RIS AI
3 565 Treffer1561 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 1433–14345.5.13.4 Zweikontenmodell
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…wenn Fremdmittel und nicht Eigenmittel dem Betrieb entzogen werden. Wenn Geldmittel entnommen werden, obwohl bei saldierter Betrachtung der Bankkonten kein Geldmittelüberschuss im Betrieb vorhanden ist, entstehen durch die Entnahmen keine betrieblichen Schulden. Die Entnahmen stehen vielmehr in einem eindeutigen Veranlassungszusammenhang mit dem Ansteigen der Fremdmittel.…

EStR 2000 Rz 5517–556318.1.3.3 Branchenbezogene Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

…die Geschäftseinrichtung und die Gewerbeberechtigung bilden die tragenden Unternehmensgrundlagen, während dem Warenlager, dem Personal, den Forderungen und den Schulden keine wesentliche Bedeutung zukommt (VwGH 12.12.1972, 1744/71; VwGH 22.4.1986, 85/14/0165). Café-Konditorei Rz 5522: Zu den wesentlichen Grundlagen des…

UStR 2000 Rz 6764.7. Geschäftsveräußerung im Ganzen
geltende FassungRichtlinien16.11.2018

4.7. Geschäftsveräußerung im Ganzen Rz 676: Bemessungsgrundlage ist das Entgelt, wobei übernommene Schulden ebenfalls zum Entgelt zählen. Es handelt sich zwar bei der Geschäftsveräußerung um eine einheitliche Lieferung, bei der Berechnung der USt ist aber eine Aufteilung der Bemessungsgrundlage vorzunehmen, als ob der Unternehmer…

EStR 2000 Rz 1049–1058Konventionalstrafen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

Konventionalstrafen Rz 1049: sind in der betrieblichen Sphäre Betriebseinnahmen. Randzahl 1050: entfällt Nachsicht, Nachlass Rz 1051: betrieblicher Schulden ist Einnahme, soweit hierfür nicht private Gründe vorliegen. Nebengeschäfte Rz 1052: Siehe Rz 1003. Personensteuern Rz 1053: Gutschriften, Erstattungen und Nachsichten sind keine Einnahmen (Einkommensteuer, Vermögensteuer, Erbschafts…

EStR 2000 Rz 1148–11605.4.6.2 Dienstvertrag
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…4.6.2 Dienstvertrag 5.4.6.2.1 Allgemeines Rz 1148: Ein Dienstvertrag, der gemäß § 47 EStG 1988 das Schulden der Arbeitskraft zum Inhalt hat, setzt das Vorliegen einer besonderen Vereinbarung voraus, die über die im Familienrecht begründete Mitwirkungspflicht hinausgeht (VwGH 5.12.1973…

EStR 2000 Rz 1519–1524Einrichtungsgegenstände im häuslichen Arbeitszimmer
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Strom (EKBSG, BGBl. I Nr. 220/2022) eine abzugsfähige Betriebsausgabe dar. Erbauseinandersetzung, Erbschaftsregelung Rz 1521: Die dadurch anfallenden Kosten sind deshalb keine Betriebsausgabe, weil sie lediglich die Privatsphäre bzw. einen nicht der Einkommensteuer unterliegenden Vermögenszuwachs betreffen (VwGH 7.7.2011, 2008/15/0142). Sie sind…

EStR 2000 Rz 3482–3532Investitionszuschüsse
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

Investitionszuschüsse Rz 3482: Ist die Rückzahlung eines Investitionszuschusses vertraglich vereinbart, so liegt keine Rückstellung, sondern eine Verbindlichkeit vor. Ist ungeachtet des Fehlens einer diesbezüglichen Vereinbarung mit der Rückforderung ernsthaft zu rechnen, muss eine Rückstellung in der Bilanz ausgewiesen werden. Ist am Bilanzstichtag (noch) nicht sicher…

KStR 2013 Rz 1522–153228.4 Sanierungsgewinn
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Erkenntnis vom 27.4.1971, 1420/69). Keine Sanierungsabsicht liegt vor bei: Abgabennachsicht (ohne Einbeziehung in eine allgemeine Sanierungsmaßnahme) der Abgabenbehörde (VwGH 20.11.1964, 1657/63); einem Schuldnachlass zur Erhaltung des guten Rufes eines Gesellschafters (VwGH 27.3.1985, 83/13/0068); einem als…

UStR 2000 Rz 4131–4142121. Erklärungen (Art. 21 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…übergegangene Steuer beim Dreiecksgeschäft (siehe Rz 4291 bis Rz 4296a) zu entrichten haben und für Personen, die keine Unternehmer sind und Steuerbeträge nach Art. 7 Abs. 4 zweiter Satz UStG 1994 schulden (Vertrauensschutzregelung; siehe Rz 4016 bis Rz 4020). Randzahlen 4132 bis 4140: derzeit frei.…

EStR 2000 Rz 1041–1048Fremdgelder
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…7.1971, 0140/69) oder wenn tatsächlich wie über eigenes Geld verfügt wird (zB Veruntreuung und Verwendung für Schuldenrückzahlung). Vorschüsse für künftige Leistungen sind - auch bei späterer Abtretung an einen Substituten - keine Fremdgelder. Geschenke Rz 1042: Über bloße Aufmerksamkeiten hinausgehende Zuwendungen von Geschäftsfreunden bzw. Kunden…

EStR 2000 Rz 520–530Klientenstock
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…94/14/0125). Das Mietrecht an betrieblich genutzten Räumen gehört zum Betriebsvermögen, auch wenn in der Bilanz kein Wertansatz dafür aufscheint. Betriebliche Mietrechte werden nämlich idR nicht bilanziert, weil sich die gegenseitigen Forderungen und Schulden wechselseitig ausgleichen. Wird jedoch von einer Seite eine Vorleistung erbracht…

EStR 2000 Rz 1421–14285.5.13 Zinsen als Betriebsausgaben
geltende FassungRichtlinien02.01.2006

…steht (VwGH 26.6.1984, 83/14/0204). Aus einer für frühere Zeiträume durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung ergibt sich hinsichtlich der Zuordnung der Schulden zum Betrieb bzw. zum Privatbereich keine Bindung für nachfolgende Zeiträume, in denen die Zinsaufwendungen anfallen (VwGH 23.3.2000, 97/15/0164)…

GebR 2025 Rz 1250–125527. Tarif der gebührenpflichtigen Rechtsgeschäfte (§ 33 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…siehe Rz 1254 f) des Annehmenden oder bei Adoption durch Ehegatten oder eingetragenen Partner der beiden Annehmenden. Rz 1252: Beträgt der Wert des Vermögens des Annehmenden nicht mehr als 22.000 Euro, fällt keine Gebühr an. Übersteigt das Vermögen den Betrag von 22.000 Euro…

GebR 2025 Rz 1588–160027.10.3. Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…dass er das Recht oder die Forderung erhält. Deshalb ist auch der Betrag übernommener Schulden und Haftungen gebührenrechtlich als Teil des Entgelts anzusehen. Rz 1589: Bemessungsgrundlage ist jenes Entgelt, welches der Zedent vom Zessionar oder von einem Dritten für den Zessionar für die abgetretene Forderung…

KStR 2013 Rz 486–49311. Einlagen (§ 8 Abs. 1 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…Abs. 1 KStG 1988 folgt bereits aus der Systematik des Gewinnbegriffs, da sie in gleicher Weise wie Einlagen im Sinne des § 6 Z 5 EStG 1988 keine betrieblich veranlassten Vermögenszugänge darstellen. Unbeachtlich sind daher Vermögenszuführungen seitens des Anteilsinhabers, die er in dieser Eigenschaft erbringt, unabhängig…

KStR 2013 Rz 614–63213.5.3 ABC des Vorteilsausgleiches
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…er habe durch mehrere Jahre hindurch seinerseits der Körperschaft Darlehen ohne Zinsenverrechnung gewährt, können aus diesem Grund allein beide Zinsansprüche nicht fiktiv gegeneinander aufgerechnet werden. Wenn keine Vereinbarung mit einem klaren und eindeutigen Inhalt vorliegt (Höhe der wechselseitigen Verbindlichkeiten; Bedingungen der Darlehensgewährung wie Zinssatz, Rückzahlung…

KStR 2013 Rz 901–912Sachbezug
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…Sanierung Rz 903: Beteiligt sich die Körperschaft an einer allgemeinen Sanierungsmaßnahme zugunsten ihres Anteilsinhabers, etwa einem Zwangsausgleich, ist ein in einem im gleichen Maß wie alle anderen Gläubiger des Anteilsinhabers vorgenommener Schuldnachlass keine verdeckte Ausschüttung (VwGH 27.3.1985, 83/13/0068, 83/13/0074)…

LStR 2002 Rz 1063542.5.7 § 19 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann. Die Gutschrift von Einnahmen auf einem Verrechnungskonto stellt dann keinen Zufluss dar, wenn sie auf einer Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers beruht. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner objektiv generell mangels bereiter Mittel nicht nur vorübergehend außerstande ist, fällige Geldschulden regelmäßig zu…

UmgrStR 2002 Rz 1–271. Verschmelzungen (Art. I UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

… 225a Abs. 3 AktG folgende Rechtswirkungen verbunden: Das Vermögen der übertragenden Körperschaft geht einschließlich der Schulden auf die übernehmende Körperschaft über; die Rechtssubjektivität der übertragenden Körperschaft erlischt, wozu es keiner besonderen Löschung der übertragenden Körperschaft bedarf; die Anteilsinhaber der übertragenden Körperschaft werden zu Anteilsinhabern der…

StiftR 2009 Rz 223–2278.2 Zurechnung der Zuwendung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…gelten daher als an jenem Tag zugeflossen, der im Zuwendungsbeschluss angegeben ist, bzw. sofern keine Angabe erfolgt ist, am Tag nach dem Beschluss. Rz 225: Dies gilt grundsätzlich auch für einen steuerpflichtigen Vorteil im Sinne des § 27 Abs. 1 Z 7 zweiter Satz EStG 1988…