…7 Abs. 4 zweiter Satz UStG 1994 schulden (Vertrauensschutzregelung; siehe Rz 4016 bis Rz 4020). Randzahlen 4132 bis 4140: derzeit frei. 121.2. Fahrzeugeinzelbesteuerung Rz 4141: Die Erklärung betreffend Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge und jene motorbetriebene Landfahrzeuge, die nicht normverbrauchsabgabepflichtig sind, erfolgt mit dem amtlichen Vordruck U…
…Bei PKW 2 liegt die erste Inbetriebnahme 3 Jahre zurück, jedoch sind erst 5.000 km zurückgelegt worden: Beide Fahrzeuge gelten als neu. 101.9.2. Neues Wasserfahrzeug Randzahlen 3678 bis 3679: derzeit frei. 101.9.3. Neues Luftfahrzeug Randzahlen 3680 bis 3685. derzeit frei.
…Oy). Beispiel: Der Unternehmer A, der einen Handel mit technischen Geräten betreibt, liefert Bordinstrumente an die Fluggesellschaft B. 9.1. Umsätze für die Seeschifffahrt 9.1.1. Betroffene Wasserfahrzeuge Rz 1132: Unter Seeschifffahrt ist die Hochseeschifffahrt zu verstehen. Gemäß § 2 Z 2 Seeschifffahrtgesetz, BGBl. Nr…
…Gasturbinen mit einer Leistung von 5 000 kW oder weniger für den Antrieb von Wasserfahrzeugen | Ex ex ex 8411 82 | Andere Gasturbinen mit einer Leistung von mehr als 5 000 kW für den Antrieb von Wasserfahrzeugen | Ex ex ex 8468 | Maschinen…
…Verordnung gilt a)im Gebiet der Gemeinschaft, einschließlich ihres Luftraums oder an Bord aller Luft- oder Wasserfahrzeuge unter der Hoheitsgewalt eines Mitgliedstaats, b)für alle Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats und für alle nach dem Recht eines Mitgliedstaats gebildeten oder eingetragenen Rechtspersonen, Einrichtungen oder Körperschaften. 6.2…
…Strafbestimmungen 6.1. Geltungsumfang der Verordnung Die Verordnung gilt im Gebiet der Gemeinschaft, einschließlich ihres Luftraums, an Bord jedes Luft- oder Wasserfahrzeugs, das der Hoheitsgewalt eines Mitgliedstaats unterliegt, für jede Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt und sich innerhalb oder außerhalb des Gebiets der…
…Paletten und Container). Die UZK-DA unterscheidet bei Straßen-, Luft- und Wasserfahrzeugen zwischen gewerblicher Verwendung und eigenem Gebrauch. Die Fahrzeuge müssen in beiden Fällen außerhalb des Zollgebietes der Union zugelassen sein oder im Eigentum einer in einem Drittland ansässigen Person stehen und durch eine solche…
…1. Straßen-, Luft- und Wasserfahrzeuge zur gewerblichen Verwendung Als "Gewerbliche Verwendung" eines Beförderungsmittels gelten folgende Fälle gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Waren gegen Entgelt oder andere materielle Vorteile (Gewinnabsicht); Beförderung von Waren im Rahmen eines Betriebes ohne Entgelt (Werkverkehr). Als "Verwender" gilt jenes Unternehmen, für…
…21 | Außenbordmotoren für Wasserfahrzeuge (Fremdzündung) | ex | 8408 10 | Außenbordmotoren für Wasserfahrzeuge (Selbstzündung) | ex | 8501 31 | Elektrische Außenbordmotoren für Wasserfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 750 W | ex | 8501 32 | Elektrische Außenbordmotoren für Wasserfahrzeuge…
…Verordnung gilt a)im Gebiet der Gemeinschaft, einschließlich ihres Luftraums oder an Bord aller Luft- oder Wasserfahrzeuge unter der Hoheitsgewalt eines Mitgliedstaats, b)für alle Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats und für alle nach dem Recht eines Mitgliedstaats gebildeten oder eingetragenen Rechtspersonen, Einrichtungen oder Körperschaften. 1.2…
…2) Gemäß Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 gilt diese Verordnung: -im Gebiet der Gemeinschaft, einschließlich ihres Luftraums, -an Bord jedes Luft- oder Wasserfahrzeugs, das der Hoheitsgewalt eines Mitgliedstaats unterliegt, -für jede Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt und sich innerhalb oder…
…noch für die für Patentanmeldungen erforderlichen Mindestinformationen. EXPLORATION UND FÖRDERUNG VON ERDÖL UND ERDGAS 1.A Ausrüstung 1.Geophysikalische Prospektionsausrüstung, -fahrzeuge, -wasserfahrzeuge und -flugzeuge, besonders konstruiert oder angepasst für die Erhebung von Daten für die Erdöl- und Erdgasexploration, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür. 2.Sensoren…
…Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör | 88 | Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon | 89 | Wasserfahrzeuge und schwimmende Vorrichtungen Teil B - Luftfahrzeugmodelle und - typen nach Artikel 16q Absatz 1 An-24R/RV, An-148-100B, Il-18D…
…die durch Bewaffnung, Ausrüstung oder sonstige Vorrichtungen für den unmittelbaren Kampfeinsatz besonders gebaut und ausgerüstet sind | ex 8906 00 | Oberwasserkriegsschiffe, Unterseeboote und sonstige Wasserfahrzeuge, die durch Bewaffnung, Panzerung oder sonstige Vorrichtungen für den unmittelbaren Kampfeinsatz besonders gebaut und ausgerüstet sind sowie Rümpfe für…
…die nicht unter die Buchstaben a bis f fallen, h)Erzeugnisse der Seefischerei und andere von einem Wasserfahrzeug der Vertragspartei außerhalb der Küstenmeere aus dem Meer gewonnene Erzeugnisse, i)an Bord eines Fabrikschiffs der Vertragspartei ausschließlich aus den unter Buchstabe h genannten Erzeugnissen hergestellte Erzeugnisse…
…Vorschriften nichts anderes vorsehen. Beförderungsmittel Als Beförderungsmittel gelten: Straßenfahrzeuge, Anhänger, Sattelanhänger, Eisenbahnwaggons, Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Container. Abgangszollstelle Zollstelle, die die Versandanmeldung zum Unionsversandverfahren annimmt. Durchgangszollstelle Die Ausgangszollstelle aus dem Zollgebiet der Union, wenn eine Sendung dieses Zollgebiet im Verlauf eines Unionsversandverfahrens über eine Grenze zwischen einem…
…10 oder 14 Stellen) anzugeben. 2.Gilt der Antrag für Waren, die unter die besonderen Bestimmungen A und B der einführenden Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur fallen (Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder Förderplattformen, zivile Luftfahrzeuge und für zivile Luftfahrzeuge bestimmte Waren)…
…2) | Betrifft der Antrag Waren, die unter die besonderen Bestimmungen A und B in Titel II der einführenden Vorschriften in Teil I der Kombinierten Nomenklatur fallen (Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder Förderplattformen, zivile Luftfahrzeuge und für zivile Luftfahrzeuge bestimmte…
…nicht bestickten Geweben, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 6306 | Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter und für Landfahrzeuge; Campingausrüstungen. | Wie für die Teilpositionen angegeben | | - Planen und Campingausrüstungen, aus Filzen…
…Vormaterialien der Position 8804 oder Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 70 vH des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet | Kapitel 89 | Wasserfahrzeuge und schwimmende Vorrichtungen | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte…