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UZKArtikel 104 Buchmäßige Erfassung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 104 Buchmäßige Erfassung (1) Die in Artikel 101 genannten Zollbehörden erfassen in ihren Büchern in Übereinstimmung mit den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften den gemäß dem genannten Artikel festgesetzten zu entrichtenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag. In den in Artikel 102 Absatz 1 Unterabsatz 2 genannten Fällen findet Unterabsatz…

ZK-25605.4. Buchmäßige Erfassung
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

5.4. Buchmäßige Erfassung 5.4.1. Im Rahmen der Überlassungsfiktion entstandene Zollschuldbeträge Soweit Einfuhrabgabenbeträge im Rahmen der Überlassungsfiktion entstanden sind, sind diese selbst zu berechnen, in der Abrechnung getrennt von anderen Einfuhrabgabenbeträgen auszuweisen und mit der Vorlage der Abrechnung zu entrichten (Selbstberechnung). Eine bescheidmäßige…

UZKArtikel 105 Zeitpunkt der buchmäßigen Erfassung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Maßnahme im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Entsteht eine Zollschuld unter anderen als den in Absatz 1 genannten Umständen, so erfolgt die buchmäßige Erfassung des zu entrichtenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag, an dem die Zollbehörden in der Lage sind…

UZK-IAKapitel 2 Erhebung, Entrichtung, Erstattung und Erlass des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Erlass des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags Abschnitt 1 Festsetzung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags, Mitteilung der Zollschuld und buchmäßige Erfassung Unterabschnitt 1 Artikel 165 Amtshilfe zwischen den Zollbehörden (Artikel 101 Absatz 1 und Artikel 102 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Ist eine Zollschuld entstanden, teilen die Zollbehörden…

UZKKapitel 3 Erhebung, Entrichtung, Erstattung und Erlass des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Entrichtung, Erstattung und Erlass des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags Abschnitt 1 Festsetzung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags, Mitteilung der Zollschuld und buchmäßige Erfassung Artikel 101 Festsetzung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags (1) Der zu entrichtende Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag wird von den Zollbehörden, die für den Ort zuständig sind…

EStR 2000 Rz 1190–11955.4.7.2 Echte stille Gesellschaft
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…Erhebung von Gebühren und Verkehrsteuern zuständigen Finanzämtern ist somit nicht ausreichend (VwGH 27.5.1998, 95/13/0171). Hat das stille Gesellschaftsverhältnis jedoch seinen Niederschlag durch buchmäßige Erfassung der Einlage gefunden, ist eine gesonderte Mitteilung an das Finanzamt nicht erforderlich (vgl. VwGH 11.11.1980…

ZK-07705. Erhebung und Entrichtung des Zollschuldbetrages (Art. 101 bis 115 UZK, Art. 87 bis 91 UZK-DA, Art. 165 bis 171 UZK-IA, §§ 59 bis 70 ZollR-DG)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…91 UZK-DA, Art. 165 bis 171 UZK-IA, §§ 59 bis 70 ZollR-DG) 5.1. Festsetzung, Mitteilung des Zollschuldbetrages an den Zollschuldner und buchmäßige Erfassung (Art. 101 bis 107 UZK und Art. 87 bis 88 UZK-DA, Art. 165 bis 171 UZK-IA, §§ 59…

ZT-16005. Erhebung der Zollschuld
geltende FassungRichtlinien20.01.2021

…zum Zeitpunkt der Annahme der Anmeldung für die jeweilige Teilsendung in Kraft sind und die für die gesamte Maschine gelten. Im Falle von Unstimmigkeiten anlässlich der nachträglichen Prüfung, ist seitens der Überwachungszollstelle eine Endabrechnung vorzunehmen und allenfalls eine nachträgliche buchmäßige Erfassung (Art. 77 UZK) bzw…

ZK-25901. Einführung und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…soweit ein Bezug zur pV besteht zollamtliche Überwachung, Prüfungen und Kontrollen buchmäßige Erfassung von Zollschuldbeträgen Übergangsbestimmungen, soweit die pV betreffende elektronische Systeme noch nicht verfügbar sind und die damit im Zusammenhang stehenden Datenanforderungen und Codes noch nicht anwendbar sind Dies erfordert auch die Abgrenzung zu…

ZK-23706.7.3. Kontrolltätigkeiten vor Ort
geltende FassungRichtlinien01.08.2023

…die im Verhältnis zur Schwere bzw. Häufigkeit der Unregelmäßigkeit stehen müssen: Zollschuldrechtliche Würdigung (siehe ZK-0770), Verfassung einer Niederschrift einschließlich Wahrung des Parteiengehörs, ggf. buchmäßige Erfassung der Zollschuld, Prüfungsfrequenz erhöhen, Risiko- bzw. Verfahrensprofile setzen (Beschau), Personen (Sachbearbeiter) von Verfahren ausschließen, Androhung des Widerrufs der Bewilligung…

ZK-25601. Einführung und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien28.05.2021

…soweit ein Bezug zu den Erledigungsmöglichkeiten der aV bestehen zollamtliche Überwachung, Prüfungen und Kontrollen buchmäßige Erfassung von Zollschuldbeträgen Übergangsbestimmungen, soweit die aV betreffende elektronische Systeme noch nicht verfügbar sind und die damit im Zusammenhang stehenden Datenanforderungen und Codes noch nicht anwendbar sind Dies erfordert auch…

ZK-25605. Abrechnung
geltende FassungRichtlinien28.05.2021

…des Art. 170 Abs. 1 UZK-DA). Die Frist für die buchmäßige Erfassung beginnt erst mit dem Datum der Übermittlung der Abrechnung zu laufen. 5.2.1.2. Verspätete Vorlage der Abrechnung Die Überlassungsfiktion der Zollschuldentstehung nach Art. 77 UZK in Verbindung mit Art. 170…

ZK-25606. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

…eine stichprobenweise, risikoorientierte Überprüfung der ausgewiesenen Beträge ist jedoch sicherzustellen. Hinweis: Eine vollständige Abstandnahme von der Überprüfung der in den Unterpunkten 1 bis 3 genannten Prüfungsbereiche ist nicht zulässig. Die Überwachungszollstelle gewährleistet die fristgerechte buchmäßige Erfassung der in der Abrechnung ausgewiesenen Einfuhrabgabenbeträge, das sind: Einfuhrabgabenbeträge…

ZT-250539.3.5. Vorgangsweise bei materiellen Mängeln
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

…ergeben hat, dass die Echtheitsbescheinigung zu Recht ausgestellt wurde. Anstelle einer Sicherheitsleistung steht es dem Anmelder aber auch frei, die unmittelbare buchmäßige Erfassung des außerhalb des Kontingentes zu erhebenden Abgabenbetrags zu beantragen. Die Echtheitsbescheinigung und alle sonstigen zweckdienlichen Unterlagen, zB Rechnungen oder Kopien davon, nicht…

UZKAbschnitt 8 Aufbewahrung von Unterlagen und sonstigen Informationen sowie Gebühren und Kosten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…in dem das betreffende Zollverfahren erledigt wird oder die vorübergehende Verwahrung endet. (2) Stellt sich unbeschadet des Artikels 103 Absatz 4 bei einer Zollkontrolle in Bezug auf die Zollschuld heraus, dass die betreffende buchmäßige Erfassung berichtigt werden muss, und ist der Beteiligte hiervon unterrichtet worden…

ZK-07701. Einführung und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…der Zollschuld Art. 89 bis Art. 98 Sicherheitsleistung Art. 101 bis 105 Festsetzung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags, Mitteilung der Zollschuld und buchmäßige Erfassung Art. 108 bis Art. 114 Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags Art. 116 bis 121 Erstattung und Erlass Art. 124 Erlöschen der Zollschuld…

ZK-07705.2. Fristen und Modalitäten für die Entrichtung des Abgabenbetrages (Art. 108 bis Art. 114 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…gewährt, darf die Zahlungsfrist zehn Tage, gerechnet ab dem Tag der Mitteilung des geschuldeten Abgabenbetrages an den Zollschuldner, nicht überschreiten. Ist einer Person eine Globalisierung der buchmäßigen Erfassung gemäß Art. 105 Abs. 1 zweiter Unterabsatz UZK bewilligt worden, dann wird diese Frist so festgesetzt, dass…

ZK-07707. Erlöschen der Zollschuld (Art. 124 - 126 UZK, Art. 103 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…eine noch nicht vorgeschriebene Zollschuld jedoch unabhängig vom Verfahren zur Prüfung des Vorliegens eines Erlöschenstatbestandes nach den hierfür maßgebenden Vorschriften und Fristen geltend zu machen (also "Parteiengehör", Mitteilung und buchmäßige Erfassung); zweckmäßigerweise wäre das Vorliegen eines Erlöschenstatbestandes aber vorher nachzuweisen und zu beurteilen. 7.2…

ZK-20301.5. Verfahrenshinweise
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…Im Reiseverkehr besteht eine herabgesetzte Bagatellgrenze (§ 14 ZollR-DV 2004). Die buchmäßige Erfassung hat zu unterbleiben, wenn der Gesamtbetrag der Abgaben 3 Euro im Einzelfall nicht überschreitet. Die Bagatellgrenze ist "gefallen" und betrifft nur mehr die Verstöße gemäß Art. 79 UZK. Auszug aus der ZollR…

ZK-25405. Überwachung
geltende FassungRichtlinien15.07.2024

…inwieweit es sich bei den ausgewiesenen Verlusten um tatsächlich wirtschaftlich nicht weiter nutzbaren Ausschuss handelt) die rechtzeitige buchmäßige Erfassung und Vorschreibung allenfalls entstandener Zollschulden die Freigabe allenfalls erhobener Sicherheiten die Einleitung von Außen- und Betriebsprüfungen/Zoll in Anlassfällen (insbesondere in Fällen festgestellter oder vermuteter Unregelmäßigkeiten…