insbesondere durch den Eintritt konkreter…
…die vorzeitige Beendigung auf Grund von Umständen erfolgt, die keine Unwägbarkeiten darstellen (freiwillige Entscheidung), nur dann zu einer rückwirkenden Beurteilung als Liebhaberei führen, wenn dem Abgabepflichtigen der Nachweis (die Glaubhaftmachung) nicht gelingt, dass die Betätigung nicht von vornherein nur für einen begrenzten Zeitraum geplant war…
…begrenzten Zeitraum geplant hat (der Abschluss des Mietvertrages für nur ein Jahr spricht eher dafür). Daher wird es bei einer vorzeitigen Beendigung der Vermietung am Steuerpflichtigen liegen, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist…
…dass die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist, sondern sich die Beendigung erst nachträglich, insbesondere durch den Eintritt konkreter Unwägbarkeiten, ergeben hat. In diesem Zusammenhang kommt auch solchen Unwägbarkeiten steuerlich beachtliche Indizwirkung zu, die den Bereich der privaten Lebensführung betreffen…
…dass nicht von Vornherein von Liebhaberei ausgegangen werden könne. Das Finanzamt erließ daher in der Folge für die Jahr 1992-2002 ohne nähere Begründung gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufige Umsatzsteuer- und Feststellungsbescheide betreffend die gegenständliche Vermietung. Im Zuge der Veranlagung für das Jahr 2003…
…seine Vermietung tatsächlich einstellt, nachzuweisen, dass die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum angelegt war, sondern sich die Beendigung erst nachträglich, insbesondere durch den Eintritt konkreter Unwägbarkeiten, ergeben hat. Unter Berücksichtigung des, u.a. von der Betriebsprüfung, ermittelten Sachverhaltes, stelle sich der Veräußerungsvorgang…
…dass die Vermietung nicht von vornherein nur auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist, sondern sich die Beendigung der Betätigung erst nachträglich, insbesondere durch den Eintritt konkreter Unwägbarkeiten, ergeben hat (vgl. VwGH 11.11.2008, 2006/13/0199). Dies wurde der steuerlichen Vertreterin des Bw…
…die Steuerpflichtige jedoch tatsächlich eine ertragsfähige Vermietung vor Erreichen eines Gesamtüberschusses der Einnahmen über die Werbungskosten ein, obliegt es an ihr, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist, sondern sich die Beendigung erst nachträglich…