…1996, 96/15/0125). Rz 481: | Betrieblich genutzte bewegliche Wirtschaftsgüter | Betriebliche Nutzung | 0 - 50% | 50 - 100% | Zurechnung zum Betriebsvermögen | 0% | 100% | Erfassung stiller Reserven bei Verkauf oder Entnahme | 0% | 100% | Absetzung für Abnutzung, sonstige…
…Sportstätten die Wartung und Instandhaltung, oder deren Verbindung mit einer Freizeiteinrichtung oder Restaurationsbetrieb. 17.2.4 Vermietung von beweglichen Wirtschaftsgütern Rz 5439: Die (langfristige) Vermietung bloß eines einzelnen beweglichen Wirtschaftsgutes durch eine Privatperson geht über Vermögensverwaltung auch dann nicht hinaus, wenn die Vermietung durch einen…
118. Aufzeichnungspflichten (Art. 18 UStG 1994) Randzahlen 4096 bis 4104: derzeit frei.
…8 Z 2 EStG 1988). Verluste aus Leistungen gemäß § 29 Z 3 EStG 1988 unterliegen einem Ausgleichsverbot (insbesondere Vermietung beweglicher Gegenstände und gelegentliche Vermittlungen, darunter fallen auch Privatgeschäftsvermittler mit Umsätzen von weniger als 900 Euro jährlich). Verluste aus Spekulationsgeschäften sind nur mit allenfalls vorhandenen Spekulationsüberschüssen…
…Umschlag, die Lagerung oder eine andere sonstige Leistung unselbständige Nebenleistungen zu einer Güterbeförderung darstellen, teilen sie deren umsatzsteuerliches Schicksal (vgl. Rz 3912i). 3a.11.4. Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen Rz 641c: § 3a Abs. 11 lit. c UStG 1994 gilt nur für Leistungen an Nichtunternehmer…
…von Sachverständigen. Hiezu gehören zB die Anfertigung von rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Gutachten, soweit letztere nicht im Zusammenhang mit einem Grundstück (§ 3a Abs. 9 UStG 1994) oder mit beweglichen Gegenständen (§ 3a Abs. 11 lit. c UStG 1994) stehen, sowie die Aufstellung von Finanzierungsplänen, die Auswahl…
12.2. Leistungen für Zwecke des Unternehmens Rz 1901: Eine Leistung wird grundsätzlich an den erbracht, der aus dem schuldrechtlichen Vertragsverhältnis, das dem Leistungsverhältnis zu Grunde liegt, berechtigt oder verpflichtet ist. Wird in der Rechnung ein anderer bezeichnet als der Leistungsempfänger, ist grundsätzlich kein Vorsteuerabzug…
3.2. Maßgeblicher Zustand Bei der Beurteilung, ob eine bewegliche Sache Abfall im Sinne des AWG 2002 ist, ist deren Zustand zum Zeitpunkt des Grenzübertrittes (über die Zollgrenze) maßgebend. Ist eine Sache zum Zeitpunkt des Grenzübertrittes nicht als Abfall anzusehen, fällt sie auch dann nicht…
…Beim subjektiven Abfallbegriff kommt es allein darauf an, ob sich jemand einer lediglich als "beweglich" zu qualifizierenden Sache entledigt hat oder entledigen will. Die zivilrechtlichen Eigentums- und Besitzfragen hinsichtlich der beweglichen Sache sind grundsätzlich unerheblich. (2) Materialien, deren sich der bisherige Inhaber entledigen will und…
…3 Gebäude 4.1.10.4.3.1 Gemischt genutzte Liegenschaften bzw. Gebäude Rz 557: Von dem in Rz 479 ff beschriebenen Grundsatz der Nichtaufteilbarkeit von beweglichen Wirtschaftsgütern besteht bei Liegenschaften und Gebäuden eine Ausnahme, wobei folgende Fälle zu unterscheiden sind: 4.1.10.4…
2.1.2. Handelsstatistische Anmeldepflicht (1) Der handelsstatistischen Anmeldepflicht unterliegen Waren, das sind alle beweglichen Güter, einschließlich des elektrischen Stroms, die aus einem Drittland in die Gemeinschaft oder aus der Gemeinschaft in ein Drittland verbracht werden (siehe Verordnung (EG) Nr. 471/2009, Artikel 2). (2…
1. Begriffsbestimmungen 1.1. Abfälle (1) Als Abfälle gelten gemäß § 2 AWG 2002 bewegliche Sachen, a)deren sich der Besitzer entledigen will oder entledigt hat oder b)deren Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung als Abfall erforderlich ist, um die öffentlichen Interessen (siehe Abschnitt 1.1…
…Feststellungsverfahren 9.1. Feststellungsbescheid (1) Werden die für einen Abfalltransport erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt bzw. mitgeführt und bestehen im Zuge der Durchführung des Zollverfahrens Bedenken, dass eine bewegliche Sache bewilligungspflichtiger Abfall sein könnte, so hat die Zollstelle gemäß § 70 Abs. 3 AWG 2002 bei der…
…1) Gemäß § 1 Abs. 1 DMSG finden die in diesem Bundesgesetz enthaltenen Bestimmungen auf von Menschen geschaffene unbewegliche und bewegliche Gegenstände (einschließlich Überresten und Spuren gestaltender menschlicher Bearbeitung sowie künstlich errichteter oder gestalteter Bodenformationen) von geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Bedeutung ("Denkmale") Anwendung, wenn ihre…
…materiell oder immateriell, beweglich oder unbeweglich -, die keine Gelder sind, aber für den Erwerb von Geldern, Gütern oder Dienstleistungen verwendet werden können. Zu beachten ist, dass es dabei unerheblich ist, ob es sich um körperliche oder nicht körperliche, bewegliche oder unbewegliche Waren handelt, daher ist…
…materiell oder immateriell, beweglich oder unbeweglich -, die keine Gelder sind, aber für den Erwerb von Geldern, Gütern oder Dienstleistungen verwendet werden können. Zu beachten ist, dass es dabei unerheblich ist, ob es sich um körperliche oder nicht körperliche, bewegliche oder unbewegliche Waren handelt, daher ist…
…beweglich oder unbeweglich sind, bei denen es sich nicht um Gelder handelt, die aber für den Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen verwendet werden können. Zu beachten ist, -dass es dabei unerheblich ist, ob es sich um körperliche oder nicht körperliche, bewegliche oder unbewegliche Waren…
…beweglich oder unbeweglich sind, bei denen es sich nicht um Gelder handelt, die aber für den Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen verwendet werden können. Zu beachten ist, -dass es dabei unerheblich ist, ob es sich um körperliche oder nicht körperliche, bewegliche oder unbewegliche Waren…
…oder immateriell, beweglich oder unbeweglich sind, bei denen es sich nicht um Gelder handelt, die aber für den Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen verwendet werden können. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um körperliche oder nicht körperliche, bewegliche oder unbewegliche Waren handelt, daher…
…Die maschinellen Anlagen wie der Liftmotor, das Zugseil, Schleppliftbügel sind bewegliche Wirtschaftsgüter (VwGH 15.2.1983, 82/14/0067). Schwebende Geschäfte Rz 537: Solange ein schwebendes Geschäft noch keinen wirtschaftlichen Niederschlag gefunden hat (noch von keiner Seite erfüllt wurde), ist es nicht auszuweisen (VwGH 19…