…676,96 € | zuzüglich: | | Doppelboden | 66.272,97 € | Bodenbelag | 39.559,78 € | Personenaufzug | 32.243,88 € | Tore mit Rampen | 24.858,19 € | | 162.934,82 € | davon 10…
…Die Bw. habe (demnach prämienbegünstigte) Investitionen "in die Technik" von (nicht prämienbegünstigten) Gebäudeinvestitionen wie folgt abgegrenzt: Bei den nachträglich eingebauten Personen- und Lastenliften sei die Investitionszuwachsprämie nur für die Aufzüge als solche (samt TÜV-Abnahme) beantragt worden; die Aufwendungen für die Liftschächte seien dem Gebäude…
…497,15 | Bemessungsgrundlage / Durchschnittsermittlung | 14.519,85 | davon 1/3 | (gerundet) | 4.840,00 | Investitionen 2002 lt. Antrag bzw. Anlagenverz. | 85.442,51 | abzüglich Kosten Personenaufzug | -79.750,34 | Invest.2002 gem. § 108e EStG lt…
…2000 errichtet und am selben Tag unter der Zahl 000 in das maltesische Firmenbuch eingetragen. Unter Punkt 3) des Gesellschaftsvertrages wurde festgelegt, dass die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit ausschließlich außerhalb von Malta entfaltet und dies auch ausschließlich mit natürlichen Personen, die in Malta nicht ansässig sind…
…ordentlichen Anstellung in einem Krankenhaus bzw. Pflegeheim, in Anspruch nehmen würde, sei der Anteil jener Personen - und bei diesen die Anzahl jener Monate -, bei denen die relevante lohnsteuerpflichtige Grenze überschritten wäre, weit geringer als die von der Behörde geschätzten 50%, nämlich mit etwa 15% anzunehmen…
…ohne weitere Überprüfung abgelehnt haben, habe ich mir rechtliche Auskunft eingeholt. Definition: § 106 EStG (Ehe-)Partnerschaft, Punkt 3 (Ehe-)Partner ist eine Person, mit der der Steuerpflichtige verheiratet ist oder mit der er mehr als 6 Monate, mit mindestens 1 Kind, in einer eheähnlichen Gemeinschaft…
…bei einer weiteren Verschlechterung des Gesundheitszustands seines Vaters, seinen Nebenwohnsitz in Graz aufzugeben und die Pflege vor Ort in Niederösterreich wahrzunehmen. In den nunmehr angefochtenen Einkommensteuerbescheiden für 2002 und 2003 berücksichtigte das FA die begehrten Aufwendungen nicht. Die Bescheidbegründung stellt die Rechtslage zur beruflichen Veranlassung…
…Festsetzung der Niederlassungsfreiheit gem. Art 43 Abs 1 EGV widerspreche. Beantragt werde den Bescheid vollinhaltlich aufzuheben und die Festsetzung des Zuschlages mit 0,00 € anzunehmen. Die übrigen Ausführungen der Berufung stellten eine Wiederholung des Schreibens vom 12. Januar 2009 dar. 4. Die Berufung wurde…
…A., abgelehnt. Begründend wurde darin ausgeführt, dass gemäß § 84 Abs. 1 BAO die Abgabenbehörde solche Personen als Bevollmächtigte abzulehnen habe, die die Vertretung anderer geschäftsmäßig, wenn auch unentgeltlich betreibe, ohne hiezu befugt zu sein. Gleichzeitig sei der Vollmachtgeber von der Ablehnung in Kenntnis zu setzen…
…KG., abgelehnt. Begründend wurde darin ausgeführt, dass gemäß § 84 Abs. 1 BAO die Abgabenbehörde solche Personen als Bevollmächtigte abzulehnen habe, die die Vertretung anderer geschäftsmäßig, wenn auch unentgeltlich betreibe, ohne hiezu befugt zu sein. Gleichzeitig sei der Vollmachtgeber von der Ablehnung in Kenntnis zu setzen…
…und somit eine Beeinträchtigung des Binnenmarktes vermieden würde. Eine fehlende Harmonisierung hindere den Normunterworfenen aber nicht, den Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit im Sinne der unmittelbaren Wirkung des Primärrechtes sofort aufzugreifen. Dies sei vor dem Hintergrund der enormen Belastungen, denen die Unternehmen durch derartige Mitgliedsbeiträge in…
…enthalte. Da der halbe Kaufpreis dem halben dreifachen Wert des Grundstückes entspreche, betrage die Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer Null €. Der Schenkungssteuerbescheid sei daher ersatzlos aufzuheben. Mit Schreiben vom 13. März 2007 wurde dem Finanzamt hinsichtlich des Zahlungsflusses mitgeteilt, dass beginnend ab dem 31. Juli…
…Jänner 2006 weist die Amtspartei sämtliche fünf Anträge ab und begründet diese Entscheidung mit §§ 11 und 12 UStG 1994, insbesondere führt sie § 11 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 ins Treffen. Zu den die Personen Prof. Dr. MI, Priv. Doz. Dr. BJ und Dipl.Kom…
…eine in § 46 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 genannte Gebietskörperschaft oder gemeinnützige Krankenanstalt verursacht worden ist. Nach § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht…
…der Zuzug von Familien aus Drittstaaten durch die fremdenrechtliche Rechtslage als erschwert anzusehen ist und es überlegenswert erscheine, bei Personen aus Drittstaaten generell "den Gedanken des amtlichen Lohnsteuerprotokolls, AÖF 2003/181, Punkt 1.3.3, aufzugreifen, wonach die Verlegung des Familienwohnsitzes aus einer strukturschwachen Region…
…worden. Mit Schreiben vom 5. August 2010 wurde der Bw. ersucht, die Widersprüche zwischen den von Wiener Wohnen bekannt gegebenen Personen und Beträgen und den von ihm im Berufungsverfahrens gemachten Angaben aufzuklären. In Entsprechung dieses Ersuchschreibens führte der Bw. aus, er habe seine älteste Tochter…
…Instanz in dieser Entscheidung aus, dass gem. § 2 Abs. 8 FLAG nur jene Personen Anspruch auf Familienbeihilfe hätten, wenn der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen im Inland gelegen wäre. Dabei seien neben den persönlichen Beziehungen auch die wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Der Bw. sei zwar in Österreich…
…einer transparenten Gesellschaft auszugehen, weil der wirtschaftliche Stifter oder der Begünstigte über das Vermögen der Gesellschaft ebenso frei verfügen könne wie über das eigene. Somit seien die Einkünfte auch diesen Personen zuzurechnen, insbesondere wenn ein Recht auf Widerruf und Änderungsbefugnisse vorliegen, was gegenständlich gemäß Stiftungsstatuten…
…im Heimatland nur dann beruflich veranlasst, wenn der Familienwohnsitz (= Ort an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet) v. Beschäftigungsort des Steuerpflichtigen so weit entfernt ist, dass ihm eine tägliche Rückkehr nicht…
…wie folgt ermittelt worden sei: Bei der Sozialversicherung nicht angemeldete Dienstnehmer, gefälschte Unbedenklichkeitsbescheinigung, Vorspielung von Lohnauszahlungen an nicht existente Personen bzw. Subunternehmer. Um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Abgabeneinhebung zu begegnen, könne die Abgabenbehörde nach Entstehung des Abgabenanspruches bis zum Eintritt der Vollstreckbarkeit einen…