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Findok · Richtlinien

AH-2616

Anlage 8

geltende FassungRichtlinie2026-0.649.417gilt ab 02.04.2026

Inhaltsverzeichnis der AH-2616

Wortlaut laut Findok

Anlage 8 Anhang VIb der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 - Liste der in den Artikeln 10a, 10b und 10c und Artikel 31 Absatz 1 genannten maritime Schlüsselausrüstung und -technologie | HS-Code | Beschreibung | 8406 10 00 | Dampfturbinen für den Antrieb von Wasserfahrzeugen | Ex ex ex 8406 90 | Teile von Dampfturbinen für den Antrieb von Wasserfahrzeugen | 8407 21 | Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge, Außenbordmotoren | Exex ex 8407 29 | Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge, andere | 8408 10 | Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge | Ex ex ex 8409 91 00 | Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Unterposition 8407 21 oder 8407 29 bestimmt | Ex ex ex 8409 99 00 | Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Unterposition 8408 10 bestimmt | Ex ex ex 8411 81 | Andere Gasturbinen mit einer Leistung von 5 000 kW oder weniger für den Antrieb von Wasserfahrzeugen | Ex ex ex 8411 82 | Andere Gasturbinen mit einer Leistung von mehr als 5 000 kW für den Antrieb von Wasserfahrzeugen | Ex ex ex 8468 | Maschinen, Apparate und Geräte zum Löten oder Schweißen, auch wenn sie zum Brennschneiden verwendbar sind, jedoch ausgenommen solche der Position 8515 ; Maschinen und Apparate zum autogenen Oberflächenhärten | Ex ex ex 8483 | Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager; Gleitlager; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder, Zahnstangen, Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern; Kugel- oder Rollenrollspindeln; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen), für den Antrieb von Schiffen mit einer höchstmöglichen Tragfähigkeit (bei maximalem Tiefgang) von 55 000 dwt oder mehr konstruiert | 8487 10 | Schiffsschrauben und Schraubenflügel dafür | Ex ex ex 8515 | Löt- und Schweißmaschinen, -apparate und -geräte (auch wenn sie zum Schneiden verwendbar sind), elektrisch (auch mit elektrisch beheiztem Gas) oder mit Laser-, Licht- oder anderem Photonenstrahl, mit Ultraschall, Elektronenstrahl, magnetischen Impulsen oder Plasmastrahl arbeitend; elektrische Maschinen, Apparate und Geräte zum Spritzen schmelzflüssiger Metalle oder Cermets | Ex ex ex 9014 10 00 | Kompasse, einschließlich Navigationskompasse, ausschließlich für die Seeverkehrsindustrie | Ex ex ex 9014 80 00 | Andere Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte, ausschließlich für die Seeverkehrsindustrie | Ex ex ex 9014 90 00 | Teile und Zubehör für die Unterpositionen 9014 10 00 und 9014 80 00 , ausschließlich für die Seeverkehrsindustrie | Ex ex ex 9015 | Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie, Topografie, Fotogrammmetrie, Hydrografie, Ozeanografie, Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser, ausschließlich für die Seeverkehrsindustrie"

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2026-0.649.417
GZ der Erstfassung
BMF-010302/0010-IV/8/2016
Stammnummer
71374
Enthalten in Fassung
18, 19 (geltend: 19)
Gültig
02.04.2026 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF